Mittwoch, 8. Mai 2013

Photon Gläubigerversammlung vom 03.05.2013 (Fortsetzung) - Teil 18


Der weitere Verlauf der Veranstaltung brachte für die anwesenden Gläubiger zu nächste eine böse Vorahnung wegen der Erfahrungen des Mammut-Termins von 9 Stunden am 19.04.2013. 

Es standen 421 fristgerecht zum Forderungstermin vom 15.03.2013 eingereichte Forderungen zur abschließenden Prüfung an. Forderungen, die nach dem 15.03.2013 eingereicht wurden, standen nicht auf der Tagesordnung des 03.05.2013. 





6.882.479,64 € an Forderungen fristgerecht eingereicht

Zunächst trug die Rechtspflegerin die generelle Natur der vorliegenden Forderungen vor:


  • Miete
  • Arbeitnehmerentgelte
  • Sozialkassen
  • Banken
  • Lieferanten

Hiervon sind ein Großteil vom Insolvenzverwalter nach §178 der Insolvenzordnung bestritten. Dies erfolgte zum Teil aus formalen Gründen (Arbeitnehmerforderungen) zum Teil aber auch mangels Unterlagen. 





Arbeitnehmerforderungen aus formalen Gründen bestritten

Die Arbeitnehmerforderungen wurden größtenteils aus formalen Gründen bestritten. Dies kann die Verwechselung von Brutto und Netto sein, aber auch eine noch nicht vorliegende Neuberechnung des Insolvenzgeldes von der Arbeitsagentur, so dass sich geringfügige Änderungen ergeben. 

Nur wenn eine Forderung bis auf den Cent übereinstimmt, wird sie akzeptiert. 

Die Arbeitnehmer bekommen nun Post vom Insolvenzverwalter, der Ihnen Gründe für das Bestreiten mitteilt. 

Auf diese können Sie reagieren und damit dann Ihre Forderungen anerkennen lassen. 

Durch die Meldung der Forderung ist diese jedoch generell gewahrt. 






Rechtspflegerin möchte Termin kurz halten - Forderungen nur von Anwesenden öffentlich zu prüfen und festzustellen


Bei der Eröffnung des Themenkomplexes wurde eine Abstimmung durchgeführt, dass nur Forderungen öffentlich erörtert werden, deren Stimmrechte (physisch oder per Vollmacht) im Saal vertreten waren. 

Diese Abstimmung wurde von allen Beteiligten positiv gesehen, so dass ein einstimmiger Beschluss (inklusive der Photon Anwälte, die in diesem Fall nicht von Stimmverbot belegt waren) zustande kam, dass nur Forderungen öffentlich geprüft und festgestellt werden deren Vertreter anwesend waren. 

Sodann begannt die Forderungsprüfung bei A also der AOK Nordost. 





Photon Gruppe Rechtsanwalt geht und nimmt Arbeitnehmer-Vollmachten nicht wahr

Kurz nach der Eröffnung des zähen Prüfungsverfahrens, in dem jede Forderung einzeln aufgerufen diskutiert und abgestimmt wird, verlässt der Photon Gruppe Rechtsanwalt Linnenbrink den Raum. 

Hiernach wurde von der Rechtspflegerin umgehend festgestellt, dass diese mit Ihren Vollmachten nicht mehr vertreten sind und nun von der Liste der öffentlichen Forderungsprüfungen gestrichen werden. 

Hiervon waren nicht nur die Hauptforderungen der Photon Gruppe betroffen, sondern auch die 19 Arbeitnehmer, die gutgläubig Ihre Stimme dem Photon Gruppe Anwalt Linnenbrink zur Vertretung gegeben haben. 

Ihre Forderungen wurden nun nicht geprüft und sie wissen nicht, über die Werthaltigkeit bescheid. Ein nächster Termin steht derzeit nicht fest. 

Ob diese gutgläubigen Photon-Arbeitnehmer nun Probleme beim Arbeitsamt oder mit dem Insolvenzgeld bekommen für das zum Teil festgestellte Forderungen benötig werden, bleibt abzuwarten. Möglich ist es aber.  
  




Skandal des Parteiverrates durch Photon Gruppe Anwalt Linnenbrink?

Photon Gruppe Anwalt Linnenbrink scheint sich aus taktischen Gründen aus der Forderungsprüfung entfernt zu haben. 

Denn bleibt die Forderung ungeprüft und nicht abgelehnt hat das, z.B. im Falle der Photon Power AG, die Folge das die Werthaltigkeit noch eine Weile in der Öffentlichkeit kommuniziert werden kann. Auch ist der definitiv festgestellte Finanzschaden der Photon Europe Insolvenz zum heutigen Tage zunächst optisch kleiner. 

