Dienstag, 24. Dezember 2013

Alle Jahre wieder: Dezember ist Insolvenzzeit für die Photon-Gruppe

Die Photon-Gruppe unter Leitung der resoluten Matriarchin Annegret Kreutzmann und dem De-Facto Geschäftsführer Philippe Welter war stets ein ominöses Konstrukt aus verwinkelten Beteiligungen und undurchsichtigen Finanzströmen. 


Nun pünktlich zu Weihnachten aber fallen aber wieder weitere Dominosteine in dem unsolide finanzierten Ensemble der Restfirmen und -beteiligungen. 


Für die Solar Beteiligungen GmbH wurde am 20.12.2013 um. 12:35 Uhr Insolvenz angeordnet. Dies erfolgt ca. 1 Jahr nach der Insolvenz der Photon Europe GmbH, die einen Millionenschaden verursacht hat. 

Die Solar Beteiligungen GmbH war eine Kernholding des Duos Annegret Kreutzmann und Philippe Welter mit der einiges an Geschäften getätigt wurde, von denen noch nicht einmal führendes Personal des Verlages wusste. Selbst engste Vertraute des Photon-Führungszirkels konnten sich auf das Unternehmen Solar Beteiligungen GmbH und seine Funktion in der Firmengruppe keinen Reim machen. 

Die Solar Beteiligungen GmbH ist im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren des Photon erstmals in der Öffentlichkeit auf, als hierüber bei der gescheiterten Absetzung des Insolvenzverwalters Seckler von der Photon-Gruppe versucht wurde Stimmrechte zu erhaschen. Dieses konnte aber durch ein beherztes Aufdecken der Innenverhältnisse vereitelt werden, so dass die Rechtspflegerin damals folgende Stimmverbote erlassen hatte:

  • Solare Beteiligungen GmbH 
  • Photon Holding GmbH
  • Photon Power AG
  • Philippe Welter Consulting
  • Grand Systems GmbH
  • Photon Laboratory GmbH
  • Andreas Lohse
  • Michael Schmela



Offenbar wurden aber über dieses Unternehmen Solar Beteiligungen GmbH Gelder aus der Photon Europe GmbH abgezogen und anderen "Tätigkeiten" des Führungsduos Kreutzmann Welter zugeführt. Dem Vernehmen nach ging es um die scheinbar überteuerte Vermietung von Möbeln und anderen Gegenständen an die Photon Europe GmbH in der die gesamte Belegschaft steckte.  

Nun scheint das Spiel mit dem Geldverschieben auch bei der Solar Beteiligungen GmbH ein Ende zu haben. Frau Kreutzmann scheint wieder einmal Einigen eine Menge Geld schuldig zu sein …



Zitat aus dem offiziellen Portal zur Insolvenzbekanntmachung der Bundesregierung:

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 295/13  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8362 eingetragenen Solar Beteiligungen GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Verwaltung u. Vermietung sowie Veräußerung von Vermögensgegenständen

ist am 20.12.2013, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Auf der Hüls 198, 52068 Aachen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

92 IN 295/13
Amtsgericht Aachen, 20.12.2013

Samstag, 21. Dezember 2013

Weihnachtsgeschenk für die Meinungsfreiheit: Photonwatch gewinnt Berufungsverfahren um Meinungsfreiheit im Internet !

Mit großer Spannung wurde der Prozess am Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht) in der Causa Meinungsfreiheit versus Ex-Photon Redakteurin Rutschmann erwartet. Diese hatte einem Kommentator auf Photonwatch den Mund verboten und Photonwatch gerichtlich gezwungen eine Zensur auf der Webseite vorzunehmen. Hierbei nutzte Sie die aus vielen Prozessen der Photon bekannten Aachener Anwalt Dr. Peter Wiesmann der Kanzlei VBR, die sich mit der aus anderen Auseinandersetzungen um Photon Praktiken bekannten extremen Aggressivität auf die Meinungsfreiheit im Internet stürzte.

In erster Instanz gelang es VBR vor dem Landgericht Berlin ohne Anhörung einer einstweilige Verfügung zur Zensur des Beitrages zu erwirken, die auch in der dann folgenden Anhörung vom Landgericht Berlin aufrecht erhalten wurde.


Am 19. Dezember um 12:00 Uhr begannt der Vorsitzende Richter mit den Worten:

Wir haben die Rechtslage eingehend erörtert:


"Das Urteil ist unhaltbar!"

Sobald das schriftliche Urteil mit seiner Begründung zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Photonwatch vorliegt, gibt es weitere Informationen.



Für Alle denen an der Meinungsfreiheit im internet liegt: 

Frohe Weihnachten!




