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Samstag, 3. Dezember 2011

Nichtlesen und Selbsttäuschen: Neues aus der Photon Leserbrief Redaktion

Am 03. Dezember 2011 erhält DGS Alt-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann im Vorfeld des Beschwerdetermins im deutschen Presserat eine interessante taktische Feststellung von Photon Herausgeber Philippe Welter.  


In dieser Feststellung behauptet der Herausgeber der Photon wahrheitswidrig:


"... Hierzu halte ich fest, dass mir ein solcher Leserbrief nicht vorliegt. Mir liegt lediglich Ihr Schreiben vom besagten Tag (26. Oktober 2011, Anmerkung der Redaktion) vor, in dem ein solcher Leserbrief angekündigt wird. Gekommen ist dieser Brief aber nicht. Wir können nicht abdrucken, was wir nicht vorliegen haben."


Nicht nur die Leser des DGS Newsletters wissen es besser. 


In diesem Newsletter, auf den die Photon per Anwalt eine Gegendarstellung erwirkt hatte, ist am Ende des Textes schließlich der vollständige Leserbrief von 24. Oktober und sowie folgender öffentlicher Hinweis enthalten:


"Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen. 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann"


Sonntag, 27. November 2011

Kommentar: Wovor hat die Photon Redaktion Angst?

In der Photon November 2011 befindet sich eine Kolumne der Chefredakteurin Anne Kreutzmann.

In dieser "In eigener Sache" betitelten Stellungnahme erklärt das Magazin, dass aus Platzgründen und wegen eines geringen Erkenntnisgewinns der Leser nicht auf harte das Magazin in seiner journalistischen Integrität betreffenden Vorwürfe eingegangen werden kann.

Leser könnten bei dem zuständigen Redakteur unter jochen.siemer@photon.de jedoch eine Stellungnahme mit der detaillierten Widerlegung der Vorwürfe erhalten.

Der Text Ended mit dem Satz: "Im Übrigen bleiben wird bei unserer Darstellung und werden das Thema weiter verfolgen."



Bei einer solch unkonventionellen Vorgehensweise stellen sich Fragen: 


+++ Wovor hat die Photon-Redaktion Angst? 


+++ Warum hält sie Ihren Lesern die eigene ausführliche Stellungnahme gegen die massiven Vorwürfe der mangelnder Recherche zurück?


+++ Gibt es etwa einen schwebenden Vorgang, der für die Photon juristisch bedeutsam und unangenehm ist?


Dies ist schließlich nicht nur für Medienprofis eine extrem ungewöhnliche Verhaltensweise für eine Zeitschrift die vom Publizieren und nicht vom Geheimniskrämern lebt.


Dass im selben Umfeld zwei Leserbrief das zu geringe Fachwissen und die zu hohe Werbedichte monieren und die Zeitschrift in Ihrer journalistischen Seriosität unterhalb der BILD-Zeitun angesiedelt wird, erklärt diesbezüglich einiges.


Eventuell hat sich Frau Kreutzmann aber auch bei Ihrem Text nur vertippt und das Thema wird die Photon weiter verfolgen und nicht, wie von Ihr dargestellt, von der Photon verfolgt.

Photon Redaktion unterdrückt Leserbrief des RAL Gütegeschutz Solar

Die Photon Redaktion hat die Forderung nach Richtigstellung der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. vom 24. Oktober 2011 unterdrückt und im aktuellen Heft nicht, auch nicht in verkürzter Form abgedruckt.

Leserbrief der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. vom 24. Oktober 2011 als Originaltext:

----------------------------------------------------------




Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
lieber Herr Welter,

angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.
Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.


Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.

 
Zu den Richtigstellungen:

1.) Falsch ist: Aktion der DGS führt zu Verzögerungen

Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.


2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen
Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.  


3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren

Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.


4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet
Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache.  Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat. 


5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert
Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
 


6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt

Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.


7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung

Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden. Eine Tatsache, die für andere DGS-Vorstände aus Berlin, die zweimalig bei der Wahl durchgefallen sind, leider nicht zutrifft.


8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null


Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten. 
Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2  Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.


9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS
Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.


9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C
Der betroffene Abschnitt stammt aus einem Vorentwurf und ist im Rahmen der Stellungnahmen korrigiert worden.


10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert

Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände (bis auf die DGS-Berlin) sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.



Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.

Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.  

Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann
(geschäftsführendes
Vorstandsmitglied)

------------------------------
-------------------------------------
RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V.

