Montag, 6. Mai 2013

Sondermeldung Photon Intranet: Prinzip Hoffnung wird Geschäftsmodell


Heute ist im Photon Intranet ein Interessanter Beitrag von Herrn Lohse zur Gläubigerversmmlung vom 3. Mai 2013 erschienen. 


Bestätigung der Fakten zum Kaufvertrag korrekt

Hierin wird die Bestätigung des Kaufvertrages durch die Gläubigerversammlung den Mitarbeitern gegenüber bestätigt. 

So weit so gut, dann aber hat sich der Autor Andreas Lohse doch ein wenig mit der Realität vertan!

Er bestätigt zwar korrekt, dass der Insolvenzverwalter zum Abschluss bedeutsamer Handlungen ermächtigt wurde, dann aber kommt er massiv vom Pfad der Wahrheit ab.   


Interpretation des Beschlusses zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters völlig falsch!

Herr Lohse verkündet folgendes: 

Die Hauptaufgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Gläbigerversammlung zugunsten des Insolvenzverwalters, dass dieser Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Höhe aufnehmen darf, solle darin liegen der Photon Publishing GmbH das von dieser beschlagnahmte Geld auszuzahlen. 

Dies ist nicht der Fall!  Das Gegenteil ist Richtig.



Es gibt gute Gründe für die Einziehung der Photon Publishing Gelder durch den Insolvenzverwalter

1.) Die Photon hat vertragswidrig den Kaufpreis für die Firma nicht voll bezahlt, es fehlen noch 55.000,- € 

2.) Die Photon-Gruppe sah sich laut Ihrem Anwalt Küthe ausserstande, die geforderte Bankbürgschaft über 400.000,- € für den Forderungskauf aufzutreiben. Das Angebot Photon Power Anlageneinspeisungen als Alternativ-Sicherheit zu akzeptieren wurde aus gutem Grund vom Insolvenzverwalter abgelehnt. 

3.) Die Abrechnungen der Photon Publishing GmbH werden vertragswidrig geschwärzt übermittelt an den Insolvenzverwalter übermittelt. Es wird kaum bei der Ermittlung der fälligen 10% Anteile der Forderungen kooperiert. 

4.) Der von der Gläubigerversammlung genehmigte Vertrag sah für den Fall des Nicht-Bezahlen des Kaufpreises vor, dass der Forderungseinzug vom Insolvenzverwalter übernommen werden würde. 



Prinzip Hoffung als Photon-Geschäftsmodell


Mit diesem Aussagen macht Herr Lohse das Prinzip Hoffnung vollends zum Geschäftsmodell der Photon. 

Der Insolvenzverwalter hat nämlich sowohl in seinem schriftlichen Bericht, als auch in seiner protokollarischen Erklärung zum Tagesordnungspunkt Rechtsstreitigkeiten, die Rückforderung von Mitteln aus der Photon Gruppe als Kern-Ziel genannt. 

Dies ist gerichtsfest dokumentiert. 




Logisch, wenn man nicht kommt oder früher geht!

Eigentlich ist es ja klar, dass wenn man selber nicht an einer Veranstaltung teilnimmt und der von einem benannte Vertreter sich frühzeitig verabschiedet, dass man nur halb informiert ist. 

Das Herr Lohse sein Nicht-Wissen nun als Durchhalteparolen an andere weitergibt ist interessant... 



13 Kommentare:

  1. Bei dem Typen sind Verdrehungen zu seinem Gunsten keine Seltenheit. Andere hatten für ihn immer perfekt zu sein, aber die eigenen Maßstäbe, na ja?!

    Lohse ist nicht nur der "Ahnungs-Lohse", sondern auch bald der "Arbeits-Lohse".
    So geht das, und das ist gut so!

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    1. Jeder ist ersetzbar und auch alles was "...lohse" ist wird durch neu ersetzt.

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  2. Unglaublich, wie wieder mal versucht wird, den Gläubigern in die Tasche zu greifen und den Insolvenzverwalter für die eigene neuerliche Misere verantwortlich zu machen. Hier mal die Fakten zum Thema:

    Für die Übertragung der Gegenstande und Rechte sollte Photon Publishing nach
    lnsolvenzeröffnung einen Kaufpreis von insgesamt EUR 500.000,00 zahlen.

    EUR 100.000,00 fällig binnen 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, der Rest sollte
    gezahlt werden in monatlichen Raten a EUR 10.000,00. Bezüglich der gestundeten
    Summe von EUR 400.000,00 sollte ein Zins von insgesamt 1O Prozent vereinbart werden.
    Der in Raten aufzubringende Kaufpreis sollte abgedeckt werden durch eine
    Bürgschaft.

    Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages aber überwies die Photon Publishing GmbH bislang zunächst lediglich einen Betrag in Höhe von EUR 60.000,00 auf den Bruttokaufpreis für das bewegliche Anlagevermögen in Höhe von insgesamt EUR 119.000,00.

    lm weiteren Verlauf zahlte sie dann auf erheblichen - auch anwaltlichen - Druck weitere EUR 4.000,00 Damit ergibt sich noch eine Restforderung in Höhe von EUR 55.000,00.
    In dem Kauf- und Übertragungsvertrag war ebenfalls vorgesehen, dass die Photon
    Publishing GmbH den Forderungsbestand für EUR 400.000,00 erwerben soll, wobei dieser Betrag in monatlichen Raten á EUR 10.000,00 zu zahlen gewesen wäre, soweit eine für die Masse akzeptable Sicherheit für die Zahlung dieses Betrages gestellt wird.

