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Samstag, 7. Juni 2014

Unkraut vergeht doch - Photon Holding ist pleite!

Wenn Unkraut verwelkt ist es immer sehr schwer den exakten Todeszeitpunkt festzustellen. 

Nun waren wir von Photonwatch einen Moment unaufmerksam und dann ist es hinterrücks schon am 04.06.2014 um 14:45 Uhr passiert: 

Die einst mächtige Photon Holding GmbH ist pleite!




Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 52/14  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 6505 eingetragenen Photon Holding GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Kreutzmann Annegret, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Herausgabe von Publikationen

ist am 04.06.2014, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  
92 IN 52/14

Amtsgericht Aachen, 04.06.2014




Was bleibt von Photon?!? 

So langsam wird es einsam im Firmenwald der Photon und man kann nur mutmaßen was noch zuckt oder bald qualvoll verendet. 
  • Photon Europe GmbH (Insolvent)
  • Solare Beteiligungen GmbH (Insolvent und dann Maßnahmen wieder aufgehoben)
  • Photon Holding GmbH (Insolvent)
  • Photon Power AG (Status unknown)
  • Philippe Welter Consulting (Status unknown)
  • Grand Systems GmbH (Status unknown)
  • Photon Laboratory GmbH (Status unknown)
  •  sonstige???
Hat hier irgendwer noch einen Überblick? 
Zugegeben es wird langsam schwer...



Donnerstag, 6. Juni 2013

Deutsche Welle: Photon gilt als das führende Fachmagazin für Solarenergie auf der Welt!


Zitat des Beitrages aus der Deutschen Welle:

"Philippe Welter ist Herausgeber von Photon. Das Solarstrom-Magazin erscheint in den Sprachen Deutsch, Englisch, Mandarin und Italienisch und gilt als das führende Fachmagazin für Solarenergie in der Welt."

Haben die Redakteure der Deutschen Welle da nicht etwas verpasst?

Originaltext:

http://www.dw.de/welter-zölle-dämpfen-den-solarausbau/a-16860054

Dienstag, 9. April 2013

Kein Witz! Die Photon Bank


Eine aktuelle Recherche beim Deutschen Patent und Markenamt (www.dpma.de) ergab, dass am 23.09.2009 unter der Markennummer 302009056269 von der Photon Gruppe eine Wortmarke:


 "Photon Bank

und unter der Markennummer 302009056267 eine Wort-Bildmarke 


"Photon Bank" 

angemeldet wurden. 



Diese Marken wurden unter der Nizza-Klassifikation 36: 

  • Geldgeschäfte
  • Versicherungswesen 
  • Finanzwesen

eingetragen. 



Frage: 

Was wollten die Photon Geschäftemacher mit einer eigenen Photon Bank?

Freitag, 29. März 2013

Seit dem 01. Februar 2013 - IVW verkündet das Ende der Photon

Seit dem 1. Quartal 1998, also seit 14 Jahren, ist die Photon - Das Solarstrommagazin bei der IVW - Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. als Publikation gelistet. 

Die IVW - Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. ist die Institution, die Auflagen der Verlage als neutraler Dritter prüft und hiermit den Werbekunden Sicherheit über die oftmals zweifelhaften Publikations- und Verbreitungszahlen von Printmedien gibt.  


Wer derzeit bei der IVW (www.ivw.eu => Reiter Print) nach Photon - Das Solarstrom Magazin sucht, findet folgenden in Rot eingefärbten Hinweis:

Photon - Das Solarstrom-Magazin (mtl)

PHOTON Europe GmbH (Aachen)
Titel-Nr.: 6668, IVW-Nr.: 3011201062
Fachzeitschriften - NATUR UND UMWELT


Hinweis: 01.02.2013: Titel/Anzeigenbelegungseinheit wird nicht mehr gemeldet.

Da stellt sich allen die Frage:


Ist die Photon bereits eingestellt worden? 


Abonnenten und Werbekunden sollten hierzu alsbald Klarheit bekommen, schließlich wird derzeit munter mit deren Geld gearbeitet.  




Mittwoch, 6. Februar 2013

Photon startet neu - und setzt verbliebene Berliner Mitarbeiter auf die Strasse

Heimarbeit statt Feudalbüro mit Spreeblick. 

Pünktlich zum vollmundig verkündeten ReLaunch der Photon Publishing wurden den Berliner Mitarbeitern Ihre Büros entrissen und der Berliner Standort in der mondänen Fanny Zobel Str. 11 wegen erheblichen Mietrückständen aufgelöst, so dass alle verbliebenen Mitarbeiter von nun an am heimischen Küchentisch aktiv werden müssen. 

Insofern liest sich die Mitteilung des Insolvenzverwalters:

Die Photon Europe GmbH beschäftigt rund 140 Mitarbeiter, davon 100 in Aachen und 30 am Standort in Berlin. Büros unterhält das Unternehmen zudem in Athen, Hongkong, Madrid, Paris und Rom. 
wie ein Märchenbuch, denn erstens werden maximal 90 Mitarbeiter übernommen und zweitens sind die Büros in Athen, Madrid, Paris und Rom bereits ebenfalls wegen Mietrückständen geschlossen, wie die PhotonWatch Leser bereits angemerkt haben. 

