Freitag, 14. Dezember 2012

Insolvenzverwalter Seckler äußert sich in einer Pressemeldung

Zitat der Pressemeldung von Insolvenzverwalter Seckler:


Photon-Insolvenz: 
Geschäftsbetrieb der Solarstrom-Fachzeitschriften wird fortgeführt

- Die Photon Europe GmbH mit Sitz in Aachen hat am vergangenen Mittwoch
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter André Seckler prüft Sanierungsoptionen
- Kommende Ausgabe erscheint wie geplant im Januar 2013, Online-
Nachrichtendienst wird fortgeführt


"Aachen, 14. Dezember 2012 – Rechtsanwalt André Seckler aus Aachen, vorläufiger Insolvenzverwalter der Photon Europe GmbH, führt den Geschäftsbetrieb des Herausgebers diverser Publikationen aus dem Bereich Photovoltaik vollumfänglich fort. „Bereits im Januar soll wie geplant die nächste Print-Ausgabe der Zeitschrift Photon – Das Solarstrommagazin erscheinen“, sagte Seckler. Auch der Internet-Auftritt – unter anderem mit aktuellen Nachrichten aus der Branche – wird weiterhin regelmäßig gepflegt und aktualisiert.

Für die 140 Beschäftigten von Photon Europe hat Seckler bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes in die Wege geleitet. „Die Mitarbeiter haben auf der Betriebsversammlung deutlich gemacht, dass sie an die Zukunft von Photon weiterhin glauben und bei der anstehenden Sanierung engagiert mitarbeiten werden“, zeigte sich Seckler erfreut. Das erhöhe die Chancen auf eine positive Zukunft des Unternehmens und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze.

Seckler, von der auf Restrukturierungen und Insolvenzen spezialisierten bundesweit agierenden Kanzlei Kebekus & Zimmermann, wurde am Mittwoch den 12. Dezember vom Amtsgericht Aachen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Photon Europe bestellt, nachdem die Geschäftsführung einen entsprechenden Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit bei Gericht gestellt hat.

Der Rechtsanwalt prüft derzeit die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, um darauf aufbauend Restrukturierungsoptionen zu erarbeiten.

Nach einer ersten Sichtung geht der vorläufige Insolvenzverwalter davon aus, dass für eine Sanierung externe Geldgeber notwendig sein werden. „Ich habe bereits jetzt Signale von Interessenten erhalten, die sich ein Engagement im Zuge einer übertragenden Sanierung durchaus vor Rechtsanwalt André Seckler als vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen Photon Europe GmbH, Aachen stellen können“, sagt André Seckler. Als nächste Schritte kündigte er an, zeitnah mit den Beteiligten allen voran, den Geldgebern und Lieferanten, Gespräche aufzunehmen."



Originaltext:
http://www.photon.de/presse/mitteilungen/PM_Photon_Insolvenz_14122012.pdf

Donnerstag, 13. Dezember 2012

Zum Abschied Schweigen - Photon Pistolero Christoph Podewils reitet leise in die Nacht


Christoph Podewils (@Pistolereau) schmeißt als stellvertretender Chefredakteur der Photon hin und kündigt beim Photon Verlag noch vor der gerichtlich verfügten Insolvenz.


The lonely Cowboy



Eine steile Karracho-Karriere hatte er hingelegt, warum nun ein so leises Ende? 

Von einfachen Schreiberling, der als Wasserträger für die Starautoren des Blattes tätig war, brachte er es in Rekordzeit zum stellvertretenden Chefredakteur des Aachener Photon Verlages. 

Nun geht er leise wie er gekommen war, weder eine Stellungnahme noch Antworten sind Ihm oder dem Verlag zu entlocken. 

Soviel Schweigen hat der Fan des Pistolero-Journalismus hat er nicht verdient. 

Deshalb widmen wir von Photonwatch Christoph Podewils nun einen Nachruf.





