Montag, 6. Mai 2013

Photon Gläubigerversammlung vom 03.05.2013 (Fortsetzung) - Teil 16

Im Tagesordnungspunkt besonders bedeutsame Amtshandlungen des Insolvenzverwalters wurde es nun richtig spannend, denn es ging um die Annahme des Kaufvertrages. 



Tagesordnungspunkt Annahme des Kaufvertrages

Nach diesem Kaufvertrag soll die ganze Photon Europe GmbH mit den Mitarbeitern im Betriebsübergang nach §613a BGB an die neue Photon Publishing verkauft werden. 


Der Insolvenzverwalter Seckler trug erneut die Eck-Konditionen des Vertrages vor:

Enthalten neben dem Kaupreis 100.000,- € für das Unternehmen (zahlbar sofort) und 400.000, € für die vorhanden Forderungen gegen Kunden (in monatlichen Raten a 10.000,- €) waren folgende Besonderheiten:


  • Sollte der Kaufpreis von bis zum 15.03.2013 nicht vollständig fließen kann der Forderungsverkauf rückgängig gemacht werden, wenn keine Sicherheit gestellt wird

  • Photon Power AG verzichtet auf Globalzession

  • Insolvenzmasse erhält 10% der eingetriebenen Forderungen



Keine externer Käufer möglich weil Führungsschicht sich Externen verweigert

Auf Grund der Tatsache, dass die Photon Führungsschicht offen mit Arbeitsniederlegung gedroht hat, wenn ein externer Käufer wie eine andere Verlagsgruppe gefunden wird, war ein Verkauf nur an die Photon Publishing von Annegret Kreutzmann und der Photon-Gruppe möglich. 

Aus diesem für den Insolvenzverwalter nur beschränkt befriedigenden Deal konnte wenigstens der Betriebsübergang nach §613a BGB erreicht und damit formal alle Arbeitsplätze gesichert werden. 

Wären nur Rechte verkauft worden, wären alle Arbeitsplätze vernichtet worden. Bei den dann ausstehenden Forderungen der Arbeitnehmer auf die Insolvenzmasse hätte eine Insolvenz in der Insolvenz gedroht. 




Erfolg von Photon Publishing entzieht sich Einfluss des Insolvenzverwalters

Bezüglich der Überlebenschancen der Photon Publishing GmbH unter der alten Geschäftsführung äußerte sich der Insolvenzverwalter sehr eingeschränkt. Dies entziehe sich seinem Einflussbereich. 




Wenn Kaufvertrag hier abgelehnt wird, dann Rückabwicklung als Konsequenz

Derzeit sei mit einer ca. 20% Quote aus den beitreibbaren Forderungen in der Photon Europe GmbH zu rechnen. Würde der Vertrag abgelehnt, kamen die Arbeitnehmer wieder auf die Masse zu und es ist eine Quote nahe der Masseunzulänglichkeit zu erwarten. 

Insofern sei die Genehmigung des Vertrages ein Schritt der finanziellen Vernunft der Gläubiger. Er erbitte daher die Zustimmung zum Kaufvertrag. 



Abstimmung beginnt mit Stimmverboten

Die Abstimmung über den Kaufvertrag beginnt mit durch das Gericht verhängten und begründeten Stimmverboten:

Stimmverbote nach §77 Insolvenzordnung wurden wegen einer Interessenskollision in diesem Punkt ausgesprochen für:


  • Annegret Kreutzmann, als Geschäftsführerin der Insolvenzschuldnerin und der Käuferin 

  • Photon Holding GmbH, als betroffene Vertragspartei

  • Philippe Welter Consulting, als faktischer Geschäftsführer der Photon Holding GmbH, Photon Europe GmbH und der Photon Power AG

  • Michael Schmela, als Mitgesellschafter der betroffenen Photon Holding GmbH

  • Ralf Heuser, als Mitgesellschafter der betroffenen Photon Holding GmbH

  • Andreas Lohse, als Mitgesellschafter der betroffenen Photon Holding GmbH



Stimmen der Photon-Mitarbeiter verfallen in der Vertragsfrage ungenutzt

Bemerkenswerterweise stimmte der die 19 Photon-Mitarbeiter vertretende Anwalt Linnenbrink nicht für seine per Vollmacht vertretenen Photon-Mitarbeiter ab. 


Er vergab so die Stimmen der verbliebenen Photon-Arbeitnehmer in dieser Frage. 

Diese wären sicher sehr wohl für den Kaufvertrag, schließlich ist er ja die Rechtsgrundlage für Ihren jetztigen Arbeitsplatz bei der Photon Publishing GmbH.


Anscheinend besteht tatsächlich ein massiver anwaltlicher Interessenskonflikt, denn das Stimmverbot betraf nur die von Ihm ebenfalls vertretene Geschäftsführung nicht aber die Stimmen der Belegschaft.   



Beschlussvorlage: Kaufvertrag soll angenommen werden

Der Beschluss lautet Zustimmung zur Betriebsveräußerung und zum Kaufvertrag an besonders Interessierte Interessenten nach §160 und 162 der Insolvenzordnung. 

