Samstag, 20. April 2013

Verlauf der Photon-Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 1

Die Photon-Gläubigerversammlung fand im alten Schwurgerichtssaal des Amtsgerichtes Aachen statt. Schon beim Einlass in das Gebäude bildeten sich lange Schlangen. Als einziges Verfahren an diesem Tag erhielt die Photon-Gläubigerversammlung eine eigene Beschilderung.  



ca. 10:00 Uhr - Verzögerungen beim Einlass 

Auch beim Einlass in den Sitzungssaal gab es Verzögerungen. Bei dieser Einlasskontrolle mussten alle Beteiligen Gläubiger sich ausweisen, bzw. Originalvollmachten und Ausweiskopien vorlegen. 


Der von der Photon Gruppe beauftragte Rechtsanwalt Linnenbrink konnte für die Vollmachten der Photon-Mitarbeiter nur Kopien der Vollmachten vorlegen und besaß keine Ausweiskopien, mit denen den Rechtspflegern ein Vergleich der Unterschrift zwischen Ausweis und Vollmacht möglich war. 


In der Folge der hitzigen Diskussion mit den Rechtspflegern um diesen wichtigen Sachverhalt bildete sich eine lange Schlange am Einlass in den Sitzungssaal. Dann wurde Rechtsanwalt Linnenbrink zunächst zur Seite gebeten, damit die anderen Teilnehmer sich registrieren und eintreten konnten.



Herr Philippe Welter und Frau Annegret Kreutzmann erschienen dann persönlich mit den Ausweisen ihrer Mitarbeiter, um kurz darauf, ohne den Sitzungssaal zu betreten, wieder zu entschwinden. 

Herrn Rechtsanwalt Linnenbrink wurden daraufhin von den die Versammlung leitenden Rechtspflegern nur 19 regulär gültige Vertretungsstimmen zuerkannt. Ein Fakt der später noch Bedeutung haben sollte. 



ca. 10:30 Uhr Eröffnung der Versammlung

Um ca. 10:30 Uhr schlossen sich die schweren Holztüren des historischen Schwurgerichtssaal und Rechtspflegerin Jordan eröffnete die Gläubigerversammlung. Als erstes rief Sie die 58 vertretenen Gläubiger sowie ggf. deren Vertreter einzeln namentlich zur Anwesenheitskontrolle im Sitzungssaal auf. 



ca. 10:40 Uhr - Rüge des Interessenskonfliktes der Photon Anwälte 

Mit Abschluss der Anwesenheitskontrolle meldete sich Rechtsanwalt Peter Nümann zu Wort und rügte den Interessenskonflikt des Photon Rechtsanwaltes Linnenbrink. Dieser vertrat sowohl die Geschäftsführung um Philippe Welter, als auch Photon-Mitarbeiter, so dass sich hier ein für Anwälte verbotener Interessenskonflikt bei zwei vertretenen Parteien auftut. 

Die Antwort des Rechtsanwaltes Linnenbrink fiel einfach und deutlich aus:
"Ich habe kein Problem damit! 
Es geht ums Geld, da sind die Interessen gleichgerichtet. 
Wenn ist das nur ein berufsrechtliches Problem.

Die Antwort des Rechtsanwaltes Klüthe, der Annegret Kreutzmann als Gläubigerin vertrat und für die Photon Publishing die Verträge verhandelt hat, fiel differenzierter aus. Er sagte zu auf Grund dieses Konfliktes sich in kritischen Bereichen der Stimme zu enthalten. Was er im Verlauf der Sitzung aber nicht tat, sondern fleissig mitstimmte. 

Herr Rechtsanwalt Nümann formulierte daraufhin einen Widerspruch gegen die Gültigkeit der Vertretungsstimmen von RA Linnenbrink, der von Rechtspflegerin Jordan offiziell zu Protokoll genommen wurde und nun vom Gericht geprüft werden muss.




ca. 10:50 Uhr - Es werden verbotene Tonaufnahmen im Saal gemacht   

Der Verdi Gläubigervertreter weist die Rechtspflegerin Jordan darauf hin, dass im Saal verbotene Tonaufnahmen gemacht werden. 

Auf die Bitte etwas konkretere Hinweise zu geben deutet der Verdi Vertreter auf den Photon Redakteur H. mit den Worten: "Er hat aufgenommen."

Rechtspflegerin Jordan vernimmt daraufhin H.: "Haben Sie aufgenommen?

H. Antwortet sichtlich verunsichert mit: "Ja". 

Daraufhin ergeht eine Verfügung das Gerät abzuschalten und die bisherigen Aufnahmen zu löschen, da Ton und Bildaufnahmen in deutschen Gerichtssälen untersagt sind. 

