Sonntag, 27. November 2011

Kommentar: Wovor hat die Photon Redaktion Angst?

In der Photon November 2011 befindet sich eine Kolumne der Chefredakteurin Anne Kreutzmann.

In dieser "In eigener Sache" betitelten Stellungnahme erklärt das Magazin, dass aus Platzgründen und wegen eines geringen Erkenntnisgewinns der Leser nicht auf harte das Magazin in seiner journalistischen Integrität betreffenden Vorwürfe eingegangen werden kann.

Leser könnten bei dem zuständigen Redakteur unter jochen.siemer@photon.de jedoch eine Stellungnahme mit der detaillierten Widerlegung der Vorwürfe erhalten.

Der Text Ended mit dem Satz: "Im Übrigen bleiben wird bei unserer Darstellung und werden das Thema weiter verfolgen."



Bei einer solch unkonventionellen Vorgehensweise stellen sich Fragen: 


+++ Wovor hat die Photon-Redaktion Angst? 


+++ Warum hält sie Ihren Lesern die eigene ausführliche Stellungnahme gegen die massiven Vorwürfe der mangelnder Recherche zurück?


+++ Gibt es etwa einen schwebenden Vorgang, der für die Photon juristisch bedeutsam und unangenehm ist?


Dies ist schließlich nicht nur für Medienprofis eine extrem ungewöhnliche Verhaltensweise für eine Zeitschrift die vom Publizieren und nicht vom Geheimniskrämern lebt.


Dass im selben Umfeld zwei Leserbrief das zu geringe Fachwissen und die zu hohe Werbedichte monieren und die Zeitschrift in Ihrer journalistischen Seriosität unterhalb der BILD-Zeitun angesiedelt wird, erklärt diesbezüglich einiges.


Eventuell hat sich Frau Kreutzmann aber auch bei Ihrem Text nur vertippt und das Thema wird die Photon weiter verfolgen und nicht, wie von Ihr dargestellt, von der Photon verfolgt.

Photon Redaktion unterdrückt Leserbrief des RAL Gütegeschutz Solar

Die Photon Redaktion hat die Forderung nach Richtigstellung der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. vom 24. Oktober 2011 unterdrückt und im aktuellen Heft nicht, auch nicht in verkürzter Form abgedruckt.

Leserbrief der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. vom 24. Oktober 2011 als Originaltext:

----------------------------------------------------------




Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
lieber Herr Welter,

angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.
Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.


Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.

 
Zu den Richtigstellungen:

1.) Falsch ist: Aktion der DGS führt zu Verzögerungen

Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.


2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen
Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.  


3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren

Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.


4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet
Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache.  Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat. 


5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert
Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
 


6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt

Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.


7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung

Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden. Eine Tatsache, die für andere DGS-Vorstände aus Berlin, die zweimalig bei der Wahl durchgefallen sind, leider nicht zutrifft.


8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null


Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten. 
Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2  Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.


9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS
Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.


9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C
Der betroffene Abschnitt stammt aus einem Vorentwurf und ist im Rahmen der Stellungnahmen korrigiert worden.


10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert

Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände (bis auf die DGS-Berlin) sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.



Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.

Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.  

Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann
(geschäftsführendes
Vorstandsmitglied)

------------------------------
-------------------------------------
RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V.

Dr.-Ing. Jan Kai Dobelmann MBA
Dipl.-Ing.(EUR ING) MSc
Marie-Curie-Str. 6
76139 Karlsruhe
Germany

tel: +49(0)178 / 774 0000          
fax: +49(0)721 / 384 1882
mail: dobelmann@dgs.de        
net: www.ralsolar.de 

Photon 11/2011 - Leserbrief: Annonym, Unüberlegter Schwachsinn

Zitat aus Photon 11/2011:

"Unüberlegter Schwachsinn


Wer immer auch so einen unüberlegten
Schwachsinn schreibt, wird entweder
von einem Erneuerbare-Energienfeindlichen
Lager bezahlt oder ist nicht
bei Trost. Für 90 Cent bekommen Sie,
Frau Kreutzmann, salopp gesagt Müll.
Ein verantwortungsbewusster Planer
würde nie solche »Billigware« planen
oder verbauen. Davon mal abgesehen
sind es Händler-Einkaufspreise für zweitoder
drittklassige China-Ware. Verdient
darf und muss in Deutschland ohnehin
nichts mehr werden. Aber ernsthafte und
kompetente Recherche war noch nie die
Stärke Ihres Blattes. Wenn irgendeiner
Euch irgendeinen Schwachsinn erzählt,
wird es sofort abgedruckt, denn es könnte
die Auflage steigern. Kompetenz 0,0.
Gegen PHOTON ist die »Bild«-Zeitung
die »Frankfurter Allgemeine«. Es ist eine
bodenlose Unverschämtheit, wie Sie der
gesamten Sache und der Branche Schaden
zufügen!


