Samstag, 20. April 2013

+++Sondermeldung+++ Photon Gläubigerversammlung vertagt sich auf den 03. Mai 2013 um 09:00 Uhr

Die am heutigen Tage im alten Schwurgerichtssaal des Amtsgerichtes Aachen durchgeführte Gläubigerversammlung der Photon Europe war gekennzeichnet durch harte formale Auseinandersetzungen um die Stimmrechte der vertretenen Gläubiger.



Bericht des Insolvenzverwalters

Auf der Versammlung konnte nach der Anmeldung der Gläubiger der Bericht des Insolvenzverwalters Seckler entgegengenommen werden.



Abstimmung über die Weiterführung des Gläubigerauschusses 

Danach wurde über die Weiterführung des Gläubigerausschusses diskutiert und abgestimmt. 

Auf Grund des aufwendigen Abstimmungsprozederes der Insolvenzordnung zog sich die Versammlung bereits bei der Feststellung der Stimmberechtigungen zur Abstimmung massiv in die Länge. 


Nach der Insolvenzordnung gibt es Abstimmungen nach Köpfen (Gläubigern) und nach den vertretenen Forderungen. Diese Forderungen können wiederum durch den Insolvenzverwalter bestritten werden, wenn formale Voraussetzungen (Arbeitsverträge, Kostenbelege, Lieferscheine, o.ä.) fehlen. 

Gibt es keine Einigkeit der Gläubigerversammlung über ein Stimmrecht, legt die die Versammlung leitende Rechtspflegerin per Beschluss die Höhe eines Stimmrechtes fest. 

Hiergegen wiederum kann der betroffene Gläubiger Rechtsmittel einlegen, so dass dann die zuständige Richterin im Nachgang über die Zulässigkeit von Stimmen entscheiden muss. 

Bei den 58 vertretenen Gläubigern kam es zu einer Vielzahl von derartigen Ablehnungen, Beschlüssen und Rechtsmitteln, folglich resultierte eine langatmige Feststellung des Stimmrechtes der anwesenden Gläubiger. 


Resultat der Abstimmung unklar
In der Abstimmung über die Weiterführung des Gläubigerausschusses ergab sich ein unklares Ergebnis, weil Stimmen im Wert von 1.107.380,70 € für die Weiterführung des Gläubigerausschusses votierten. Gläubiger mit Forderungen im Wert von 1.714.000,00 € stimmten gegen die Weiterführung des Gläubigerausschusses. 

Eigentlich ein klares Ergebnis.

Da jedoch vom Amtsgericht bestrittene Stimmen von 1.019.000,00 € vorlagen, die für die Einführung des Gläubigerausschusses votierten und Rechtsmittel eingelegt hatten, würde diese das Ergebnis drehen. Deshalb muss nach §18 Absatz 3 Satz 2 des Rechtspflegergesetzes nun die zuständige Richterin bei jeder Forderung über die Zulässigkeit der Stimmrechte befinden. 

Im Nachgang muss die Richterin dann das nach Personen vorliegende Abstimmungsergebnis auf die Quoten verteilen und kann dann zu einem entgültigen Ergebnis der Abstimmung über die Weiterführung des Gläubigerausschusses kommen. 



Auf Grund dieses extrem formalen Prozederes wurde die um 10:00 Uhr begonnene Gläubigerversammlung nach 9 harten Stunden von der Versammlungsleitung gegen 19:00 Uhr unterbrochen, weil das Gerichtsgebäude nachts geschlossen wird.



Vertagung der Vertragsbestätigung des Verkaufes an die Photon Publishing auf den 03. Mai 2013

Die weiteren Tagesordnungspunkte Wahl der Teilnehmer des Gläubigerausschusses, sowie die Bestätigung des Verkaufsvertrages der Photon Europe an die Photon Publishing GmbH mussten aus Zeitgründen vertagt werden. 

In der Folge dieser Vertagung ist die Unsicherheit, ob die Photon Publishing abschließend den Vertrag über die Übernahme der Rechte aus der Photon Europe erhalten kann, weiter vorhanden. 


