Donnerstag, 31. Januar 2013

Unlautere Rechnungslegung - Photon Publishing erhält erste Abmahnungen

Langsam dürfte der Blutdruck bei der Neu-Geschäftsführerin der Photon Publishing GmbH steigen. 

Nachdem die Firmenneugründung der Photon Publishing durch Frau Annegret Kreutzmann noch bei Nacht- und Nebel scheinbar erfolgreich verlaufen war, werden nun in der Hektik der Ereignisse von den Beteiligten wohl erhebliche juristische Fehler begangen. 

PhotonWatch berichtete bereits über die unlautere Rechnungsaktion bei der die Photon Publishing GmbH auf identischem Briefpapier und ohne ordentlichen Handelsregistereintrag oder Hinweis auf die Gründungsphase (GmbH i.Gr.) versucht hatte, Geld bei Abonnenten für die Firmenneugründung einzusammeln. 

Dieses Verhalten ist wettbewerbsrechtlich unlauter und ein Wettbewerbsverstoß, weil sich mit unlauteren Methoden Vorteile im Wettbewerb verschafft werden. Deshalb kann ein solches Verhalten über das Wettbewerbsrecht geahndet werden. 

Aus zuverlässiger Quelle konnte in Erfahrung gebracht werden, dass erste Wettbewerber diesem Treiben nun Einhalt gebieten und eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Photon Publishing und hilfsweise an die persönlich haftende Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann ausgesprochen haben. 

Es wird spannend, ob die Geschäftsführerin Frau Annegret Kreutzmann, die wegen der nicht abgeschlossenen Gründungsphase der Photon Publishing vollumfänglich persönlich für diese Eskapaden haftet, nun auf solche Aktionen verzichtet oder es auf einen Prozess ankommen lässt, der sicher verloren wird... 


Mittwoch, 30. Januar 2013

Photon Power Anleihe - Warten auf den Knall?


Die Anleger der umstrittenen Photon Power Anleihe der zur Photon Gruppe gehörenden Photon Power AG werden langsam nervös und formieren Ihren juristischen Widerstand gegen die Praktiken der Photon Gruppe. 

Hintergrund ist, dass glaubwürdige Gerüchte existieren, dass Gelder der Photon Power Anleihe an die insolvente Photon Europe vergeben worden sind und nicht wie versprochen zur Errichtung von Solarkraftwerken eingesetzt wurden. 

Folgendes vermeldet die Kanzlei Penker&Partner aus Landshut hierzu:      
   

Anleihen der Photon Power AG

Von: Geschäftsführung
Wir vertreten derzeit mehrere Anleger, die Anleihen bei der Photon Power AG gezeichnet haben. 
Es handelt sich bei diesen Anleihen um ein endfälliges festverzinsliches Wertpapier. 

Eine Garantie für die Rückzahlung am Ende der Laufzeit besteht nicht. Das bedeutet, dass der Anleger mit dem eingelegten Geld verlustig gehen kann. Aufgrund an uns herangetragener Hinweise prüfen wir derzeit, ob die Photon Power AG das von den Anlegern eingelegte Geld tatsächlich wie in den Prospekten vorgesehen investiert hat. 

Es sind bereits einige Unstimmigkeiten aufgetreten, die derzeit von uns auf ihre Relevanz geprüft werden. Außerdem prüfen wir, ob die Versprechen, die die Photon Power AG im Zusammenhang mit dem Prospekt abgegeben hat eingehalten werden. 

Soweit die Photon Power AG darauf verweist, dass das zur Anleihe ausgegebene Prospekt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geprüft worden sei, ist klarzustellen, dass die Aufsichtsbehörde keine inhaltliche Prüfung der Anlage vorgenommen hat. 

Weiter prüfen wir derzeit für unsere Mandanten die Auswirkungen der Insolvenz der Photon Europe GmbH auf die Anleihensicherheit. 

Sollten Sie Fragen zur der von Ihnen gezeichneten Photon Anleihe haben, wenden Sie sich gern an uns. Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Daniela Freimann.

Link






Dienstag, 29. Januar 2013

Insolvenzverwalter Seckler informiert Gläubiger über Beginn des Insolvenzverfahrens am 01.02.2013

Der vorläufige Insolvenzverwalter RA Andrè Seckler von der Kanzlei Kebekus-Zimmermann hat den Lieferanten der Photon Europe GmbH folgende Mitteilungen gemacht:


Am 01.02.2013 wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können Gläubiger Ihre Forderungen anmelden. 

Der Geschäftsbetrieb der Photon Europe wird mit Zustimmung des Insolvenzverwalters Seckler fortgeführt. 


Diese Mitteilung ist interessant besonders im Hinblick auf die bereits aufgetauchten Rechnungen der neuen Photon Publishing GmbH.