Absender ist der Redaktion bekannt"

Photon 11/2011 - Leserbrief: Dirk Vullhorst

Zitat aus Photon 11/2011:

"Herzlichen Glückwunsch zu Ihren
Billigstanlagen! Wie diese erkauft werden,
kann man ja jetzt sehen. Peinlich, oder?
Mit diesen Dingen schaden Sie der Photovoltaik
gewaltig. Warum decken Sie solche
Missstände nicht auf? Sie reisen quer
durch Südamerika, warum nicht mal
durch China? Arbeitsbedingungen und
Umweltverschmutzung – Themen gäbe es
genug. Ach ja, geht ja nicht. Die Anzeigenkunden
würden sich bedanken.

Dirk Vullhorst, Kleinehelleforth GmbH
33415 Verl"

Photon 11/2011 - Leserbrief: Michael Kammerloher

Zitat aus Photon 11/2011

"Zu viel Werbung

Natürlich lebt eine Fachzeitschrift
auch von Werbeeinnahmen, die in der
PHOTON mit steigender Zahl an Herstel-
lern in den letzten Jahren stetig zugenommen
haben. Aktuell wird zu viel Werbung
und zu wenig Fachwissen geboten.
Abschließend ist noch anzumerken,
dass die Preisinformationen im Allgemeinen
auf wenig Gegenliebe bei den Fachlesern,
meist Beschäftigte der Solarbranche,
stoßen (nichts gegen Indikationen!).

Michael Kammerloher, 
82418 Murnau am Staffelsee

Photon 11/2011 - Berichtigung Mexico

Zitat aus Photon 11/2011:

"Die Regelungen zum »Net Metering«
in Lateinamerika haben in Mexiko zu
Neuinstallationen mit insgesamt vier
Megawatt Leistung geführt. Wir hatten
im Artikel über die Dominikanische
Republik fälschlicherweise berichtet,
es handele sich um vier Gigawatt.
(PHOTON 9-2011, Seite 31)"

Photon 11/2011 - Berichtigung Schott Solar

Zitat aus Photon 11/2011:

"Im Artikel »20 Prozent ohne Schnickschnack
« ist uns beim Namen von Martin
Heming, dem Chef der Solarsparte
der Schott Solar AG, ein Tippfehler unterlaufen.
Sein Nachname schreibt sich
nur mit einem »M«. (PHOTON 9-2011,
Seite 104"

Photon 11/2011 - Berichtigung Tests

Zitat aus Photon 11/2011:

"Im Testbericht zu Solarsteckverbindern
wurden durch einen Berechnungsfehler
falsche Gewichtungen für die Teilwertung
»Kraftmessung« vorgenommen.
Der Punkt »Auszugskraft« wurde
bei der Notenberechnung mit dem Gewichtungsfaktor
4 statt 2 bewertet, der
Punkt »Verhältnis Auszugskraft zu Lösekraft
« mit 2 anstatt 4. Die Übersicht
auf Seite 156 zeigt die korrekten Werte.
(PHOTON 9-2011, Seite 120"

Mittwoch, 16. November 2011

Diskussionsstrang: Ist das Geschäftsmodell der Photon Journalismus oder Geschäftsbetrieb?

Die Photon Gruppe besitzt eine Vielzahl von Unternehmen, die von identischen Personen gesteuert werden: 

oder 
  • sie vertreiben Anteile an kommerziell entwickelten Freiland-Photovoltaikanlagen (Photon Power AG).
Gleichzeitig berichten die Zeitschriften der Photon-Gruppe zuweilen schneidend kritisch über andere, im selben Bereich tätigen Unternehmen. 



Der Pressekodex (www.presserat.de) fordert in Ziffer 6 von Journalisten eine Trennung klare der Tätigkeiten:


Pressekodex Ziffer 6  –  Trennung von Tätigkeiten
Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.


=> Sehen Sie hierin eine Verletzung des Pressekodexes?


=> Ist damit die journalistische Glaubwürdigkeit der Publikationen bedroht?


