Donnerstag, 31. Mai 2012

Presserat urteilt: Photon verstößt gegen den Pressekodex

Es ist amtlich!               Presserat verurteilt Photon

Der deutsche Presserat zählt die Photon zu den Schundblättern der Nation, die sich eine gute Story doch nicht durch eine Recherche kaputtmachen lassen.

Das Urteil des Presserates im Zitat:

"Der Beschwerdeausschuss gelangt zu dem Ergebnis, dass Photon gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfalt und Recherche) verstoßen hat. Danach ist Recherche unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. "

Ergebnis des Presserates im Zitat:

"Als Ergebnis seiner presserechtlichen bewertung erteilt der Beschwerdeausschuss der Redaktion gemäß §12 Beschwerdeordnung einen Hinweis*.  Über die Begründetheit der Beschwerde und über die Wahl der Maßnahmen ergehen einstimmig."


02. April 2012 
Ursula Ernst
Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2



 * Der Hinweis ist eine von 4 Sanktionsmöglichkeiten des Presserates

Damit kann sich die Chefredakteurin des umstrittenen Blattes Anne Kreutzmann, dank Ihres Gehilfen Jochen Siemer nun brüsten in die Liga anderer Revolverblätter des Boulevard aufgestiegen zu sein. In solchen Kreisen der "Filthy Few" kommen Maßnahmen des Presserates gegen das eigene Blatt einem Ritterschlag der Verruchten gleich.

Interessanterweise weist die Statistik des Presserates aus, dass derartige Beschwerden nur zu 1,7% über Fachzeitschriften gestellt werden.

Die Photon ist halt schon etwas besonderes!