Dr.-Ing. Jan Kai Dobelmann MBA
Dipl.-Ing.(EUR ING) MSc
Marie-Curie-Str. 6
76139 Karlsruhe
Germany

tel: +49(0)178 / 774 0000          
fax: +49(0)721 / 384 1882
mail: dobelmann@dgs.de        
net: www.ralsolar.de 

Photon 11/2011 - Leserbrief: Dirk Vullhorst

Zitat aus Photon 11/2011:

"Herzlichen Glückwunsch zu Ihren
Billigstanlagen! Wie diese erkauft werden,
kann man ja jetzt sehen. Peinlich, oder?
Mit diesen Dingen schaden Sie der Photovoltaik
gewaltig. Warum decken Sie solche
Missstände nicht auf? Sie reisen quer
durch Südamerika, warum nicht mal
durch China? Arbeitsbedingungen und
Umweltverschmutzung – Themen gäbe es
genug. Ach ja, geht ja nicht. Die Anzeigenkunden
würden sich bedanken.

Dirk Vullhorst, Kleinehelleforth GmbH
33415 Verl"

Photon 11/2011 - Leserbrief: Michael Kammerloher

Zitat aus Photon 11/2011

"Zu viel Werbung

Natürlich lebt eine Fachzeitschrift
auch von Werbeeinnahmen, die in der
PHOTON mit steigender Zahl an Herstel-
lern in den letzten Jahren stetig zugenommen
haben. Aktuell wird zu viel Werbung
und zu wenig Fachwissen geboten.
Abschließend ist noch anzumerken,
dass die Preisinformationen im Allgemeinen
auf wenig Gegenliebe bei den Fachlesern,
meist Beschäftigte der Solarbranche,
stoßen (nichts gegen Indikationen!).

Michael Kammerloher, 
82418 Murnau am Staffelsee

Dienstag, 15. November 2011

Photon 10/2011 - erzwungene Gegendarstellung der Photon zur externen Stellungnahme der DGS: Entenjagd Reloaded?

Zitat aus DGS Newsletter 15. Nov 2010:

Diese Gegendarstellung spiegelt nicht die Auffassung der Redaktion des Newsletters wider. Die aufgeführten Tatsachenbehauptungen werden nicht als zutreffend anerkannt. "





"Gegendarstellung der Photon Europe GmbH:

ln der von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. versandten E-Mail vom 26.10.2011 mit der Überschrift „Aktuelle Nachrichten der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. - Entenjagd Reloaded? — Treffen Photon-Zeilenjäger Siemer´s abgefahrene Annahmen auch blind?“ sind in Bezug auf den Artikel „Verfahrenes Verfahren“, erschienen in dem Magazin „PHOTON — Das Solarstrommagazin“, Ausgabe Oktober 2011, unrichtige Behauptungen enthalten, zu denen wie folgt Stellung genommen wird:

1) Unwahr ist die Behauptung: „Viele der Solarszene meinen, Überschriften des Solarblattes Photon müssen schon lange mit skeptischer Vorsicht gelesen werden.“ Wahr ist, dass die PHOTON Europe GmbH weltweit über einen hohen fünfstelligen Leserkreis der von ihr publizierten Magazine „PHOTON“ verfügt. Der PHOTON Europe GmbH ist von Ihrer Leserschaft keine Äußerung bekannt, wonach Überschriften des Magazins „PHOTON“ mit skeptischer Vorsicht gelesen werden, was nach allgemeiner Lebenserfahrung jedoch zu erwarten wäre, wenn tatsächlich eine wesentliche Anzahl von Personen eine solche Äußerung kundgetan hätte. 


2) Unwahr ist die Aussage „‘RAL Gütezeichen Solar steht vor dem Aus‘ titelt Redakteur Jochen Siemer und kolportiert dem Leser: Um Gelder geprellte Mitarbeiter, erfundene Termine und Inhalte. Ja, er orakelt sogar über das spektakuläre Scheitern von öffentlichen Verfahren.“ 
Wahr ist, dass in dem Artikel „Verfahrenes Verfahren“ die Aussage enthalten ist, dass die von DGS-Mitarbeitern geleisteten Vorarbeiten für die Erstellung der RAL-Kriterien geleistet wurden, ohne dass die DGS hierfür Geld bekommen hat. Es wird nicht behauptet, Mitarbeiter seien um Gelder geprellt worden.