Selbstbeschreibung aus dem Twitter Profil von Christoph Podewils:


Christoph Podewils

@Pistolereau

Editor at the solar power magazine PHOTON, Photovoltaics expert and fan. 
To some people known as Pistolero



Woher kam der Name Pistolero?

Auslöser für die Namengebung war die sogenannte Pistolero-Affäre des Jahres 2007. In dem Herr Podewils ein Interview mit dem damaligen Präsidenten Dr. Jan Kai Dobelmann der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergien e.V. (www.dgs.de) führte und sich dieses auch freigeben ließ. In diesem Interview ging es um die Ausgestaltung der EEG Degression während der EEG-Novelle des Jahres 2007. 

Herr Podewils wollte mit seinen Artikel wie immer ein wenig Politik machen und unterstellte Dr. Dobelmann in der Überschrift des Artikels, dass der DGS-Präsident eine fast 30%ige Senkung der Solarvergütung fordern würde, ohne das dieses in dem Interview gesagt oder sonstwie thematisiert wurde.

Daraufhin konterte DGS-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann mit der bundesweit versandten Pressemeldung:


Photon auf Entenjagd!

Mit der Überschrift "Dobelmann fordert 30 cent Vergütung" hat sich Photon Pistolero Christoph Podewils mächtig im selbst geschaffenen Pulverdampf vergaloppiert ...


Was folgte war ein Aufschrei der Empörung bei der Photon Redaktion, man könne doch einen solch seriösen Journalisten im Ruf nicht derartig schädigen. Und um der lieben Harmonie willen wurde also eine gemeinsame Erklärung zur Seriosität des Autors verfasst und der Beitrag zurückgezogen. 


Anscheinend scheint der Name Pistolero trotzdem mit der journalistischen Weltanschauung des Christoph Podewils so gut übereingestimmt zu haben, dass er sich fortan selber als Pistolero bezeichnete und sich publikumsträchtig gleich auch das dazugehörige Twitter-Profil (@Pistolereausicherte. 



Überschriften wie Querschläger waren sein Markenzeichen

Herr Podewils war in der Branche gefürchtet. Dies weniger wegen seiner journalistischen Sorgfalt und der Fähigkeit mit Interviewpartnern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, sondern wegen seiner Überschriften. 

Diese Überschriften wurden stets mit scharfer Waffe aus der Hüfte geschossen. Leider nicht immer in die richtige Richtung. Das versprach dem Leser zwar knackige Erquickung, leider oft auch einen Informationsgehalt, der falsche Erwartungen weckte, sowie oft auch zu einer Vorverurteilungen in der Öffentlichkeit führte, die selbst in seinen Artikeln sachlich nicht zu halten waren.  

Diese Art der politischen Leserbeeinflussung, durch irreführende Überschriften für Stimmungen zu sorgen, hatte er wirklich perfektioniert.  



Keiner hat ihn erwischt - Er tritt unverurteilt ab

Eins muss man Ihm lassen, anders als sein Kollege Jochen Siemer schaffte Christoph Podewils jedoch immer die Kurve auf dem für die Photon rutschigen Parkett des Journalismus und wurde nie durch den deutschen Presserat wegen Vergehen gegen den Pressekodex wie mangelnder Sorgfalt der Recherche oder anderer Vergehen verurteilt



Auch wenn er bereits gekündigt hat, wird er in der Photon noch als stellvertretender Chefredakteur geführt. (http://www.photon.de/impressum/impressum.htm). Eventuell hat es aber auch mit den Turbulenzen der Insolvenz zu tun, dass sich keiner mehr Verantwortlich fühlt. 



Eine Trennung aus Sinnsuche oder Geldnot?

Ob er nun den ehrbaren Journalismus sucht oder ob er einfach nur einfach ein regelmäßiges Gehalt brauchte, konnte von Photonwatch noch nicht in Erfahrung gebracht werden. 