Bei der Abstimmung kam es nur zu einer Ablehnung dieses Vernunft-Verkaufes. 




Finanzverwaltung NRW lehnt Kaufvertrag ab!

Die Finanzverwaltung NRW lehnt den Kaufvertrag mit Ihren festgestellten Forderungen von über 438.000,- € ab:

Die Vertreterin des Landes NRW äußerte sich zu den Gründen wie folgt:


  • Dies sei zwar für die Gläubiger der im Moment nachvollziehbar finanziell vernünftigste Weg. 

  • Als Land NRW habe man aber das ganze Konstrukt Photon-Gruppe im Blick. Hierbei ist der Vertrag aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. 

  • Die Identität der handelnden Personen lässt den Verkauf nicht richtig erscheinen, weil diese offensichtlich in gleicher Weise weitermachen. 

  • Der Erfolg der Photon Publishing GmbH scheint auf Basis der jetzigen Erkenntnisse nicht gesichert. 

  • Die Arbeitsplätze seien durch den Verkauf an diese Photon Publishing GmbH ebenfalls nicht sicher. 


Aus diesen Aussagen lässt schließen, dass auch bei der Finanzverwaltung NRW massive negativer Erfahrungen mit der Photon Gruppe vorliegen. 






Finanzverwaltung NRW erwägt Gewerbeverbotsverfahren für die Photon-Protagonisten

Auf die Frage des Insolvenzverwalters, ob denn ein Gewerbeverbotsverfahren für die Protagonisten eingeleitet würde. Wurde seitens der Vertreterin erklärt: "Hierüber ist noch nicht abschließend befunden."


Die Photon-Anwälte Küthe und Linnenbrink sen. schauen ernst ob des im Raume stehenden Gerwerbeverbotsverfahrens für Ihre Mandanten. 





Photon Power Vorstand Heuser kommt zu spät

Während der Auszählung der Stimmen nach Kapitalanteilen erscheint der Vertreter der Photon Power AG Vorstand Ralf Heuser um 10:48 Uhr im Saal. Er wird kurz von der Versammlungsleitung als Anwesend ausgerufen bevor diese die Auszählung fortführen. 

Interessant an der Anwesenheit von Herrn Häuser ist, dass der Kontaktaufnahmeversuch mit seinen eigenen Anwälten schroff und unfreundlich, sogar ohne eine Begrüßung eines Blickes oder gar eines Handschlags seitens der Anwälte endet.  

Da werden doch wohl nicht schon wieder Honorarforderungen offen sein?






Deutliche Mehrheit für die Annahme des Finanz-Vernunft-Vertrages mit dem Wackelkandidaten Photon Publishing GmbH


Sodann verkündet die Rechtspflegerin Annahme des Kaufvertrages mit folgenden Stimmergebnissen:

Für die Annahme des Kaufvertrages stimmten Forderungen von 


6.153.057,31 €


Gegen die Annahme des Kaufvertrages stimmte das Land NRW mit Forderungen von 


438.621,11 €


Danach wurde von der Rechtspflegerin gefragt, ob es Einwände gegen die Nutzung der Stimmenmehrheit nach §77 Insolvenzordnung gibt. Dies war nicht der Fall und so wurde der Kaufvertrag der Photon Publishing am 03.05.2013 um 09.58 Uhr rechtsgültig und unwiderruflich genehmigt


Danach wurden die weiteren bedeutsamen Handlungen des Insolvenzverwalters wie die Rückforderung gegen die Photon-Gruppe erörtert... 





++++ Weiter mit Teil 17








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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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12 Kommentare:

  1. Sehr interessant ist ja die Haltung des Finanzamts bei der Ablehnung des Verkaufs. Die wissen wohl zu genau, dass Photon sich bein den Steuern "wiederholt", was ihnen die Gläubiger aus gutem Grund verweigern. Da kennt der Lord kein Pardon im Finanz- und Sozialsystem.

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    1. Die Finanzbehörden werden die Nachfolgegesellschaft anhand schon derzeit bekannter Fakten bewertet haben.
      Das Ergebnis mutet eindeutig an und lässt wenig Raum für Zweckoptimismus hinsichtlich des Erfolgs der Photon Publishing GmbH.

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  2. Was ich nicht verstehe ist, warum die sich so gegen eine Übernahme sträuben ? In der IT zum Beispiel ist es ja geradezu ein Geschäftsmodell, so schnell wie möglich geschluckt zu werden.

    Alle Schulden weg, Cash bis um abwinken und dann nur noch Sonne, Wind & Meer. Nun gut, das ist nicht jedermanns Sache, aber die Photon-Führung kommt mir schon so vor, als wenn sie dem nicht abgeneigt wär. Oder sind das alles völlig verkannte Idealisten ?

    Wenn die sich also so vehement dagegen wehren, dann ist doch die Frage, wie fett sind eigentlich deren Leichen in den diversen Kellern ?