Eine negative Forderungsfeststellung im Termin für zum unmittelbaren Versagen dieser von der Photon-Gruppe gern genutzten Kommunkationsoptionen (weiterhin werthaltig und wenig festgestellter Schaden). 



In diesem Punkt wurde jedoch die, bereits im Verfahren gerügte und durch das Gericht mit Stimmverboten für bestimmte Abstimmungen geahndete, Interessenskollision bei Herrn Linnenbrink virulent. 

Durch das Verlassen des Saales hat Photon Gruppe Anwalt Linnenbrink nicht nur die taktische Photon Option wahrgenommen, sondern seine anderen Vollmachten der 19 Arbeitnehmer nicht wahrgenommen. 





Laut Anwaltskammer ist Parteiverrat ein schwerwiegendes Delikt

Eventuell sollte Rechtsanwalt Linnenbrink einmal auf die Homepage seiner für Ihn zuständigen Anwaltskammer Düsseldorf schauen, bevor er solche Mandatskonglomerate für die Photon-Gruppe und ihre gutgläubigen Arbeitnehmer annimmt.  



http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/berufsrecht/interessenkollision/


++++++ Vollzitat der Webweite: +++++++ 

§ 356 StGB 
Parteiverrat

(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.

§ 43a BRAO
Grundpflichten des Rechtsanwalts

(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.

§ 3 BORA
Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit

(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.

(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für alle mit ihm in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft gleich welcher Rechts- oder Organisationsform verbundenen Rechtsanwälte. Satz 1 gilt nicht, wenn sich im Einzelfall die betroffenen Mandanten in den widerstreitenden Mandaten nach umfassender Information mit der Vertretung ausdrücklich einverstanden erklärt haben und Belange der Rechtspflege nicht entgegenstehen. Information und Einverständniserklärung sollen in Textform erfolgen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass der Rechtsanwalt von einer Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft zu einer anderen Berufsausübungs- oder
Bürogemeinschaft wechselt.

(4) Wer erkennt, dass er entgegen den Absätzen 1 bis 3 tätig ist, hat unverzüglich seinen Mandanten davon zu unterrichten und alle Mandate in derselben Rechtssache zu beenden.



Ob diese Punkte im gegebenen Fall zutreffen und ob der einzelne Arbeitnehmer geschädigt ist, muss der einzelne selber entscheiden. Nur er kann für sein Recht eintreten.

Beschweren kann er sich aber einfach per e-mail bei der Anwaltskammer Düsseldorf: 

info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de


Auch sollte er sein Recht aus Auskunft und Erklärung des Stimmverhaltens für seine Vollmacht und der Nichtwahrnehmung der Forserungsprüfung gegenüber Rechtsanwalt Linnenbrink einfordern. 



Eklatant ist jedoch wieder wie skrupellos die Photon-Gruppe mit jedem ihr entgegen gebrachten Vertrauen umspringt und wie offensichtlich willfährig sich einige ihrer Gehilfen auf dieses unwürdige Spiel mit dem Vertrauen anderer Menschen einlassen.





Insolvenzverwalter: Nur problembehaftete Forderungen erhalten Nachricht

Der Insolvenzverwalter teilte nach dem Abstimmungsmarathon mit, dass nur Forderungen in denen formale oder sonstige Fehler enthalten sind, eine Mitteilung erhalten. Diese wird den Fehler erklären und um Korrektur oder Nachreichung der Belege bitten. 

Anerkannte Forderungen erhalten laut Verfahrensordnung keine Nachricht. 


Abschließen lies der Insolvenzverwaltzer verlauten, dass er vorläufig mit einer Quote für die Gläubiger im niedrigen zweistelligen Bereich rechnet. 

Es lägen aber noch nachgemeldete Forderungen der Photon-Gruppe von über 3 Millionen Euro zur Prüfung vor und die Verfahrensqoute kann erst am Ende bestimmt werden. 

Er sei aber optimistisch, dass überhaupt eine anteilige Auszahlung der Gläubiger erfolgen kann, derzeit sei eine Einstellung des Verfahrens wegen Masselosigkeit nicht geplant. 



Die Versammlung endete um 10:40 Uhr mit einem Dank der Rechtspflegerin und des Insolvenzverwalters an die disziplinierten und engagierten Gläubiger.    






22 Kommentare:

  1. "Eklatant ist jedoch wie skrupellos die Photon-Gruppe mit jedem ihr entgegen gebrachten Vertrauen umspringt und wie offensichtlich willfährig sich einige ihrer Gehilfen auf dieses unwürdige Spiel mit dem Vertrauen anderer Menschen einlassen."