Chronologie der bisherigen Ereignisse:

7. Januar 2013:

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme


23. Mai 2013:

PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin


28. Mai 2013:

Photon Praktiken vor Gericht: Warten auf das Urteil Rutschmann gegen Photonwatch (EIC GmbH)


10. Juni 2013: 

In eigener Sache: Erneuter anwaltlicher Angriff von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann zwingt PhotonWatch zur Löschung weiterer Meinungsäußerungen


28. Juni 2013: 

PhotonWatch unter Feuer - juristische Attacken von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann gehen weiter



Montag, 29. Juli 2013

Interessanter Beitrag zum Thema Selbstzensur und Meinungsfreiheit

Ein wichtiger Beitrag rund um den Themenkomplex:

Überwachung - Selbstzensur und Meinungsfreiheit 
Interessant ist der Beitrag ab Minute 2:55, in der über die Thematik einer Selbstzensur durch Druck von Aussen geredet wird. 

Ein Druck, wie ihn das Photon Umfeld gerne gegenüber missliebigen Äußerungen aufbaut und unter dem auch Beiträge hier auf Photonwatch leiden. 


Freitag, 28. Juni 2013

PhotonWatch unter Feuer - juristische Attacken von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann gehen weiter


PhotonWatch erhält erneut ein Anwaltsschreiben im Auftrag von Frau Rutschmann

Gestern am Donnerstag, den 27.06.2013 ist bei der Redaktion von PhotonWatch schon wieder ein Anwaltsschreiben im Auftrag der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann eingegangen. 



Von der Photon Gruppe bekannte Vorgehensweise:

Die juristische Taktik ist einfach wie perfide und wurde von den Anwälten von Frau Rutschmann, die vor der Insolvenz die Photon Gruppe stets in solchen Fragen vertraten, bereits oftmals erprobt:


1.) missliebige Meinungsäußerungen werden als Tatsachenbehauptungen eingestuft 


2.) dann wird mit massivsten juristischen Mitteln versucht diese zu bekämpfen und die Urheber dieser Meinungen einzuschüchtern


3.) Die missliebige Meinung wird so aus der Öffentlichkeit gedrängt



In diesem Anwaltsschreiben wird der Blog weiterhin per Ultimatum aufgefordert den Anwälten von Frau Rutschmann bis zum 09.07.2013 noch 837,52 € als Vergütung für ihre Taktik zu überweisen.





PhotonWatch wird sich keinem anwaltlichen Druck beugen 

Wir setzen auf den deutschen Rechtsstaat!


PhotonWatch ist dieses Verhalten aus den Reihen der aktiven Photon-Gruppe, Ex-Photon-Mitarbeitern und ihren Sympathisanten durchaus gewohnt und setzt weiter darauf, dass im Rechtsstreit um die Meinungsfreiheit vom deutschen Justizapparat richtig entschieden werden wird. 



Und das gerade dann auch wenn es dabei einmal länger dauern muss ...






Mittwoch, 26. Juni 2013

Photon.de - Google warnt vor Photon-Webseite wegen Schnüffelsoftware














Wer Photon.de auf Google sucht und über die Suchmaschine auf die Photon Webseite gelangen will, wird daran von Google gehindert:

http://www.google.de/interstitial?url=http://www.photon.de/


Warnung- ein Besuch dieser Website kann Ihren Computer beschädigen!

Vorschläge:

Oder fahren Sie fort und rufen diesen Link auf eigenes Risiko auf: http://www.photon.de/. Weitere Informationen zu den festgestellten Problemen erhalten Sie auf der Safe Browsing-Diagnoseseite von Google.



Weitere Informationen zum Schutz vor schädlicher Software im Internet erhalten Sie unter StopBadware.org.



Falls Sie Eigentümer dieser Website sind, können Sie mithilfe der Webmaster-Tools von Google eine Überprüfung Ihrer Website anfordern. Weitere Informationen zum Vorgang der Überprüfung erhalten Sie in der Webmaster-Hilfe von Google.

Hinweis zur Verfügung gestellt vonGoogle


Wie wird photon.de momentan eingestuft?
Diese Website ist momentan als verdächtig eingestuft und kann Ihren Computer beschädigen.
Ein Teil dieser Website wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten in den letzten 90 Tagen 2 mal auf die Liste gesetzt.

Was ist passiert, als Google diese Website aufgerufen hat?
In den letzen 90 Tagen haben wir 34 Seiten der Website überprüft.

