Mittwoch, 30. Juli 2014

Amtsgericht Aachen eröffnet formales Insolvenzverfahren zur Photon Holding

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 317/13 

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 6505 eingetragenen Photon Holding GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Kreutzmann Annegret, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Herausgabe von Publikationen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2014, um 12:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.12.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.

Zugleich werden die Verfahren 92 IN 317/13 und 92 IN 52/14 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen, Telefon: 024118296826, Fax: 024151564331.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 15.10.2014, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,

· die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),

· Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

· Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

· und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aachen, Raum D 1.401 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

92 IN 317/13

Amtsgericht Aachen, 23.07.2014