Wahr ist ferner, dass die RAL Gütegemeinschaft den zuvor für den 02.11.2011 anberaumten Termin Mitte Oktober 2011 abgesagt hatte. Termine sind somit nicht erfunden worden. Wahr ist darüber hinaus, dass in dem Artikel „Verfahrenes Verfahren“ von Herrn Siemer nicht über ein spektakuläres Scheitern von Verfahren berichtet wird. In dem Artikel steht lediglich, es "droht das gesamte Verfahren zu scheitern“.


3) Ferner wird behauptet: „Dass weder von der Chefredakteurin Anne K. noch vom Herausgeber Philipp W. des Blattes auf Nachfrage eine Stellungnahme zu erhalten war, lässt gerade nach den vergangenen Murdoch-Skandalen, weiten Raum für die Frage, ob derartige Recherchemethoden fundamentaler Bestandteil der Arbeitsweise dieses Solarblattes sind.“

Hierzu ist festzustellen, dass eine Stellungnahme von Frau Kreutzmann und Herrn Welter auf die an sie gerichtete Email vom 24.10.2011 deshalb nicht möglich war, weil sie erst am 28.10.2011 von einem Auslandsaufenthalt zurückkehrten. Eine Nachfrage nach dem Verbleib einer Stellungnahme hat die PHOTON Europe GmbH nicht erhalten. 



Aachen, den 08.11.2011
PHOTON Europe GmbH
(Annegret Kreutzmann)
- Geschäftsführerin - 




Diese Gegendarstellung spiegelt nicht die Auffassung der Redaktion des Newsletters wider. Die aufgeführten Tatsachenbehauptungen werden nicht als zutreffend anerkannt. "

 



Montag, 24. Oktober 2011

Photon 10/2011 - Leserbrief: Dr. Jan Kai Dobelmann

Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
Lieber Herr Welter,

angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.

Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.


Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.

 
Zu den Richtigstellungen:

1.) Falsch ist: Aktion der Elemente der DGS-Berlin führt zu Verzögerungen

Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.


2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen

Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.  


3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren

Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.


4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet

Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache.  Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat.


5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert

Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
 


6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt

Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.


7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung

Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar nach 8-Jahren aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden.


8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null

Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten.

Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2  Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.


9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS

Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.


9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C

Der betroffene Abschnitt stammt aus einem unredigierten Vorentwurf und ist im Rahmen des Verfahrens korrigiert worden.


10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert

Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.



Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.

Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.  

Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann

Sonntag, 10. Juli 2011

Photon 7/2011 - Leserbrief: Uwe Enge

Zitat aus Photon 7/2011:


"Sie berichten von Preissenkungen,
vollen Lagern undsoweiter. Ich muss da
woanders leben, da ich den Eindruck
habe, dass Anfragen nach kleinen Anlagen
bis drei Kilowatt Leistung nicht bearbeitet
oder ignoriert werden. Den entsprechenden
Firmen muss es blendend
gehen! Der Versuch meinerseits, Angebote
von mehreren Firmen einzuholen,
gestaltete sich als schwierig bis unmöglich.
Die meisten versuchten, zu vertrösten,
sie seien momentan sehr mit
dem Erstellen von Angeboten von Anlagen
beschäftigt. Lediglich eine Firma
hat mir ein nachvollziehbares Angebot
geschickt (Fotos angefordert und genauere
Daten, dann Angebot). Ein anderes
Unternehmen war zumindest ehrlich
mit der Angabe eines Mindermengenzuschlags
bei Anlagen unter fünf
Kilowatt Leistung.
Ich betreue 145 markengebundene
Automobilhändler. Wenn da rauskäme,
dass ein Kunde, der »nur« 9.000 Euro
ausgeben will, schlechter oder besser
gar nicht beachtet wird, weil mit Neuwagen
zu Preisen von mehr als 50.000
Euro mehr zu verdienen ist, gäbe es eine
Abmahnung. Auf Anfragen ist innerhalb
von 48 Stunden zu reagieren, egal
ob der Kunde nur mal gucken will oder
echtes Interesse hat. Da kann die Solarbranche
noch viel lernen.

Uwe Enge,
01571 Riesa"

Photon 7/2011- Berichtigung Kondomvorwurf

Zitat der Berichtigung der Photon Redaktion aus Photon 7/2011:

"Kein Kondom, sondern ein Fingerling aus Latex"

Photon 7/2011 - Leserbrief: Howard O. Barikmo

Zitat aus Photon 7/2011:

"Das Foto hat mich ziemlich überrascht
und erschreckt – ein klarer Fall von
Schockjournalismus!