Dabei haben wir auf 11 Seite(n) festgestellt, dass Malware (schädliche Software) ohne Einwilligung des Nutzers heruntergeladen und installiert wurde. Der letzte Besuch von Google war am 2013-06-24. Verdächtiger Content wurde auf dieser Website zuletzt am 2013-06-22 gefunden.

Die Malware umfasst 16 trojan(s).
Diese Website wurde über 1 Netzwerk(e) gehostet (z. B. AS3320 (Deutsche Telecom)).

Hat diese Website als Überträger zur Weiterverbreitung von Malware fungiert?
photon.de hat in den letzten 90 Tagen scheinbar nicht als Überträger für die Infizierung von Websites fungiert.

Hat diese Website Malware gehostet?
Ja. Diese Website hat in den letzten 90 Tagen Malware gehostet. Sie hat 13 Domain(s) infiziert (z. B. photon.eu/, solar-magazin.de/, photon.ag/).






Google Diagnose warnt vor 16 Trojanern!



Auf 11 der 34 Seiten wurden von Google 16 verschiedene Trojanerviren entdeckt!




Die Schnüffelgier der Photon-Verantwortlichen scheint unersättlich zu sein...






Montag, 17. Juni 2013

Photon Power Anleihen werden zur Hängepartie - Solarmedia und Ecoreporter melden: Photon-Anleihen-Zeichner getäuscht?


Die Investmentgesellschaft der Photon Gruppe Photon Power AG gerät nun vollends ins Zwielicht. 

Das angesehene Umwelt-Finanz-Portal Ecoreporter titelt: 

Anleihe-Zeichner der Photon Power AG in die Irre geführt?*


Und der Blogbetreiber Solarmedia titelt:

Photon-Anleihen-Zeichner getäuscht? 


Laut Solarmedia liegen derzeit folgende Erkenntnisse vor:

"Die Pleite des Solarzeitschriftenverlags Photon Europe GmbH (siehe auch Solarmedia vom 17.12.2012) kostet wohl auch die Anleger der Photon Power AG hunderttausende Euro. Das legt zumindest ein aktueller Bericht des Insolvenzverwalters nahe: Die Muttergesellschaft des insolventen Verlages hat dies gegenüber ECOreporter allerdings zurückgewiesen. Zudem gibt es weitere deutliche Widersprüche zwischen den Aussagen des Geschäftsführers der Photon-Gruppe und dem Bericht des Insolvenzverwalters, wie ecoreporter.de schreibt."


Solarmedia berichtet von harten Sanierungen und Widersprüchen bei der Sanierung
"Um die Ausgestaltung der Sanierung des insolventen Photovoltaik-Fachverlages Photon Europe GmbH wird offenbar hart gerungen. Der Eindruck drängt sich auf, wenn man die Photon Gruppe – die das Kerngeschäft des Verlages über eine neue Tochtergesellschaft weiterführt - mit einem aktuellen Bericht des Insolvenzverwalters André Seckler konfrontiert. ECOreporter hat das getan: Beide Seiten zeichnen in vielen Punkten ein unterschiedliches Bild vom Zustand des insolventen Verlages vom Januar 2010 bis zum Insolvenzantrag im Dezember 2012."


März-Photon immer noch nicht bei den Schweizer Lesern
Mit der Auslieferung der Zeitschrift Photon sei man in der neu gegründeten Firma Photon Publishing bereits in Verzug - derzeit ist noch nicht einmal die März-Nummer von Photon bei der (schweizerischen) Leserschaft eingetroffen.

 



Es wird bestätigt, dass Photon Power Gläubiger des Schuldenberges ist

"Aus dem Bericht des Rechtsanwalts Seckler von der Aachener Kanzlei Kebekus & Zimmermann geht hervor, dass der insolvente Verlag nicht nur gegenüber der Photon Holding GmbH Schulden in Millionenhöhe hat. Zu den Gläubigern aus der Unternehmensgruppe zählt demnach auch die 2011 gegründete Photon Power AG. Dieses Unternehmen ist auf den Bau und Betrieb von Solaranlagen in Deutschland spezialisiert. Dazu hatte Photon Power eine Anleihe herausgegeben, an der sich Privatanleger beteiligt haben. Aufgelegt wurden drei Anleihetranchen mit verschiedenen Laufzeiten und Verzinsungen." 


Von geplanten 16,2 Millionen Euro konnten nur 7,2 Millionen Euro bei den Anlegern geholt werden

Solarmedia schreibt weiter: "Bei Vollplatzierung hätte Photon Power insgesamt 16,2 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Es wurden 7,2 Millionen Euro eingesammelt. „Es war nicht geplant, die theoretische Anleihesumme voll einzuwerben“, sagt Photon-Power Geschäftsführer Ralf Heuser. Schon allein wegen der verschiedenen Wahlmöglichkeiten bei den Anleihen habe Photon Power dies nicht erwartet. „Es war von Anfang an unwahrscheinlich, dass alle Anlagen gleichermaßen angenommen würden. Das haben wir auch kommuniziert“, so Heuser weiter."


