Leserbrief der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. vom 24. Oktober 2011 als Originaltext:
----------------------------------------------------------
Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt. lieber Herr Welter,
angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.
angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.
Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.
Zu den Richtigstellungen:
1.) Falsch ist: Aktion der DGS führt zu Verzögerungen
Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.
2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen
3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren
Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.
4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet
5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert
Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt
Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.
7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung
Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden. Eine Tatsache, die für andere DGS-Vorstände aus Berlin, die zweimalig bei der Wahl durchgefallen sind, leider nicht zutrifft.
8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null
Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten.
9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS
9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C
Der betroffene Abschnitt stammt aus einem Vorentwurf und ist im Rahmen der Stellungnahmen korrigiert worden.
10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert
Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände (bis auf die DGS-Berlin) sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.
Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.
Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.
Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann
(geschäftsführendes
Vorstandsmitglied)
------------------------------ -------
RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V.
Dr.-Ing. Jan Kai Dobelmann MBA
Dipl.-Ing.(EUR ING) MSc
Marie-Curie-Str. 6
76139 Karlsruhe
Germany
tel: +49(0)178 / 774 0000
fax: +49(0)721 / 384 1882
mail: dobelmann@dgs.de
net: www.ralsolar.de
RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V.
Dr.-Ing. Jan Kai Dobelmann MBA
Dipl.-Ing.(EUR ING) MSc
Marie-Curie-Str. 6
76139 Karlsruhe
Germany
tel: +49(0)178 / 774 0000
fax: +49(0)721 / 384 1882
mail: dobelmann@dgs.de
net: www.ralsolar.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen