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Sonntag, 27. November 2011

Photon Redaktion unterdrückt Leserbrief des RAL Gütegeschutz Solar

Die Photon Redaktion hat die Forderung nach Richtigstellung der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. vom 24. Oktober 2011 unterdrückt und im aktuellen Heft nicht, auch nicht in verkürzter Form abgedruckt.

Leserbrief der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. vom 24. Oktober 2011 als Originaltext:

----------------------------------------------------------




Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
lieber Herr Welter,

angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.
Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.


Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.

 
Zu den Richtigstellungen:

1.) Falsch ist: Aktion der DGS führt zu Verzögerungen

Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.


2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen
Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.  


3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren

Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.


4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet
Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache.  Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat. 


5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert
Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
 


6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt

Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.


7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung

Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden. Eine Tatsache, die für andere DGS-Vorstände aus Berlin, die zweimalig bei der Wahl durchgefallen sind, leider nicht zutrifft.


8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null


Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten. 
Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2  Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.


9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS
Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.


9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C
Der betroffene Abschnitt stammt aus einem Vorentwurf und ist im Rahmen der Stellungnahmen korrigiert worden.


10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert

Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände (bis auf die DGS-Berlin) sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.



Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.

Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.  

Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann
(geschäftsführendes
Vorstandsmitglied)

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-------------------------------------
RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V.

Dr.-Ing. Jan Kai Dobelmann MBA
Dipl.-Ing.(EUR ING) MSc
Marie-Curie-Str. 6
76139 Karlsruhe
Germany

tel: +49(0)178 / 774 0000          
fax: +49(0)721 / 384 1882
mail: dobelmann@dgs.de        
net: www.ralsolar.de 

Freitag, 28. Oktober 2011

Photon 10/2011 - Externe-Stellungnahme zur Photon: Entenjagd Reloaded? Treffen

Zitat aus DGS-Newsletter vom 28.Oktober 2010 sowie unter www.dgs.de:  

Entenjagd Reloaded? - Treffen Photon-Zeilenjäger Siemer‘s abgefahrene Annahmen auch blind?




Viele der Solarszene meinen, Überschriften des Solarblattes Photon müssen schon lange mit skeptischer Vorsicht gelesen werden. Doch trifft dies nun auch auf die Inhalte des Blattes zu?

Profunde Kenner der Solarszene erinnern sich lebhaft an den 2007 leidenschaftlich mit Galopp und Pulverdampf vorgetragenen Streit zwischen der DGS und der Photon, der in der Schlagzeile „Photon auf Entenjagd“ gipfelte. Aus Vernunftgründen wurde er einst einvernehmlich beigelegt, die Schlagzeilen zurückgezogen und ein Photon-Redakteur von dem Vorwurf des rüden Pistollerotums freigesprochen. 

Nun aber, vier Jahr sind vergangen, wird den Lesern des Oktober-Blattes auf Seite 120 eine ähnliche Räuberpistole serviert.  „RAL Gütezeichen Solar steht vor dem Aus“ titelt Redakteur Jochen Siemer und kolportiert dem Leser: Um Gelder geprellte Mitarbeiter, erfundene Termine und Inhalte. Ja, er orakelt sogar über das spektakuläre Scheitern von öffentlichen Verfahren.


Baff über Siemer‘s kuriose Berichterstattung ist man auf allen Seiten des Verfahrens!


Schließlich wurde Niemand der beteiligten Institutionen in irgend einer Weise zur Sachlage befragt:
- Nicht der DGS-Vorstand.
- Nicht der RAL-Solar Vorstand.
- Nicht das angeblich einladende RAL-Institut.


Auch laufen Siemer‘s Behauptungen über den Streit ins Nichts - Das Gegenteil ist richtig:


DGS-Präsident Sutter und das DGS-Präsidium haben sich gegenüber dem RAL-Institut für die Äußerung einiger Berliner Elemente des bundesweiten Vereins entschuldigt und sich von deren Vorgehen distanziert. Ebenfalls wurden auf einer harmonischen Vorstandssitzung der Gütegemeinschaft Mitte September im Beisein des DGS-Präsidenten einstimmige Beschlüsse über die optimale Zukunftsgestaltung beider Vereine gefasst.    


Auch der RAL Gütegemeinschaft geht es richtig gut!


Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2  Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens";. Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 sind mehr als eine erfreuliche Anerkennung des Systems.


Das Novellierungsverfahren der RAL GZ-966 steht vor dem erfolgreichen Abschluss!