Photon Power AG als prekär eingestuft: 


Solarmedia stellt fest: "Prekär: Obwohl die Photon Power AG im Anlageprospekt und im Werbematerial ausdrücklich versprach, das Geld der Anleger „nur für den Bau von Photovoltaikanlagen und die dafür anfallenden Nebenkosten“ zu verwenden, hat die das Unternehmen dem mittlerweile insolventen Photon-Verlag 1,5 Millionen Euro als kurzfristiges Darlehen zur Verfügung gestellt (hier erfahren Sie mehr)."


Philippe Welter: Darlehn an den insolventen Verlag keine Zweckentfremdung

"Philippe Welter, Gründer der Photon-Gruppe und Herausgeber des Fachmagazins Photon, sieht in dieser Transaktion nach wie vor keine Zweckentfremdung: „Bei jeder Projektrealisierung ergibt sich das Problem, dass zunächst Anlegergeld eingesammelt werden muss, bevor mit dem Bau begonnen werden kann“, so Welter. Wegen des Zins- und Risikoniveaus sei es eine Zwischenanlage auf Festgeldkonten oder in Staatsanleihen für diese Zeit bei der Photon Power AG nicht in Frage gekommen."

Das die eigene Firma ja wohl das größte Ausfallrisiko besaß und dieses auch noch eingetroffen ist, kommt dem Aufsichtsratsvorsitzenden Philippe Welter selbst nach der Pleite nicht in den Sinn. 



Anlegerschützer kritisieren zu Recht:
"Anlegerschützer kritisieren dieses Geschäftsgebaren. „Wenn Gelder von Anlegern mit dem Ziel eingeworben werden, Photovoltaikanlagen zu errichten, dann aber als Darlehen an einen Fachverlag gegeben werden, dann kann man aus unserer Sicht von einer Irreführung der Investoren sprechen“, kommentiert Daniel Bauer, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger den Vorgang bei Photon. „Das Risikoprofil eines Verlages ist ja ein komplett anderes als das Risikoprofil einer durch staatlich garantierte Einspeisevergütungen Umsatz generierenden Photovoltaikanlage“, so Bauer weiter. 

Sein Fazit: „Wer Geschäfte nicht sauber trennen kann und Mittel nicht so verwendet, wie in Anzeigen und Flyern versprochen, sollte nicht das Vertrauen von Investoren genießen.“ Photon-Herausgeber Welter weist diese Vorwürfe von sich. Das Geld der Photon Power AG sei schließlich „kein langfristiges Darlehen“ gewesen und zum größten Teil schnell zurückgeflossen, argumentiert er. 

Allerdings waren bei der Insolvenz von Photon Europe noch hunderttausende Euro offen." 


Donnerstag, 13. Juni 2013

Die Zwiebel häutet sich: Mitschneidepraktiken bei der Photon werden zum öffentlichen Thema bei den PhotonWatch Lesern

Der letzte Beitrag über die Zensurmaßnahmen gegen das PhotonWatchblog besitzt zwei aktuelle Parallelen in anderen Bereichen unsere Gesellschaft:


Meinungsfreiheit im Internet - aktuelle Beispiele

Hier sind zwei aktuelle Meldungen zum Thema Meinungsfreiheit und Zensur, die zwar nicht in der Sachlage identisch sind, aber verdeutlichen wie brandaktuell diese Diskussion um Meinungsäußerungen im Internet und deren juristische Gefahr ist:

Spiegel.de: Meinungsfreiheit: CSU-Prominenz blamiert sich mit Feldzug gegen Leserbriefschreiberin

und

Welt.de: CSU-Frau erhält nach Mollath-Tweet Polizeibesuch




Interessanter als der Beitrag zum Bereich Zensur fanden die Leser von Photonwatch aber eine kleine Randnotiz am Ende zum Thema ungefragte Telefonmitschnitte durch die Photon Redaktion. 



Gibt es bald ein Photon-Gate?


Zur Erinnerung (http://nixontapes.org)

Between February 1971 and July 1973, President Richard Nixon secretly recorded 3,700 hours of his phone calls and meetings across the executive offices. These recordings played a leading role in the resignation of our 37th president on August 9, 1974. They remain perhaps the greatest treasure of information ever left by a president, as well as the most complex, controversial set of presidential records in U.S. history.