Es wird spannend, wie sich der Insolvenzverwalter zu dieser undurchsichtigen Praxis äußert. 


Montag, 28. Januar 2013

Photon Publishing verschickt Rechnungen - Merkwürdiger Deal mit dem Insolvenzverwalter oder Abo-Falle ?

Am 23. Januar 2012 ist vielen Photon-Abonnenten eine interessante Rechnung ins Haus geflattert. 

Auf dieser Rechnung fordert eine Photon Publishing GmbH unter der Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann mit dem Firmensitz Jülicherstr. 376 in 52070 Aachen die Abonnenten zur Zahlung eines Jahresabonnements des Photon Magazins beginnend ab der Ausgabe 2-2013 auf.



An dieser Rechnung ist folgendes merkwürdig:

1.) Woher hat die Firma Photon Publishing GmbH die Adressen und Kundennummern?

2.) Wieso tritt die Firma mit identischem Briefpapier wie die frühere insolvente Photon Europe GmbH auf, ohne auf die Insolvenzlage der Photon Europe GmbH hinzuweisen?

3.) Wieso sollten Abonnenten einer unbekannten Firma vorab Geld zahlen?

4.) Die Firma firmiert als GmbH, ist aber nicht im Handelsregister eingetragen, wie das Briefpapier mangels Handelsregisternummer selber ausweist. 

5.) Für die Änderung der Abrechnung des Abonnements wird keinerlei Begründung geliefert?

6.) An wen zahlt man also und für welche Leistung?


Das sind viele interessante Fragen zu einer einzigen Rechnung.


Hieraus stellen sich aber schwerwiegende juristische Fragen an den Insolvenzverwalter Andre Seckler von der Kanzlei Kebekus-Zimmermann (http://www.kebekus-zimmermann.de/das-team/andre-seckler.html):


Wird der Geschäftsbetrieb der Photon Europe GmbH von der Photon Publishing GmbH (i.G.?) mit Zustimmung des Insolvenzverwalters fortgeführt?

a.    Falls ja:

Warum erfolgt hierzu keinerlei Information, weder seitens der Photon Publishing GmbH (i.G.?), noch Seitens des Insolvenzverwalters?

Unter welchen Bedingungen erfolgt diese Fortführung und welche Bedeutung hat dies für Abonnenten und Gläubiger? 

In welchem Status befindet sich die „Photon Publishing GmbH“, die mangels Eintragung ins Handelsregister jedenfalls noch nicht als Geselschaft mit beschränkter Haftung existiert?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal, um den Betrieb fortzusetzen?


b.    Falls nein:

Welche Maßnahmen trifft der Insolvenzverwalter, um die Vorspiegelung der Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) zu unterbinden?

Woher hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Daten?

Gibt es Abtretungen, die eine Einziehung der Forderungen aus dem Abonnements durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) rechtfertigen? 

Wirken Leistungen der Abonnenten an die Photon Publishing GmbH (i.G.?) gegenüber der Insolvenzmasse schuldbefreiend?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Rechte, um die fraglichen Titel fortzusetzen?

Ist zu erwarten, dass die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal hat, die fraglichen Titel fortzusetzen?

Beruft sich die Photon Publishing GmbH (i.G.?) auf eine Berechtigung, in die Abonnementverträge eintreten zu dürfen, und ist diese nach Kenntnis des Insolvenzverwalters gegeben?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) nach Kenntnis des Insolvenzerwalters die nötigen Mittel, um etwaige Verpflichtungen aus übernommenen Abonnements zu erfüllen?



Die Energy Info Center EIC GmbH (Betreiberin dieses offenen Blogs) ist selber Gläubigerin der insolventen Photon Europe GmbH und wird dem Insolvenzverwalter diese Fragen stellen. 

Wir können andere Betroffene, sowie die Fach- und Tagespresse nur ermutigen in diesen Fragen ähnlich zu handeln und auf Ihrem Auskunftsrecht in diesen Sachfragen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu bestehen.  




Mittwoch, 23. Januar 2013

Notar Johannes Schneider in Aachen beurkundet Gründung der Photon Publishing GmbH


Zuverlässige Quellen berichten:


Der Gesellschaftsvertrag der PHOTON Publishing GmbH ist unterschrieben und beglaubigt durch den Notar Johannes Schneider in Aachen. 

Urkundennummer ist: UR.Nr. 7/2013

Geschäftsführerin der neuen PHOTON Publishing GmbH ist Annegret Kreutzmann.

Das Stammkapital beträgt 25.000,- EUR und wird von der PHOTON Holding GmbH übernommen. 

Geschäftsführerin der PHOTON Holding GmbH ist Annegret Kreutzmann

Geschäftsführerin der inzwischen insolventen PHOTON Europe GmbH war Annegret Kreutzmann.