Da wurde uns Lesern
suggeriert, auf dem Bild sei ein Kondom
zu sehen. Natürlich stimmt das
nicht, denn in der Solarbranche werden
häufi g Fingerlinge benutzt, um beim Zusammenbau
die Finger der Arbeiter und
empfi ndliche Teile vor Schmutz zu schützen.
Um nichts anderes handelt es sich
hier. Leider muss der Arbeiter (oder die Arbeiterin),
der seinen Fingerschutz loswerden
wollte, den Mülleimer verfehlt und
stattdessen eine Glasscheibe getroffen haben,
die dann weiterverarbeitet wurde.
Ohne Zweifel ist das den Kontrolleuren
von Solarfun bei der letzten Inspektion nach
dem Zusammenbau aufgefallen, und sie haben
das Modul als Ausschuss deklariert. Das
hätte es auch bleiben sollen. Im Text wird
erwähnt, dass das Modul nach Aussagen
des Unternehmens nicht exportiert, sondern
auf dem chinesischen Markt verkauft
werden sollte. Allerdings dürfte es das Vertrauen
der Kunden nicht unbedingt stärken,
wenn für höheren Umsatz »Produktionsabfälle
« in den Verkauf gebracht werden und
ein Unternehmen glaubt, chinesische Kunden
seien weniger anspruchsvoll und leichter
zu täuschen. Statt zu Begeisterung für die
Idee der Photovoltaik-Technologie führt das
zu Widerwillen bei den Kunden.
Ihr Schockjournalismus war ganz sicher
ein echter Weckruf für uns. Er sagt
uns klar und deutlich, dass Photovoltaikkunden
merken, was in der Branche vor
sich geht, und dass sie saubere Methoden
wünschen. Die Qualitätskontrolle in den
Fabriken jedes Herstellers soll also vernünftig
arbeiten und die Lieferketten von
derartigen Defekten freihalten. Dazu hilft
es, wenn der Präsident zugleich als oberster
Qualitätsbeauftragter fungiert. Denn
es liegt klar in der Verantwortung der Führungsspitze,
für die Qualität der Produkte
eines Unternehmens einzustehen.

Howard O. Barikmo
Scottsdale, Arizona, USA"

Sonntag, 10. April 2011

Photon 4/2011 - Leserbrief: Heinrich Moses

Zitat aus Photon 4/2011:



"Leider musste ich feststellen, dass
Ihre Zeitschrift bei mir immer später
eintrifft. Dies ist umso schmerzlicher,
als viele interessante Aussagen, beispielsweise
Details zu Wechselrichtertests
ausschließlich der »Schwesterzeitschrift
« PHOTON Profi zu entnehmen
sind, und das Niveau diesbezüglich im
PHOTON-Magazin auf das der »Bild«-
Zeitung herabsinkt. Damit Sie mich
nicht missverstehen: Ich bin kein Physikprofessor
oder studierter Techniker,
aber guten Journalismus zeichnet es
aus, schwierige Sachverhalte umfassend
und verständlich darzustellen und nicht
nur Behauptungen beziehungsweise
Wertungen abzugeben und für die Begründung
der Wertung auf eine andere
Quelle zu verweisen.


Heinrich Moses
83059 Kolbermoor"

Donnerstag, 10. Februar 2011

Photon 2/2011 - Leserbrief Jens Heinke Täuschung durch Überschrift

Zitat aus Photon 2/2011:

"Ich habe mir als zukünftiger Betreiber
einer Photovoltaikanlage die Ausgabe
10-2010 Ihres Heftes PHOTON gekauft.
Einer der Hauptgründe für meinen
Kauf war die Balkenüberschrift auf der
Titelseite »Preisindex für Solarstromanlagen
«. Natürlich bin ich als Käufer an
derartigen Preisinformationen besonders
interessiert. Allerdings habe ich –
auch nach langer Suche – die versprochenen
Preisinformationen nicht gefunden.
Oder bezieht sich die Titelseiten-Ankündigung
vielleicht auf die winzige Grafik
auf Seite 123 (»Entwicklung der Anlagenpreise
«), die allerdings nicht einmal ein
800stel der ganzen Ausgabe ausmacht?
Diese Grafik ist zudem für mich als Käufer
ohne erkennbaren Nutzen und ohne
die geringste Erklärung und Hintergrundinformation.
Dafür bin ich jetzt
nach 16 Seiten – dem 80-fachen Volumen
der genannten Grafik – bestens über
die Photovoltaikprobleme in Panama informiert.
Wenn Ihre Zeitschrift von mir
als kleinem Anlagenbetreiber gekauft
werden soll, fühle ich mich vom Titelblatt
eindeutig getäuscht.