Öffentlicher Vorwurf ungefragten Mitschneidens

Grundlage der Diskussion ist die erstmals am 07. Februar 2013 geäußerte Aussage eines Insiders, dass in der Photon-Redaktion Telefonate ungefragt mitgeschnitten wurden, ohne dass davon der Gesprächspartner informiert wurde. Genauso wie Nixon es zwischen 1971 und 1973 tat. 


Über diese bereits nun schon von vielen der PhotonWatch-Redaktion namentlich bekannten Zeugen bestätigte Behauptung, dass in der Photon-Redaktion fast routinemäßig wichtige Gespräche mit Dritten ungefragt mitgeschnitten wurden, enbrannte rasch eine kontroverse Diskussion unter den Lesern. 




Bekannte Fakten zum Thema ungefragte Telefonmitschnitte und Videoüberwachung:


Tobit Telefonserver

Das es diesen Tobit-Telefonserver gab, der solche Gesprächsmitschnitte einfach ermöglichte, belegt die Forderungsliste des Insolvenzverwalters in der die offene Rechnung für die Jahresgebühren ausgewiesen sind. 


Druck von Oben

Mehrere Ex-Redakteure berichteten von massivem und anhaltendem Druck der Geschäftsleitung um Annegret Kreutzmann und Philippe Welter hiermit "Beweismaterial" zu beschaffen. Hierdurch entstand ein ungeheurer Druck auf Individuen der bei vielen von massivem Selbstzweifeln am eigenen Handeln durchsetzt war. 


Videoüberwachung in Berlin

Das Berliner Büro war mit einer Videokamera Live nach Aachen in den Serverraum geschaltet und dort über einem Beamer auf der Wand der IT Abteilung zu sehen. Dies ist auch vielen externen Besuchern der IT-Räume in Aachen aufgefallen. 






Ziel von PhotonWatch: Aufarbeitung des System Photon

Ziel von Photonwatch ist nicht die Klärung einer individuellen Schuldfrage zwischen Tätern, Getriebenen und Opfern, sondern die Aufarbeitung des Systems Photon. 



Wenn die Diskussionen unter den Lesern weiterhin derartige Impulse setzen können wir gemeinsam das System Photon mit all seinem Druck, dem Leid und der Skrupellosigkeit der Geschäftsleitung gegenüber Angestellten, Investoren, Gesprächs- und Geschäftspartnern dokumentieren und entlarven. 


Leserbeiträge geben authentisches Bild der Situation 

Denn nur aus diesen authentischen Leser-Beiträgen wird klar, welch zum Teil unmenschlichem Druck Viele bei der Photon ausgesetzt waren, wissentlich gegen ethische und zum Teil auch strafrechtliche Grenzen zu verstoßen.   



Darüber hinaus scheint Allen im Blog klar, woher (Kreutzmann und Welter) die Handlungsimpulse und der unmenschliche Druck kamen. 

Hier gibt selbst bei den von einigen als "Photonies" bezeichneten Fans der Geschäftsleitung wenig Widerspruch. 




Über den Rest der Aktivitäten gibt es aber noch großen Aufklärungsbedarf!









Montag, 10. Juni 2013

In eigener Sache: Erneuter anwaltlicher Angriff von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann zwingt PhotonWatch zur Löschung weiterer Meinungsäußerungen


Anwaltliche Drohungen als bekannte Photon-Praxis:

Heute ist ein erneutes Anschreiben der Anwälte der Ex-Photion Redakteurin Ines Rutschmann bei den Betreibern des PhotonWatch Blogs eingegangen. 

In diesem wird anwaltlich per Ultimatum gefordert, weitere Beiträge in der Debatte um die Aktivitäten der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann zu zensieren und einzelne Sätze selektiv zu löschen. 




Zwangslage durch gerichtliches Verfahren


Auf Grund des laufenden gerichtlichen Verfahrens sind wir leider gezwungen dieser Forderung auf Löschung nachzukommen. 

Die betreffenden Stellen sind auf PhotonWatch fortan mit folgendem Hinweis gekennzeichnet:


Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 





Beiträge und Kommentare von selektiven Löschungen betroffen

Betroffen von diesem Vorgehen sind folgende Beiträge auf diesen Blog:

Das Photon Umfeld und die Meinungsfreiheit vom 26.02.2013 

sowie

Photon Praktiken vor Gericht vom 23.05.2013


Desweiteren sind aber auch Kommentare von derartigen Löschungsforderungen betroffen. 

Diese sind im Blog nun ebenfalls mit dem Warnhinweis versehen. 