    Auf den Punkt gebracht!

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  2. Lesen wir doch nochmal, wie im Photon Intranet das verlockende Angebot dargestellt wurde:

    Unsere Anwälte haben jedoch ein Verfahren erarbeitet, dass Ihnen kurzfristig zur Anerkennung Ihre Forderung durch Herrn Seckler verhilft und das kostenfrei für Sie ist...

    ... Da die Photon Publishing ebenfalls auf der Versammlung durch einen Anwalt vertreten ist und dessen Kosten ohnenhin anfallen, können wir anbiete, dass dieser Anwalt, Herr Rechtsanwalt L. Sie kostenfrei mitvertritt... "

    Tja, hat er sich halt kostenfrei die Beine für die Photonies vertreten. Immerhin hat er dafür ein "Verfahren erarbeitet" :-) Und geholfen hat es gegen Seckler ja ungemein.

    Aber im Klartext: Die Stimmen der kleinen Welter-Fans waren ja zu diesem Zeitpunkt nur notwendig, um den Inso-Verwalter per Kopfmehrheit zu kippen. Als das in die Hose ging, waren die so wichtig, wie der Lexus-Reifendienst für den Chefe.

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  3. Gab es da nicht mal einen Siemer-Artikel über RAL-Solar: "Verfahrenes Verfahren"? Menno, immer, wenn man die investigative Photon braucht, erscheint sie gerade nicht. Kommt, Photon-Redakteure, hängt Euch rein und recherchiert, hier gibt es über eine der schillerndsten Pleiten in der Solarbranche zu berichten und Ihr zählt die Frühlings-Gänseblümchen. Ich freu mich ungemein auf die März-Ausgabe, Rubrik "Insolvenzen". Da könnt Ihr als Journalisten mit Berufsethos richtig zeigen, was Ihr drauf habt.

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  4. Was für ein widerliches Spiel. Es ist ja unfassbar, was da getrieben wurde, und der feine Herr L. macht mit und verrät seine Mandanten. Mal abgesehen davon, dass ich mir auch nicht vorstellen kann, wie der zu sage und schreibe 19 Stimmen gekommen ist. Was ist denn da los in Aachen? Wieso bekommen diese Gauner auch noch derart viele Stimmen? Habt ihr denn gar keine Ehre im Leib? Zur Strafe sind jetzt aber sofort 19 Unterschriften bei der Agora-Petition fällig!!!

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  5. Eine freundliche Unterstützung durch einen Photon-Anwalt ("falls Fragen beim Ausfüllen bestehen") wurde schon im 1.Quartal 2012 mehreren MitarbeiterInnen angeboten, die ein Schreiben vom Polizeipräsidium Aachen erhielten. Der Inhalt dieses Schreibens an die Mitarbeiter ist hier im Blog bereits veröffentlicht.

    Zu Beantworten gegenüber der Polizei war, ob offene Gehaltsforderungen gegenüber der Photon Europe bestünden. Absolut simpel - weshalb trotzdem das Angebot der freundlichen Hilfestellung "falls Fragen bestehen" gemacht wurde, erschließt sich nicht.







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    1. Sie meinen das Schreiben vom 1.Februar 2012 nehme ich an. In der Betreffzeile:

      "Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen
      Az.: 302 Js 536/11 wg. Insolvenzverschleppung u.a
      gg. Annegret Kreutzmann, Fa. Photon Europe GmbH"

      Ja, falls ich Fragen hätte sollte ich mich auch an den Rechtsanwalt von Photon wenden. Das kann ich bestätigen. Ich glaube mich zu erinnern, daß das der aus der Anwalt aus der Matthiashofstrasse in Aachen war.

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  6. Erschließt sich nicht? Na jetzt tun wir aber naiv, oder? Machen Sie sich bloß keine Hoffnung, dass Sie irgendeinen der ausgebrannten Belegschaft gegen das eigene Hauptquartier motivieren. Die Bunkertüre ist seit langer Zeit zu und da sitzen gerade noch zwei oder drei Handvoll Gespenster, die zuschauen, wie Geistertruppen verschoben werden. Ansonsten warten die auf die roten Armeen der Steuerbeamten, Insolvenzverwalter, Krankenkassen, Verdi oder Entrüsteten. Derweil scheitert General von Heuser mit frischem Geld der Power-Truppen gerade an erheblichem Feindwiderstand.

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    1. Hier spricht (knacks) Berlin!

