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Freitag, 12. April 2013

Photon Intranet: Verhalten des Insolvenzverwalters rechtlich nicht nachvollziehbar

Am heutigen Tage ist im Photon Intranet folgender Aufruf an die Mitarbeiter zu lesen:



------ Zitat Photon Intranet vom 12. April 2013 ------


Anmeldung von Mitarbeiterforderungen zur Tabelle / Bestreiten durch Herrn Seckler (Insolvenzverwalter) 

Bei der Durchsicht der Anmeldung zur Insolvenztabelle ist und aufgefallen, dass nicht alle Mitarbeiter Ihre berechtigten Forderungen angemeldet haben. Auch wenn die von Herrn Seckler gesetzte Frist am 15. März abgelaufen ist, so bedeutet das nicht, dass Anmeldungen nicht mehr möglich sind. Grundsätzlich ist jederzeit eine Anmeldung vor Beendigung des Verfahrens möglich. 

Aufgrund der nicht unerheblichen Massequote empfehlen wir dringend jedem Mitarbeiter, sofern noch nicht geschehen, berechtigte Forderungen anzumelden... 

------- Zitat Ende ------ 


Was bedeutet das? - Was kann aus diesem Beitrag der Photon Publishing Geschäftsleitung gefolgert werden? 

Der Hinweis auf eine "nicht unerhebliche Massequote" würde bedeuten, dass der bisherige Eindruck, den der Insolvenzverwalter Seckler in der Öffentlichkeit erweckt hatte, es sei nur eine leere Hülle vorhanden, offensichtlich sachlich falsch war. 










------ Zitat Photon Intranet vom 12. April 2013 ------


Anmeldung von Mitarbeiterforderungen zur Tabelle / Bestreiten durch Herrn Seckler (Insolvenzverwalter) 

... Leider hat Herr Seckler (Insolvenzverwalter) alle Forderungen bestritten, ohne dass dies bisher begründet oder - soweit und bekannt - den anmeldenden Mitarbeitern mitgeteilt worden wäre. 

Nach Auskunft unserer Rechtsanwälte ist das Bestreiten rechtlich nicht nachvollziehbar...

------- Zitat Ende ------ 


Was bedeutet das? - Was kann aus diesem Beitrag der Photon Publishing Geschäftsleitung gefolgert werden? 

Die Photon Geschäftsleitung wirft dem Insolvenzverwalter Seckler im Intranet unternehmensöffentlich vor entweder inkompetent zu sein oder verfahrenswidrig gegen das Insolvenzgesetz zu handeln






------ Zitat Photon Intranet vom 12. April 2013 ------

Vetretung auf der Gläubigerversammlung 

... Da wie gesagt mit einer nicht unerheblichen Quote im Verfahren zu rechnen ist, sollten sie unbedingt rechtlich gegen die Zurückweisung der Forderungen vorgehen. 

Leider ist dieses Vorgehen wiederum mit Kosten verbunden (Rechtsvertretung, ggf. Gerichtsgebühr).

Unsere Anwälte haben jedoch ein Verfahren erarbeitet, dass Ihnen kurzfristig zur Anerkennung Ihre Forderung durch Herrn Seckler verhilft und das kostenfrei für Sie ist...

Da die Photon Publishing ebenfalls auf der Versammlung durch einen Anwalt vertreten ist und dessen Kosten ohnenhin anfallen, können wir anbiete, dass dieser Anwalt, Herr Rechtsanwalt L. Sie kostenfrei mitvertritt... 

------- Zitat Ende ------ 


Was bedeutet das? - Was kann aus diesem Beitrag der Photon Publishing Geschäftsleitung gefolgert werden? 