Herr Podewils hat auf unsere e-mail an christoph.podewils@photon.de nicht reagiert. Sie scheint trotz Insolvenz aber noch zu funktionieren, eventuell fragen Sie mal selber nach. 

Auch die Redaktion scheint nicht für uns zu sprechen zu sein. redaktion@photon.de führt ebenfalls in Leere, man hat wohl andere Sorgen.  




Das Team von Photonwatch wird gespannt verfolgen, bei welchem Revolverblatt Herr Podewills nun anheuert. 

Genügend Gallopp und Pulverdampf hatten seine Artikel ja in der Vergangenheit, aber ob diese auch für den harten Boulevard ausreicht bleibt abzuwarten? Mit seinem Twitterprofil @Pistolereau hat er sich auch schon für die ewigen Jagdgründe gut gewappnet. 








EX EST! - rien ne va plus! - Das Spiel ist aus! +++ Amtsgericht Aachen beschließt am 12.12.2012 das Insolvenzverfahren für die Photon


Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 243/12  


In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14723 eingetragenen Photon Europe GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Herstellung, Publizierung und Vertrieb von Druckerzeugnissen

ist am 12.12.2012, um 14:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Seckler, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen bestellt.


Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

92 IN 243/12
Amtsgericht Aachen, 12.12.2012


https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=768d0600315fd7dc6e7de7ad9b29f211&datei=gerichte%2Fnw%2Fagaachen%2F12%2F0092_IN00243_12%2F2012_12_12__14_27_17_Anordnung_Sicherungsmassnahmen.htm



++++ Aktueller Kommentar von Photonwatch ++++

Juristisch interessant an diesem Gerichtsbeschluss ist, dass dieses ein vorläufiges Insolvenzverfahren ist.


Das Gericht hat den vorläufigen Insolvenzverwalter jedoch in dieser frühen Phase, noch vor Eröffnung der richtigen Insolvenzverfahrens, bereits ermächtigt, alle Bankguthaben, Gelder und sonstigen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und alle Gelder entgegenzunehmen. 


Dies bedeutet de Facto, dass die Geschäftsführung vollumfänglich entmachtet wurde und seitens des Gerichtes wenig Vertrauen zu dieser besteht, mit den eingehenden Geldern sachgerecht umzugehen. 


Auch deutet ein derartiger Sachverhalt im vorläufigen Insolvenzverfahren darauf hin, dass dieser Insolvenzbeschluss nicht von der Geschäftsleitung selber, sondern von einem Drittschuldner wie den Sozialkassen oder der Staatsanwaltschaft beantragt wurde. 






Dienstag, 11. Dezember 2012

So kommt man an sein Geld - kleiner Tipp für Gläubiger der Photon Gruppe

Doch, es gibt es noch Geld im Photon Verlag, wenn auch nur für die derzeit gefährlichsten Gläubiger ... 

Im konkreten Fall wurden freiberufliche Arbeiten durch die Redaktion bestellt und von der Gläubigerin ausgeführt. Danach wurden Sie aber vom Verlag nicht termingerecht bezahlt und dann von der Photon sogar Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid eingelegt. 

Eigentlich eine aussichtslose Lage für den Gläubiger, möchte er nicht eine Klage erheben, die mit weiteren finanziellen Vorleistungen verbunden ist. Gewinnt er diese Klage müsste die Photon zwar die Kosten tragen, geht die Photon aber während des langwierigen Prozesses pleite, gibt es nichts. 

Bewegung in die Situation kam aber, als die Gläubigerin, wegen der exemplarischen Dimension des Verhaltens des Photon Verlages gegenüber Freiberuflern, ihren Fall der Staatsanwaltschaft Aachen per Brief vorgetragen hatte und dieses der Photon Redaktion gemeldet hatte. 

Danach wurde der bisher durch die Redaktion erfolgreich verzögerte Bezahl-Vorgang plötzlich Chefsache! 


Im konkreten Fall meldete sich sofort der Herausgeber der Photon Herr Phillippe Welter persönlich und sagte die umgehende Überweisung der offenen Gelder zu. 