Freitag, 14. Dezember 2012

Insolvenzverwalter Seckler äußert sich in einer Pressemeldung

Zitat der Pressemeldung von Insolvenzverwalter Seckler:


Photon-Insolvenz: 
Geschäftsbetrieb der Solarstrom-Fachzeitschriften wird fortgeführt

- Die Photon Europe GmbH mit Sitz in Aachen hat am vergangenen Mittwoch
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter André Seckler prüft Sanierungsoptionen
- Kommende Ausgabe erscheint wie geplant im Januar 2013, Online-
Nachrichtendienst wird fortgeführt


"Aachen, 14. Dezember 2012 – Rechtsanwalt André Seckler aus Aachen, vorläufiger Insolvenzverwalter der Photon Europe GmbH, führt den Geschäftsbetrieb des Herausgebers diverser Publikationen aus dem Bereich Photovoltaik vollumfänglich fort. „Bereits im Januar soll wie geplant die nächste Print-Ausgabe der Zeitschrift Photon – Das Solarstrommagazin erscheinen“, sagte Seckler. Auch der Internet-Auftritt – unter anderem mit aktuellen Nachrichten aus der Branche – wird weiterhin regelmäßig gepflegt und aktualisiert.

Für die 140 Beschäftigten von Photon Europe hat Seckler bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes in die Wege geleitet. „Die Mitarbeiter haben auf der Betriebsversammlung deutlich gemacht, dass sie an die Zukunft von Photon weiterhin glauben und bei der anstehenden Sanierung engagiert mitarbeiten werden“, zeigte sich Seckler erfreut. Das erhöhe die Chancen auf eine positive Zukunft des Unternehmens und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze.

Seckler, von der auf Restrukturierungen und Insolvenzen spezialisierten bundesweit agierenden Kanzlei Kebekus & Zimmermann, wurde am Mittwoch den 12. Dezember vom Amtsgericht Aachen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Photon Europe bestellt, nachdem die Geschäftsführung einen entsprechenden Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit bei Gericht gestellt hat.

Der Rechtsanwalt prüft derzeit die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, um darauf aufbauend Restrukturierungsoptionen zu erarbeiten.

Nach einer ersten Sichtung geht der vorläufige Insolvenzverwalter davon aus, dass für eine Sanierung externe Geldgeber notwendig sein werden. „Ich habe bereits jetzt Signale von Interessenten erhalten, die sich ein Engagement im Zuge einer übertragenden Sanierung durchaus vor Rechtsanwalt André Seckler als vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen Photon Europe GmbH, Aachen stellen können“, sagt André Seckler. Als nächste Schritte kündigte er an, zeitnah mit den Beteiligten allen voran, den Geldgebern und Lieferanten, Gespräche aufzunehmen."



Originaltext:
http://www.photon.de/presse/mitteilungen/PM_Photon_Insolvenz_14122012.pdf

Donnerstag, 13. Dezember 2012

EX EST! - rien ne va plus! - Das Spiel ist aus! +++ Amtsgericht Aachen beschließt am 12.12.2012 das Insolvenzverfahren für die Photon


Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 243/12  


In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14723 eingetragenen Photon Europe GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Herstellung, Publizierung und Vertrieb von Druckerzeugnissen

ist am 12.12.2012, um 14:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Seckler, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen bestellt.


Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

92 IN 243/12
Amtsgericht Aachen, 12.12.2012


https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=768d0600315fd7dc6e7de7ad9b29f211&datei=gerichte%2Fnw%2Fagaachen%2F12%2F0092_IN00243_12%2F2012_12_12__14_27_17_Anordnung_Sicherungsmassnahmen.htm



++++ Aktueller Kommentar von Photonwatch ++++

Juristisch interessant an diesem Gerichtsbeschluss ist, dass dieses ein vorläufiges Insolvenzverfahren ist.


Das Gericht hat den vorläufigen Insolvenzverwalter jedoch in dieser frühen Phase, noch vor Eröffnung der richtigen Insolvenzverfahrens, bereits ermächtigt, alle Bankguthaben, Gelder und sonstigen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und alle Gelder entgegenzunehmen. 


Dies bedeutet de Facto, dass die Geschäftsführung vollumfänglich entmachtet wurde und seitens des Gerichtes wenig Vertrauen zu dieser besteht, mit den eingehenden Geldern sachgerecht umzugehen. 


Auch deutet ein derartiger Sachverhalt im vorläufigen Insolvenzverfahren darauf hin, dass dieser Insolvenzbeschluss nicht von der Geschäftsleitung selber, sondern von einem Drittschuldner wie den Sozialkassen oder der Staatsanwaltschaft beantragt wurde.