Dienstag, 7. Mai 2013

Photon Gläubigerversammlung vom 03.05.2013 (Fortsetzung) - Teil 17


Im weiteren Verlauf der Gläubigerversammlung wurde von der Versammlungsleitung der Beschluss herbeigeführt, dass der Insolvenzverwalter beim Fortgang des Verfahrens nach §157 Insolvenzordnung kein Insolvenzplan aufstellen muss. 

Dieser Beschluss, eine verwaltungstechnische Formalie, wurde einstimmig herbeigeführt. 





Abstimmung zur Mandatierung des Insolvenzverwalters Rechtsstreitigkeiten zur Mittelrückforderung einzugehen § 160 InsO


Als nächstes Beschäftigte sich die Versammlung mit dem Themenkomplex der Mandatierung des Insolvenzverwalters Rechtsstreitigkeiten einzugehen, um Rückforderungen gegenüber den Mitgliedern der Photon-Gruppe durchzusetzen.




Ziel: Privathaftung der Photon-Geschäftsführer bei Rückforderungen 

Es ist hierbei einerseits die Durchsetzung von persönlichen Verantwortungen der Photon Europe Geschäftsführung gemeint. Dies betrifft direkt Frau Annegret Kreutzmann und den laut Urteil des Amtsgerichtes faktischen Geschäftsführer Philippe Welter, die bei unsachgemäßen Ausgaben und anderer Misswirtschaft auch vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen haften. 




Ziel: Rückforderungen von Innengeschäften mit der Photon-Gruppe

Andererseits ist die Nutzung der Rechtsmittel auch für die Rückforderungen innerhalb der Photon-Gruppe geeignet. Hier stehen Rückforderungen in Millionenhöhe an, die von den diversen Photon-Gesellschaften eingetrieben werden können. Hierbei ist auch die wahrscheinlich nicht ordnungsgemäße Kapitalerhöhung der Photon Europe ein Rückforderungsgrund. 




Ziel: Robuste Mandatierung des Insolenzverwalters nach § 160 InsO

Aus diesem Grund ist die robuste Mandatierung des Insolvenzverwalters für derartige Rechtsstreitigkeiten wichtig für alle Gläubiger. Schließlich wird bei den Photon-Gruppe speziell in den Gesellschaften Photon Power AG und Photon Holding noch Geld vermutet. 




Stimmverbote greifen bei der Photon Gruppe 

Die Rechtspflegerin verkündete vor der Abstimmung die vom Gericht im Urteil festgelegten Stimmverbote der Photon-Gruppe und ihrer Protagonisten.


Hierdurch waren

  • Solare Beteiligungen GmbH 
  • Photon Holding GmbH
  • Photon Power AG
  • Philippe Welter Consulting
  • Grand Systems GmbH
  • Photon Laboratory GmbH
  • Andreas Lohse
  • Michael Schmela

von der Abstimmung ausgeschlossen.



Gläubigerversammlung beschließt einstimmig den Insolvenzverwalter zu Rechtsstreiten mit der Photon Gruppe zu ermächtigen


Die Abstimmung ergab, dass die Gläubigerversammlung einstimmig ohne Enthaltungen, dem Insolvenzverwalter das robuste Mandat erteilte, die notwendigen Prozesse gegen die Photon-Gruppe und ihre Mitglieder zu führen. 

Der Insolvenzverwalter bedankte sich für das Vertrauen und versprach auch alsbald davon Gebrauch zu machen. Der wahrscheinlich erste Prozess wird zur Einforderung des offenen Rest-Kaufpreises von 55.000,00 € bei der Photon Holding GmbH durchgeführt.  




Rückforderungen gegenüber der Photon Power AG von 800.000,- € werden kommen

Auch die Rückforderungen gegenüber der Photon Power AG von 800.000,- € stehen hoch oben auf der prozessualen Agenda. Der im Raum weilende Photon Power Vorstand Ralf Heuser verfolgte das für sein Unternehmen katastrophale Abstimmungsergebnis sowie die Aussagen live. 

Möglich sind all diese Forderungen und andere Rückforderungen, weil die Photon Europe GmbH laut Gutachten seit dem 01.01.2010 insolvent war. 


Wichtig für alle Photon Power AG Anleihe Gläubiger: 

Herr Heuser war im Raum der Gläubigerversammlung und wusste also definitiv seit dem 03.05.2013 gegen 10.00 Uhr von den auf sein Unternehmen zukommenden Mittelrückforderungen von 800.000,- €. 



In der Konsequenz der Entscheidung des Gläubigerausschusses werden die Photon-Protagonisten vollumfänglich und unnachgiebig zur Finanz-Rechenschaft gezogen werden!



Weiterhin wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:

Das Konto der Hinterlegungsstelle des Insolvenzverwalters verbleibt bei der HSBC Bank Trinkaus und Burkard in Düsseldorf. 

Der Insolvenzverwalter wird verpflichtet allen Gläubigern alle 6 Monate einen vollumfänglichen Rechenschaftsbericht der Aktivitäten zu liefern. Hierdurch werden alle Gläubiger über den weiteren Verfahrensverlauf auch der Klagen gegen das Photon-Management informiert. 

Eine Anweisung an den Insolvenzverwalters Zwischenrechnungen zu besonderen Stichtagen erstellen wurde einstimmig nicht erteilt. 




Weiterer Verlauf der Versammlung: 421 termingerecht eingereichte Forderungen sind zu prüfen

Das Insolvenzgericht verkündete, dass 6.882,479,64 € an Gläubigerforderungen fristgerecht bis zum Stichtag dem 15.03.2013 eingegangen waren. Über deren jeweilige Rechtmäßigkeit sollte nun im weiteren Verlauf der Gläubigerversammlung befunden werden... 





++++ Weiter mit Teil 18








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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 


Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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33 Kommentare:

  1. hoeneß darf bleiben, welter muss aber weg?

    keiner ist sauber.

    entscheidend ist wie die mächtigen sich mit kleinen(Arbeitnehmer)umgehen, genau da unterscheiden sich die beiden herren.

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  2. Bezugnehmend auf die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Führung von Rechtsstreitigkeiten u.a. zur Rückforderung von Beträgen in erheblichem Umfang, stellt sich mir die Frage, wie für die Photon Power AG erbrachte Dienstleistungen der insolventen Photon Europe GmbH beziffert werden können.

    - Wieviel Mitarbeiter waren bzw. sind auf der Grundlage eines gültigen Arbeitsvertrages für die Photon Power AG sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

    - Welche Arbeiten/Dienstleistungen wurden von der insolventen Photon Europe für die Photon Power AG zu welchem Zeitpunkt ausgeführt?

    - Wurden zwischen den Gesellschaften Rechnungen zur Vergütung von Arbeiten/Dienstleistungen erstellt?

    - Sofern Rechnungsstellungen/Zahlungen zwischen den Gesellschaften für Arbeiten/Dienstleistungen erfolgten - zu welchem Zeitpunkt?

    Für eine Erklärung des Vorstand der Photon Power AG gegenüber Anlegern ist es höchste Zeit. Das ohnehin schwer beschädigte Vertrauen wird nicht durch beharrliches Schweigen stabilisiert. Es kann doch nicht angehen, dass wir verifizierbare Informationen ausschließlich über die Fachpresse und andere Quellen beziehen müssen!

    L.P.

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  3. Hier eine wichtige Nachricht für Anleger der Photon Power, so wie sie auf der Seite der Wirtschaftsprüfer von der Kanzlei Penker und Partner erschienen ist:

    "Anleihen der Photon Power AG II

    Von: Geschäftsleitung

    Bereits im Januar hatten wir an dieser Stelle über die Entwicklung um die Insolvenz der Photon Europa und deren mögliche Auswirkungen auf die seitens der Photon Power AG herausgegebenen Anleiehen berichtet. Zwischenzeitlich haben unsere Recherchen zu möglichen Schadenersatz- und/oder Rückabwicklungsansprüchen für unsere Mandanten Fortschritte gemacht. Wir sind der Auffassung, dass – soweit sich unsere Recherchen zu den fehlerhaften Mittelverwendungen bewahrheiten – Chancen bestehen, die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen und eine Rückabwicklung der Kapitalanlage zu ermöglichen. Unserer Auffassung nach wurde gegebenenfalls nicht nur bei der Mittelverwendung nicht prospektentsprechend agiert. Wir haben Anzeichen dafür gefunden, dass die Gesellschaft bewusst über die Ertragsfähigkeit der von ihr eingesetzten Anlagen getäuscht haben könnte, um auf diesem Weg Anleihezeichner zu werben.
    Gern können wir in Ihrem speziellen Fall eine Einschätzung der Möglichkeiten des Vorgehens, sowie der damit einhergehenden Risiken und Kosten abgeben. Entgegenkommend bieten wir unseren Mandanten in dieser Angelegenheit an, die Prüfung ihres Falles für eine Pauschale von 70,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer durchzuführen. Sollten Sie uns aufgrund der Erstberatung mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, würde diese Gebühr selbstverständlich auf die nachfolgenden Gebühren angerechnet. Sollten Sie Interesse an einer derartigen Prüfung haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Leipzig in Verbindung. Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Daniela Freimann."

    Quelle: http://www.penker-partner.com/index.php?id=38&tx_ttnews[tt_news]=388&tx_ttnews[backPid]=36&cHash=df7111816e

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    1. Uiuiuii, das wäre eine steile Geschichte für Photon, das unabhängige Solarstrommagazin, Rubrik "Murks des Jahres".

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    2. "Die Power ist die Gelddruckmaschine von Photon" -
      wurde oft genug unter Mitarbeitern gewitzelt. Gedruckt wurde das Geld nicht... Autsch!

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    3. Das Gewitzel gefällt Anlegern aber gar nicht. Die sind nicht dafür da Betriebsmittel für Pleiteunternehmen zu finanzieren! Wenn das wirklich so gewesen sein sollte, wie es hier dargestellt wird, kann sich Heuser warm anziehen! Ich verlange eine Stellungnahme!

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    4. Die Mitarbeiter von Photon haben anscheinend die Situation erkannt, doch nicht deren Tragweite und Bedeutung für Investoren. Spaßig ist das überhaupt nicht, vor allem wenn es um das eigene Geld geht. Im schlimmsten Fall wird man als Anleger zur juristischen Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Photon Power AG genötigt. Diesen notwendigen Weg sollte auch kein anderer Anleger scheuen. Sieben Kreuze, dass ich nicht in der Verwandschaft und unter Bekannten für die Zeichnung der Anleihen geworben habe! Mit Bitterkeit fürchte ich jetzt Rücklagen zu verlieren, die ich im gutem Glauben an eine attraktive Rendite angelegt habe. Hoffentlich bleibt am Ende des Tages nicht nur das schmucklose "Schmuckpapier" über die Einlage übrig.

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    5. Leider wird dem so sein. Nur das "Schmuckpapier" kann Ihnen keiner mehr nehmen.

      Die Vorstände Heuser und Schmela werden in Privatinsolvenz gehen, eventuell wegen Untreue verurteilt werden.

      Der ganze Aufsichtsrat ebenso, plus Unterschlagung von Geldern der Sozialkassen.

      Alles was man sich für das Geld angelegte gekauft hat, sind die ein paar Jahre hinter Gittern zu sehen.

      Bitter die Vorstellung, das das ganze Geld von Welter und seiner Bande in Grand Hotels, bei Reisen und bei Fressorgien verplempert wurde.

      Da fällt nur Hermann Göring mit seinem Spruch ein: „Wenigstens 12 Jahre anständig gelebt“.



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    6. Die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen bei Verurteilung sind ein schwacher Trost, denn sie ersetzen nicht 1 €. Ich bin wütend und enttäuscht zugleich. Das "Schmuckpapier" liegt nun neben den wichtigen Unterlagen, die ich meinem Rechtsanwalt überstellen werde. Begegnen dürfte ich dem Herrn Ralf Heuser dieser Tage nicht!

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  4. Ach Du meine Güte. Da muss sich Der Insolvenzverwalter der Photon Europe aber beeilen, wenn er bei Heuser und Konsorten noch einen müden Euro rückfordern will.

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    1. Wer kommt denn jetzt eigentlich eher zum Zug? Der Insolvenzverwalter oder die Unterzeichner der Anleihe?

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    2. "Wer kommt denn jetzt eigentlich eher zum Zug? Der Insolvenzverwalter oder die Unterzeichner der Anleihe?"

      Vielleicht in Kürze wieder die Staatsanwaltschaft?

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  5. Kann man als Anleger die Heuser & Co. klagen?

    Vorstand
    Michael Schmela, Ralf Heuser

    Aufsichtsratsmitglieder
    Philippe Welter, Martina Siebmanns, Stefano Eleuteri

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  6. Natürlich kann man, aber hätte ich in dieses Ponzi-Spiel investiert, würde ich schnellsten 70 € in die Hand nehmen, mich zu den anderen Abgezockten gesellen (tut dann nicht so weh) und versuchen, die Rückabwicklung meines "Investments" zu erreichen. Und in jedem Fall dafür sorgen, dass der Aufsichtsrat des Spielchens aus der Agora rausfliegt: http://www.change.org/de/Petitionen/ausschluss-von-philippe-welter-aus-dem-rat-der-agora

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  7. Ponzi Spiel, jetzt wo ich es lese....
    passt zu diesem ganzen Treiben. Hat tatsächlich auch was von einem Schneeballsystem. Gehört strafrechtlich geahndet! Drücke Ihnen die Daumen für eine Rückabwicklung.

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  8. Das alles kann doch nicht ohne den Widerstand Ralf Heusers abgelaufen sein, den einige als halbwegs vernünftigen Menschen beschreiben. Das Hin- und Herscheufeln um Kapitalerhöhungen zu fingieren, die Darlehen für die Mülltonne ... Er war doch Geschäftsführer. Bei Schmela kann ich mir das alles mangels Unrechtsbewusstsein und Skrupel vorstellen, aber ein bis dato unbescholtener Bürger macht doch solche Sachen nicht mit. An seiner Stelle würde ich schnellstens für reinen Tisch sorgen, bis die ihn die Eiterbeule vollends aufsaugt.

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    1. Herr Heuser sollte schleunigst versuchen seinen Kopf aus der von PW geknüpften Schlinge zu ziehen. Sonst ist er auch verloren.

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    2. Heuser war doch schon Gesellschafter der Holding. Wieso glauben immernoch einige, diesen Leuten die Verantwortung absprechen zu können? Gesellschafter, Abteilungsleiter, Chefredakteure, Obleute etc. saßen immer an der Quelle und hätten es immer besser wissen können. Wer nicht reagiert hat, wollte vermutlich auch nicht reagieren, sondern das Spiel mitmachen!

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    3. Wo haben Sie gesessen und das üble Spiel mitgemacht? Haben Sie es immer besser gewußt?

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  9. Zu erwartende Mittelrückforderungen in Höhe von 800.000 €, drohende Rückabwicklung und Schadensersatzforderungen von Anlegern - womit soll das denn bezahlt werden? Da müssen ein paar Großkopferte wohl ihre private Schatztruhe öffnen, sonst kommt da vermutlich nicht viel bei rum.

    Und auch bei der Photon Power nicht wegzudenken:
    Philippe Welter, hier als Vorsitzender des Aufsichtsrats

    Ist auch sowas wie ein "faktischer Vorsitzender" denkbar?