Diese Forderungen wurden dann auch unter Vorbehalt überwiesen. 

Auch wenn ein dickes Fragezeichen bleibt, warum eine klare Forderung nur unter Vorbehalt beglichen wird, ist trotzdem klar:

Geld unter Vorbehalt zu haben, ist in dieser Lage besser, als eine rechtmäßige Forderung gegen einen derart wackligen Schuldner zu besitzen. 



Wer also seiner berechtigten Forderung Nachdruck verleihen möchte und glaubt sein Fall habe Beispielcharakter für die Ermittlungen zur Insolvenzverschleppung, sollte eventuell ebenso vorgehen. 

Anschrift für die Meldung offener Forderungen mit exemplarischem Charakter im Ermittlungsverfahren zur Insolvenzverschleppung:

Staatsanwaltschaft Aachen
Oberstaatsanwalt Robert Deller
Aktenzeichen (AZ 302 Js 536/11)
-Justizzentrum-
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen

++++ Aktualisierung ++++

Amtsgericht Aaachen beschließt Insolvenzverfahren und bestellt Rechtsanwalt André Seckler, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen zum vorläufigen Insolvenzverwalter nach §22 Insolvenzordnung (Aktenzeichen 92 IN 243/12)

In sofern sollten Sie die Staatsanwaltschaft nur noch mit exemplarischen Hinweisen versorgen, die auf Insolvenzstraftaten hindeuten. 








Wo bleibt die Photon? Heft ist gedruckt und nun?

Nicht nur Abonnenten fragen sich derzeit, wo bleiben die Photon und die Photon International?

Auch die Werbekunden und Agenturen möchten doch nicht nur ein gedrucktes Heft im Lagerhaus, sondern ihre Werbung auch beim Kunden. 

Dies ist jedoch nicht der Fall! 

Zwar wurde das aktuelle Heft der Photon und der Photon International mit einiger Verzögerung nun gedruckt, es liegt jedoch noch beim Versand herum. 

Mann kann nur spekulieren, warum es nicht verschickt wurde. Wie es scheint, verzögert sich die Auslieferung der aktuellen Zeitung, da man im Verlag versucht Geld aufzutreiben, um das Porto für die aktuelle Ausgabe zusammenzukratzen. 

Na ja, angesichts der derzeitigen Lage, ein guter Rat von Photonwatch: 

Allen Werbekunden und Agenturen raten wir auf einem Nachweis der Lieferung ihrer Werbung an die Kunden zu bestehen, bevor sie ihre Werberechnungen bezahlen.


Alle Abonnenten sollten sich gut überlegen, ob sie fürs nächste Jahr ihr Abo im Voraus bezahlen, es könnte schließlich sein, dass sie dann sehr wenig für ihr Geld erhalten ...

Donnerstag, 6. Dezember 2012

Photon - Jetzt kommt sogar der Staatsanwalt...


Die Recherchen vom Photonwatch Team haben goldrichtig gelegen. 

Der Aachener Oberstaatsanwalt Robert Deller bestätigte nun gegenüber der Finanz- und Fachpresse offiziell, dass gegen die Verantwortlichen der Photon wegen Insolvenzverschleppung und anderer Straftaten ermittelt wird (AZ 302 Js 536/11)

Es wird spannend was dabei noch so herauskommt, schließlich wird von der Photon Gruppe gerade wieder versucht mit der verbundenen Photon Power AG mächtig Geld einzusammeln. Der aktuelle Bettelbrief Anleihen zu zeichnen ist gerade zur Weihnachtszeit wieder bei Vielen eingetroffen. 