    Für den Fall, dass bis zum 15.03.2013 ein entsprechender Forderungskaufvertrag- unter
    Bestellung einer akzeptablen Sicherheit - nicht unterzeichnet wird, sollte die Masse den
    Forderungseinzug, der bislang der Photon Publishing GmbH übertragen war, wieder
    übernehmen.

    Unmittelbar vor Ablauf der vereinbarten lnkassovollmacht wurde dann seitens der Käuferin die bereits im vorläufigen lnsolvenzverfahren angebotene Abtretung der Ansprüche der Photon Power AG gegenüber der RegioNetz GmbH nochmals offeriert, was aus den bekannten Gründen abgelehnt wurde. Eine andere, werthaltige Sicherheit, wurde seitens der Photon Publishing GmbH nicht gestellt, so dass seitens des Unterzeichners der Photon Publishing GmbH gegenüber der weitere Einzug von Forderungen untersagt wurde.

    Zugleich wurde die Photon Publishing GmbH aufgefordert, über die bislang vereinnahmten Beträge unter Vorlage einer Auflistung der vereinnahmten Beträge und der gesamten Kontoauszüge der Photon Publishing GmbH vorzulegen. Dieser Aufforderung ist die Photon Publishing GmbH bislang nicht gefolgt, so dass eine Abrechnung bislang noch nicht möglich war. Sämtliche Debitoren der Photon Europe GmbH - es handelt sich annähernd um 6.500, überwiegend mit Sitz im Ausland - wurden daher aufgefordert, Zahlungen nur noch auf das von dem Unterzeichner eingerichtete Anderkonto zu leisten und, soweit Zahlungen bereits an die Photon Publishing GmbH erbracht wurden, dies durch Übersendung von Überweisungsträgern und Kontoauszügen nachzuweisen.

    So lautet es im Bericht des Insolvenzverwalters, dem hier sicherlich mehr Glauben zu schenken ist, als der Photon-Führung.

    Besonders perfide ist, dass selbst jetzt wieder mal mit dem Geld der Photon Power Anleger gespielt wird. Herr Heuser sollte das mal genauer erklären, finde ich.

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  3. Wie wahrscheinlich ist das eigentlich, daß die Finanzverwaltung NRW bei der nächstbesten Gelegenheit wieder einen Insolvenzantrag gegen die Photon(Suffix egal) stellt ? Die haben doch keinen roten Heller, um sich auch nur eine Lohnperiode über Wasser halten zu können ... Das ganze Ponzi-Spiel ist doch komplett im Eimer - oder ?

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  4. Hoffnung ist das Prinzip - Veräppeln die Methode. Man übt sich in Kontinuität in Sachen Desinformation über das firmeninterne Intranet. Wie gut, dass sowas publik wird. Wenn versucht wird den Ermächtigungsbeschluss (Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Höhe) der Gläubigerversammlung als vorteilhaft im Sinne der Photon Publishing darzustellen, deutet das auf einen massiven Realitätsverlust oder eine zielgerichtete Fehlinterpretation trotz besseren Wissens. Ist der genannte Herr Lohse im Unternehmen vertretungsberechtigt?

    Bitte berichten Sie darüber, wenn Zahlungsklage über den ausstehenden Restbetrag (Kaufpreis Betriebsübergang) gegen die Photon Publishing erhoben wurde. Im Bericht der "WDR Lokalzeit Aachen" hat der Insolvenzverwalter Herr Seckler eine solche Klage in Erwägung gezogen.

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  5. So liebe ich diesen Blog! Klare Fakten gegen windige Geschichten. Dass Photon wieder mal versucht hat, ein Hütchenspiel aufzuziehen wird immer offensichtlicher. Wie dreist aber dieser Lohse wieder fabuliert, das erinnert an seine verbalen Torpedos gegen die Betriebsrat.

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  6. Hier spricht Berlin... An der juristischen Front konnten wir eine weitere entscheidende Schlacht für die Photon Publishing gewinnen! Der Insolvenzverwalter musste sich uns beugen! Der Endsieg ist nahe!

    Glauben die sich ernsthaft selber?

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    1. Die sollten aufpassen, dass nicht irgendwann wirklich die Russen bei ihnen vor der Türe stehen.

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    2. Wenn die Kosaken kommen ist es der Flucht zu spät!
      Die Kosaken sind bereits im Haus.

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    3. Und das "die Kosaken" bereits im Haus sind beschert uns hoffentlich noch einige Zeit wichige Informationen

      большим приветом

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  7. Einfach köstlich. Keinen Kaufpreis begleichen, keine Sicherheiten außer Solaranlagen anbieten, kurz: Verträge brechen, aber immer dicke Hose. Und jetzt noch mal schnell einen Schluck aus der Insolvenz-Pulle bei der Europe. Gut, dass wir Gläubiger erfahren, was die Herrschaften gerade so treiben. Und gut, dass diese Leute den Herrn Seckler nicht absägen konnten.

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    1. Warum macht es sich die Photon Publishing GmbH denn so schwer? Das ist unverständlich. Das Wort von Frau Kreutzmann, das Ehrenwort als gestandene Geschäftfrau, sollte als werthaltige Sicherheit doch jedem genügen.

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  8. Irgenwie geht es bei dieser Achterbahn nicht mehr nach oben. Die meisten spüren ihren Magen irgendwo an der Unterlippe und sind für solche Scherze nicht mehr aufnahmefähig :-)

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