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    1. Ein "faktischer Vorstand" wäre mal was neues!

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    2. Nee, der "faktische" Welter ist bei Photon Power sowhl formell, als auch juristisch Big-Aufseher und hat sich die ganze Chose ja auch ausgedacht, um an Frischgeld für seine Spielereien zu komen. Dafür hat er schnell seine Marionetten gefunden, bevor die auf die Bäume kamen. Seine Version der Geschichte taucht übrigens im Ecoreporter vom Februar auf und ist ein richtiger Schenkelklopfer:

      http://www.ecoreporter.de/artikel/trifft-die-pleite-des-solarzeitschriftenverlags-photon-europe-nun-doch-anleger-der-photon-power-ag.html?type=98

      Und die haben mal einen Preis für investigativen Journalismus gewonnen. Gääähn.

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    3. "Die Anleger-Gelder der Photon Power AG sind für den Bau von Photovoltaikanlagen vorgesehen." steht unter dem Bild zum Artikel im "ecoreporter". Da gab es scheinbar eine maginale Änderung den Verwendungszweck betreffend!

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    4. Und als Bildquelle die Pennystock-Firma Conergy muahahaha ...

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  10. Man beachte vor allem die Verwendung des Begriffs "Cash-Management" durch Welter, in etwa so aussagekräftig wie der Begriff "Jungfrauen-Bordell".

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  11. Leute ausbooten, aber schnell. Gläubigerversammlungen sind verdammt langwierig, das lesen wir hier ja gerade. Lasst doch die paar chefgeilen Leute sich um ihren Arbeitsplatz kebbeln, der sowieso vor die Hunde geht. Warum solchen Typen auch noch unsere Ersparnisse in den Rachen werfen?

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    1. Weil die Energiewende Opfer fordert. Welter hat doch schon mal klar gestellt, dass es "weder im Vorstand noch in der Geschäftsführung der beiden Unternehmen Personenidentitäten" gibt. Und alles ist doch besichert. Wo habt Ihr denn jetzt wieder das Problem?

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  12. Lassen Sie den Leuten doch das Schäumen. Das gibt Befriedigung.

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  13. guckt der welter auch ab und zu mal hierein?
    was für ein Gefühl? wie nackt?

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  14. Wann werden wieder ausgesuchte Anleger zur Besichtigung der Solaranlagen (besser: Betriebsmittelfelder) Avantis / Camp Astrid eingeladen? Können dann bitte alle Verantwortlichen der Photon Power AG gemeinsam zum Termin kommen? Es sind ein paar Fragen zu klären!

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  15. „Die Photon Power AG ist von diesen Vorgängen nicht tangiert. Es handelt sich um eine eigenständige Gesellschaft; es gibt keinerlei gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen diesen Gesellschaften.“

    Zitat Phillippe Welter lt. ECOreporter

    ecoreporter.de/artikel/trifft-die-pleite-des-solarzeitschriftenverlags-photon-europe-nun-doch-anleger-der-photon-power-ag.html?type=98

    Dem ist doch kein Wort zu glauben!

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  16. Sofern die Information über die Insolvenz der Photon Laboratory GmbH richtig ist: Warum ist dies nicht amtlich bekannt gemacht? Kann das jemand sagen?

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    1. "Photon Laboratory GmbH auch im Insolvenzverfahren!

      Die von Philippe Welter geführte Photon Laboratory GmbH befindet sich laut dem Bericht des Insolvenzverwalters derzeit ebenfalls im Insolvenzverfahren am Amtsgericht Aachen (AG Aachen, 92 IN 15/13). Hierdurch wird ein Schuldenberg von 106.874,- € bei der Photon Europe GmbH abgeladen, der ebenfalls der Insolvenzmasse für Sozialkassen, Mitarbeitergehälter und Anderes fehlt"

      Eingestellt von PhotonWatch um Montag, April 22, 2013

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