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    1. Es kann nur einen Grund dafür geben, nämlich genau diese Leichen im Keller. Mit Publishing sollen alle Beweise aus der Europe abgezogen und möglichst unschädlich gemacht werden. Das ist der einzige "Geschäftszweck" der neuen Firma. Dass die Publishing nix macht und keinerlei Erfolgsaussichten hat, das ist doch allen klar.

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    2. "Dass die Publishing nix macht und keinerlei Erfolgsaussichten hat, das ist doch allen klar."

      Das ist nicht allen klar, wie aus einigen Kommentaren ersichtlich ist. Das ist erstaunlich, schwer nachvollziehbar und wirft Fragen auf.

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  3. Photonwatch schreibt:
    "Auf Grund der Tatsache, dass die Photon Führungsschicht offen mit Arbeitsniederlegung gedroht hat, wenn ein externer Käufer wie eine andere Verlagsgruppe gefunden wird, war ein Verkauf nur an die Photon Publishing von Annegret Kreutzmann und der Photon-Gruppe möglich."

    Worauf stützt sich die Aussage? Gibt es ein genehmigtes Protokoll oder ein anderes Schriftstück, aus dem das hervorgeht? Oder stützt sich die Aussage etwa auf einer Erklärung des faktischen Geschäftsführers gegenüber dem Insolvenzverwalter? Dann wäre Misstrauen unbedingt angebracht.

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    1. naja, einigen Kandidaten haben wir:
      HF, KE, der IT Leiter, die Vertriebsleiterin......

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    2. "Unabhängig davon stand ohnehin zu befürchten, dass die "führenden Köpfe" des Schuldnerunternehmens nicht bereit gewesen wären, weiterhin im Schuldnerunternehmen tätig zu sein, was zur Folge gehabt hätte, dass Zeitschriften nicht mehr produziert hätten werden können, so dass auch keine Umsätze mehr zu erzielen gewesen wären." Seite 32 vom Bericht des Insolvenzsverwalters zum Prüfungstermin am 19.04.2013. Alles klar?

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    3. Wo sollen das denn Führungskräfte sein?

      Mal so am Rande:

      H. Felten, das ist der Fiffi vom Welter, quasi die rechte und die linke Hand des Teufels! Markenzeichen: Anwesenheit des Chefs verleugnen, Zahlungsanweisungen, insbesondere Gehälter der Mitarbeiter mit maximalster Verzögerung raushauen (natürlich ist immer die Bank daran schuld!). Er hat natürlich sein Gehalt immer pünktlich. Tja, wer an der Quelle sitzt...


      K. Erfmann; gibt gerne den Ahnungslosen, ist aber auch ein treusorgender Fiffi mit Grinsegesicht im Auftrag seines Herrn.
      Was der da eigentlich ausser Fordern im Forderungsmanagment macht, keine Ahnung?
      Muss aber 'ne schöne Zeit zum Pupsen auf dem Sessel gewesen sein, denn man kriegt schliesslich noch Geld dafür (also er ganz bestimmt! Sonst läßt er das Forderungsmanagement mal so richtig raushängen, holla!).

      B. Wloch hat keine eigene Meinung und keine Ahnung von Irgendwas (von IT ganz bestimmt NICHT!) Er braucht aber den Job, weil er sein Haus sonst nicht abgestottert bekommt, dass er sich eiligst in 2012 in scheinbar besseren Zeiten gegönnt hat. Ist wohl etwas dumm gelaufen für ihn.

      Und die Vertreibsleiterin. Tja, wer ist denn das momentan? Da gab's doch auch einen Wechsel in der Personalie. Und was soll da noch vertrieben werden, ausser verärgerten und unbezahlten Mitarbeitern?

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    4. Ich stelle mir gerade vor, was passieren würde, wenn man die Ex-Mitarbeiter namentlich so diffamieren würde.

      Das Gute an dem Kommentar ist, daß man jetzt auch den letzten Skeptikern gegenüber PHOTON zeigen kann, daß dieser Blog nur dazu dient persönliche Rachegelüste zu befriedigen.



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    5. Sofern es sich bei den genannten Personen nicht um Gesellschafter oder Mitglieder der Geschäftsführung, um Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes einer der vielen Photon-Tentakeln handelt, sollte eine Nennung mit vollständigem Klarnamen tatsächlich unterbleiben. Arbeiten Sie mit Kürzeln, wenn Sie es für notwendig befinden Ihre persönliche Abneigung gegenüber bestimmten Personen zum Ausdruck zu bringen.

      Das dieser Blog nur zur Befriedigung persönlicher Rachegelüste dient ist eine unsinnige Behauptung. Dieser Blog ist eine wertvolle Informationsquelle und Plattform zum Austausch über die abstoßenden Machenschaften der Photon-Gruppe. Eine gewisse Etikette sollten dabei alle Nutzer einhalten.

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  4. Ein Gewerbeverbot wäre bei diesen überzeugten Wiederholungstätern der einzig gangbare Weg, das unternehmerische Krebsgeschwür aufzuhalten. Heuser und Schmela zocken auf Anweisung von oben weiter munter die Investoren der Power ab, Kreutzmann setzt das nächste Unternehmen in den Sand und Welter spielt wie gehabt den großen Zampano unter dem Palmwedel.

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