Die Photon Geschäftsleitung (die selbe die das Geld der Mitarbeiter einst veruntreute) möchte nun Blankovollmachten von Ihren Mitarbeitern für deren Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung haben









------ Zitat Photon Intranet vom 12. April 2013 ------

Vetretung auf der Gläubigerversammlung 

... Weiterhin wird die Photon Publshing  im Termin versuchen, einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Gelder, die Kunden der Photon Publishing irrtümlich auf das alte Konto der Photon Europe überwiesen hatten, unverzüglich an die Photon Publishing herauszugeben sind. Da es sich hier um einen hohen fünststelligen Betrag handelt wird diese Maßnahme die Liquidität der Photon Publishing deutlich Verbessern ... 

------- Zitat Ende ------ 


Was bedeutet das? - Was kann aus diesem Beitrag der Photon Publishing Geschäftsleitung gefolgert werden? 

Die Photon Geschäftsleitung möchte erneut in die Insolvenzmasse der Photon Europe greifen. Auf diese Weise werden die Gläubiger ein zweites mal enteignet

Auch gibt die Photon Geschäftsleitung unternehmensintern zu, dass eine Liquiditätslücke bei der Photon Publishing besteht, wodurch die Mitarbeiter schon wieder um Ihr Geld zittern müssen. 







Was bedeutet das Alles für die Lage des Insolvenzverfahrens?

1. Der Käufer (Photon Publishing) unterstellt dem Insolvenzverwalter Seckler unternehmensöffentlich Inkompetenz und rechtswidriges Vorgehen. 

=> Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Insolvenzverwalter und als weissem Ritter auftretendem Käufer sieht anders aus.



2. Die von der alten/neuen Geschäftsleitung (Kreutzmann/Welter) um ihre Ansprüche geprellten Mitarbeiter sollen diese Ansprüche blanko an die neue/alte Geschäftsleitung (Kreutzmann/Welter) abtreten, damit diese damit Ihnen vermeintlich das Geld besorgt, dass sie Ihnen jetzt in der neuen Firma schon bereits wieder Veruntreut haben. 

=> Mitarbeiter sollen mit zweifelhaften Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Forderungen zu Blankovollmachten geködert werden, um Gelder zu erhalten die Ihnen zustehen. 



3. Gelder sollen irrtümlich an die Insolvenzmasse gezahlt worden sein.

=> Die Photon Publishing hat kein neues Heft produziert. Wofür sollte also Geld an die Photon Pusblishing fließen?



4. Die Photon Publishing möchte per Mehrheitsbeschluss die Insolvenzmasse abzapfen.

=> Plan ist es die Gläubiger der Insolventen Photon Europe ein zweites mal zu enteignen. Das dies mit Hilfe von Vollmachten der enteigneten Mitarbeitergelder geschehen soll, ist echt zynisch.  



5. Liquidität der Photon Publishing ist schlecht. 

=> Die Liquidität der Photon Publishing ist mehr als kritisch, eine neuerliche Insolvenz zunehmend wahrscheinlicher!




Freitag, 8. Februar 2013

Photon Pressemitteilung: PHOTON Publishing führt das Verlagsgeschäft der PHOTON Europe nahtlos weiter

Aachen, 05. Februar 2013. Das Verlagsgeschäft der PHOTON Europe wird mit Wirkung zum 01.02.2013 von der PHOTON Publishing in eigenem Namen und auf eigene Rechnung fortgeführt. 

Die PHOTON Publishing hatte bereits in den vergangenen Wochen die Geschäftsbesorgung für die PHOTON Europe durchgeführt. 

Im Rahmen eines „Asset Deals“ hat die PHOTON Publishing die materiellen und immateriellen Vermögenswerte der PHOTON Europe übernommen und wird auch alle Verträge mit Abonnenten und Anzeigenkunden weiterführen. 

Auch die offenen Altforderungen der PHOTON Europe gegenüber Kunden werden von der PHOTON Publishing übernommen.


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Da bleibt die Frage, ob sich Kunden mit Abonnements oder Werbekunden dieses bieten lassen müssen, oder ob nicht ein Sonderkündigungsrecht besteht...


Donnerstag, 7. Februar 2013

Kununu.com: Mitarbeiter bewerten das Arbeitsklima bei der Photon negativ

Unter Kununu.com ist einiges an interessanten Aussagen zum Arbeitsklima in der Photon-Gruppe zu finden:

http://www.kununu.com/de/nrw/aachen/me/photon-europe/kommentare




Vorgesetztenverhalten: Verhalten ist grenzwertig. Keine Kommunikation möglich.

Pro: Da gibt es nichts Gutes mehr zu sagen.

Kommunikation: Es wird ungenügend über die letzten Entwicklungen gesprochen.
Karriere- /Weiterbildung: Kaum Entwicklungsmöglichkeiten.


Gehalt und Benefits: Gleiche Arbeit wird keineswegs gleich bezahlt. Gehälter werden mehr als verspätet gezahlt.
Image: Ich würde niemandem raten, sich hier auch nur zu bewerben.

Vorgesetztenverhalten: Nicht immer ganz korrekt
Kollegenzusammenhalt: wird von Angst um den Job beeinträchtigt
Arbeitsatmosphäre: Einige Mitarbeiter arbeiten einfach zu viel
Image: Das Image könnte noch besser sein, wenn eine offenere Kommunikation auch über monetäre und temporäre Geldprobleme des Unternehmens mit den Mitarbeitern besprochen würde. So haben einige bis viele das Gefühl, dass man Ihnen viele Dinge verheimlicht und schön redet.



Ver.di veröffentlicht Kommentar zum Photon Desaster: Dunkle Sonnenseiten


Ver.di: Solares Fachmagazin Photon in Insolvenz – Betriebsrat verhindert


Die Geschäftsleitung des von der Insolvenz bedrohten Fachmagazins Photon hat nicht nur die Beschäftigten in der Vergangenheit immer wieder versucht einzuschüchtern. Die für die Pleite Verantwortlichen wollen den Redaktionsbetrieb unter Abwälzung der Schulden auf Mitarbeiter und andere Gläubiger fortführen, obwohl gegen sie vielfältige Strafverfahren anhängig sind.

Zitat Ver.di:

Der Unmut vieler Mitarbeiter richtet sich gegen die Leitung des Hauses um Herausgeber Philippe Welter und Chefredakteurin Annegret Kreutzmann. So hatten diese nach Erkenntnissen von ver.di-Fachbereichssekretär Franz Blatt über Jahre hinweg mit Druck die Bildung eines Betriebsrates verhindert. „Die Beschäftigten hatten Angst, entlassen zu werden“, sagt Blatt. Doch mit dem Ausbleiben von Gehaltszahlungen ab August 2012 hielten sie nicht mehr still. Dreimal, so der Gewerkschafter, hätten sie seit Oktober versucht, einen Betriebsrat zu konstituieren. „Dreimal ist dem Wahlvorstand daraufhin gekündigt worden“. Blatt selber habe wegen seiner Beratung der Mitarbeiter Hausverbot erhalten. ...

Zitat Ver.di:
Noch während im vorläufigen Verfahren Insolvenzverwalter André Seckler nach Investoren suchte und immerhin für die Monate November bis Januar über das Insolvenzgeld für die Zahlung der Gehälter sorgte, präsentierten sich die für die Pleite Verantwortlichen unverfroren als neue Retter.

Zitat Ver.di:
Zum Hintergrund: Das Magazin ist Teil eines undurchsichtigen Firmengeflechts. Während die Insolvenz mit der Photon Europe – bei der die Mitarbeiter angestellt sind – nur eine dieser Firmen betrifft, liegen die Namensrechte bei einer anderen Photon-Gesellschaft.

Zitat Ver.di:
Nicht nur die Photon-Redakteure weltweit warten auf ihr Geld. Auch Dienstleister wie das für die spanische Ausgabe zuständige Übersetzungsbüro und selbst die Sozialkassen beklagen hohe Außenstände.

Zitat Ver.di:
Ärger hat die Verlagsleitung in der Vergangenheit auch immer wieder wegen ihrer Berichterstattung erhalten. So gab es vom deutschen Presserat 2012 einen Hinweis wegen der Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.    


Lesen Sie das Original im Volltext bei Ver.di: http://mmm.verdi.de/medien-wirtschaft/01-2013/dunkle-sonnenseiten


Montag, 4. Februar 2013

Die Photon Metamorphose stockt - Scheitert der Photon-Coup an den rechtlichen Realitäten?

Die Idee war genial!

Im Jahre 2009 wird der Solar-Verlag umgestaltet. Es wird eine Photon Holding GmbH gegründet, die Dachorganisation für drei Untergesellschaften wird, die Photon Europe GmbH (Verlagsaktivitäten), die Photon USA Corp. und die Photon Consulting LLC. 

Die Photon Europe GmbH übernimmt scheinbar die Aktivitäten des Solar Verlages in der Öffentlichkeit. Der bekannte Verlag hat scheinbar nur einen anderen Namen und agiert mit vollen Rechten an Titel, Magazin und mit den Mitarbeitern. In Wahrheit liegen die Rechte aber verdeckt von der Öffentlichkeit bei der Photon Holding. 

Frau überschuldet die scheinbar seriöse Firma Photon Europe GmbH hoffnungslos und als die Gläubiger zu ungemütlich werden, flüchtet man sich zum Insolvenzgericht, der einen Insolvenzverwalter bestellt.  

Noch während dieser gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter sich im Dickicht der Forderungen gegen die Photon Europe GmbH orientiert und die Staatsanwaltschaft emsig ermittelt, schleicht Frau sich noch rechtlich unverurteilt zum Amtsgericht und eröffnet eine Photon Publishing GmbH, um mit dieser geradewegs weiter zu machen und sofort Gelder von den Abonnenten einzusammeln.

Die Rechte für diese Aktion meint man zu besitzen, da man ja die nicht von der Photon Europe Insolvenz betroffenen Photon Holding kontrolliert. So könnte man Gläubiger, Insolvenzverwalter, Staatsanwalt und Öffentlichkeit scheinbar austricksen... 



Wie derzeit aus dem Umfeld der Photon zu entnehmen ist, deutet einiges jedoch auf erhebliche Verzögerungen bei dem geplanten Coup hin. 

Auch wenn die Hintergründe der Verzögerungen bei der Eintragung der Photon Publishing GmbH im Handelsregister noch unklar sind, scheint es doch, dass die juristische Schwerkraft in diesem Land den Take-Off dieser Luftikus-Firma Photon Publishing
verhindert. 

Diese Quadratur des Kreises, alle Schulden abzuschütteln, den Staatsanwälten, Gewerkschaften und Gläubigern eine lange Nase zu machen und mit der so gewonnenen Freiheit lustig wie zuvor weiter zu machen, haben schon viele betrügerische Bankrotteure versucht. 

Die Meisten dieser Bankrotteure scheitern aber an der Rechtslage oder den Finanzämtern. 

Sollte Frau Kreutzmann trotzdem dieses Kunststück gelingen, sollte man sich den Vorgang genau anschauen und die kunstvolle Kreutzmann-Insolvenz wird sicher zur Blaupause für Viele, denen Peter Zwegat neidisch hinterherschauen wird. 

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die scheinbar gelackmeierten Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Staatsanwaltschaft reagieren. Bisher hat keiner der beteiligten sich öffentlich geäußert. Rechtschaffende Menschen können also noch Hoffnung auf den Rechtsstaat haben, er ist halt manchmal etwas langsam. 







Dienstag, 29. Januar 2013

Insolvenzverwalter Seckler informiert Gläubiger über Beginn des Insolvenzverfahrens am 01.02.2013

Der vorläufige Insolvenzverwalter RA Andrè Seckler von der Kanzlei Kebekus-Zimmermann hat den Lieferanten der Photon Europe GmbH folgende Mitteilungen gemacht:


Am 01.02.2013 wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können Gläubiger Ihre Forderungen anmelden. 

Der Geschäftsbetrieb der Photon Europe wird mit Zustimmung des Insolvenzverwalters Seckler fortgeführt. 


Diese Mitteilung ist interessant besonders im Hinblick auf die bereits aufgetauchten Rechnungen der neuen Photon Publishing GmbH.

Es wird spannend, wie sich der Insolvenzverwalter zu dieser undurchsichtigen Praxis äußert. 


Montag, 28. Januar 2013

Photon Publishing verschickt Rechnungen - Merkwürdiger Deal mit dem Insolvenzverwalter oder Abo-Falle ?

Am 23. Januar 2012 ist vielen Photon-Abonnenten eine interessante Rechnung ins Haus geflattert. 

Auf dieser Rechnung fordert eine Photon Publishing GmbH unter der Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann mit dem Firmensitz Jülicherstr. 376 in 52070 Aachen die Abonnenten zur Zahlung eines Jahresabonnements des Photon Magazins beginnend ab der Ausgabe 2-2013 auf.



An dieser Rechnung ist folgendes merkwürdig:

1.) Woher hat die Firma Photon Publishing GmbH die Adressen und Kundennummern?

2.) Wieso tritt die Firma mit identischem Briefpapier wie die frühere insolvente Photon Europe GmbH auf, ohne auf die Insolvenzlage der Photon Europe GmbH hinzuweisen?

3.) Wieso sollten Abonnenten einer unbekannten Firma vorab Geld zahlen?

4.) Die Firma firmiert als GmbH, ist aber nicht im Handelsregister eingetragen, wie das Briefpapier mangels Handelsregisternummer selber ausweist. 

5.) Für die Änderung der Abrechnung des Abonnements wird keinerlei Begründung geliefert?

6.) An wen zahlt man also und für welche Leistung?


Das sind viele interessante Fragen zu einer einzigen Rechnung.


Hieraus stellen sich aber schwerwiegende juristische Fragen an den Insolvenzverwalter Andre Seckler von der Kanzlei Kebekus-Zimmermann (http://www.kebekus-zimmermann.de/das-team/andre-seckler.html):


Wird der Geschäftsbetrieb der Photon Europe GmbH von der Photon Publishing GmbH (i.G.?) mit Zustimmung des Insolvenzverwalters fortgeführt?

a.    Falls ja:

Warum erfolgt hierzu keinerlei Information, weder seitens der Photon Publishing GmbH (i.G.?), noch Seitens des Insolvenzverwalters?

Unter welchen Bedingungen erfolgt diese Fortführung und welche Bedeutung hat dies für Abonnenten und Gläubiger? 

In welchem Status befindet sich die „Photon Publishing GmbH“, die mangels Eintragung ins Handelsregister jedenfalls noch nicht als Geselschaft mit beschränkter Haftung existiert?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal, um den Betrieb fortzusetzen?


b.    Falls nein:

Welche Maßnahmen trifft der Insolvenzverwalter, um die Vorspiegelung der Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) zu unterbinden?

Woher hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Daten?

Gibt es Abtretungen, die eine Einziehung der Forderungen aus dem Abonnements durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) rechtfertigen? 

Wirken Leistungen der Abonnenten an die Photon Publishing GmbH (i.G.?) gegenüber der Insolvenzmasse schuldbefreiend?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Rechte, um die fraglichen Titel fortzusetzen?

Ist zu erwarten, dass die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal hat, die fraglichen Titel fortzusetzen?

Beruft sich die Photon Publishing GmbH (i.G.?) auf eine Berechtigung, in die Abonnementverträge eintreten zu dürfen, und ist diese nach Kenntnis des Insolvenzverwalters gegeben?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) nach Kenntnis des Insolvenzerwalters die nötigen Mittel, um etwaige Verpflichtungen aus übernommenen Abonnements zu erfüllen?



Die Energy Info Center EIC GmbH (Betreiberin dieses offenen Blogs) ist selber Gläubigerin der insolventen Photon Europe GmbH und wird dem Insolvenzverwalter diese Fragen stellen. 

Wir können andere Betroffene, sowie die Fach- und Tagespresse nur ermutigen in diesen Fragen ähnlich zu handeln und auf Ihrem Auskunftsrecht in diesen Sachfragen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu bestehen.  




Mittwoch, 23. Januar 2013

Notar Johannes Schneider in Aachen beurkundet Gründung der Photon Publishing GmbH


Zuverlässige Quellen berichten:


Der Gesellschaftsvertrag der PHOTON Publishing GmbH ist unterschrieben und beglaubigt durch den Notar Johannes Schneider in Aachen. 

Urkundennummer ist: UR.Nr. 7/2013

Geschäftsführerin der neuen PHOTON Publishing GmbH ist Annegret Kreutzmann.

Das Stammkapital beträgt 25.000,- EUR und wird von der PHOTON Holding GmbH übernommen. 

Geschäftsführerin der PHOTON Holding GmbH ist Annegret Kreutzmann

Geschäftsführerin der inzwischen insolventen PHOTON Europe GmbH war Annegret Kreutzmann.

Freitag, 14. Dezember 2012

Insolvenzverwalter Seckler äußert sich in einer Pressemeldung

Zitat der Pressemeldung von Insolvenzverwalter Seckler:


Photon-Insolvenz: 
Geschäftsbetrieb der Solarstrom-Fachzeitschriften wird fortgeführt

- Die Photon Europe GmbH mit Sitz in Aachen hat am vergangenen Mittwoch
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter André Seckler prüft Sanierungsoptionen
- Kommende Ausgabe erscheint wie geplant im Januar 2013, Online-
Nachrichtendienst wird fortgeführt


"Aachen, 14. Dezember 2012 – Rechtsanwalt André Seckler aus Aachen, vorläufiger Insolvenzverwalter der Photon Europe GmbH, führt den Geschäftsbetrieb des Herausgebers diverser Publikationen aus dem Bereich Photovoltaik vollumfänglich fort. „Bereits im Januar soll wie geplant die nächste Print-Ausgabe der Zeitschrift Photon – Das Solarstrommagazin erscheinen“, sagte Seckler. Auch der Internet-Auftritt – unter anderem mit aktuellen Nachrichten aus der Branche – wird weiterhin regelmäßig gepflegt und aktualisiert.

Für die 140 Beschäftigten von Photon Europe hat Seckler bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes in die Wege geleitet. „Die Mitarbeiter haben auf der Betriebsversammlung deutlich gemacht, dass sie an die Zukunft von Photon weiterhin glauben und bei der anstehenden Sanierung engagiert mitarbeiten werden“, zeigte sich Seckler erfreut. Das erhöhe die Chancen auf eine positive Zukunft des Unternehmens und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze.

Seckler, von der auf Restrukturierungen und Insolvenzen spezialisierten bundesweit agierenden Kanzlei Kebekus & Zimmermann, wurde am Mittwoch den 12. Dezember vom Amtsgericht Aachen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Photon Europe bestellt, nachdem die Geschäftsführung einen entsprechenden Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit bei Gericht gestellt hat.

Der Rechtsanwalt prüft derzeit die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, um darauf aufbauend Restrukturierungsoptionen zu erarbeiten.

Nach einer ersten Sichtung geht der vorläufige Insolvenzverwalter davon aus, dass für eine Sanierung externe Geldgeber notwendig sein werden. „Ich habe bereits jetzt Signale von Interessenten erhalten, die sich ein Engagement im Zuge einer übertragenden Sanierung durchaus vor Rechtsanwalt André Seckler als vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen Photon Europe GmbH, Aachen stellen können“, sagt André Seckler. Als nächste Schritte kündigte er an, zeitnah mit den Beteiligten allen voran, den Geldgebern und Lieferanten, Gespräche aufzunehmen."



Originaltext:
http://www.photon.de/presse/mitteilungen/PM_Photon_Insolvenz_14122012.pdf