Donnerstag, 7. Februar 2013

Amtsgericht Aachen: Verfahrenseröffnung Insolvenzverfahren Photon Europe vom 01.02.2013


Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IE 2/13  
Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14723 eingetragenen Photon Europe GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann

Geschäftszweig: Herstellung, Publizierung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2013, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags d. Schuldnerin..
Zugleich werden die Verfahren 92 IE 2/13 und 92 IN 299/12, 92 IN 294/12, 92 IN 306/12, 92 IN 253/12, 92 IN 246/12 und 92 IE 1/13 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Seckler, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.03.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten d. Schuld. in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber d. Schuld. hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 03.01.2013 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Klaus-Dieter Guddat, Linterstraße 62 a, 52076 Aachen, von der AOK Rheinland/Hamburg
- Fiducia GmbH & Co KG, Wilhemstraße 12, 52070 Aachen, vertreten durch die Fiducia VerwaltungsGmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Philip Kerpen, ebenda
- Weiss Druck GmbH & Co KG, Gans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau, vertreten durch den Prokuristen Herrn Peter Jakobs, ebenda
.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist binnen einer Woche gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 19.04.2013, 10:00 Uhr, 
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.351.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens d. Schuld. im Ganzen im Rahmen einer übertragenden Sanierung
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.03.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner d. Schuld. (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


92 IE 2/13
Amtsgericht Aachen, 01.02.2013

15 Kommentare:

  1. Der verdi- Bericht sagt eigentlich alles, unter der Hand wurden solche Aktionen immer wieder bestätigt. 2004 waren schon einmal etliche Leute Opfer einer "Säuberung" nach dem Versuch einen Betriebsrat zu gründen geworden.

    Man kann nur hoffen, dass die Gläubiger den Unsinn nicht einfach durchwinken und Lord Welter nebst Anne K. mit ihrem zwillichtigen Manövern scheitern. Denn wie sie nun plötzlich in einem abgestürzten Anzeigen- und Abomarkt 90 Leute plus Holding und Labor durchschleppen wollen- das dürfte mehr als offen bleiben. Vielleicht sollte man eine Wette abschließen, wie lange es dauert bis wieder Rechnungen offen bleiben oder Gehälter unbezahlt.

    Und der Insolvenzverwalter wird sich von den Gläubigern dann ganz sicher die Frage anhören warum es angeblich das beste Angebot für die Masse war den Betrieb an die publishing zu geben. Und wenn man den Meldungen hier und in anderen Medien glauben darf, eben keine echten Verhandlungen mit anderen Bietern erfolgt sind. Ich bin jedenfalls gespannt, was wir alle dann aus der Gläubigerversammlung zu hören kriegen.

    Und natürlich auch wie es mit der photon power weitergeht und ihrer Anleihe. Da gibt es ja viele Fragezeichen- gibt es was Neues?

    AntwortenLöschen
  2. Wie ekelhaft ist das denn alles?

    Einfach nur igitt und wer das weiter unterstützt oder mitmacht verdient es nicht anders als wieder verarscht zu werden.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Genau das ist es, was ich nicht verstehe: Wie treudoof muss man sein, um in einem solchen Laden zu arbeiten? Ich bin erstaunt, was die Leute mit sich machen lassen.

      Löschen
    2. Was ich verstehe ist dass Sie das NICHT verstehen.
      Siehe "Krakelende Schwarmintelligenz"

      Löschen
    3. Bevor Sie sich mit der Schwarmintelligenz auseinandersetzen, sollten Sie nochmal die Schreibweise Ihres Lieblings-Adjektivs überprüfen.

      http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/krakelen.shtml

      Löschen
    4. Es gibt bei Photon Menschen, die einfach zur Zeit keine Alternative haben und aus diesem Grund zu schlechteren Konditionen unter der Regentschaft von "AK" und "PW" arbeiten MÜSSEN.Es ist zu einfach und falsch anzunehmen,wir fänden das toll!Danke.

      Löschen
  3. ... ich hoffe, dass die meisten nur geblieben sind und sich im Gehalt haben drücken lassen, um sich aus einer Anstellung heraus neu bewerben zu können und nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus - zu wünschen wäre es Ihnen :)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. So ist es. Bewerbungen laufen. Solange aber heißt es tarnen und täuschen aus Selbstschutz. Das Klima ist zerstört, Vetrauen ist nicht mehr vorhanden. Man fühlt sich nur noch unwohl.

      Löschen
    2. ACHTUNG: Gefakter Beitrag

      Löschen
    3. Typisches Verhalten der zu Recht Entlassenen:

      Nach oben kriechen, nach unten treten.

      Löschen
    4. Ochhärrm!Weä selvs bedrüggt, deä trout ouch angere net, jeck Mullejahn!

      Löschen
    5. Aus welchen Loch kommen Sie denn?

      Löschen
  4. Alles Gute! Machen Sie sich keine Sorgen; in der Wirtschaft ist es mittlerweile eher gut gesehen, wenn Sie diesem Haufen den Rücken kehren. Die sind nicht die Solarwelt ("Alles nur geklaut"), geschweige denn die richtige Welt, obwohl die "Schlanken" es glauben. Die werden immer mit den gleichen miesen Tricks rummauscheln. Seien Sie besser nicht dabei :-)

    Ein Ex-Opfer

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Haben Sie sich vielleicht mit einem Empfehlungsschreiben von reri bei Ihrem neuen Arbeitgeber beworben?

      Fachliche Kompetenz kann ja wohl nicht ausschlaggebend gewesen sein.

      Löschen
    2. Wird die Photon Publishing die Magazine weiterhin bei der Weiss Druck GmbH & Co KG in Monschau drucken lassen? Nach der Glübigerversammlung im April wird es sich zeigen.

      Löschen