Selektive Aggression gegen einzelne Aussagen und Vermutungen zu Motiven, Recherchetiefe und Arbeitsdaten

Klar ist das Frau Rutschmann und Ihre Anwälte den PhotonWatchBlog schon länger intensiv nach missliebigen Aussagen durchkämmen. 

Bei derartig emsigen Aktivitäten drängt sich die Frage auf, warum seitens der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann zwar aggressiv gegen einige Aussagen und Meinungsäußerungen vorgeganen wird, andererseits ein anderer justiziabler Kernvorwurf aber vollkommen unbehelligt bleibt?





Diskussionsthread um ungefragte Telefonmitschnitte bei der Photon bleibt unbehelligt 



   Anonym7. Februar 2013 21:28

  1. Na dann fange ich mal an. Systematisch wurden bei Solarverlag und auch bei Photon Europe Interviews mit Außenstehenden ohne Ankündigung mitgeschnitten. Redakteure wurden von Frau Kreutzmann und Herrn Welter dazu angehalten. So entstand eine riesige Datenbank mit Telefonmitschnitten, selbst der Mitarbeiter untereinander. Zudem wurden die Mitarbeiter in Berlin via Kameras an ihrem Arbeitsplatz überwacht.
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  2. Ist das nicht strafbar?
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  3. Meinen Post würde ich auch beeidigen.
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  4. Das kann ich bestätigen PHOTON hat immer unerlaubt Telefongespräche mitgeschnitten. Fragen Sie mal Frau Rutschmann.
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Warum aber bleibt obiger Diskussions-Post von den Anwälten der Frau Rutschmann unbeanstandet?

Anscheinend kennt Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann die Antwort darauf genau... 






Donnerstag, 6. Juni 2013

Deutsche Welle: Photon gilt als das führende Fachmagazin für Solarenergie auf der Welt!


Zitat des Beitrages aus der Deutschen Welle:

"Philippe Welter ist Herausgeber von Photon. Das Solarstrom-Magazin erscheint in den Sprachen Deutsch, Englisch, Mandarin und Italienisch und gilt als das führende Fachmagazin für Solarenergie in der Welt."

Haben die Redakteure der Deutschen Welle da nicht etwas verpasst?

Originaltext:

http://www.dw.de/welter-zölle-dämpfen-den-solarausbau/a-16860054

Mittwoch, 29. Mai 2013

Da schau an: Photon Verlagsgebäude bei Immobilienscout zu mieten

Soeben ist eine interessante Meldung hereingekommen:


Bürohaus mit 2.963 qm in Aaachen zur Miete - Energieeffizienzgebäude mit top Ausstattung und Verkehrsanbindung



Bei Immobilienscout24 bietet der Eigentümer das Photon Verlagsgebäude in der Jülicher Strasse 376 zur Miete an:

http://www.immobilienscout24.de/expose/67778845?referrer=PROMINENT_PLACEMENT




Da scheint die Zahlungsmoral der Photon-Gruppe den hochfliegen Plänen auf einen Re-Launch doch schon wieder ein Schnippchen geschlagen zu haben. 

Das der mehr als geduldige Vermieter nun die Reissleine zieht und offenbar das Mietverhältnis gekündigt hat, ist mehr als logisch.  





Photon Firmenschild nicht bezahlt

Selbst das Unternehmen Flor & Sohn Lichtwerbung GmbH, das für den Posten Schriftzug Photon und Montage einen Betrag von 5.019,42 € zur Forderungstabelle des Insolvenzverwalters angemeldet hat, wird den Auszug nun bedauern. 



Auch das hauseigene Fitnessstudio ist Quelle der Schulden

So ist auch die Forderung der Firma Corporate Health in Aachen über 13.239,58 € für die Aktivitäten im schönen, nun zum Vermieter gehörigen (Vermieterpfandrecht) Fitness-Studio Teil des Schuldenberges von Frau Annegret Kreutzmann und Herrn Philippe Welter. 



Wer also in Aachen expandieren möchte, findet hier ein ideales Ambiente und einen nachsichtigen Vermieter. 



Nur wo gehen nun die Photon-Mitarbeiter hin, wenn die Photon-Gruppe auch noch das letzte Ihrer globalen Domizile verliert ???



Dienstag, 28. Mai 2013

Photon Praktiken vor Gericht: Warten auf das Urteil Rutschmann gegen Photonwatch (EIC GmbH)

Heute hat am Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung rund um die einstweilige Verfügung der ehemaligen Photon-Redakteurin Ines Rutschmann gegen das Photonwatch Blog der Energy Info Center EIC GmbH stattgefunden.



