Mittwoch, 30. Juli 2014

Amtsgericht Aachen eröffnet formales Insolvenzverfahren zur Photon Holding

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 317/13 

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 6505 eingetragenen Photon Holding GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Kreutzmann Annegret, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Herausgabe von Publikationen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2014, um 12:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.12.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.

Zugleich werden die Verfahren 92 IN 317/13 und 92 IN 52/14 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen, Telefon: 024118296826, Fax: 024151564331.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 15.10.2014, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,

· die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),

· Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

· Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

· und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aachen, Raum D 1.401 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

92 IN 317/13

Amtsgericht Aachen, 23.07.2014

Samstag, 7. Juni 2014

Unkraut vergeht doch - Photon Holding ist pleite!

Wenn Unkraut verwelkt ist es immer sehr schwer den exakten Todeszeitpunkt festzustellen. 

Nun waren wir von Photonwatch einen Moment unaufmerksam und dann ist es hinterrücks schon am 04.06.2014 um 14:45 Uhr passiert: 

Die einst mächtige Photon Holding GmbH ist pleite!




Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 52/14  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 6505 eingetragenen Photon Holding GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Kreutzmann Annegret, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Herausgabe von Publikationen

ist am 04.06.2014, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  
92 IN 52/14

Amtsgericht Aachen, 04.06.2014




Was bleibt von Photon?!? 

So langsam wird es einsam im Firmenwald der Photon und man kann nur mutmaßen was noch zuckt oder bald qualvoll verendet. 
  • Photon Europe GmbH (Insolvent)
  • Solare Beteiligungen GmbH (Insolvent und dann Maßnahmen wieder aufgehoben)
  • Photon Holding GmbH (Insolvent)
  • Photon Power AG (Status unknown)
  • Philippe Welter Consulting (Status unknown)
  • Grand Systems GmbH (Status unknown)
  • Photon Laboratory GmbH (Status unknown)
  •  sonstige???
Hat hier irgendwer noch einen Überblick? 
Zugegeben es wird langsam schwer...



Freitag, 7. März 2014

Photon Publishing als Arbeitgeber - kein Lohn - fiese Chefs - miese Stimmung

Im Bewertungsdienst Kununu des Job-Portals Xing wurde kürzlich die Photon Publishing GmbH angelegt:

http://www.kununu.com/de/all/all/so/photon-publishing1

Hier können Mitarbeiter anonym ihr Unternehmen bewerten. 


Folgendes ist bei der Bewertung der Photon Publishing GmbH zu lesen:

 Pro:
gute Erreichbarkeit, Parkplätze, guter öffentlicher Nahverkehr
 Contra:
Gehaltszahlung
Image in der Öffentlichkeit (einfach mal "photon blog" googeln)
 Verbesserungsvorschläge:
1. Gehalt pünktlich zahlen.
Unter http://www.kununu.com/de/nrw/aachen/me/photon-europe ist auf Kununu auch die damalige Photon Europe GmbH zu finden, auch damals waren die Bewertungen ähnlich schlecht:


 Pro:
Da gibt es nichts Gutes mehr zu sagen.


 Vorgesetztenverhalten
Verhalten ist grenzwertig. Keine Kommunikation möglich.
 Kollegenzusammenhalt
Hilfsbereitschaft, gute Kommunikation untereinander.
 Kommunikation
Es wird ungenügend über die letzten Entwicklungen gesprochen.
 Karriere- /Weiterbildung
Kaum Entwicklungsmöglichkeiten.


 Kommunikation
Kommunikation findet überhaupt nicht statt.
 Work-Life-Balance
Privatleben kann man sich abgewöhnen.
 Gehalt und Benefits
Gleiche Arbeit wird keineswegs gleich bezahlt. Gehälter werden mehr als verspätet gezahlt.
 Image
Ich würde niemandem raten, sich hier auch nur zu bewerben.