Meldungen in der Finanz- und Fachpresse zu dem Thema

Finanznachrichten:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-12/25385150-photon-investigated-for-delayed-filing-of-insolvency-451.htm

Photovoltaik:
http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-photon-europe_100009676/

Sonne Wind und Wärme:
http://www.sonnewindwaerme.de/photovoltaik/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-photon-europe

PV magazine:
http://www.pv-magazine.com/news/details/beitrag/photon-investigated-for-delayed-filing-of-insolvency_100009495/#axzz2EIuHij4o

Atissun:
http://www.atissun.com/blog/11526/photon-investigated-for-delayed-filing-of-insolvency/

NRW Nachrichten:
http://nordrhein-westfalen-informationen.com/aachen/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-photon-europe-photovoltaik-das-magazin-fur-profis/

Haustechnikdialog:
http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/149812/Staatsanwalt-ermittelt-gegen-Photon-wegen-Insolvenzverschleppung-und-weiterer-Straftaten-


Solarify.eu:
http://www.solarify.eu/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-photon/


Sonntag, 2. Dezember 2012

PV.TV: Das Magazin Akte Photon 2/2012 - Teil 1 und 2

Themen des Videobeitrages von PV.TV: 

  • Zahlungsunfähigkeit der Photon Europe GmbH
  • Hintergrund der Meldeadressen von Photonvorständen in Belgien
  • Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aachen (AZ 302 Js 536/11) zur Insolvenzverschleppung in der Photon Gruppe
  • weitere gerichtliche Anordnung zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung an die Geschäftsführung
  • betriebsbedingte Kündigungen von rund 30 Mitarbeitern in der Photon Gruppe
  • Gehälter in der PhotonGruppe seit September teilweise nicht gezahlt
  • Anleihe der Photon Power AG völlig intransparent
  • Anleihevertrieb unter Vortäuschung falscher Tatsachen
  • Gerüchte über unbezahlte Module in den Projekten der Photon Power AG
  • Fristlose Kündigungen von Mitarbeitern nach Bestreben einen Betriebsrat zu gründen
  • Phillippe Welter mehrfach als faktischer Geschäftsführer bestätigt
  • Heliotec Photovoltaik GmbH mit Geschäftsführer Phillippe Welter wurde Sept. 1998 wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst, damals ermittelte laut WDR die Staatsanwaltschaft Aachen wegen Subventionsbetrug
  • Bonität der Photon-Gruppe
  • Risiken der PhotonPowerAG Anleihen


Beiträge von:
  • Creditreform
      • Auskünfte über Privatpersonen in Belgien auf Grund von Datenschutzbestimmungen nicht möglich. 
  • Markus Dentz    -   Finance - Das Magazin für Finanzchefs
      • Einordnung der Anleihen der Photon Power AG
  • Thomas Pfister   -   Verbraucherzentrale NRW
      • Risikobewertung der Photon Power AG Anleihen
  • Michael Mönig   -   Fachanwalt für Insolvenzrecht, Möning und Partner
      • Auswirkungen von Insolvenzen in Firmengruppen auf Anleihen
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin
      • BaFin prüft nicht die Zweckgebundenheit von Emissionserlösen für Anleihen

  • Deutscher Presserat    -    Beschwerdeausschuss
      • Urteil zum Verstoß der Photonredaktion gegen §2 (Sorgfalt der Recherche) des Pressekodex
  • Dr. Jan Kai Dobelmann    -    RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen 
      • erfolgreiche Beschwerde beim deutschen Presserat gegen die Photon Redaktion
  • Franz Blatt    -    Ver.di Gewerkschaftssekretär
      • Bestätigung des WDR Berichts und der Meldung der Aachener Nachrichten zu den Vorgängen um das gerichtlich aufgehobene Hausverbot beim Photon Verlag





Teil 1 des Beitrages: 






Teil 2 des Beitrages:






Donnerstag, 29. November 2012

Aachener Nachrichten: Ver.di Gewerkschaftssekretär erhielt Hausverbot bei der Photon


Diee Aachener Nachrichten melden zur Auseinandersetzung in der Photon-Gruppe um vermutlich wegen einer Betriebsratsgründung gekündigte Mitarbeiter, dass der Ver.di Gewerkschaftssekretär Franz Blatt im Photon Verlag an der Jülicher Strasse Hausverbot erhalten hatte. 

