Dienstag, 26. Februar 2013

In Eigener Sache: Das Photon-Umfeld und die Meinungsfreiheit

Das das Umfeld der Photon ein juristisches Minenfeld ist, ist vielen bekannt, die sich mit der Photon-Gruppe und ihrem Führungspersonal einmal geschäftlich auseinander gesetzt haben. Das sich diese Art der rabiaten juristischen Auseinandersetzung auch auf Ex-Mitarbeiter erstreckt ist neu. 


Im aktuellen Fall hat die ehemalige Photon Mitarbeiterin Ines Rutschmann eine Einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin (LG Berlin 27 O 37/13) gegen das Photonwatch Blog im Sinne der Betreiberhaftung erwirkt.  


Hintergrund ist, dass ein Leser des PhotonWatch Blogs mit Klarnahmen eine negative Äußerung zur journalistischen Sorgfalt von Frau Rutschmann getätigt hatte. 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 



Als Betreiber des Photonwatch Blogs stufen wir die betroffene Äußerung als klar von der Meinungsfreiheit gedeckt ein. 


Unserer Auffassung nach sind Photon Redakteure gerade durch ihre umstrittenen Artikel Personen von öffentlichem Interesse. Es muss in unserem Land die Freiheit geben derartiges Tun auch öffentlich zu kritisieren. 


Weiterhin wurden der gesamten Photon-Redaktion der Frau Rutschmann damals angehörte bereits vom deutschen Presserat Recherchemängel attestiert. 



Dem Photonwatch-Blog liegen für den Prozess bereits eine ganze Reihe von Verstößen der journalistischen Sorgfaltspflicht durch die Klägerin vor. Dennoch ist es immer besser weiteres Material zu erhalten, schließlich geht es vor Gericht um die Verteidigung des höchsten Gutes in der Demokratie:



Die Meinungsfreiheit nach 

Artikel 5 Grundgesetz 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 



Wer hierzu etwas zum Thema Recherchemängel oder Umstrittene Artikel von Frau Ines Rutschmann beitragen kann, ist willkommen unter photonwatch@energy-center.info Hinweise zu Recherchemängeln aus dem Arbeitsbereich von Frau Rutschmann zu liefern. 


Das Unternehmen Energy Info Center EIC GmbH als beklagte Betreiberin des PhotonWatch Blog wird weiterhin für die Meinungsfreiheit eintreten und WIDERSPRUCH gegen die ohne Anhörung erlassene einstweilige Verfügung einlegen. 


Wir halten Sie über das juristische Vorgehen weiterhin auf dem Laufenden. 

Ihr Team vom Photonwatch Blog,

das bereits nun die zweite Einstweilige Verfügung 
aus dem Photon Umfeld gerichtlich abwehren muss. 










Donnerstag, 14. Februar 2013

Auch dass noch! Photon Power verlieh 1,5 Mio € an Investorengeldern an die pleitegegangene Photon Europe

Die Photon Power AG hatte drei Anleihen für private Investoren herausgegeben (vor denen die Verbraucherzentrale Sachsen noch explizit gewarnt hatte) und damit bis Dezember 2012 nach Aussage von Vorstand Ralf Heuser 7,2 Millionen Euro eingenommen. Davon verlieh sie bis zu 1.500.000 € an Investorengeldern an die inzwischen Insolvente Photon Europe GmbH. 

Nun in der Insolvenz sind nach Aussagen des Photon Vorstandes Ralf Heuser  noch 340.000 € an Investorengeldern offen. 



Ist das legal? Dazu Michael Fuhs von Photovoltaik.eu:

"Im Prospekt der ersten Photon Anleihe heißt es: „Die Anleihe dient der Photon Power AG zur Errichtung von Solaranlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland." Und: "Der festgelegte Zinssatz basiert auf der Vergütung für eingespeiste Strommengen, welche von der Bundesnetzagentur auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für angeschlossene Photovoltaikanlagen festgesetzt werden, und welche die Photon Power AG daher durch den Betrieb der zu errichtenden Solaranlagen erhalten wird...

... Auch unter dem Punkt IIf "Risiken aus Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen" steht nichts von möglichen Krediten an Partnerunternehmen.


Ralf Heuser erklärt das so: „Photon Europe hat Photon Power in der Anfangszeit Zinsen bezahlt, als noch keine Anlagen gebaut waren und die Liquidität nicht benötigt wurde. Sämtliche Geldflüsse wurden nur gegen Sicherheiten geleistet. Damit konnte dann das erste Jahr gut überbrückt werden.“

... Daniel Bauer, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., sieht das anders. „Man darf das Geld nicht verleihen“, erklärt er, „wenn man damit Werbung macht, dass man damit Solaranlagen baut“...

