Montag, 28. Januar 2013

Photon Publishing verschickt Rechnungen - Merkwürdiger Deal mit dem Insolvenzverwalter oder Abo-Falle ?

Am 23. Januar 2012 ist vielen Photon-Abonnenten eine interessante Rechnung ins Haus geflattert. 

Auf dieser Rechnung fordert eine Photon Publishing GmbH unter der Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann mit dem Firmensitz Jülicherstr. 376 in 52070 Aachen die Abonnenten zur Zahlung eines Jahresabonnements des Photon Magazins beginnend ab der Ausgabe 2-2013 auf.



An dieser Rechnung ist folgendes merkwürdig:

1.) Woher hat die Firma Photon Publishing GmbH die Adressen und Kundennummern?

2.) Wieso tritt die Firma mit identischem Briefpapier wie die frühere insolvente Photon Europe GmbH auf, ohne auf die Insolvenzlage der Photon Europe GmbH hinzuweisen?

3.) Wieso sollten Abonnenten einer unbekannten Firma vorab Geld zahlen?

4.) Die Firma firmiert als GmbH, ist aber nicht im Handelsregister eingetragen, wie das Briefpapier mangels Handelsregisternummer selber ausweist. 

5.) Für die Änderung der Abrechnung des Abonnements wird keinerlei Begründung geliefert?

6.) An wen zahlt man also und für welche Leistung?


Das sind viele interessante Fragen zu einer einzigen Rechnung.


Hieraus stellen sich aber schwerwiegende juristische Fragen an den Insolvenzverwalter Andre Seckler von der Kanzlei Kebekus-Zimmermann (http://www.kebekus-zimmermann.de/das-team/andre-seckler.html):


Wird der Geschäftsbetrieb der Photon Europe GmbH von der Photon Publishing GmbH (i.G.?) mit Zustimmung des Insolvenzverwalters fortgeführt?

a.    Falls ja:

Warum erfolgt hierzu keinerlei Information, weder seitens der Photon Publishing GmbH (i.G.?), noch Seitens des Insolvenzverwalters?

Unter welchen Bedingungen erfolgt diese Fortführung und welche Bedeutung hat dies für Abonnenten und Gläubiger? 

In welchem Status befindet sich die „Photon Publishing GmbH“, die mangels Eintragung ins Handelsregister jedenfalls noch nicht als Geselschaft mit beschränkter Haftung existiert?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal, um den Betrieb fortzusetzen?


b.    Falls nein:

Welche Maßnahmen trifft der Insolvenzverwalter, um die Vorspiegelung der Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) zu unterbinden?

Woher hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Daten?

Gibt es Abtretungen, die eine Einziehung der Forderungen aus dem Abonnements durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) rechtfertigen? 

Wirken Leistungen der Abonnenten an die Photon Publishing GmbH (i.G.?) gegenüber der Insolvenzmasse schuldbefreiend?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Rechte, um die fraglichen Titel fortzusetzen?

Ist zu erwarten, dass die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal hat, die fraglichen Titel fortzusetzen?

Beruft sich die Photon Publishing GmbH (i.G.?) auf eine Berechtigung, in die Abonnementverträge eintreten zu dürfen, und ist diese nach Kenntnis des Insolvenzverwalters gegeben?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) nach Kenntnis des Insolvenzerwalters die nötigen Mittel, um etwaige Verpflichtungen aus übernommenen Abonnements zu erfüllen?



Die Energy Info Center EIC GmbH (Betreiberin dieses offenen Blogs) ist selber Gläubigerin der insolventen Photon Europe GmbH und wird dem Insolvenzverwalter diese Fragen stellen. 

Wir können andere Betroffene, sowie die Fach- und Tagespresse nur ermutigen in diesen Fragen ähnlich zu handeln und auf Ihrem Auskunftsrecht in diesen Sachfragen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu bestehen.  




2 Kommentare:

  1. Das sind wahrlich dubiose Sachen. Würde solchen "Rechnungen" keine wirkliche Beachtung schenken.

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  2. Nun ist 1015,und ich bekam schon wieder eine vorab rechnung werde den genauen wortlaut morgen mal posten..

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