Auch ist das Novellierungs-Verfahren mit dem Votum des RAL-Instituts erfolgreich abgeschlossen, lediglich der satzungsgemäß endgültige Beschluss der Mitglieder der RAL-Gütegemeinschaft steht für die im Dezember in der neuen RALsolar-Geschäftsstelle in Arnsberg stattfindende Mitgliederversammlung aus.


Das konnte Photon-Redakteur Siemer aber nicht wissen, er hatte ja keinen gefragt!


Da drängt sich selbst den unkritischsten Photon-Fans die brennende Frage auf, wie kann ein gewissenhaft recherchierender Journalist zu einem solchen Artikel kommen?

Eventuell liegt es schlicht und einfach an der Arbeitsmethodik, denn:

Schon ein flüchtiger Blick in die Wikipedia unter den Schlagworten: Pressekodex, publizistischer Grundsätze oder journalistischer-ethischer Grundregeln zeigt auf:

1.) Eine Quelle allein ergibt keine Nachricht.
2.) Bei Konflikten sind die Positionen beider Seiten darzustellen.
3.) Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen.


Drei klare und auch für Anfänger des Schreiberhandwerks goldene Regeln.


Tatsache ist:
  Kein Mandatsträger, weder der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V., noch vom Vereinsvorstand der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V., noch vom verfahrensführenden RAL-Institut ist von Siemer je zu dieser Sache gehört worden.

Es hätte Siemer‘s heiße Story ja auch pulverisiert, wenn die maßgeblichen Beteiligten den Sachverhalt wahrheitsgemäß dargelegt hätten. Im Resultat hätte es schlimmstenfalls in der Oktober Photon 2011 zwei jungfräuliche, von Tinte unbefleckte Seiten geben müssen, denn:


Richtig ist: Elemente der DGS-Berlin haben vor drei Monaten einen Brief voller Behauptungen an Mitglieds-Unternehmen der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. geschrieben.


Falsch sind:
1.) Es gäbe einen Dissens zwischen der DGS-Führung und der RAL-Gütegemeinschaft
2.) DGS-Mitarbeiter seien unter Führung von DGS-Präsident Dobelmann zur unbezahlten Erarbeitung von Richtlinien gezwungen worden
3.) die RAL-Mitgliedsunternehmen werden vom Vorstand über Novellen im Dunkeln gelassen
4.) sowie der Rest der vielsagenden Behauptungen im Artikel.


Das Herr Siemer‘s plump verschlagzeilte Phantasie-Behauptung, „Das RAL Gütezeichen steht vor dem Aus“, ein Trugschluss mit journalistischer Selbstüberlistung ist, können selbst jüngste Schulkinder anhand dieser Kausalkette ermitteln.  


Ist Photon‘s Chef vom Dienst Siemer hier Gerüchtestreuern auf den Leim gegangen oder musste er auf Vorgaben der Verlagsleitung rasch die Zeilen mit einem vermeintlichen Skandal füllen?


Wie sonst kann er aus einem einfachen Brief Einiger an Dritte,
(der obendrein über ein Vierteljahr zurückliegt)
(von dem sich der maßgebliche DGS-Vorstand beim Verfahrensführer distanziert hat)
eine aktuelle zweiseitige Story über Geld und Personen, Scheitern und Gefahren basteln?


Nur mit der Vogelstrauss-Recherche-Methode: „Besser nicht nachfragen, sonst wird die Story gefährdet!“ war so etwas überhaupt juristisch gefahrlos möglich.

Der Pressekodex kennt aber selbst für vielbeschäftigte Hautpstadtjournalisten bei den Punkten 1, 2 und 3 keinerlei Nachsicht beim Bruch seiner ethischen Grundsätze. Die Verantwortung für dieses Handeln hierfür liegt automatisch bei Herausgeber und Chefredakteurin.


Dass weder von der Chefredakteurin Anne K. noch vom Herausgeber Philipp W. des Blattes auf Nachfrage eine Stellungnahme zu erhalten war, lässt, gerade nach den vergangenen Murdoch-Skandalen, weiten Raum für die Frage, ob derartige Recherchemethoden fundamentaler Bestandteil der Arbeitsweise dieses Solarblattes sind.


Da bleibt die Frage, wo ist denn der Lichtblick in dem Artikel?
Qualitätssicherung ist wichtig!