Jens Heinke
32825 Blomberg"

Montag, 10. Januar 2011

Photon 1/2011 - Leserbrief: Unrealistische Tests

Zitat aus Photon 1/2011:

"Das Problem des Testaufbaus und
der Durchführung ist, dass hier ständig
mit einer Einstrahlung von circa 1.100
Watt pro Quadratmeter gefahren wurde
und die Abstände der Schatten doch
sehr nah an den Modulen waren. Ich
hätte es besser gefunden, wenn man
zwei mehr oder weniger ähnliche Aufbauten
im Feld macht und dabei verschiedene
Szenarien der Verschattung
unter Realbedingungen durchführt.
Der Test berücksichtigt nicht, dass die
meisten Verschattungen nicht bei orthogonaler
Einstrahlung entstehen,
sondern eher bei flacher und zugleich
schwächer werdender Einstrahlung.
Das Wandern des Schattens erfolgt ja in
den wenigsten Fällen durch die Bewegung
des Schattens, sondern durch die
Änderung des Sonnenstandes und der
damit verbunden Veränderungen.
Letztlich bin ich mir darüber im Klaren,
dass es eine 100-prozentige Darstellung
der Realität nicht geben kann und man
natürlich im Labor unter Laborbedingungen
und vergleichbarer arbeiten
kann. Dennoch hätte ich mir im Fazit

zumindest den Hinweis auf die oben genannten
Eigenschaften gewünscht.
Denn 20 Prozent Mehrertrag bei einigermaßen
»normalen« Bedingungen
halte ich für eher unrealistisch.

Daniel Brandl,
Orange Solar GmbH
74357 Bönnigheim"

Freitag, 10. Dezember 2010

Photon 12/2010 - Leserbrief: Ludmilla Fuhrmann

Zitat aus Photon 12/2010:

"BP Solar hat keine Zweifel daran gelassen,
dass lose Rahmen ein Fall für die Produktgarantie
sind. Allerdings ist hier keineswegs
von einem Produktionsfehler zu
sprechen. Fakt ist, dass bei einigen Modultypen
aus den Jahren 2002 bis 2004 die
Verklebung des Laminats mit dem Rahmen
in einigen Fällen nicht ausreichend
belastbar ist. Somit kann dieses Problem
bei bestimmten Montage- und Belastungssituationen
auftreten. BP Solar hat
im beschriebenen Fall Pro Terra sowie bei
anderen betroffenen Anlagen keine Reklamationen
zurückgewiesen und stets
unverzüglich reagiert. Denn die Problematik
loser Modulrahmen lässt sich durch
die Montage von Verstärkungsbügeln auf
der Modulrückseite in einem frühen Stadium
dauerhaft beseitigen. Bei den Verstärkungsbügeln
handelt es sich um Metallprofile,
die dem Modulrahmen zusätzliche
Festigkeit geben und eine Verformung/
Ablösung des Rahmens durch induzierte
Spannungen verhindern.
Soweit es um lose Modulrahmen geht,
hat BP Solar diesen Mangel von Anfang
an anerkannt. Der Anlagenbetreiber hat
jedoch zu keiner Zeit Ansprüche direkt
gegen BP Solar gestellt.
BP Solar lieferte der Firma Pro Terra
bereits im Dezember 2007 die oben genannten
Verstärkungsbügel. Diese Lösung
wurde vom Betreiber abgelehnt. BP
Solar hat sich weiterhin aktiv bemüht,
eine Lösung zu vermitteln.
Neben dem Sachverständigen Bendel
waren weitere Gutachter involviert.
Diese bestätigten, dass die verwendete
Unterkonstruktion des Installateurs am
entstandenen Mangel der sich lösenden
Modulrahmen beteiligt ist. Im Juni 2006
hatte BP Solar ein potenzielles Risiko mit
überhitzten Anschlussdosen in dachintegrierten
Anlagen sowie in Systemen, die
nahe entflammbaren Materialien installiert
wurden, festgestellt. Aufgrund eines
möglichen Sicherheitsrisikos hatte BP Solar
entschieden, als vorsorgliche Maßnahme
alle potenziell betroffenen Anlagen zu
überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen.
Auch wenn alle sicherheitsrelevanten
Überprüfungen längst abgeschlossen
wurden, kann BP Solar Fehlfunktionen
bei den früheren Modulserien, die in einem
unkritischen Umfeld installiert sind,
nicht ausschließen.
Für mich ist nicht nachvollziehbar,
dass PHOTON solchen grob fahrlässigen
Aussagen wie »Es gibt Installateure, die
das Eintreten des potenziellen Isolationsfehlers
für ziemlich unwahrscheinlich
halten und als Ablenkungsmanöver
bezeichnen« Raum gibt.

