Montag, 27. Januar 2014

Photon Power AG Ziel von Betrugsermittlungen der Kriminalpolizei


Das Jahr für die Phon Gruppe hat mit der Insolvenz der Photon Beteiligungen GmbH schon schlecht aufgehört, nun beginnt es aber mit einem juristischen Paukenschlag der Ermittlungsbehörden. 

Wie Photonwatch in Erfahrung bringen konnte, ermittelt die Kriminalpolizei Aachen derzeit intensiv im Umfeld der Photon Power AG.  

Als Beschuldigte sind während des derzeitigen Standes der Ermittlungen genannt:


  • Photon Power AG Vorstand Michael Schmela
  • Photon Power AG Vorstand Ralf Heuser 


Die Ermittlungen erstrecken sich auf die Straftatbestände:

Kreditbetrug:

Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen
1. über wirtschaftliche Verhältnisse
a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
2. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

sowie  

Kapitalananlagebetrug:

(1) Wer im Zusammenhang mit
1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder
2. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen,

in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Photonwatch konnte in Erfahrung bringen, dass im Zusammenhang mit den Ermittlungen eine große Anzahl an Zeugen auch externer Art gehört wurden. 

Es hat den Anschein, dass die Ermittlungen der Behörden zielgerichtet auf das Firmengeflecht der Photon ausgerichtet sind. So sind vor allem die Finanzströme in der Gruppe und die Kenntnisse der einzelnen Akteure über Interna anderer Bereiche von Interesse für die Ermittler. 

Folgenden Fragen gehen die Ermittler derzeit auf den Grund:


  • Aufstellung und Struktur der Photon-Gruppe
  • Zeitpunkt der Zahlungsschwierigkeiten gegenüber Gläubigern und Mitarbeitern
  • gab es Praktiken der Einschüchterung gegenüber Branchenvertretern 
Wer hierzu Informationen hat sollte sich dringend an die Kriminalpolizei Aachen wenden, jeder Hinweis kann dazu führen, die Wahrheit über die Photon-Gruppe und Ihre Akteure ans Licht zu bringen. 

Für die Glaubwürdigkeit der Photon Power AG am Kapitalmarkt sind diese Ermittlungen sicher ein schwerer Schlag, der auch gutgläubige Anleger aufhorchen lassen muss.