Montag, 7. Januar 2013

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Zimmer, 

da eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Google+ Account erfolglos verlaufen ist, bitten wir Sie als Betreiber der Plattform Photonwatch hiermit öffentlich um Stellungnahme zu der untenstehenden Aussage, die Sie über die ehemalige Photon Redakteurin Frau Ines Rutschmann getätigt haben:



Hintergrund:

Am 03. Januar 2013 ist bei der Energy Info Center GmbH, die den Photonwatch Blog rechtlich betreibt ein anwaltliches Schreiben eingegangen. Dieses Schriben der VBR Rechtsanwälte fordert im Namen der Mandantin Ines Rutschmann folgendes:


"Auf der Internetseite veröffentlicht ein Herr Kai Zimmer unwahre Tatsachenbehauptungen über unsere Mandantin, die geeignet sind, den guten Ruf unserer Mandantin und ihr berufliches Fortkommen empfindlich zu gefährden und in Mitleidenschaft zu ziehen. 


Betroffen sind Aussagen in dern folgenden Beitrag von Herrn Kai Zimmer auf Ihrer Internetseite „http://photonwatch.blogspot.com/p/handelnde-personen-der-photon-gruppe.html“:

Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese Behauptungen sind falsch und verletzen unsere Mandantin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Unsere Mandantin ist eine in der Öffentlichkeit allgemein angesehene und sorgfältig arbeitende Redakteurin. Sämtliche von Frau Rutschmann verfasste Artikel basieren auf sorgfältigen Recherchearbeiten. 
Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese zielgerichteten Falschbehauptungen des Herrn Zimmer sind in hohem Maße geeignet, den guten Ruf unserer Mandantin und ihre Berufsausübung erheblich zu beeinträchtigen. 

Zwar wird Herr Zimmer als Täter hierfür Rechenschaft gezogen und auch für die verursachten Schäden hattbar gemacht werden. Jedoch ist die Energy Info Center EIC GmbH ihrerseits zur Löschung der Falschbehauptungen verpflichtet. Ihre gegenüber Frau Ines Rutschmann getätigte Äußerung, eret nach Vorliegen einer einstweiligen Verfügung gegen Herrn Zimmer tätig werden zu müssen, ist rechtlich unzutreffend. 

Denn ein Diensteanbieter (Forumsbetreiber) wird ebenfalls für Rechtsverletzungen verantwortlich, wenn er die Rechtswidrigkeit des Eintrags entweder von Beginn an kannte oder bei Kenntniserlangung den Eintrag nicht unverzüglich entfernt (BGH Urteil vom 25. Oktober 2011 Az.: VI ER 93l ‘10). Mit dern vorliegenden Schreiben setzen wir Sie daher über die rechtswidrige Falschbehauptung auf Ihrer Internetseite in Kenntnis.



Im Namen unserer Mandantin fordern wir Sie auf, den vorgenannten Einträge auf der Internetseite sofort, spätestens bis zum 08.01.2013, zu löschen; 

Andernfalls werden wir die unserer Mandantin bei erfolgtem Ablauf der Frist zustehenden 

Ansprüche unmittelbar gerichtlich durchsetzen."




In der Essenz wird der Energy Info Center EIC GmbH als Betreiberin von Photonwatch also eine Klage wegen einer Meinungsäußerung eines Kommentators angedroht. 

Da Sie Herr Zimmer sich nicht bei Photonwatch als Kommentator angemeldet hatten, ist uns Ihre Kontaktadresse nicht bekannt. Sie hatten anders als anonyme Teilnehmer Ihren Kommentar nicht anonym sondern mit Ihrem Google+ Account abgegeben. 

Weil unsere von den Anwälten von Frau Ines Rutschmann forcierte direkte Anfrage an Sie, Herr Zimmer erfolglos verlief, erfolgt nun der öffentliche Aufruf an Sie, Herrn Zimmer einen Kommentar zu Ihrer Äußerung abzugeben. 

Die Kernfrage ist hierbei, ob dies eine zulässige freie Meinungsäußerung ist oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung, wie es der Anwalt von Frau Ines Rutschmann definiert. 