Sonntag, 20. Januar 2013

umweltFAIRändern: Solarzeitung Photon - Taschenspielertricks gegen die Beschäftigten und freie Autoren

Der Robin Wood Energiereferent Dirk Seifert beschäftigt sich in seinem bekannten Blog UmweltFairÄndern erneut mit den Geschäftspraktiken der Photon Gruppe im Bezug auf Arbeitnehmerrechte und den Umgang mit freien Mitarbeitern. 

Er spricht von Taschenspielertricks, die dem Sinn einer sozialen und fairen Energiewende massiv zuwiderlaufen. 

Hier lesen Sie den gesamten Artikel: 

http://umweltfairaendern.de/2013/01/solarzeitung-photon-taschenspielertricks-gegen-die-beschaeftigten-und-freie-autoren/



Sonntag, 13. Januar 2013

Photon - Reloaded? Gerüchte um eine Firmenneugründung durch die Schlüsselpersonen der Photon-Pleite


Derzeit verdichten sich Gerüchte, dass das tragende Personal hinter Photon-Pleite schon emsig an einer Nachfolgefirma strickt. Diese will einfach mir nichts dir nichts schuldenfrei unter anderem Namen weitermachen. 

Geschädigte bei einem solchen Szenario sind die Mitarbeiter, die Gläubiger und viele Freiberufler, die Sozialkassen und alle die dem Unternehmen in der Vergangenheit Vertrauen geschenkt haben. 

Auch wenn ein solches Szenario auf dem ersten Blick unglaublich klingt, scheint es dennoch möglich. 

Hintergrund dieser Möglichkeit ist die Tatsache, dass der Insolvenzverwalter nur Zugriff auf die insolvente Photon Europe hat. Dieser wurden bereits im Jahre 2009, also schon im Vorfeld der Insolvenz, alle Rechte an Titeln und Publikationen usw. entzogen bzw. ihr bei der Umstrukturierung vorenthalten und an die Photon Holding GmbH übertragen. Diese Photon Holding scheint sich im Besitz der Schlüsselpersonen aus der Photon-Pleite zu befinden und ist nicht insolvent. 

Hierdurch säße der Insolvenzverwalter auf einer weitgehend leeren Hülle und die Gläubiger könnten nicht bedient werden. Auch werden bedauerlicherweise viele Mitarbeiter auf all ihren Forderungen sitzen bleiben. 

Man derzeit kann nur die Entwicklungen abwarten und emsig die Mitteilungen des Handelsregisters in Aachen verfolgen ... 







Montag, 7. Januar 2013

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Zimmer, 

da eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Google+ Account erfolglos verlaufen ist, bitten wir Sie als Betreiber der Plattform Photonwatch hiermit öffentlich um Stellungnahme zu der untenstehenden Aussage, die Sie über die ehemalige Photon Redakteurin Frau Ines Rutschmann getätigt haben:



Hintergrund:

Am 03. Januar 2013 ist bei der Energy Info Center GmbH, die den Photonwatch Blog rechtlich betreibt ein anwaltliches Schreiben eingegangen. Dieses Schriben der VBR Rechtsanwälte fordert im Namen der Mandantin Ines Rutschmann folgendes:


"Auf der Internetseite veröffentlicht ein Herr Kai Zimmer unwahre Tatsachenbehauptungen über unsere Mandantin, die geeignet sind, den guten Ruf unserer Mandantin und ihr berufliches Fortkommen empfindlich zu gefährden und in Mitleidenschaft zu ziehen. 


Betroffen sind Aussagen in dern folgenden Beitrag von Herrn Kai Zimmer auf Ihrer Internetseite „http://photonwatch.blogspot.com/p/handelnde-personen-der-photon-gruppe.html“:

Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese Behauptungen sind falsch und verletzen unsere Mandantin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Unsere Mandantin ist eine in der Öffentlichkeit allgemein angesehene und sorgfältig arbeitende Redakteurin. Sämtliche von Frau Rutschmann verfasste Artikel basieren auf sorgfältigen Recherchearbeiten. 
Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese zielgerichteten Falschbehauptungen des Herrn Zimmer sind in hohem Maße geeignet, den guten Ruf unserer Mandantin und ihre Berufsausübung erheblich zu beeinträchtigen. 

Zwar wird Herr Zimmer als Täter hierfür Rechenschaft gezogen und auch für die verursachten Schäden hattbar gemacht werden. Jedoch ist die Energy Info Center EIC GmbH ihrerseits zur Löschung der Falschbehauptungen verpflichtet. Ihre gegenüber Frau Ines Rutschmann getätigte Äußerung, eret nach Vorliegen einer einstweiligen Verfügung gegen Herrn Zimmer tätig werden zu müssen, ist rechtlich unzutreffend. 