Redakteur Siemer hat trotz der verheerenden Defizite in dem Artikel ein Thema richtig aufgegriffen. Sicherheit und Qualitätssicherung haben derzeit bei Vielen der Solarbrache noch keinen angemessenen Stellenwert. Die RAL Gütegemeinschaft und die DGS werden deshalb mit langem Atem weiter an diesem wichtigen Thema bleiben, das sie seit Anbeginn auf die Agenda gesetzt haben.


Ach so und noch...

Wer sich für den Hintergrund eines normalen Vereinsstreites in der DGS vom Frühjahr interessiert, der sollte auf die nächsten Ausgaben der Photon hoffen. Denn sollte Siemer wieder in Zeilennot geraten, könnten sich Photon-Leser eventuell wieder auf ein blumiges Epos von verlorenen Vorstandswahlen, wutenbrannten Auschussaustritten, untätigen Verantwortlichen und unbedachten Unmutsäußerungen freuen! 


Wenn nicht, ja wenn nicht die Verantwortlichen des Blattes diesem bunten Treiben Einhalt gebieten ... 

Dr.-Ing. Jan Kai Dobelmann MBA

ist Alt-Präsident der DGS e.V.
und Vorsitzender des DGS-Fachausschusses Biomasse

PS:
den bis dato unbeantworteten Brief an die Verantwortlichen der Photon finden Sie untenstehend:




-----------------------------------

Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
Lieber Herr Welter,

angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.

Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.


Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.

 
Zu den Richtigstellungen:

1.) Falsch ist: Aktion der Elemente der DGS-Berlin führt zu Verzögerungen

Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.


2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen

Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.  


3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren

Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.


4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet

Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache.  Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat.


5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert

Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
 


6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt

Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.


7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung

Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar nach 8-Jahren aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden. 


8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null

Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten. 

Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2  Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.


9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS

Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.


9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C

Der betroffene Abschnitt stammt aus einem unredigierten Vorentwurf und ist im Rahmen des Verfahrens korrigiert worden.


10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert

Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.



Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.

Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.  

Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann "

Sonntag, 10. Juli 2011

Freitag, 10. Dezember 2010

Photon 12/2010 - Leserbrief: Ludmilla Fuhrmann

Zitat aus Photon 12/2010:

"BP Solar hat keine Zweifel daran gelassen,
dass lose Rahmen ein Fall für die Produktgarantie
sind. Allerdings ist hier keineswegs
von einem Produktionsfehler zu
sprechen. Fakt ist, dass bei einigen Modultypen
aus den Jahren 2002 bis 2004 die
Verklebung des Laminats mit dem Rahmen
in einigen Fällen nicht ausreichend
belastbar ist. Somit kann dieses Problem
bei bestimmten Montage- und Belastungssituationen
auftreten. BP Solar hat
im beschriebenen Fall Pro Terra sowie bei
anderen betroffenen Anlagen keine Reklamationen
zurückgewiesen und stets
unverzüglich reagiert. Denn die Problematik
loser Modulrahmen lässt sich durch
die Montage von Verstärkungsbügeln auf
der Modulrückseite in einem frühen Stadium
dauerhaft beseitigen. Bei den Verstärkungsbügeln
handelt es sich um Metallprofile,
die dem Modulrahmen zusätzliche
Festigkeit geben und eine Verformung/
Ablösung des Rahmens durch induzierte
Spannungen verhindern.
Soweit es um lose Modulrahmen geht,
hat BP Solar diesen Mangel von Anfang
an anerkannt. Der Anlagenbetreiber hat
jedoch zu keiner Zeit Ansprüche direkt
gegen BP Solar gestellt.
BP Solar lieferte der Firma Pro Terra
bereits im Dezember 2007 die oben genannten
Verstärkungsbügel. Diese Lösung
wurde vom Betreiber abgelehnt. BP
Solar hat sich weiterhin aktiv bemüht,
eine Lösung zu vermitteln.
Neben dem Sachverständigen Bendel
waren weitere Gutachter involviert.
Diese bestätigten, dass die verwendete
Unterkonstruktion des Installateurs am
entstandenen Mangel der sich lösenden
Modulrahmen beteiligt ist. Im Juni 2006
hatte BP Solar ein potenzielles Risiko mit
überhitzten Anschlussdosen in dachintegrierten
Anlagen sowie in Systemen, die
nahe entflammbaren Materialien installiert
wurden, festgestellt. Aufgrund eines
möglichen Sicherheitsrisikos hatte BP Solar
entschieden, als vorsorgliche Maßnahme
alle potenziell betroffenen Anlagen zu
überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen.
Auch wenn alle sicherheitsrelevanten
Überprüfungen längst abgeschlossen
wurden, kann BP Solar Fehlfunktionen
bei den früheren Modulserien, die in einem
unkritischen Umfeld installiert sind,
nicht ausschließen.
Für mich ist nicht nachvollziehbar,
dass PHOTON solchen grob fahrlässigen
Aussagen wie »Es gibt Installateure, die
das Eintreten des potenziellen Isolationsfehlers
für ziemlich unwahrscheinlich
halten und als Ablenkungsmanöver
bezeichnen« Raum gibt.