Punkt 12:00 Uhr - Verfahrensbeginn

Zu Beginn der Verhandlung legte der Vorsitzende Richter Mauck dar, dass im Kern wohl die Aussage angegriffen werde, Frau Rutschmann steche mit der Erstellung "NICHT" recherchierter Artikel hervor.


Die Unterstellung nicht zu recherchieren sei wohl eine Tatsachenbehauptung, die Kai Zimmer - und nachdem dieser sich nicht meldet. Photonwatch zu beweisen habe.


Photonwatch-Anwalt Peter Nümann wandte hiergegen ein, dass  sich Photonwatch nicht für Kai Zimmer oder die Richtigkeit oder Unrichtigkeit seiner Aussagen einsetze, sondern für das Recht der Photonwatch-Autoren, solche Bewertungen zu veröffentlichen, auch wenn hier einmal Frust abgelassen und aus der persönlichen Betroffenheit sehr polemisch geschrieben werde. 


Er argumentierte, dass die augenfälligen persönlichen Angriffe von Frau Rutschmann gegen Kai Zimmer auch eine harte Kritik an ihr rechtfertigten, und stellte Frau Rutschmann direkt die Frage, was denn ihre Motivation für diese Angriffe gewesen sei. 


Frau Rutschmann stritt  aber jegliche persönlichen Interessen ab und behauptete, in jeder Hinsicht korrekt gehandelt und recherchiert zu haben.


Richter Mauck gestand Photonwatch zu, der Blogbetreiber versuche hier eine Lanze für die Pressefreiheit zu brechen. 


Auch wenn der Blogbetrieber sich die Aussage des Kommentators nicht zu eigen mache, bleibe aber die juristische Frage nach dem Tatsachenkern der Aussage. Wenn dieser beinhalte, dass Frau Rutschmann "NICHT" recherchiere, müsse Photonwatch beweisen, dass es tatsächlich "NICHT" recherchierte Artikel von Frau Rutschman gebe; wenn der Betreiber hier keine Unterstützung des Autors habe, müsse er dies selbst tun - und habe dies in den Schriftsätzen anhand der neun Artikel über Kai Zimmer und weiterer Beiträge z.B. über angebliche Kondome in Solarzellen bereits versucht.



Rechtsanwalt Peter Nümann führte hierzu aus, dass es letztlich eine Wertung von Kai Zimmer sei, wenn er meine "Frau Rutschmann sticht besonders hervor in der Erstellung NICHT recherchierter Artikel", also eine Meinungsäußerung die der Meinungsfreiheit unterliege.



Der vorsitzende Richter schloss die Verhandlung schließlich mit den Worten, das man das Ganze: "So oder so sehen kann."



Das Gericht werde über die Sache beraten und kurzfristig entscheiden.

Verfahrensende 12:40 Uhr

Donnerstag, 23. Mai 2013

PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin


Am Landgericht Berlin wird nächste Woche ein Stück der Photon-Praktiken rund um die aggressive Einschüchterung der Meinungsfreiheit gerichtlich aufgearbeitet. 


Wir sind als Blogbetreiber für einen Beitrag in Haftung genommen worden, den wir als von der Meinungsfreiheit gedeckt und als begründet kritisch ansehen. 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 


  

Es geht im Prozess also um den reinen gerichtlich verordneten Löschungszwang kritischer Leser-Kommentare!  





Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin

Der Gerichtstermin der öffentlichen Verhandlung ist:

Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal  I/143.


Zuschauer sind jederzeit willkommen - Derartige Praktiken brauchen die Kontrolle der Öffentlichkeit!  





  
Im Gerichtsprozess ist die Meinungsfreiheit bei kritischen Leserkommentaren bedroht

Im Kern geht es der beklagten Energy Info Center GmbH, die sich ausdrücklich die beanstandete Aussage von Herrn Zimmer rechtlich nicht zu Eigen macht, um die Verteidigung der Meinungsfreiheit in Blog- oder Leserkommentaren. 






Landgericht Berlin verfügt Löschung des beanstandeten Leserkommentars

Sollte die bereits erlassenen einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin Bestand haben, gehen wir aus Sicht eines Blogbetreibers finsteren Zeiten entgegen. 


Die gilt vor allem aber auch für Verlage, denn jeder Verlag mit einer Online-Kommentarfunktion kann dann ggf. auch von den eigenen Autoren für kritische Leserkommentare juristisch in Anspruch genommen werden!

Aus diesem wichtigen Grund des öffentlichen Interesses werden wir die Sache selbst bei einer Niederlage am Dienstag weiter durch die Instanzen treiben. 