Diese wurde vom Arbeitsgericht in Aachen am 8. November aufgehoben. 

Im Januar wird sich das Arbeitsgericht Aachen mit den anstehenden Fällen zur Entlassung von Mitarbeitern, die an einer Betriebsratsgründung beteiligt waren, beschäftigen.  


Den Beitrag der Aachener Nachrichten zur finden Sie unter: http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/arger-um-kuendigungen-beim-solarverlag-photon-1.466092

Die Leserdiskussion mit interessanten Hintergründen zu den Vorgängen finden Sie unter: http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/arger-um-kuendigungen-beim-solarverlag-photon-1.466092#comments


Mittwoch, 28. November 2012

WDR: Kündingung wegen Betriebsratsgründung ?


Zitat der WDR, Redaktion Aachen: 

Aachener Verlag sperrt sich gegen Arbeitnehmerrechte
"Die Gewerkschaft Ver.di wirft dem Aachener Verlag Photon vor, die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern. Das Unternehmen drohe nach Ver.di-Angaben mit Entlassungen. Der Fachverlag, der Zeitschriften zum Thema Solarenergie herausgibt, weist die Vorwürfe von sich. Die Gewerkschaft ver.di erhebt massive Vorwürfe: zweimal hätten Mitarbeiter ihre Kollegen eingeladen, um die Wahl eines Betriebsrates vorzubereiten. So bald die Einladungen heraus waren, sei den Initiatoren fristlos gekündigt worden. Auch eine Angestellte, die an der Versammlung teilgenommen habe, sei entlassen worden. Das Unternehmen, das in Aachen rund 130 Mitarbeiter beschäftigt, wehrt sich gegen die Vorwürfe: Weil die Umsätze zurückgegangen seien, habe der Verlag mehrere Kündigungen ausgesprochen. Im Januar wird sich das Arbeitsgericht mit dem Streit befassen."

Der Video-Beitrag findet sich in der Mediathek vom 27.11.2012 unter:

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/2012/11/27/lokalzeit_aachen.xml




Donnerstag, 15. November 2012

PV.TV, Das Magazin: "Photon bald insolvent?"



Der Internet-Fernsehsender PV.TV hat folgendes Video mit dem Titel: 

"PV.TV Das Magazin:  Photon bald Insolvent?

auf Youtube veröffentlicht, in dem die Frage nach einer drohenden Insolvenz des Photon-Verlages aufgeworfen wurde. 



Screenshot des YouTube Videos von PV.TV:



Link des Videos auf Youtube:





+++ Aktuell: +++ 

30.11.2012 Es steht gibt eine Bestätigung, dass der Videobeitrag PV.TV 1/2012 von der Photon-Gruppe durch eine Einstweilige Verfügung am Landgericht Aachen vorübergehend untersagt wurde.  Laut unserer Erkenntnis läuft ein Widerspruch gegen diese Verfügung. 



+++ Aktuell: +++ 

Am 22.11.2012 wurde das Youtube Video von PV.TV - Das Magazin nach über einmonatiger Verfügbarkeit und mehreren tausend Views ohne Begründung auf privat geschaltet und so für die interessierte Öffentlichkeit aus dem Netz genommen. 

Es gehen Gerüchte um, dass die Photon mit einer juristischen Einstweiligen Verfügung zum Verbot des Videos erfolgreich gewesen ist. Sollte dieses der Fall sein, wird der anstehende Prozess interessant, in dem die brennenden rechtlichen Fragen wieder einmal vor Gericht erörtert werden. 



+++ Anmerkung: +++

24.10.2012 wurde der Beitrag des PV.TV Magazins laut Youtube bearbeitet und ein Bild der Photon-Chefredakteurin Anne Kreutzmann wegen einer Copyrightfrage entfernt. Andernfalls ist das Video aber weiterhin in vollem Umfange verfügbar. 