Ludmila Fuhrmann,
BP Solar Nordeuropa
22761 Hamburg"

Sonntag, 10. Oktober 2010

Photon 10/2010 - Leserbrief: Oliver Haensell Testannahmen

Zitat aus Photon 10/2010:

"Der von Ihnen durchgeführte Modultest
bezieht sich auf die selber von Ihnen
geflashte STC-Leistung und nicht auf die
Nennleistung. Dies ist ein akademischer
Ansatz, der für mich auch nachvollziehbar
ist, da er grundsätzlich Aussagen zum
relativen Teillastverhalten der Module ermöglicht
– ein sehr wichtiges Qualitätsmerkmal.
Für den Endkunden ist aber allein
die Rendite relevant und da er nun
mal für die Nennleistung bezahlen muss,
ist der Test in der vorliegenden Form
nicht aussagekräftig. Für uns als Solarteure
ist der Test in der Form auch nicht
nachvollziehbar, weil die eigentliche Basisinformation,
das heißt die von Ihnen
ermittelte STC-Leistung, nicht kommuniziert
wird. Darum eine Bitte: Fügen Sie
doch noch eine Spalte ein mit der von
Ihnen ermittelten Leistung, meinetwegen
der Mittelwert der von Ihnen getesteten
drei Module. Auch wären Hinweise
auf die Messtoleranz des von Ihnen eingesetzten
Flashers sehr hilfreich.

Oliver Haensell, 
KFI GmbH & Co. KG, per E-Mail"

Photon 10/2010 - Leserbrief: Andreas Horn

Zitat aus Photon 10/2010:

"PHOTON hat in den vergangenen
Monaten Schützenhilfe für die Politiker
gegeben, die mit einer drastischen Absenkung
der Einspeisevergütung letztendlich
den Ausbau der Photovoltaik
stark bremsen wollen: Mit den Zusatzabsenkungen
in diesem Jahr um acht
bis 13 und anschließend nochmals drei
Prozent sowie den Absenkungen um voraussichtlich
13 Prozent zum 1. Januar
2011 sowie bis zu 21 Prozent zum 1. Januar
2012 wird dies voraussichtlich gelingen.
Der Umsatz mit der Installation
von Photovoltaikanlagen in Deutschland
wird – wie von der Regierung gewünscht
– nur noch einen Bruchteil der
Jahre 2009 und 2010 erreichen. Umsatz
ist Menge mal Preis: Der Preis muss im
wesentlichen proportional zur Einspeisevergütung
um rund ein Drittel gesenkt
werden, die Menge wird durch die
starken »Korrektur«-Mechanismen bei
der Absenkung der Vergütung auf den
festen Zielwert von 3,5 Gigawatt pro
Jahr gedrückt und damit halbiert. Es ist
also ein Einbruch auf etwa ein Drittel
des vor der Novelle erzielten Umsatzes
zu erwarten! Ein Deckel für die Photovoltaik
ist damit längst Realität, auch
wenn er von der CDU-Bundestagsfraktion
beschönigend als »atmender Deckel
« oder »Wachstumskorridor« bezeichnet
wird.
Ich habe keine Lust mehr, mich über
die »PHOTON-Energiepolitik« zu ärgern
und kündige daher mein jahrelanges
Abo.

