Die nächste aufgerufene Gläubigerin war die Solare Beteiligungen GmbH. Ein weiteres Unternehmen der Photon Gruppe über das viele Angestellte wenig bis nichts wussten.
Solare Beteiligungen GmbH fordert 427.000,- € an Stimmrechten
Die Solare Beteiligungen GmbH ist ein Unternehmen, dass zu 50% Frau Annegret Kreutzmann und zu 50% Herren Philippe Welter gehört. Es besaß nach eigenen Angaben Gegenstände und Betriebsmittel die dann an die Photon Europe GmbH entgeltlich vermietet wurde.
Die Solare Beteiligungen GmbH übersandte dem Insolvenzverwalter eine Forderung von 427.000,- € gegen die Photon Europe GmbH.
Der Insolvenzverwalter hielt dieser auffällig hohen Forderungsanmeldung folgendes entgegen:
- Die Forderungen von 427.000,- € bestanden nur aus Excellisten und Rechnungen.
- Nachweise für die angemeldeten Dienstleistungen, wie Inventarlisten o.ä. wurden nicht vorgelegt und sind aus den Akten der Photon Europe nicht ersichtlich.
- Die Buchhaltung der Photon Europe GmbH weist auf dem Konto 1302 eine Forderung von 160.000,- € gegen die Solare Beteiligungen GmbH aus (auch hier könnte ein versuchter Prozessbetrug wegen Nichtaufrechnung vorliegen).
Aus diesen Gründen heraus sei das Stimmrecht der Solare Beteiligungen GmbH auf 0% festzusetzen.
Das Insolvenzgericht folgte der Empfehlung des Insolvenzverwalters und setzte die Stimmrechte auf 0% fest.
= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 797.659,90 €
Photon Holding will 906.100,- € an Stimmrechten geltend machen
Die von Frau Annegret Kreutzmann geleitete Photon Holding GmbH fordert vom Insolvenzverwalter für 906.100,- € an Stimmrechten ein.
Zur Erinnerung in Photon Holding GmbH ist der Solarverlag mit allen Mitarbeitern aufgegangen. Gesellschafter der Photon Holding sind Frau Annegret Kreutzmann, Herr Philippe Welter, Herr Michael Schmela und Herr Ralf Heuser.
Die Forderung setzte sich aus 696.100,- € an Darlehnszinsen sowie einer Rückzahlung, Lizenzsvereinbarungen und Darlehn von 210.000,- € zusammen.
Laut Vertrag stünden der Photon Holding GmbH der Anteil von 5% des Umsatzes der Photon Europe GmbH für die Nutzung der Namensrechte zu.
Sollte dieses wirklich Vertraglich so festgelegt worden sein, ist nicht verwunderlich, dass die Photon Europe GmbH mit ihren Mitarbeitern keine Überlebenschance hatte.
Nimmt man einem Unternehmen die Summe von 5% vom Umsatz vor Abzug der Kosten entspricht das einem Abgriff des Gewinns von fast 25% oder je nach Kostenstruktur mehr. Schließlich wird der Umsatz vor den nicht unerheblichen Personal- und Druck- sowie Logistikkosten entzogen, so dass diese um so schwerer auf dem Unternehmen lasten.
Der Insolvenzverwalter hielt dieser auffällig hohen Forderungsanmeldung folgendes entgegen:
- Die Forderungen bestanden nur aus Excellisten und Rechnungen.
- Nachweise für die Forderungen, wie Lizenzvereinbarungen, Darlehnsverträge, Quittunge o.ä. wurden nicht vorgelegt und sind aus den Akten der Photon Europe GmbH nicht ersichtlich.
- Die Einlage der Photon Holding von 475.000,- € wurde augenscheinlich nicht ordnungsgemäß erbracht, diese muss nachgezahlt werden.
- Es liegen der in Photon Europe GmbH Forderungen gegen die Photon Holding GmbH in Höhe von 1.776.676,- € vor (auch hier könnte ein versuchter Prozessbetrug wegen Nichtaufrechnung vorliegen).
Aus diesen Gründen heraus sei das Stimmrecht der Photon Holding GmbH auf 0% festzusetzen.
Das Insolvenzgericht folgte der Empfehlung des Insolvenzverwalters und setzte die Stimmrechte auf 0% fest.
= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 1.613.759,90 €
Die Photon Power AG will 454.000,- € an Stimmrechten durchsetzen - Es stehen aber 800.000,- € an Rückforderungen im Raum
Sodann wurde die in der Gläubigerliste eingetragene Forderung von 454.000,- € der Photon Power AG zur Abstimmung aufgerufen.
Im Verlauf des Vortrages stellte sich heraus, dass lediglich 416.439,74 € unter den von den Photon Vertretern vorgebrachten Forderungen juristisch akzeptabel waren.
Der Insolvenzverwalter erklärte daraufhin, dass er für Transaktionen im Wert von 800.000,- € zugunsten der Photon Power AG Rückforderungsansprüche ausgemacht hat. Bedingt ist dies darin, dass die Photon Europe GmbH bereits im Januar 2010 insolvent war. Dadurch können alle Transaktionen ab diesem Zeitpunkt durch den Insolvenzverwalter Rückabgewickelt werden, wenn sie eine unerlaubte Bevorzugung von Gläubigern darstellen.
Photon Power AG wird augenscheinlich fast 1,5 Millionen an Anlegergeldern in der Pleite verlieren
Offensichtlich wurde die Photon Power AG, die angesichts der prekären Finanzlage geradezu leichtfertig fast 1,5 Millionen Euro an Anlegergeldern an das insolvente Unternehmen ausgeliehen hatte, unerlaubt bevorzugt. In der Konsequenz des schlampig durchgeführten und wenig dokumentierten Geldtransfers müssen nun die Anleger der Photon Power AG um weitere 800.000,- € zittern, so dass in der Photon Europe Pleite fast die gesamten ausgeliehenen Mittel von 1,5 Millionen Euro gefangen sind.
Die Photon Power Geschäftsführer Ralf Heuser und Michael Schmela schauen teilnahmslos der Katastrophe zu
Das die beiden Geschäftsführer der Photon Power AG Michael Schmela und Ralf Heuser sich dieser Finanz-Katastrophe regungslos und unwidersprochen ergaben, lässt nichts gutes für das weitere Dasein der Anleihen und des Unternehmens erwarten.
Bemerkenswerter Weise verzichteten sowohl die anwesenden Photon-Anwälte als auch die beiden Photon-Power AG Geschäftsführer Michael Schmela und Ralf Heuser, auf das Einlegen von Rechtsmitteln gegen die Festsetzung der Stimmrechte auf 0% durch das Insolvenzgericht.
Warum Sie dies taten und ob das bereits ein Schuldeingeständnis ist, werden sie Ihren arglosen Anleihezeichnern sicher bald erklären müssen.
= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 2.067.759,90 €
Herr Schmela gab in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Photon Power AG bei der Durchsetzung der ihm aufgegebenen Unternehmensinteressen ein geradezu phlegmatisches Bild ab.
Seine eigenen Geldforderungen verteidigte er dabei um so heftiger...
++++ Weiter mit Teil 12
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