Das wird indirekt gestützt durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig. Die Richter haben ein Berufungsurteil gegen Prokon, einem Direktanbieter von Geldanlagen im Bereich erneuerbarer Energien, argumentiert , „dass es aus Sicht eines verständigen Verbrauchers durchaus einen grundlegenden Unterschied macht, ob das Unternehmen, bei dem er sein Geld anlegt, selbst in Sachwerte investiert oder ob es das Geld Dritten als Kapital für eigne Investitionen zur Verfügung stellt. 



Wie geht das denn im Insolvenzverfahren?

Das wird die große Frage! 

Denn die Gläubiger der Photon Europe scheinen bei derzeitiger Sachlage, dass die Photon Europe eine leere Hülle sei, leer auszugehen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese tatenlos zusehen, wie Herr Heuser von Photon Power sich lächelnd seine 340.000 € Extrawurst aus der Insolvenzmasse zieht...

Wichtig dabei ist, allen Abonnenten und Anzeigenkunden der Photon Publishing muss klar sein, dass die entgültige Entscheidung über den Verkauf der insolventen Photon Europe an die von den Pleitiers flux neugeründete Photon Publishing GmbH erst in der Gläubigerversammlung am 19. April fällt. 

Da kann alles kippen! 

Wer also in irgend einer Form Vorkasse leistet, dem ist angesichts dieser immensen Risikolage in diesem undurchsichtigen Firmengeflecht nicht mehr zu helfen... 


Weitere Informationen:  http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-anleihen--340000-euro-bei-insolventer-photon-europe_100010282/#ixzz2Kp7nbgUl





Sonntag, 10. Februar 2013

Verbraucherzentrale Sachsen warnte noch 7 Tage vor der Insolvenz explizit vor den Risiken der Photon Power Anleihen

Verbraucher sollten sich bei Unternehmensanleihen der Risiken bewusst sein

Verbraucherzentrale Sachsen rät zur Vorsicht
Anleihen von mittelständischen Unternehmen werden seit einiger Zeit rege im Kapitalmarkt platziert. Aktuell offeriert die Photon Power AG (Aachen) ihre zehnjährige Anleihe mit einem Zins von 5 Prozent pro Jahr sogar der Verbraucherzentrale Sachsen. ...
... "Wessen Interesse solche Angebote wecken, der sollte sich auch der damit verbundenen hohen Risiken bewusst sein", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Im schlechtesten Fall ist das angelegte Geld weg."

Anleihen sind Wertpapiere und unterliegen grundsätzlich nicht der Einlagen- oder einer sonstigen gesetzlichen oder freiwilligen Sicherung. Anleger geben mit ihrem Geld dem Unternehmen einen Kredit, welches damit Wachstum erzielen will. So informiert die Photon Power AG, dass weitere Freilandanlagen gebaut werden sollen...
... Damit sind natürlich nicht zu unterschätzende unternehmerische Risiken verbunden, welche sich in den hohen Zinssätzen widerspiegeln.



Weiterführender Link:

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/verbraucher-sollten-sich-bei-unternehmensanleihen-der-risiken-bewusst-sein--1

Photon Power: umstrittene Anleihe, kritisches Urteil über Solar-Anleihen der Photon Power AG

Bereits im Februar 2011 warnte der Eco-Reporter seine Leser vor der Photon Anleihe. Eine Warnung, die sich nun bewahrheitet. 



In seiner Ausgabe (2/2011) veröffentlicht ECO-reporter den ECO-Anlagecheck der Solaranleihe der Photon Power AG und kommt zu folgendem Fazit:
"Es ist zu begrüßen, wenn neue Teilnehmer im Markt der Erneuerbaren Energien auftreten. Damit sie für Anleger interessante Produkte anbieten, sollten sie aber gut mit Kapital ausgestattet sein – was bei der Photon Power AG noch nicht gegeben ist. ECOreporter.de empfiehlt sicherheitsbewussten Anlegern, dauerhafte Erfolge der Photon Power AG abzuwarten, bevor sie hier wesentliche Teile ihres freien Vermögens investieren.


Weitererführender Link:

http://www.samuelbegasse.de/artikel/kritisches-urteil-ueber-solar-anleihen-der-photon-power-ag.html




Freitag, 8. Februar 2013

Photon Pressemitteilung: PHOTON Publishing führt das Verlagsgeschäft der PHOTON Europe nahtlos weiter

Aachen, 05. Februar 2013. Das Verlagsgeschäft der PHOTON Europe wird mit Wirkung zum 01.02.2013 von der PHOTON Publishing in eigenem Namen und auf eigene Rechnung fortgeführt. 

Die PHOTON Publishing hatte bereits in den vergangenen Wochen die Geschäftsbesorgung für die PHOTON Europe durchgeführt. 

Im Rahmen eines „Asset Deals“ hat die PHOTON Publishing die materiellen und immateriellen Vermögenswerte der PHOTON Europe übernommen und wird auch alle Verträge mit Abonnenten und Anzeigenkunden weiterführen. 

Auch die offenen Altforderungen der PHOTON Europe gegenüber Kunden werden von der PHOTON Publishing übernommen.


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Da bleibt die Frage, ob sich Kunden mit Abonnements oder Werbekunden dieses bieten lassen müssen, oder ob nicht ein Sonderkündigungsrecht besteht...


Donnerstag, 7. Februar 2013

Kununu.com: Mitarbeiter bewerten das Arbeitsklima bei der Photon negativ

Unter Kununu.com ist einiges an interessanten Aussagen zum Arbeitsklima in der Photon-Gruppe zu finden:

http://www.kununu.com/de/nrw/aachen/me/photon-europe/kommentare




Vorgesetztenverhalten: Verhalten ist grenzwertig. Keine Kommunikation möglich.

Pro: Da gibt es nichts Gutes mehr zu sagen.

Kommunikation: Es wird ungenügend über die letzten Entwicklungen gesprochen.
Karriere- /Weiterbildung: Kaum Entwicklungsmöglichkeiten.


Gehalt und Benefits: Gleiche Arbeit wird keineswegs gleich bezahlt. Gehälter werden mehr als verspätet gezahlt.
Image: Ich würde niemandem raten, sich hier auch nur zu bewerben.

Vorgesetztenverhalten: Nicht immer ganz korrekt
Kollegenzusammenhalt: wird von Angst um den Job beeinträchtigt
Arbeitsatmosphäre: Einige Mitarbeiter arbeiten einfach zu viel
Image: Das Image könnte noch besser sein, wenn eine offenere Kommunikation auch über monetäre und temporäre Geldprobleme des Unternehmens mit den Mitarbeitern besprochen würde. So haben einige bis viele das Gefühl, dass man Ihnen viele Dinge verheimlicht und schön redet.



Photovoltaik.eu: Photon Publishing übernimmt insolvente Photon Europe

Hier der Originalartikel der Fachzeitschrift Photovoltaik:

http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-publishing-bernimmt-insolvente-photon-europe_100010217/

Amtsgericht Aachen: Verfahrenseröffnung Insolvenzverfahren Photon Europe vom 01.02.2013


Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IE 2/13  
Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14723 eingetragenen Photon Europe GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann

Geschäftszweig: Herstellung, Publizierung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2013, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags d. Schuldnerin..
Zugleich werden die Verfahren 92 IE 2/13 und 92 IN 299/12, 92 IN 294/12, 92 IN 306/12, 92 IN 253/12, 92 IN 246/12 und 92 IE 1/13 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Seckler, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.03.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten d. Schuld. in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber d. Schuld. hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 03.01.2013 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Klaus-Dieter Guddat, Linterstraße 62 a, 52076 Aachen, von der AOK Rheinland/Hamburg
- Fiducia GmbH & Co KG, Wilhemstraße 12, 52070 Aachen, vertreten durch die Fiducia VerwaltungsGmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Philip Kerpen, ebenda
- Weiss Druck GmbH & Co KG, Gans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau, vertreten durch den Prokuristen Herrn Peter Jakobs, ebenda
.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist binnen einer Woche gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 19.04.2013, 10:00 Uhr, 
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.351.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens d. Schuld. im Ganzen im Rahmen einer übertragenden Sanierung
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.03.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner d. Schuld. (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


92 IE 2/13
Amtsgericht Aachen, 01.02.2013

Ver.di veröffentlicht Kommentar zum Photon Desaster: Dunkle Sonnenseiten


Ver.di: Solares Fachmagazin Photon in Insolvenz – Betriebsrat verhindert


Die Geschäftsleitung des von der Insolvenz bedrohten Fachmagazins Photon hat nicht nur die Beschäftigten in der Vergangenheit immer wieder versucht einzuschüchtern. Die für die Pleite Verantwortlichen wollen den Redaktionsbetrieb unter Abwälzung der Schulden auf Mitarbeiter und andere Gläubiger fortführen, obwohl gegen sie vielfältige Strafverfahren anhängig sind.