=> Sehen Sie die Gefahr einer Verletzung von Ziffer 15 (Vergünstigungen) des Presskodex? 


=> Finden Sie das Geschäftsmodell ethisch und im Sinne des Pressekodex vertretbar?

Bitte diskutieren Sie mit!

Dienstag, 15. November 2011

Photon 10/2011 - erzwungene Gegendarstellung der Photon zur externen Stellungnahme der DGS: Entenjagd Reloaded?

Zitat aus DGS Newsletter 15. Nov 2010:

Diese Gegendarstellung spiegelt nicht die Auffassung der Redaktion des Newsletters wider. Die aufgeführten Tatsachenbehauptungen werden nicht als zutreffend anerkannt. "





"Gegendarstellung der Photon Europe GmbH:

ln der von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. versandten E-Mail vom 26.10.2011 mit der Überschrift „Aktuelle Nachrichten der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. - Entenjagd Reloaded? — Treffen Photon-Zeilenjäger Siemer´s abgefahrene Annahmen auch blind?“ sind in Bezug auf den Artikel „Verfahrenes Verfahren“, erschienen in dem Magazin „PHOTON — Das Solarstrommagazin“, Ausgabe Oktober 2011, unrichtige Behauptungen enthalten, zu denen wie folgt Stellung genommen wird:

1) Unwahr ist die Behauptung: „Viele der Solarszene meinen, Überschriften des Solarblattes Photon müssen schon lange mit skeptischer Vorsicht gelesen werden.“ Wahr ist, dass die PHOTON Europe GmbH weltweit über einen hohen fünfstelligen Leserkreis der von ihr publizierten Magazine „PHOTON“ verfügt. Der PHOTON Europe GmbH ist von Ihrer Leserschaft keine Äußerung bekannt, wonach Überschriften des Magazins „PHOTON“ mit skeptischer Vorsicht gelesen werden, was nach allgemeiner Lebenserfahrung jedoch zu erwarten wäre, wenn tatsächlich eine wesentliche Anzahl von Personen eine solche Äußerung kundgetan hätte. 


2) Unwahr ist die Aussage „‘RAL Gütezeichen Solar steht vor dem Aus‘ titelt Redakteur Jochen Siemer und kolportiert dem Leser: Um Gelder geprellte Mitarbeiter, erfundene Termine und Inhalte. Ja, er orakelt sogar über das spektakuläre Scheitern von öffentlichen Verfahren.“ 
Wahr ist, dass in dem Artikel „Verfahrenes Verfahren“ die Aussage enthalten ist, dass die von DGS-Mitarbeitern geleisteten Vorarbeiten für die Erstellung der RAL-Kriterien geleistet wurden, ohne dass die DGS hierfür Geld bekommen hat. Es wird nicht behauptet, Mitarbeiter seien um Gelder geprellt worden.

Wahr ist ferner, dass die RAL Gütegemeinschaft den zuvor für den 02.11.2011 anberaumten Termin Mitte Oktober 2011 abgesagt hatte. Termine sind somit nicht erfunden worden. Wahr ist darüber hinaus, dass in dem Artikel „Verfahrenes Verfahren“ von Herrn Siemer nicht über ein spektakuläres Scheitern von Verfahren berichtet wird. In dem Artikel steht lediglich, es "droht das gesamte Verfahren zu scheitern“.


3) Ferner wird behauptet: „Dass weder von der Chefredakteurin Anne K. noch vom Herausgeber Philipp W. des Blattes auf Nachfrage eine Stellungnahme zu erhalten war, lässt gerade nach den vergangenen Murdoch-Skandalen, weiten Raum für die Frage, ob derartige Recherchemethoden fundamentaler Bestandteil der Arbeitsweise dieses Solarblattes sind.“

Hierzu ist festzustellen, dass eine Stellungnahme von Frau Kreutzmann und Herrn Welter auf die an sie gerichtete Email vom 24.10.2011 deshalb nicht möglich war, weil sie erst am 28.10.2011 von einem Auslandsaufenthalt zurückkehrten. Eine Nachfrage nach dem Verbleib einer Stellungnahme hat die PHOTON Europe GmbH nicht erhalten. 



Aachen, den 08.11.2011
PHOTON Europe GmbH
(Annegret Kreutzmann)
- Geschäftsführerin - 




Diese Gegendarstellung spiegelt nicht die Auffassung der Redaktion des Newsletters wider. Die aufgeführten Tatsachenbehauptungen werden nicht als zutreffend anerkannt. "