Ludmila Fuhrmann,
BP Solar Nordeuropa
22761 Hamburg"

Samstag, 10. Juli 2010

Photon 7/2010 - Leserbrief: Unseriösität

Zitat aus Photon 7/2010:

"Allmählich zweifle ich (und nicht nur
ich) immer mehr an der Seriosität dieses
Magazins. Informieren ist gut, aber die gesamte
Branche schädigen, indem man
Einkaufspreise dem Endkunden als Verkaufspreise
vermittelt, ist meines Erachtens
eine Unverschämtheit und branchenschädigend.
Wie ihr wisst, geschah so etwas
nicht das erste Mal. Von wem werdet
ihr dafür bezahlt? Der Gipfel der Dummheit
ist, auch die genauen Modul-, Kabel-,
Gestell-, und Wechselrichterpreise sowie
Montagekosten zu nennen. Somit kann
sich der Endkunde genau die Kalkulation
ausrechnen (glaubt er). Preisdiskussionen
sind programmiert. Ich halte diese »Ichweiß-
was!«-Berichte für reine Wichtigmacherei,
denn hilfreich ist eine solche Berichterstattung
für niemanden. Es ist enttäuschend,
dass eine angebliche Fachzeitschrift
so unprofessionell arbeitet.

Name ist der Redaktion bekannt"

Mittwoch, 10. Februar 2010

Photon 2/2010 - Leserbrief Hermann Scheer MdB

Zitat aus der Photon 2/2010:

"In der Rubrik »PHOTON vor 10
Jahren« schreiben Sie: »Hermann
Scheer war ursprünglich kein besonderer
Freund der Einspeisevergütung
und unterstützte sie erst nach langer
Diskussion.« Dieser Satz steht im
diametralen Gegensatz zu meinen
mehr als zwanzigjährigen Bemühungen
um garantierte Einspeisevergütungen,
weshalb ich ihn nicht im
Raum stehen lassen kann. 

1989/90 habe ich zu den politischen Wegbereitern
des »Stromeinspeisungsgesetzes
für erneuerbare Ener gien« gehört, wobei
es noch keine Chance gab, eine angemessene
Vergütung für die Photovoltaik
zu erreichen. Eine solche ge lang
erst nach 1993 mit der »kostendeckenden
Vergütung« in einigen
Städten, ausgelöst durch das »Aachener
Modell«.

Der dritte Schritt zum Massenmarkt
war das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm,
und dann das EEG nach
1998. Das 100.000-Dächer-Programm
musste seinerzeit sofort nach der Bundestagswahl
starten, weil es sonst ein
mehrmonatiges schädliches Aufschieben
von Anlagenbestellungen gegeben
hätte. Deshalb durfte nicht auf eine
deutlich erhöhte Einspeisevergütung
im Rahmen der vorgesehenen Novelle
des Stromeinspeisungsgesetzes gewartet
werden. Mit diesem Argument
setzte sich der Start des Programms
bereits zum 1. Januar 1999 als Nullzins-
Programm durch. Dann ging es
um dessen notwendige Ergänzung
durch einen angemessenen Einspeisetarif
im Rahmen des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes, das im Februar
2000 durch den Bundestag ging und
das Stromeinspeisungsgesetz ersetzte.
Die darin enthaltene 99-Pfennig-Vergütung
war seinerzeit nur durchsetzbar
im beschriebenen Mengengerüst
des auf 300 Megawatt konzipierten
100.000-Dächer-Programms.

Der damalige PHOTON-Bericht, ich
sei gegenüber dieser Vergütung zögerlich
gewesen, ging auf eine öffentliche
Diskussion mit Vertretern der Solarszene
in den Wochen der Gesetzeserarbeitung
zurück. In dieser habe ich
mich zur Vergütungshöhe nicht konkret
geäußert und dies damit begründet,
dass ich als Berichterstatter der
SPD-Fraktion meinen Vorschlag zuerst
der Fraktionsarbeitsgruppe Energie
unterbreite, bevor ich mich öffentlich
äußere.

Hermann Scheer, MdB"