Donnerstag, 7. Februar 2013

Ver.di veröffentlicht Kommentar zum Photon Desaster: Dunkle Sonnenseiten


Ver.di: Solares Fachmagazin Photon in Insolvenz – Betriebsrat verhindert


Die Geschäftsleitung des von der Insolvenz bedrohten Fachmagazins Photon hat nicht nur die Beschäftigten in der Vergangenheit immer wieder versucht einzuschüchtern. Die für die Pleite Verantwortlichen wollen den Redaktionsbetrieb unter Abwälzung der Schulden auf Mitarbeiter und andere Gläubiger fortführen, obwohl gegen sie vielfältige Strafverfahren anhängig sind.

Zitat Ver.di:

Der Unmut vieler Mitarbeiter richtet sich gegen die Leitung des Hauses um Herausgeber Philippe Welter und Chefredakteurin Annegret Kreutzmann. So hatten diese nach Erkenntnissen von ver.di-Fachbereichssekretär Franz Blatt über Jahre hinweg mit Druck die Bildung eines Betriebsrates verhindert. „Die Beschäftigten hatten Angst, entlassen zu werden“, sagt Blatt. Doch mit dem Ausbleiben von Gehaltszahlungen ab August 2012 hielten sie nicht mehr still. Dreimal, so der Gewerkschafter, hätten sie seit Oktober versucht, einen Betriebsrat zu konstituieren. „Dreimal ist dem Wahlvorstand daraufhin gekündigt worden“. Blatt selber habe wegen seiner Beratung der Mitarbeiter Hausverbot erhalten. ...

Zitat Ver.di:
Noch während im vorläufigen Verfahren Insolvenzverwalter André Seckler nach Investoren suchte und immerhin für die Monate November bis Januar über das Insolvenzgeld für die Zahlung der Gehälter sorgte, präsentierten sich die für die Pleite Verantwortlichen unverfroren als neue Retter.

Zitat Ver.di:
Zum Hintergrund: Das Magazin ist Teil eines undurchsichtigen Firmengeflechts. Während die Insolvenz mit der Photon Europe – bei der die Mitarbeiter angestellt sind – nur eine dieser Firmen betrifft, liegen die Namensrechte bei einer anderen Photon-Gesellschaft.

Zitat Ver.di:
Nicht nur die Photon-Redakteure weltweit warten auf ihr Geld. Auch Dienstleister wie das für die spanische Ausgabe zuständige Übersetzungsbüro und selbst die Sozialkassen beklagen hohe Außenstände.

Zitat Ver.di:
Ärger hat die Verlagsleitung in der Vergangenheit auch immer wieder wegen ihrer Berichterstattung erhalten. So gab es vom deutschen Presserat 2012 einen Hinweis wegen der Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.    


Lesen Sie das Original im Volltext bei Ver.di: http://mmm.verdi.de/medien-wirtschaft/01-2013/dunkle-sonnenseiten


2 Kommentare:

  1. Kündigung verhindert nicht Betriebsratswahl

    Arbeitsgerichtsurteil

    Arbeitgeber können die Vorbereitung einer Betriebsratswahl durch eine Gewerkschaft nicht einfach mit der Kündigung aller Gewerkschaftsmitglieder verhindern. Sind die Kündigungen im zeitlichen Zusammenhang mit der geplanten Betriebsratswahl ausgesprochen und noch nicht rechtskräftig geworden, sind diese unbeachtlich. Das geht aus einem Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 8. November 2012 (Az. 9 BVGa 11/11) hervor.

    Mit dieser Entscheidung hob das Arbeitsgericht auch ein Hausverbot des Solarstrom-Magazins »Photon« am Standort Aachen gegen ver.di-Gewerkschafter auf.

    Die Gewerkschaft hatte zum 18. Oktober 2012 zu einer Betriebsversammlung eingeladen, um einen Wahlvorstand für die Wahl eines Betriebsrates zu wählen. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, sprach er gegen ver.di ein Hausverbot aus. Als dann stattdessen drei Mitarbeiter und Gewerkschaftsmitglieder zu einer Betriebsversammlung in den Räumen der Gewerkschaft einluden, wurde diese entlassen.

    Das Arbeitsgericht erklärte die ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam. Das Hausverbot gegen ver.di wurde aufgehoben.

    Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/812048.kuendigung-verhindert-nicht-betriebsratswahl.html

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  2. Schneller geht`s nicht!

    Der Online-Beitritt ist der einfachste Weg zu ver.di:

    https://mitgliedwerden.verdi.de/

    Von Deiner Mitgliedschaft bei Ver.di erfährt die Geschäftsführung übrigens nichts!

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