Donnerstag, 30. August 2012

Photon 8-2012 - Berichtigung Murks des Monats

In unserer Rubrik Murks des Monats haben wir in der Juli-Ausgabe berichtet, dass der Liquidator der Ziwotec-Vertriebs GmbH Frank Zimmer wegen Betrugs angeklagt wurde. Dabei geht es jeodch nicht um den Vertrieb von gefälschten Yingli Modulen, sondern um die Nichtlieferung von bezhalten Solarmodulen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn bezüglich der Fälschungen wurden vorläufig eingestellt, da die andere Sache als schwewiegender eingestuft wurde. (PHOTON 7-2012, Seite 86)

Donnerstag, 31. Mai 2012

Presserat urteilt: Photon verstößt gegen den Pressekodex

Es ist amtlich!               Presserat verurteilt Photon

Der deutsche Presserat zählt die Photon zu den Schundblättern der Nation, die sich eine gute Story doch nicht durch eine Recherche kaputtmachen lassen.

Das Urteil des Presserates im Zitat:

"Der Beschwerdeausschuss gelangt zu dem Ergebnis, dass Photon gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfalt und Recherche) verstoßen hat. Danach ist Recherche unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. "

Ergebnis des Presserates im Zitat:

"Als Ergebnis seiner presserechtlichen bewertung erteilt der Beschwerdeausschuss der Redaktion gemäß §12 Beschwerdeordnung einen Hinweis*.  Über die Begründetheit der Beschwerde und über die Wahl der Maßnahmen ergehen einstimmig."


02. April 2012 
Ursula Ernst
Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2



 * Der Hinweis ist eine von 4 Sanktionsmöglichkeiten des Presserates

Damit kann sich die Chefredakteurin des umstrittenen Blattes Anne Kreutzmann, dank Ihres Gehilfen Jochen Siemer nun brüsten in die Liga anderer Revolverblätter des Boulevard aufgestiegen zu sein. In solchen Kreisen der "Filthy Few" kommen Maßnahmen des Presserates gegen das eigene Blatt einem Ritterschlag der Verruchten gleich.

Interessanterweise weist die Statistik des Presserates aus, dass derartige Beschwerden nur zu 1,7% über Fachzeitschriften gestellt werden.

Die Photon ist halt schon etwas besonderes!


Donnerstag, 29. März 2012

Photon 3-2012 - Berichtigung der Abgrund reisst weiter auf

Das Schaubild zum Artikel "Der Abgrund reisst weiter auf" enthältn noch zwei Fehler: Die Beteiligungssätzer der Bonnet M Kreativ GmbH und der Connect M Werbeagentur GmbH & Co. KG an der Reri GmbH & Co. KG betragen nicht 4 beziehungsweise 96 Prozent. Mit welchen Anteilen beide Firmen an der Reri GmbH & Co. KG beteiligt sind, lässt sich anhand der im Handelsregister eigestellten Dokumente nicht ermitteln. 
Weiterhin hat Geschäftsführer Lars Menebröcker mitteilen lassen, dass die Connect M Werbeagentur GmbH&Co. KG nicht mehr alleiniger Gesellschafter der Connect M Creativ GmbH sei. Im Handelsregister ist dies noch so eingetragen wie von uns veröffentlicht. (PHOTON 1-2012, Seite 86)

Dienstag, 28. Februar 2012

Photon 2/2012 - Berichtigung Der Abgrund reißt weiter auf

In der Grafik zum Artikel "Der Abgrund reißt weiter auf" über das Investitionskonzept "Solartechnics Safeinvest" sind uns zwei Fehler unterlaufen. Kai Zimmer hält nicht mehr einen Anteil von 25 Prozent an der Firma PV Construction Germany GmbH & Co. KG. Er ist seit Sommer 2011 nicht mehr Gesellschafter dieser Firma. Zudem ist er seit September 2011 nicht mehr Gesellschafter der SS-Con GmbH. In der Grafik war sein Anteil an der Firma noch eingezeichnet. 
Das im Artikel erwähnte Fax, das Philippe de Crignis an die Sonneninvest AG schickte, datierte auf den 21. März 2011, nicht den 21. April 2011 wie im Artikel angegeben. (Photon 1-2012 Seite 86 und 87)