Diese Antwort können nur Sie Herr Zimmer geben, folglich erfolgt dieser öffentliche Aufruf, als einzige verbliebene außergerichtliche Klärungsmöglichkeit. 

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung Energy Info Center EIC GmbH

++++++++++ Anmerkung der Redaktion für außenstehende Leser:

Die Plattform Photonwatch steht für eine freie Meinungsäußerung im Netz, ob anonym oder mit dem eigenen Namen. 

Wir haben dies wiederholt bewiesen indem auch kritische Kommentare über die Betreiber von Photonwatch offen für alle sichtbar stehengelassen werden. 

Wir lehnen eine Zensur von Beiträgen aus grundsätzlichen Erwägungen ab. 

Sicher werden wir bei einem gerichtlichen Nachweis der Rechtsposition von Frau Rutschmann im Sinne der Gerichtsentscheidung handeln, wir respektieren die Urteile der Justiz uneingeschränkt. 

Bis zu diesem gerichtlichen Nachweis müssen wir jedoch auch feststellen, dass die Photon Redaktion, deren tragendes Mitglied Frau Ines Rutschmann bis vor kurzem war, vom deutschen Presserat wegen genau diesem Sachverhalt (Mangelnde Sorgfalt der Recherche) (§2 Presskodex) verurteilt wurde. 

Auch finden wir es nicht richtig, dass Frau Ines Rutschmann und Ihr Anwalt eine Gegendarstellung oder einen öffentlichen Kommentar strikt ablehnen und sich darüber hinaus weigern Belege für eine Recherche beizubringen oder gegen den Urheber des Kommentars gerichtlich vorzugehen. 





15 Kommentare:

  1. Glaub Sie im Ernst, dass Kai Zimmer Ihrem Aufruf folgt?
    Laut seinem Blog widmet er sich wohl nun um wichtigere Dinge in seinem Leben:

    http://kaizimmer.blogspot.de/2012/12/geschlossen-wegen-lustlosigkeit.html

    NOW IT IS DONE!
    After 17 Years of hard work i will go in my DESERVED retirement!

    I look forward to spend time with my Familie and work on my handicap!

    with best regards to the world

    Kai

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    1. Lieber Leser,

      bisher hat Herr Zimmer nicht geantwortet, das ist Schade und sicher nicht korrekt. Ich werde Herrn Zimmer auch in keiner Weise verteidigen. Hier geht es um Meinungsfreiheit, nicht um Herrn Zimmer.

      Deshalb musste dieser öffentliche Aufruf her, weil der Anwalt von Frau Rutschmann derart massiv gegen uns droht und dies das Einzige ist, was nun getan werden kann ohne blind zu zensieren.

      Interessant dabei ist, dass von Frau Rutschmann und Ihrem Anwalt zum derzeitigen Zeitpunkt ausgeschlossen wird sich an den öffentlich bekannten Verursacher zu wenden oder eine Gegendarstellung in den Blog einzustellen.


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  2. Herr Dobelmann, hören Sie auf, Frau Rutshcmann zu diskretitieren. Der Photon-Artikel, den der Presserat bemängelt hat, wurde alleine von Herrn Siemer geschrieben, Frau Rutschmann hat damit nichts zu tun. Oder gibt es neuerdings eine Sippenhaft für Redakteure? Im übrigen sollte Ihnen die Sache endlich zudenken geben, mit welchen Leute Sie sich gemein machen. Aber in dieser Beziehung sind Sie offensichtlich ein hoffnungsloser Fall.

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    1. Sehr geehrter Leser,

      in jeder normalen Zeitschrift gibt es eine Redaktion, so auch in der Photon und dort werden in der Regel Artikel besprochen bevor sie von allen verantwortet werden und in den Druck gehen.

      Auch wenn der eine oder andere Redakteur den Artikel nicht persönlich verfasst hat, liegt es an Ihm oder Ihr hier ggf. Einspruch gegen derartiges unbelegtes Geschreibsel einzulegen.

      Insofern gibt es schon eine gemeinsame Verantwortung der Redaktionsmitglieder, auch wenn ich diese nicht Sippenhaft nennen würde, wie Sie es getan haben.