H. ist jedoch offensichtlich mit der Bedienung des für ihn offenbar unbekannten Gerätes nicht vertraut und verspricht eine Abschaltung und Löschung zu einem späteren Zeitpunkt. 

Als H. die Abschaltung der Rechtspflegerin gegenüber bestätigt hatte, meldete sich das Gerät selbsttätig akustisch mit den aufgenommenen Tonbandaufnahmen. 

Unter großem Gelächter des Saales gibt H. das Gerät daraufhin bei der Versammlungsleitung ab und es wird von den Rechtspflegern eingezogen. 




ca. 10:55 Uhr - Feststellung der Bekanntmachung und Beschlussfähigkeit

Rechtspflegerin Jordan verlas die offiziellen Bekanntmachungstermine und Daten der Gläubigerversammlung und stellte die Rechtmäßgkeit der Ladung fest. 

Weiterhin stellte sie die Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung auf Grund des vertretenen Kapitals fest. 




ca. 11:00 Uhr - Bericht des Insolvenzverwalters

Erst nach eine Stunde begann der Insolvenzverwalter Seckler mit seinem Bericht. 

+++ Dieser folgt im 2. Teil. +++


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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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9 Kommentare:

  1. Bei Photon war es üblich, am ersten Arbeitstag eines neuen Mitarbeiters Unterschriften zu digitalisieren, für Korrespondenz und evtl. andere Fälle...

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    1. Alle ehemaligen MitarbeiterInnen der Photon-Gruppe sollten gegenüber Photon (Photon Europe / Photon Publishing) eine ENDGÜLTIGE LÖSCHUNG ihrer persönlichen Daten (Adressdaten, digitalisierte Unterschriften, Bewerbungsunterlagen usw.) verlangen. Setzen Sie einen Termin (z.B. binnen 7 Tage nach Zugang der Erklärung bei Photon).
      Wichtig: schriftlich per Einschreiben, da sonst ignoriert. Ob Photon der Aufforderung gefolgt ist lässt sich leicht kontrollieren...

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    2. Da muss ich Sie leider korrigieren.

      Bis auf die digitalisierten Unterschriften, deren missbräuchliche Verwendung nicht zweifelsfrei auszuschließen ist, besteht KEIN Recht, personenbezogene Daten bei einem Unternehmen löschen zu lassen. Weder als Bewerber, noch als Beschäftigter oder Ehemaliger dieser Firma.
      Die Sicherstellung des sachgerechten Umgangs mit Personenbezogenen muss vom Unternehmen aber garantiert werden. Also kein Einsatz zu Werbezwecken oder Erschleichen von Leistungen oder Tätigen von Kaufgeschäften unter fremden Namen.
      Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt meist aber eine Löschung nach 10 Jahren.
      Gegenüber der Renten- und Sozialversicherung ist das Unternehmen aber jederzeit auskunftspflichtig. Welche Bestandteile von Datensätzen da also erhalten bleiben, ist aber unerheblich.
      Da Photon aber zu den Daten-Messies schlechthin gehört(e), ist eine längere Aufbewahrungsdauer über diesen Zeitrahmen hinaus mehr als wahrscheinlich anzunehmen.
      Nun wird es diesen Verein dann schon lange nicht mehr geben!

      Viele Unternehmen führen sogar eine umfassende Bewerberdatenbank. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es zu unangemessenen Neubewerbungen kommt und ein Profilabgleich im laufenden Bewerbungsverfahren leichter möglich ist.

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    3. Kann / Darf Photon Adressdaten (auch von Mitarbeitern) verkaufen? Zugriff auf die Daten, z.B. aller Abonnenten, haben fast alle im Verlag!

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    4. Das wäre denkbar, aber sicher nicht statthaft, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
      Oder haben Sie im CRM irgendwo das Häkchen gesetzt (bekommen) mit sinnloser Werbung zugballert zu werden. Da sollten Sie mal den netten Herrn (TT) mit dem ewigen Dauergrinsen (Lieblings-Spruch: "Bis Mittwoch") befragen.
      Huch, gibt's die Abteilung überhaupt noch? Man hört ja mittlerweile so Einiges...

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  2. Wen vertritt RA Nuemann denn?

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    1. Ein Unternehmen der Branche, da liefen ziemlich viele Anwälte rum.

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  3. Vielen Dank an PHOTONWATCH für den detailierten Bericht. Leider war ich zum beschriebenen Termin beruflich verhindert. Der nächsten Gläubigerversammlung am 03.Mai 2013 werde ich zur Wahrnehmung meines Stimmrechts als Gläubiger beiwohnen.


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  4. morgen früh wieder am Platz.Gespannt wer was wie erzählt,Reaktionen der GF oder Abt.Leiter und Abt.Leiterinnen,falls die sich nicht krank melden :-/

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