Alles gut und schön, hat aber doch auch Haken

 Vorgesetztenverhalten
Nicht immer ganz korrekt
 Kollegenzusammenhalt
wird von Angst um den Job beeinträchtigt
 Arbeitsatmosphäre
Einige Mitarbeiter arbeiten einfach zu viel
 Kommunikation
Theoretisch schon, aber oft ist einfach keine Zeit vorhanden. Tipp: mittlere Ebene Management einstellen und auch agieren lassen
 Work-Life-Balance
Alle Fragen muss man leider hier mit nein beantworten, fairer weise gibt es auch ein Beispiel, wo auf Familie Rücksicht genommen wurde.
 Image
Das Image könnte noch besser sein, wenn eine offenere Kommunikation auch über monetäre und temporäre Geldprobleme des Unternehmens mit den Mitarbeitern besprochen würde. So haben einige bis viele das Gefühl, dass man Ihnen viele Dinge verheimlicht und schön redet.
 Verbesserungsvorschläge:
1. Mehr offene und ehrliche Kommunikation, eine mittlere Ebene Management ist notwendig, um nicht alles zentralistisch zu führen und damit immer mehr an den Mitarbeitern vorbei. Es herrscht eine gewisse Angst vor der Geschäftsleitung bei einigen Mitarbeitern.

Dienstag, 18. Februar 2014

Das siebte Leben - Insolvenz für Solar Beteiligungen GmbH scheint aufgehoben

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 295/13  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8362 eingetragenen Solar Beteiligungen GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Hammerbrückweg 8, BEL-4728 Hergenrath

Geschäftszweig: Verwaltung u. Vermietung sowie Veräußerung von Vermögensgegenständen

sind die am 20.12.2013 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 14.02.2014 aufgehoben worden.


92 IN 295/13
Amtsgericht Aachen, 14.02.2014 

Montag, 27. Januar 2014

Photon Power AG Ziel von Betrugsermittlungen der Kriminalpolizei


Das Jahr für die Phon Gruppe hat mit der Insolvenz der Photon Beteiligungen GmbH schon schlecht aufgehört, nun beginnt es aber mit einem juristischen Paukenschlag der Ermittlungsbehörden. 

Wie Photonwatch in Erfahrung bringen konnte, ermittelt die Kriminalpolizei Aachen derzeit intensiv im Umfeld der Photon Power AG.  

Als Beschuldigte sind während des derzeitigen Standes der Ermittlungen genannt:


  • Photon Power AG Vorstand Michael Schmela
  • Photon Power AG Vorstand Ralf Heuser 


Die Ermittlungen erstrecken sich auf die Straftatbestände:

Kreditbetrug:

Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen
1. über wirtschaftliche Verhältnisse
a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
2. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

sowie  

Kapitalananlagebetrug:

(1) Wer im Zusammenhang mit
1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder
2. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen,

in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Photonwatch konnte in Erfahrung bringen, dass im Zusammenhang mit den Ermittlungen eine große Anzahl an Zeugen auch externer Art gehört wurden. 

Es hat den Anschein, dass die Ermittlungen der Behörden zielgerichtet auf das Firmengeflecht der Photon ausgerichtet sind. So sind vor allem die Finanzströme in der Gruppe und die Kenntnisse der einzelnen Akteure über Interna anderer Bereiche von Interesse für die Ermittler. 

Folgenden Fragen gehen die Ermittler derzeit auf den Grund:


  • Aufstellung und Struktur der Photon-Gruppe
  • Zeitpunkt der Zahlungsschwierigkeiten gegenüber Gläubigern und Mitarbeitern
  • gab es Praktiken der Einschüchterung gegenüber Branchenvertretern 
Wer hierzu Informationen hat sollte sich dringend an die Kriminalpolizei Aachen wenden, jeder Hinweis kann dazu führen, die Wahrheit über die Photon-Gruppe und Ihre Akteure ans Licht zu bringen. 

Für die Glaubwürdigkeit der Photon Power AG am Kapitalmarkt sind diese Ermittlungen sicher ein schwerer Schlag, der auch gutgläubige Anleger aufhorchen lassen muss.