Denn ein Diensteanbieter (Forumsbetreiber) wird ebenfalls für Rechtsverletzungen verantwortlich, wenn er die Rechtswidrigkeit des Eintrags entweder von Beginn an kannte oder bei Kenntniserlangung den Eintrag nicht unverzüglich entfernt (BGH Urteil vom 25. Oktober 2011 Az.: VI ER 93l ‘10). Mit dern vorliegenden Schreiben setzen wir Sie daher über die rechtswidrige Falschbehauptung auf Ihrer Internetseite in Kenntnis.



Im Namen unserer Mandantin fordern wir Sie auf, den vorgenannten Einträge auf der Internetseite sofort, spätestens bis zum 08.01.2013, zu löschen; 

Andernfalls werden wir die unserer Mandantin bei erfolgtem Ablauf der Frist zustehenden 

Ansprüche unmittelbar gerichtlich durchsetzen."




In der Essenz wird der Energy Info Center EIC GmbH als Betreiberin von Photonwatch also eine Klage wegen einer Meinungsäußerung eines Kommentators angedroht. 

Da Sie Herr Zimmer sich nicht bei Photonwatch als Kommentator angemeldet hatten, ist uns Ihre Kontaktadresse nicht bekannt. Sie hatten anders als anonyme Teilnehmer Ihren Kommentar nicht anonym sondern mit Ihrem Google+ Account abgegeben. 

Weil unsere von den Anwälten von Frau Ines Rutschmann forcierte direkte Anfrage an Sie, Herr Zimmer erfolglos verlief, erfolgt nun der öffentliche Aufruf an Sie, Herrn Zimmer einen Kommentar zu Ihrer Äußerung abzugeben. 

Die Kernfrage ist hierbei, ob dies eine zulässige freie Meinungsäußerung ist oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung, wie es der Anwalt von Frau Ines Rutschmann definiert. 

Diese Antwort können nur Sie Herr Zimmer geben, folglich erfolgt dieser öffentliche Aufruf, als einzige verbliebene außergerichtliche Klärungsmöglichkeit. 

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung Energy Info Center EIC GmbH

++++++++++ Anmerkung der Redaktion für außenstehende Leser:

Die Plattform Photonwatch steht für eine freie Meinungsäußerung im Netz, ob anonym oder mit dem eigenen Namen. 

Wir haben dies wiederholt bewiesen indem auch kritische Kommentare über die Betreiber von Photonwatch offen für alle sichtbar stehengelassen werden. 

Wir lehnen eine Zensur von Beiträgen aus grundsätzlichen Erwägungen ab. 

Sicher werden wir bei einem gerichtlichen Nachweis der Rechtsposition von Frau Rutschmann im Sinne der Gerichtsentscheidung handeln, wir respektieren die Urteile der Justiz uneingeschränkt. 

Bis zu diesem gerichtlichen Nachweis müssen wir jedoch auch feststellen, dass die Photon Redaktion, deren tragendes Mitglied Frau Ines Rutschmann bis vor kurzem war, vom deutschen Presserat wegen genau diesem Sachverhalt (Mangelnde Sorgfalt der Recherche) (§2 Presskodex) verurteilt wurde. 

Auch finden wir es nicht richtig, dass Frau Ines Rutschmann und Ihr Anwalt eine Gegendarstellung oder einen öffentlichen Kommentar strikt ablehnen und sich darüber hinaus weigern Belege für eine Recherche beizubringen oder gegen den Urheber des Kommentars gerichtlich vorzugehen. 





PV.TV - Das Magazin berichtet über massiven Insiderhandel und Sammelklagen in Kanada gegen die Photon Akteure



Das aktuelle PV.TV Magazin zum Themenbereich finden Sie unter:


















…. Der RERI AG wurde die Veröffentlichung des Beitrages wurde nach uns vorliegenden Informationen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt. Wir möchten Ihnen die bei Vimeo noch vorhandene Veröffentlichung http://player.vimeo.com/video/56123850 nicht vorenthalten, weisen aber darauf hin, dass wir uns den Inhalt des Beitrages nicht zu eigen machen.

Maßgebliches Urteil in guter Kurzzusammenfassung:



Themen des PV.TV Magazins zur Photon:


  • Manipulation von Aktienkursen
  • Anklage wegen Insiderhandel
  • illegales Aufzeichnen von Telefonaten
  • erpressen von Gläubigern durch Androhung negativer Berichterstattung
  • Zahlungsrückstände bei Gehältern, Messebüros und Dienstleistern
  • Unbezahlte Übersetzungsbüros
  • Rauswurf der Photon-Geschäftsstellen wegen Mietrückständen in Frankreich, Spanien und USA
  • Bezahlung für Berichte
  • Timminco Aktienskandal 
  • Michael Rogol Photon Consulting LLC
  • vom Unternehmen bezahlte Analystenberichte
  • Schmutzkampagne gegen unabhängige Analysten im Fall Timminco
  • Kursexplosion bei Timminco