Zitat Ver.di:

Der Unmut vieler Mitarbeiter richtet sich gegen die Leitung des Hauses um Herausgeber Philippe Welter und Chefredakteurin Annegret Kreutzmann. So hatten diese nach Erkenntnissen von ver.di-Fachbereichssekretär Franz Blatt über Jahre hinweg mit Druck die Bildung eines Betriebsrates verhindert. „Die Beschäftigten hatten Angst, entlassen zu werden“, sagt Blatt. Doch mit dem Ausbleiben von Gehaltszahlungen ab August 2012 hielten sie nicht mehr still. Dreimal, so der Gewerkschafter, hätten sie seit Oktober versucht, einen Betriebsrat zu konstituieren. „Dreimal ist dem Wahlvorstand daraufhin gekündigt worden“. Blatt selber habe wegen seiner Beratung der Mitarbeiter Hausverbot erhalten. ...

Zitat Ver.di:
Noch während im vorläufigen Verfahren Insolvenzverwalter André Seckler nach Investoren suchte und immerhin für die Monate November bis Januar über das Insolvenzgeld für die Zahlung der Gehälter sorgte, präsentierten sich die für die Pleite Verantwortlichen unverfroren als neue Retter.

Zitat Ver.di:
Zum Hintergrund: Das Magazin ist Teil eines undurchsichtigen Firmengeflechts. Während die Insolvenz mit der Photon Europe – bei der die Mitarbeiter angestellt sind – nur eine dieser Firmen betrifft, liegen die Namensrechte bei einer anderen Photon-Gesellschaft.

Zitat Ver.di:
Nicht nur die Photon-Redakteure weltweit warten auf ihr Geld. Auch Dienstleister wie das für die spanische Ausgabe zuständige Übersetzungsbüro und selbst die Sozialkassen beklagen hohe Außenstände.

Zitat Ver.di:
Ärger hat die Verlagsleitung in der Vergangenheit auch immer wieder wegen ihrer Berichterstattung erhalten. So gab es vom deutschen Presserat 2012 einen Hinweis wegen der Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.    


Lesen Sie das Original im Volltext bei Ver.di: http://mmm.verdi.de/medien-wirtschaft/01-2013/dunkle-sonnenseiten


In Eigener Sache: Die Entscheidung des Insolvenzverwalters schlägt hohe Wellen - Erstmals über 1.000 Besucher am Tag auf PhotonWatch

Die kontroverse Entscheidung des Insolvenzverwalters in einem Hinterzimmer-Deal die Reste der Photon Europe an die von den Pleitiers neu gegründete Photon Publishing zu veräußern schlägt hohe Wellen. 

Erstmals besuchen über 1.000 Menschen PhotonWatch an einem einzigen Tag und veranstalten eine lebhafte Debatte in den Kommentaren. 


Mittwoch, 6. Februar 2013

Photon startet neu - und setzt verbliebene Berliner Mitarbeiter auf die Strasse

Heimarbeit statt Feudalbüro mit Spreeblick. 

Pünktlich zum vollmundig verkündeten ReLaunch der Photon Publishing wurden den Berliner Mitarbeitern Ihre Büros entrissen und der Berliner Standort in der mondänen Fanny Zobel Str. 11 wegen erheblichen Mietrückständen aufgelöst, so dass alle verbliebenen Mitarbeiter von nun an am heimischen Küchentisch aktiv werden müssen. 

Insofern liest sich die Mitteilung des Insolvenzverwalters:

Die Photon Europe GmbH beschäftigt rund 140 Mitarbeiter, davon 100 in Aachen und 30 am Standort in Berlin. Büros unterhält das Unternehmen zudem in Athen, Hongkong, Madrid, Paris und Rom. 
wie ein Märchenbuch, denn erstens werden maximal 90 Mitarbeiter übernommen und zweitens sind die Büros in Athen, Madrid, Paris und Rom bereits ebenfalls wegen Mietrückständen geschlossen, wie die PhotonWatch Leser bereits angemerkt haben. 