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  3. Herr Dobelmann,
    zwar halte ich ebenfalls nicht viel von der Photon und vor allem nicht von der Photon-Geschäftsführung. Doch Ihre Diskeditionen hier, die immer persönlicher werden, sind letztlich sehr primitiv und sprechen vor allem gegen Sie selbst. Außerdem scheinen Sie keine Kenntnis davon zu haben, wie Redaktionen arbeiten. Ja, "in jeder normalen Zeitschrift gibt es Redaktionen", doch stehen längere Artikel allein in der Verantwortung der jeweiligen Redakteure, wie Sie übrigens im Impressum tatsächlich jeder Zeitschrift so nachlesen können.

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    1. Lieber Leser,

      in unserem Unternehmen ist erst ein Anruf eingegangen und dann obiges Anwaltsschreiben. Photonwatch ist nur von Frau Rutschmann als Zielscheibe erwählt worden, weil es hier diesen Kommentar von Herrn Zimmer gibt. Danach mussten wir in obenstehender Weise handeln. Wir haben hier als Grundsatzentscheidung beschlossen alle kritischen Kommentare nicht zu zensieren. So wie wir Ihren kritischen Kommentar als Betrag belassen, bleibt auch der von Herrn Zimmer als Meinungsäußerung stehen, bis ein deutsches Gericht etwas anderes entscheidet. Das ist zwar in vielen Fällen unbequem, aber der Beitrag von Photonwatch zur Meinungsfreiheit im Netz.

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    2. Völlig d´accord! Wie richtig es von Kai Dobelmann war, dieses Thema anzupacken zeigen doch gerade die jüngsten Entwicklungen. Dass dem Konstrukt Photon "Whistleblower" ein Hassobjekt sind, steht dabei außer Frage. Aber mit ihrer totalitären und brutalen Unternehmenspraxis haben sie es selbst provoziert.

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  4. Das ist, ist Verlaub, absolute Rosinenlegerei. Wenn es Redakteure nicht aushalten, dass sie nach einem ätzenden Negativartikel von den Subjekten ihrer Artikel mit Kommentaren bedacht werden, haben sie den Beruf verfehlt. Wenn jeder Redakteur auf sowas mit Prozessen reagieren würde, dann hätten die Gerichte in unserem Land für nichts anderes mehr Zeit. Zudem ist es wohl eher so, dass Journalisten sich darüber freuen, wenn die Getretenen aufjaulen. Das gilt häufig als Beleg für den Wahrheitsgehalt von Artikeln und ist branchenintern eher ein Lorbeer, als ein berufliches Problem. Also mal schön den Ball flachhalten.

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  5. Frau R. hat wohl eher auf die persönlichen Diffamierungen reagiert, nicht auf Kritik an Artikel, die von ihr oder anderen Redakteueren geschrieben worden.

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  6. Wo sind denn hier persönliche Diffamierungen gegen die Redakteurin verbreitet worden?

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    1. Es geht um den kleine Satz der als Kommentar unter http://photonwatch.blogspot.com/p/handelnde-personen-der-photon-gruppe.html geschrieben wurde.

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  7. Nicht hier, sondern im Blog von Kai Z., deshalb wird er doch hier zur Stellungnahme aufgerufen - vermutlich in der Hoffnung, dass er noch einmal wiederholt, was er da so geschrieben hat.

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    1. Nein es geht nicht um den Blog von Herrn Zimmer, sondern alleine um den kleine Satz der als Kommentar unter http://photonwatch.blogspot.com/p/handelnde-personen-der-photon-gruppe.html geschrieben wurde.

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    2. Da dürfte Frau Rutschmann aber nicht bei Spiegel, Focus, Sueddeutsche,FAZ, Stern, WAZ oder Bild arbeiten, wenn sie solche Kommentare nur mit Rechtsanwalt abkann. Denn was sich ihre Profi-Kollegen in den Foren da so zu ihren Leistungen anhören ... Dagegen ist dieser Satz geradezu eine Liebeserklärung :-)

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  8. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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