Wegen des gespaltenen Abstimmungsverhaltens der Gläubigerversammlung:

(Mehrheit der zugelassenen Stimmen gegen die Weiterführung des Gläubigerausschusses - aber - Mehrheit aus zugelassenen und bestrittenen Stimmen gegen deren Bestreitung Rechtsmittel eingelegt wurde, für die Weiterführung des Gläubigerausschusses) 

ist das weitere Abstimmungsverhalten des Gläubigerausschusses nicht vorhersehbar! 

Alles hängt nun an der Beurteilung der zuständigen Richterin über die Zulassung jeder Einzelnen bestrittenen Forderung. Je nach dem auf welche Seite der Abstimmung diese Stimme fällt wird sich das Ergebnis verschieben. 


Neuer Termin für die Weiterführung der Versammlung

Die Versammlung nach Bekanntgabe des Ergebnisses wurde von der Leiterin auf den 03. Mai 2013 um 09.00 Uhr vertagt. 


Zu dieser Versammlung können auch Gläubiger erscheinen, die bisher noch nicht die Gelegenheit hatten ihre Stimme einzubringen. 

Die Weiterführung der Gläubigerversammlung findet im Justizgebäude des Amtsgerichtes Aachen Adalbertsteinweg 92 in 52070 Aachen statt. Eine weitere öffentliche Bekanntmachung des Termin findet nicht statt.  





20 Kommentare:

  1. Das ist aber kompliziert geschrieben! Als Laie kaum zu verstehen!

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    1. Hört sich so an wie die juristische Schlacht am Little Bighorn, bei der General Custer, äh, Welter eines von den Sioux übergebraten bekommen hat.

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    2. Die Sioux sind doch aber letztlich wie alle Rothäute den langnasigen Weißen zum Opfer gefallen! Ein schlechter Vergleich also.

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  2. D.h. die photon publishing hat auch weiterhin außer dem Votum des Insolvenzverwalters nichts in der Hand. Wenn schon Formalien zu einem solchen Krach führen und erst garnicht über Verkauf an die photon publishing abgestimmt wurden machen die weiterhin einen kompletten Blindflug. Absturz also nicht nur wegen Geldmangel sondern auch schlicht wegen fehlender Erlaubnis mehr als wahrscheinlich jetzt.

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  3. Ich war ehemals beschäftigt bei der Photon Europe GmbH. Ich habe gegenüber Herrn Seckler Gehaltsforderungen angemeldet. Diese Forderungen wurden bislang nicht durch den Insolvenzverwalter bestritten. Wie kann ich mein Stimmrecht am 03.April 2013 geltend machen? Müssen Dokumente o.ä. vorgelegt werden? Ich möchte meine Stimme, sofern sie mir zugestanden wird, nicht verfallen lassen.

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    1. Die Forderungsbestreitungen von Herrn Seckler hatten einen rein formalen Grund. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt gerade eine Neuberechnung des Insolvenzgeldes vor, so dass sich geringfügige Veränderungen ergeben. Weil die Beträge nicht identisch sind, musste der Insolvenzverwalter die Forderung bestreiten. Das bedeutet aber nicht, dass diese Forderungen nichtig sind. Im Gegenteil. Ihre Lohnabrechnungen reichen aus, um Ihre Stimmen auf der Fortsetzung der Gläubigerversammlung am 03. Mai 2013 um 09.00 Uhr im Justizzentrum Aaachen wahrzunehmen. Sie müssen nur einen Ausweis mitbringen, um eingelassen zu werden. Vollmachten benötigen eine Originalunterschrift und eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers, damit die Unterschriften von den Rechtspflegern kontrolliert werden können.

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    2. Ich danke für diese wichtige Hintergrundinformation. Im Verlag wurde ja offenbar mit der Bestreitung von Forderungen (Intraneteintrag wie bei PHOTONWATCH veröffentlicht) Stimmenfang und Ermächtigung betrieben!