      Die alliierten Truppen aus Empörten, einigen Familien, aus Gläubigern und Anlegern, sowie des General Insolvenzverwalters (knacks) wurden
      vor der Brandmauer unserer (knacks) uneinnehmbaren Photon-Trutzburg in heldenhaftem Abwehrkampf gestellt! Jede Widerstand leistende Wahrheit (knacks)wird von nun an erbarmungsloser denn je vernichtet! Der Endsieg (knacks) ist nahe!

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  7. Aber er kommt doch durch, oder? Wir haben nämlich noch ein paar finanzielle und solare Wunderwaffen, aber die brauchen Zeit :-)) Wartet mal, wenn die März-Ausgabe kommt, das wird ein Schlag, da wird die Welt erzittern! Generalleutnat Schmela hat außerdem gerade berichtet, dass ein wichtiges Hotel in seiner Hand ist und auch unser Kommunikationsminister (öhhmmm) Loose sagt: "Der Chef meldet: "Das Grand Hotel in Berlin und das Schloss in Vaals sind noch fest in unserer Hand." General von Heuser, halten Sie durch! Die Truppe vertraut auf Sie!

    Gez.: Festung Aachen

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  8. Das unabhängige Solarstrommagazin gibt bekannt: Nach heldemhaften Kampf ohne Gehalt und Essen hat unser Generalleutnant Michael von Schmela auch in schwieriger Zeit im Sturmangriff ein wichtiges hotel genommen:

    http://www.google.de/imgres?imgurl=http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/f9/Marina_Bay_Sands_in_the_evening_-_20101120.jpg/220px-Marina_Bay_Sands_in_the_evening_-_20101120.jpg&imgrefurl=http://en.wikipedia.org/wiki/Marina_Bay_Sands&h=117&w=176&sz=1&tbnid=1nvO7usY2qsoJM:&tbnh=117&tbnw=176&zoom=1&usg=__dCAQd__61OkwIrwhWVk892Ya7Uc=&docid=CKJWxxZU-YewtM&itg=1&sa=X&ei=K8GKUeyyN9O1hAehlIDgDA&ved=0COsBEPwdMA4

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    1. "Och härm", sagt man in Aachen. Auf so ein armes Leben muss ein Photon-Power-Chef dann aber doch mal 639.830,29 € draufbekommen dürfen. Ich kapiere nicht, dass die Gläubiger das nicht verstehen, die Bunkerinsassen kriegen es doch auch in den Schädel. Immer dieser Sozialneid hier.

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  9. Na ja, das wäre an Gehalt mehr, als der Chefdredakteur des Spiegels bekommt, wenn Sie damit jetzt diese Drei-Jahres-Gehaltsforderung meinen. In einem Pleite-Unternehmen, bei dem er seit drei Jahren wusste, dass es Pleite war, nun den Gläubigern in die Tasche zu greifen, das ist Betrug. Dass er auch noch mal eben die Anleger abzockt, ist dann der Gipfel!

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  10. Es ist richtig, dass nicht mehr über arme Mitarbeiter in Geiselhaft gesprochen wird oder über die Dinge, die jetzt noch zu tun wären. Hier gibt es eine letzte Wagenburg, die weiter schmarotzen will bis zum Ende. Punkt.

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  11. Gegen die (formelle) Geschäftsführerin der insolventen Photon Europe GmbH, Frau Annegret Kreutzmann, wird in Sachen INSOLVENZVERSCHLEPPUNG UND WEITERE STRAFTATEN staatsanwaltschaftlich ermittelt.

    Die Insolvenzverschleppung liegt nahe. Doch worum handelt es sich bei den "weiteren Straftaten"?

    In Betracht käme unter Umständen

    - §266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    "(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    [...]

    "(4) In besonders schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Beiträge vorenthält,
    2. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Beiträge vorenthält oder
    3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht."


    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-10/index.php?sz=10






    -

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  12. In Zeiten der Not muss der Arbeitnehmer zu Opfern bereit sein!

    http://www.toonpool.com/user/142/files/vor_dem_konkurs_9015.jpg

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  13. Eine interessanter Beitrag zum Thema

    "Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung – lückenhafte Buchführung rettet nicht"

    findet sich unter

    http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2012/05/24/geschaftsfuhrerhaftung-wegen-insolvenzverschleppung-luckenhafte-buchfuhrung-rettet-nicht/


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  14. La indignación es un concepto político, no un estado de ánimo. El conocimiento nos hace responsables. Podran cortar todas las flores pero nunca terminaran con la primavera!



