Dienstag, 15. November 2011

Photon 10/2011 - erzwungene Gegendarstellung der Photon zur externen Stellungnahme der DGS: Entenjagd Reloaded?

Zitat aus DGS Newsletter 15. Nov 2010:

Diese Gegendarstellung spiegelt nicht die Auffassung der Redaktion des Newsletters wider. Die aufgeführten Tatsachenbehauptungen werden nicht als zutreffend anerkannt. "





"Gegendarstellung der Photon Europe GmbH:

ln der von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. versandten E-Mail vom 26.10.2011 mit der Überschrift „Aktuelle Nachrichten der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. - Entenjagd Reloaded? — Treffen Photon-Zeilenjäger Siemer´s abgefahrene Annahmen auch blind?“ sind in Bezug auf den Artikel „Verfahrenes Verfahren“, erschienen in dem Magazin „PHOTON — Das Solarstrommagazin“, Ausgabe Oktober 2011, unrichtige Behauptungen enthalten, zu denen wie folgt Stellung genommen wird:

1) Unwahr ist die Behauptung: „Viele der Solarszene meinen, Überschriften des Solarblattes Photon müssen schon lange mit skeptischer Vorsicht gelesen werden.“ Wahr ist, dass die PHOTON Europe GmbH weltweit über einen hohen fünfstelligen Leserkreis der von ihr publizierten Magazine „PHOTON“ verfügt. Der PHOTON Europe GmbH ist von Ihrer Leserschaft keine Äußerung bekannt, wonach Überschriften des Magazins „PHOTON“ mit skeptischer Vorsicht gelesen werden, was nach allgemeiner Lebenserfahrung jedoch zu erwarten wäre, wenn tatsächlich eine wesentliche Anzahl von Personen eine solche Äußerung kundgetan hätte. 


2) Unwahr ist die Aussage „‘RAL Gütezeichen Solar steht vor dem Aus‘ titelt Redakteur Jochen Siemer und kolportiert dem Leser: Um Gelder geprellte Mitarbeiter, erfundene Termine und Inhalte. Ja, er orakelt sogar über das spektakuläre Scheitern von öffentlichen Verfahren.“ 
Wahr ist, dass in dem Artikel „Verfahrenes Verfahren“ die Aussage enthalten ist, dass die von DGS-Mitarbeitern geleisteten Vorarbeiten für die Erstellung der RAL-Kriterien geleistet wurden, ohne dass die DGS hierfür Geld bekommen hat. Es wird nicht behauptet, Mitarbeiter seien um Gelder geprellt worden.

Wahr ist ferner, dass die RAL Gütegemeinschaft den zuvor für den 02.11.2011 anberaumten Termin Mitte Oktober 2011 abgesagt hatte. Termine sind somit nicht erfunden worden. Wahr ist darüber hinaus, dass in dem Artikel „Verfahrenes Verfahren“ von Herrn Siemer nicht über ein spektakuläres Scheitern von Verfahren berichtet wird. In dem Artikel steht lediglich, es "droht das gesamte Verfahren zu scheitern“.


3) Ferner wird behauptet: „Dass weder von der Chefredakteurin Anne K. noch vom Herausgeber Philipp W. des Blattes auf Nachfrage eine Stellungnahme zu erhalten war, lässt gerade nach den vergangenen Murdoch-Skandalen, weiten Raum für die Frage, ob derartige Recherchemethoden fundamentaler Bestandteil der Arbeitsweise dieses Solarblattes sind.“

Hierzu ist festzustellen, dass eine Stellungnahme von Frau Kreutzmann und Herrn Welter auf die an sie gerichtete Email vom 24.10.2011 deshalb nicht möglich war, weil sie erst am 28.10.2011 von einem Auslandsaufenthalt zurückkehrten. Eine Nachfrage nach dem Verbleib einer Stellungnahme hat die PHOTON Europe GmbH nicht erhalten. 



Aachen, den 08.11.2011
PHOTON Europe GmbH
(Annegret Kreutzmann)
- Geschäftsführerin - 




Diese Gegendarstellung spiegelt nicht die Auffassung der Redaktion des Newsletters wider. Die aufgeführten Tatsachenbehauptungen werden nicht als zutreffend anerkannt. "

 



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