Donnerstag, 19. Januar 2012

Photon attackiert Photonwatch die 4. - Abmahnung und Klageandrohung wegen Urheberrechtsverstößen


Liebe Leser,

das ist eine interessante Woche, Photonwatch wird von der Photon richtig ernst genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen Urheberrechtsverletzungen formuliert.

Im Kern geht es darum, dass die Photon ein Urheberrecht auf die zahlreichen Richtigstellungen beansprucht, die das Blatt in jeder Ausgabe so produziert. 

Der Anspruch von Photonwatch ist diese Richtigstellungen breit zu publizieren, damit die zahlreichen Opfer dieser "fortlaufenden Recherchefehler" nicht erst das Blatt kaufen müssen um andere hierüber zu informieren. 

Es wird interessant wie ein Gericht eine derartige Klage wertet. 

Dieser vierte Versuch der Einschüchterung ist schon etwas werthaltiger, als die anderen drei. Wir werden die Auseinandersetzung aufnehmen. 


Photonwatch wird trotzdem nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns auf diese hoch interessante Auseinandersetzung!

Mittwoch, 18. Januar 2012

Photon attackiert Photonwatch die 3. - Klageandrohung wegen bewusster Irreführung


Liebe Leser,

heute ist wieder ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon noch weiter ernster genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen irreführender Berichterstattung fabuliert.

Weil Photon in unserer Selbstdarstellung:

Was macht PhotonWatch?
Wir dokumentieren die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme der Berichterstattung. Dabei zeigen wir tagesaktuell sachliche Fehler, sinnentstellendes und bewusst Irreführendes in den Berichterstattungen auf. Wir weisen auf Rechercheunterlassungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und andere journalistische Unzulänglichkeiten hin und beschäftigen uns mit dem Selbstverständnis der Photon-Gruppe und ihrer Wechselwirkung untereinander.

Auch geben wir betroffenen die Möglichkeit hier im PhotonWatch die Möglichkeit Ihre Leserbriefean die Redaktion unmittelbar und ungekürzt der breiten Öffentlichkeit zukommen zu lassen.

angeblich in einem schlechten Licht erscheint, sollen wir auf unsere Aktivitäten verzichten!

Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst. Ach so, das ist ja der vom letzten und vorletzten Mal!

Aber es ist ein dritter (schon etwas lahmerer) Versuch der Einschüchterung, hat ja bei den beiden anderen nicht gezündet.


Photonwatch wird nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns drauf!

Montag, 16. Januar 2012

Photon attackiert Photonwatch die 2. - Klageandrohung wegen Falschaussage zum Persönlichkeitsrecht


Liebe Leser,

heute ist wieder ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon noch ernster genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht fabuliert.

Weil Photon in unserer Selbstdarstellung:

Was ist das Ziel von PhotonWatch?
Ziel ist von der Berichterstattung betroffenen Unternehmen, Institutionen oder Personen die Möglichkeit zu geben, der Öffentlichkeit die objektive Wahrheit zur Berichterstattung mitzuteilen. Dabei geht es uns sowohl um bewusste Falschinformationen als auch um Fehler, die aus dem Geschäftsmodell der Photon-Gruppe erwachsen.

angeblich in einem schlechten Licht erscheint, sollen wir auf unsere Aktivitäten verzichten und  1.379,80 € zahlen!

Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst. Ach so, das ist ja der vom letzten Mal!

Aber es ist ein zweiter Versuch der Einschüchterung, hat ja bei anderen bereits funktioniert.


Photonwatch wird nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns drauf!