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  15. Was die '19' betrifft, so hält sich mein Mitleid in Grenzen. Die wussten, worauf sie sich einlassen und hatten alle notwendigen Informationen zur Hand die eine andere Entscheidung ermöglich hätte. Es ist also ein bewusste Entscheidung für diesen Weg gewesen. Ob sie aus der Nummer wieder rauskommen ist fraglich, aber im Prinzip total egal.

    Nicht egal allerdings ist, dass die P.Publishing erst mal so weiter machen kann wie bisher. Das heißt, es werden wieder Forderungen offen bleiben, Mitarbeiter und Lieferanten werden auf neue genötigt etc. pp.- kurz, die Schulden werden weiter aufgetürmt.

    Und das alles solange, bis wieder jemand für die Photon die Insolvenz anmeldet. Dann vergehen weitere 6 Monate etc. pp. Dann kommen die neuen Forderungen lediglich auf den schon existierenden Haufen.

    Zu glauben, dass die P.Publishing sich mit dem Magazin selbst aus dem Sumpf zieht ist komplett illusorisch. Denn neben der Krise in der PV, gibt es auch eine bedeutend grundlegendere Krise im Verlagsgeschäft. Die werden die Verlags-Quereinsteiger AK und PW nicht bewältigen - this for sure. Gestandene Verlage haben da ganz andere Möglichkeiten bis hin zu Fusionen mit NM-Agenturen und Druckereien.

    Photon hat keinerlei Entwicklungen zu den "Neuen Medien" beschritten und deren Website ist noch Web 1.0. Wer soll die Investition leisten ?

    Die chinesischen Anzeigenkunden -bislang das Photon-Rückgrat- werden durch die EU Zölle in den asiatischen Markt diffundieren. Auf dem spielt Photon jedoch keine Rolle. Diese Einnahme ist zu 99% weg.

    Ob PW und AK in einem JVA-Verlies verschimmeln, ist mir ebenso wie die 19 Unterbelichteten völlig egal, denn die können meinen Forderungen so oder so nicht nachkommen.

    Fazit: die völlige Auflösung des Photonkomplexes und die Schuldrückzahlung wird weiter verschoben und damit verschwindet die eh schon geringe Wahrscheinlichkeit den Verlag in ein paar Jahren mittels Investoren und gezielter Umstrukturierung aus der Krise zu führen. Investoren heißt btw. nicht, dass sie alte Schulden bezahlen, sondern dass sie investieren z.B. in die neuen Medien und neue Märkte.

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  16. Selbst wenn Heuser jetzt mit einer frischen Million € aus dem Power-Ponzi auftauchen sollte, würde das gar nichts bringen. Denn das Geld würde unweigerlich in neue Welter-Phantasien abfließen, statt in solide Verlagsarbeit. Schaut man sich die Gläubigerliste an, dann lässt sich das schnell nachweisen. Mit dem Geld, das Welter immer wieder für sein Lab und seinen ostentativen Lebensstil abgezapft hat, würden andere eine komplette Zeitschrift rausgeben - und zwar pünktlich.

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  17. Was aus den 19 Erfüllungsgehilfen wird ist mir auch egal. Die sind alle erwachsen und müssen wissen, wem sie ihr Schicksal überlassen. Ob AK und PW irgendwann Tüten kleben und ihre Freistunden mit dem Beobachten der Sonnenstände verbringen - auch egal. Sichergestellt werden muss jedoch, dass solche Personen nicht fortgesetzt auf Lohnabhängige losgelassen werden, um auch auf deren Kosten und zu deren Lasten zu agieren.

    Die sich auf der "grünen Welle" als die Sprachrohre der Photovoltaik und als Verfechter einer sozialen wie ökologischen Politik für den Menschen in Szene gesetzt haben, haben sich als schädlich und unsozial erwiesen.

    Photon und seine Akteure werden in Erinnerung bleiben als Heuschrecken in der grünen Landschaft.

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  18. Was für ein Schlamassel, was für ein böses Erwachen! Im Nachhinein stellt man für sich fest, dass diverse Aussagen und Vermutungen, die man vor einem Jahr noch für völlig abwegig und boshaft gehalten hat, doch den Tatsachen entsprechen oder der Realität sehr nahe kommen.

    Der Marketingkanal "PV.TV" und davon unabhängig Photonwatch haben bis hierher sehr zur Information und Aufklärung beigetragen. Manchen Darstellungen kann ich bisweilen noch nicht vollends folgen oder zustimmen. Es braucht wohl wieder etwas Zeit, bis auch diese fraglichen Punkte durch Dritte (Insolvenzverwalter, Gerichte) bestätigt werden. Für diesen Watchblog dürfen wir dankbar sein.


    Wo kann man die Beiträge von "PV.TV" eventuell noch sehen? Insbesondere Teil 2?

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