Jetzt schlägt's 13: Insolvenzverwalter macht Hinterzimmerdeal mit Photon Publishing

Pressemitteilung des Insolvenzverwalters im Wortlaut:



PRESSEMITTEILUNG
Photon Publishing GmbH übernimmt Geschäftsbetrieb der insolventen Photon Europe GmbH
·         Amtsgericht Aachen hatte Insolvenzverfahren der Photon Europe zum 1. Februar 2013 eröffnet
·         Insolvenzverwalter André Seckler kann durch Investorenlösung etwa 90 der 140 Arbeitsplätz sichern
·         Gläubigerausschuss hat der Übertragung bereits zugestimmt
Aachen, 5. Februar 2013  Das Amtsgericht Aachen hat zum 1. Februar 2013 das Insolvenzverfahren über die Photon Europe GmbH eröffnet. Mit Wirkung zum 1. Februar hat die neu gegründete Photon Publishing GmbH einen Teil der Vermögenswerte der insolventen Photon Europe GmbH übernommen und führt den Geschäftsbetrieb vor. Einen entsprechenden Vertrag haben Rechtsanwalt André Seckler aus Aachen, Insolvenzverwalter der Photon Europe GmbH, und die Geschäftsführerin Anne Kreutzmann unterzeichnet. Die Übernahme wurde vom Gläubigerausschuss bereits einstimmig angenommen steht jedoch noch unter den üblichen Vorbehalten, wie der fristgerechten Zahlung und der endgültigen Zustimmung der Gläubigerversammlung. Über die Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.
Insolvenzverwalter Seckler hat durch diese Übertragung auch das bestmögliche Ergebnis für die bei der Insolvenzschuldnerin betroffenen Arbeitnehmer erzielt und erhält einen Kaufpreis, der in die Insolvenzmasse fließt. „Wir haben mit mehreren potenziellen Investoren gesprochen. Dabei konnte Photon Publishing das beste Gesamtangebot abgeben, da es Zugang zu Verwertungsrechten von der nicht-insolventen Mutterholding bekommen hat, die anderen Gesellschaften verwehrt blieben“, sagt Seckler. Das haben auch die Vertreter der Gläubiger so gesehen.
Rechtsanwalt Seckler von der Kanzlei Kebekus et Zimmermann war im Dezember 2012 von dem zuständigen Insolvenzgericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Seckler gelang es nach komplexen Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens mit seinen 140 Mitarbeitern im Insolvenzeröffnungsverfahren fortzuführen. Da der Insolvenzgeldzeitraum Ende Januar 2013 endete, hätte er ab da die Beschäftigten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren müssen. Da dies kaum möglich gewesen wäre, musste er innerhalb von nur etwa eineinhalb Monaten eine Investorenlösung erzielen, was nach intensiven Verhandlungen schließlich gelang.
Über Photon
Entstanden aus einem Verlag im Bereich der erneuerbaren Energien ist die Photon-Gruppe mit Hauptsitz in Aachen heute umfassend im Bereich der Informationsvermittlung zum Thema solare Stromerzeugung tätig. Die Photovoltaik-Zeitschriften erscheinen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Chinesisch. Darüber hinaus werden internationale Konferenzen organisiert sowie Seminarreihen und Workshops zu photovoltaikspezifischen Themen ausgerichtet. Ein eigenes unabhängiges Testlabor der Schwestergesellschaft Photon Laboratory GmbH prüft die Qualität von Solarkomponenten und eine Consulting-Gesellschaft berät Industrie und Politik. Die Photon Europe GmbH beschäftigt rund 140 Mitarbeiter, davon 100 in Aachen und 30 am Standort in Berlin. Büros unterhält das Unternehmen zudem in Athen, Hongkong, Madrid, Paris und Rom. Weitere Informationen: www.photon.de
Über den Insolvenzverwalter
André Seckler aus Aachen ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Kebekus et Zimmermann. Die Kanzlei ist ausschließlich wirtschaftsrechtlich tätig und hat langjährige Erfahrung im Insolvenz- und Restrukturierungsbereich. Neben der Insolvenzverwaltung liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt der Sozietät in der Begleitung komplexer Restrukturierungsprozesse in Unternehmen, auch für internationale Konzerne. Die Sozietät Kebekus et Zimmermann nimmt in Deutschland seit Jahren eine bedeutende Position ein und unterhält neben der Zentrale in Düsseldorf Büros in Aachen, Paderborn, Dortmund, Bochum, Mönchengladbach und Berlin.