Andreas Horn
per E-Mail"

Dienstag, 10. August 2010

Photon 8/2010 - Leserbrief: Eva Pavo, Isofoton

Zitat aus Photon 8/2010:

"Der Ertragsrückgang der Anlage kann
nicht allein auf die Module selbst zurückzuführen
sein. Wir möchten darauf
hinweisen, dass bei der Fehlersuche die
gesamte Installation inklusive weiterer
Komponenten sowie die Wartung zu berücksichtigen
ist. Eine Inspektion der
Anlage durch qualifizierte Techniker
sollte Aufschluss über die Ursache des Ertragsrückgangs
geben. Darüber hinaus
zeigte ein Flashtest, der in unserem Labor
mit zwei vom Kunden ausgewählten
Modulen stattfand, dass der Leistungsrückgang
(Degradation) acht Jahre nach
Inbetriebnahme lediglich zwischen 4,22
und 4,4 Prozent liegt, wenn man den
Ausgangswert, der im Flashprotokoll
festgehalten wurde, zugrunde legt. Der
Test belegte, dass sich die weißen Flecken
nicht negativ auf den Ertrag auswirken
Isofoton kann der Auffassung, dass
ein alter Kunde für die Branche uninteressant
sei, nicht zustimmen. Unser Interesse
am Kunden endet nicht mit dem
Kauf eines Produktes, sondern besteht
während der gesamten 25-jährigen Garantiezeit.


Eva Pavo, 
Marketing and Communications Director,
Isofoton SA, 28014 Madrid, Spanien"

Samstag, 10. Juli 2010

Photon 7/2010 - Leserbrief: Gunter Hackner

Zitat Photon 7/2010:

"Ich habe gerade mein langjähriges
Abo gekündigt, weil ich mich über den
Artikel von Herrn Podewils aufrege. Er
berechnet zur Erbauung (fast) aller Leser
den Preis, den demnächst eine 5-Kilo-

watt-Anlage kosten darf: 12.000 Euro.
Die Kostenblöcke für Angebotserstellung,
Planung, Werkzeuge, Fahrzeuge,
Gebäude, Ausbildung der Mitarbeiter,
den After-sales-Service oder gar der Unternehmerlohn
fehlen völlig. Mir fällt
zu diesem Thema nur ein Spruch von
Dieter Nuhr ein: »Wenn man keine Ahnung
hat – einfach mal die Fr... halten«.
Als konstruktiver Vorschlag: Grundkurs
Betriebswirtschaft, Kalkulation für Anfänger
und am besten mal selbst ein
paar Anlagen aufs Dach schrauben.

Gunter Häckner
97464 Niederwerrn"

Photon 7/2010 - Leserbrief: Unseriösität

Zitat aus Photon 7/2010:

"Allmählich zweifle ich (und nicht nur
ich) immer mehr an der Seriosität dieses
Magazins. Informieren ist gut, aber die gesamte
Branche schädigen, indem man
Einkaufspreise dem Endkunden als Verkaufspreise
vermittelt, ist meines Erachtens
eine Unverschämtheit und branchenschädigend.
Wie ihr wisst, geschah so etwas
nicht das erste Mal. Von wem werdet
ihr dafür bezahlt? Der Gipfel der Dummheit
ist, auch die genauen Modul-, Kabel-,
Gestell-, und Wechselrichterpreise sowie
Montagekosten zu nennen. Somit kann
sich der Endkunde genau die Kalkulation
ausrechnen (glaubt er). Preisdiskussionen
sind programmiert. Ich halte diese »Ichweiß-
was!«-Berichte für reine Wichtigmacherei,
denn hilfreich ist eine solche Berichterstattung
für niemanden. Es ist enttäuschend,
dass eine angebliche Fachzeitschrift
so unprofessionell arbeitet.

Name ist der Redaktion bekannt"

Donnerstag, 11. März 2010

Photon 3/2010 - Leserbrief: Karl-Heinz-Kartenberg

Zitat aus Photon 3/2010:

"Ich kündige das Abo mit sofortiger Wirkung
aus Dank an Sie, da Sie die Senkung
der Solarvergütung für einen Erfolg halten,
ohne zu merken, dass Ihnen Ihre Profilierungsneurose
wichtiger ist als die Interessen
der Abonnenten und Sie stattdessen
mit Ihrer pseudowissenschaftlichen Laberei
die Voraussetzung für die Verunglimpfung
aller Solarfreunde geschaffen haben.
Dank gilt auch Herrn Röttgen, dem Hampelmann
der Atomindustrie, der so blöd
ist, dass er die Menschen für so blöd hält,
dass sie die Kürzung der Solarvergütung für
eine Förderung halten.


Karl Heinz Kartenberg,
75446 Iptingen"