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    3. Glaubt der Geschäftsführung nicht alles. Sie sind nicht aufrichtig. Hab ich viel zu spät erkannt. Gewarnt wurde ich schon sehr früh.

      Wenn man in den Spiegel schaut, sich selber nicht mehr erkennt, dann läuft was gehörig falsch. Dann wird es höchste Zeit auszusteigen.

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    4. Falls DU es bist ("Drop gelutscht"):Bist du am 3.5 bei der Gläubigerversammlung?Möchte mich gerne mit Dir aussprechen.Kontakt FB/ Phone/Skype für alt.Termin.Liebe Grüße

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  4. Termin Gläubigerversammlung:

    03. Mai 2013 um 09.00 Uhr
    Justizgebäude des Amtsgerichtes Aachen Adalbertsteinweg 92 in 52070 Aachen

    Da möchte ich meine Stimme abgeben. Freue mich auf ein Wiedersehen mit Ex- und aktiven Kollegen!
    Danke an Herrn Dobelmann den Blog. Mich wundert sehr, dass die Presse sich so bedeckt hält. Als es letztes Jahr gekracht hat war doch auch ein Kamerateam in der Jülicher Straße. Hält da wer die Hand drüber oder was ist los?

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  5. 18 April 2013 - 8:15 Uhr --> 54.405 Seitenzugriffe
    20.April 2013 - 12:30 Uhr --> 59.040 Seitenzugriffe

    wow!

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    1. 21. April --- 16:05 Uhr -> 60.472 Seitenzugriffe

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  6. Jeder Gläubiger, der etwas angemeldet hat kann einfach zu dieser Versammlung hin gehen, Personalausweis mitnehmen! Wer keine Zeit hat, aber seine Stimme trotzdem nutzen möchte, kann jemanden eine Vollmacht mit Original Unterschrift erteilen! Schade ist, dass man nicht vorher informiert wurde, wie wichtig es ist dort hin zu gehen und seine " Stimme" zu nutzen. Nicht jeder hat Ahnung von einer Insolvenz.

    Damals waren Wdr und Aachener Nachrichten nur aktiv, weil jemand sehr dahinter war. Leider haben auch schon damals die Medien nicht alles veröffentlicht was gesagt wurde. Wieso nicht ist Spekulation, die sich jeder selber ausmalen kann.

    Wichtig ist es dort hin zu gehen oder eine Vollmacht zu übertragen und sein Stimmrecht zu nutzen!

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    1. Danke für die Antwort liebe(r) Anonym :-)

      Und zum Thema Medien kurz: Ich habe dem WDR und der Zeitung gerade geschrieben! Ohne viel größere Öffentlichkeit läuft das doch alles weiter wie geschmiert für AK PW MS ALO

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    2. Gern geschehen liebe(r) Anonym 8-)
      Vielleicht bringt es etwas mit den Medien. Jedoch traue ich den Medien WDR und Aachener Nachrichten nicht mehr. Eine objektive Berichtserstattung und eigene Recherche hätten schon damals anders ablaufen müssen. Wir werden sehen!

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  7. Die Beißhemmung der Medien ist doch angesichts der Einfältigkeit und falsch verstandener Solidarität mit anderen "Medien" gar nicht so verwunderlich. Man braucht nix Böses denken wenn Arroganz und schiere Dummheit dahinterstehen. Jetzt bewegt Eure Ärsche endlich mal beim WDR und Aachener- und nicht immer nur watchblog gucken.

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  8. » Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloss ein Dummkopf. Aber wer sie weiss und sie eine Luege nennt, der ist ein Verbrecher «

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    1. "Wer nicht lernt bleibt dumm" -> Sesamstraße!

      Arsch huh, Zäng ussenander!

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  9. Vielleicht sollte man mal andere Medien wie ZDF, ARD oder RTL auf den Termin am 3. Mai und auf diesen Blog aufmerksam machen? Was hier von langer geplanter Hand abgezogen worden ist, ist kein Kavalierdelikt mehr, sondern hochgradige Wirtschaftskriminalität!

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