Kampf um die Meinungsfreiheit: 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 




Wir werden für die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz kämpfen:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 





Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin

Der Gerichtstermin der öffentlichen mündlichen Verhandlung ist:

Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal  I/143.


Ich würde mich freuen, wenn Journalisten und Zuschauer anwesend sein könnten, um in dem Verfahren die gebotene Öffentlichkeit herzustellen und lade Sie herzlich zum Kommen ein.



Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann


(Geschäftsführer Energy Info Center)

Freitag, 10. Mai 2013

Photon Power Anleihen: juristische Aufarbeitung nimmt Fahrt auf!


Aktuelles Zitat aus der Webseite der Wirtschaftskanzlei Penker und Partner:



"Bereits im Januar hatten wir an dieser Stelle über die Entwicklung um die Insolvenz der Photon Europa und deren mögliche Auswirkungen auf die seitens der Photon Power AG herausgegebenen Anleiehen berichtet. 

Zwischenzeitlich haben unsere Recherchen zu möglichen Schadenersatz- und/oder Rückabwicklungsansprüchen für unsere Mandanten Fortschritte gemacht."  




Chancen auf Rückabwicklung der Kapitalanlage bei der Photon Power AG

"Wir sind der Auffassung, dass – soweit sich unsere Recherchen zu den fehlerhaften Mittelverwendungen bewahrheiten – Chancen bestehen, die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen und eine Rückabwicklung der Kapitalanlage zu ermöglichen." 




Mittelverwendung nicht prospektentsprechend

"Unserer Auffassung nach wurde gegebenenfalls nicht nur bei der Mittelverwendung nicht prospektentsprechend agiert."




Anzeichen für bewusste Täuschung über Ertragsfähigkeit der Anlagen

"Wir haben Anzeichen dafür gefunden, dass die Gesellschaft bewusst über die Ertragsfähigkeit der von ihr eingesetzten Anlagen getäuscht haben könnte, um auf diesem Weg Anleihezeichner zu werben." 




Faires Rechtsberatungs-Angebot für Photon Power Anleger:

Gern können wir in Ihrem speziellen Fall eine Einschätzung der Möglichkeiten des Vorgehens, sowie der damit einhergehenden Risiken und Kosten abgeben. 


Entgegenkommend bieten wir unseren Mandanten in dieser Angelegenheit an, die Prüfung ihres Falles für eine Pauschale von 70,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer durchzuführen. Sollten Sie uns aufgrund der Erstberatung mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, würde diese Gebühr selbstverständlich auf die nachfolgenden Gebühren angerechnet. 

Sollten Sie Interesse an einer derartigen Prüfung haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Leipzig in Verbindung. Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Daniela Freimann."



Photon Power Aufsichtsrat Welter tagt regelmäßig vertraulich mit Verbraucherschützer Energiechef Dr. Holger Krahwinkel während die Landesverbraucherzentralen vor der Anleihe warnten !


Warum konnte das Unternehmen Photon Power AG derartig lange ungestraft agieren?


Philippe Welter ist Aufsichtsrat dieser unglaublichen Vorgänge rund um die Photon Power AG. Gleichzeitig ist er berufenes Mitglied des Rat der Agora und vertritt bei den wichtigsten Politikern und Verwaltungsbeamten in vertraulicher Runde die erneuerbaren Energien bei der Energiewende.  


In dieser Position sitzt er regelmäßig in geheimer Runde mit folgenden für den Verbraucherschutz zuständigen Personen zusammen und soll die Energiewende vertraulich gestalten:


VERBRAUCHERVERBÄNDE

Dr. Holger Krawinkel

Fachbereichsleiter Bauen, Energie, Umwelt, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

BUNDESPOLITIK

Jürgen Becker (CDU)

Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stefan Kapferer (FDP)

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

LANDESPOLITIK 

Lucia Puttrich (CDU)

Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen 

Franz Untersteller (Grüne)

Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg 

Matthias Machnig (SPD)

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie des Landes Thüringen 

BUNDESBEHÖRDEN

Jochen Flasbarth

Präsident des Umweltbundesamts

Jochen Homann

Präsident der Bundesnetzagentur

GEWERKSCHAFTEN

Reiner Hoffmann

Vorsitzender des IG BCE Landesbezirks Nordrhein




Erheben Sie Ihre Stimme auf Change.org für einen Ausschluss von Philippe Welter aus dem Rat der Agora! 

Es kann nicht sein, dass solch ein Mann, der nun auch tief im Zentrum eines Anlegerskandales steckt, die erneuerbaren Energien repräsentiert. 

Agora muss handeln, für eine ethisch saubere Energiewende und ihre eigene Glaubwürdigkeit! Link