Heute hat am Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung rund um die einstweilige Verfügung der ehemaligen Photon-Redakteurin Ines Rutschmann gegen das Photonwatch Blog der Energy Info Center EIC GmbH stattgefunden.
Punkt 12:00 Uhr - Verfahrensbeginn
Zu Beginn der Verhandlung legte der Vorsitzende Richter Mauck dar, dass im Kern wohl die Aussage angegriffen werde, Frau Rutschmann steche mit der Erstellung "NICHT" recherchierter Artikel hervor.
Die Unterstellung nicht zu recherchieren sei wohl eine Tatsachenbehauptung, die Kai Zimmer - und nachdem dieser sich nicht meldet. Photonwatch zu beweisen habe.
Photonwatch-Anwalt Peter Nümann wandte hiergegen ein, dass sich Photonwatch nicht für Kai Zimmer oder die Richtigkeit oder Unrichtigkeit seiner Aussagen einsetze, sondern für das Recht der Photonwatch-Autoren, solche Bewertungen zu veröffentlichen, auch wenn hier einmal Frust abgelassen und aus der persönlichen Betroffenheit sehr polemisch geschrieben werde.
Er argumentierte, dass die augenfälligen persönlichen Angriffe von Frau Rutschmann gegen Kai Zimmer auch eine harte Kritik an ihr rechtfertigten, und stellte Frau Rutschmann direkt die Frage, was denn ihre Motivation für diese Angriffe gewesen sei.
Frau Rutschmann stritt aber jegliche persönlichen Interessen ab und behauptete, in jeder Hinsicht korrekt gehandelt und recherchiert zu haben.
Richter Mauck gestand Photonwatch zu, der Blogbetreiber versuche hier eine Lanze für die Pressefreiheit zu brechen.
Auch wenn der Blogbetrieber sich die Aussage des Kommentators nicht zu eigen mache, bleibe aber die juristische Frage nach dem Tatsachenkern der Aussage. Wenn dieser beinhalte, dass Frau Rutschmann "NICHT" recherchiere, müsse Photonwatch beweisen, dass es tatsächlich "NICHT" recherchierte Artikel von Frau Rutschman gebe; wenn der Betreiber hier keine Unterstützung des Autors habe, müsse er dies selbst tun - und habe dies in den Schriftsätzen anhand der neun Artikel über Kai Zimmer und weiterer Beiträge z.B. über angebliche Kondome in Solarzellen bereits versucht.
Rechtsanwalt Peter Nümann führte hierzu aus, dass es letztlich eine Wertung von Kai Zimmer sei, wenn er meine "Frau Rutschmann sticht besonders hervor in der Erstellung NICHT recherchierter Artikel", also eine Meinungsäußerung die der Meinungsfreiheit unterliege.
Der vorsitzende Richter schloss die Verhandlung schließlich mit den Worten, das man das Ganze: "So oder so sehen kann."
Das Gericht werde über die Sache beraten und kurzfristig entscheiden.
Verfahrensende 12:40 Uhr
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Dienstag, 28. Mai 2013
Photon Praktiken vor Gericht: Warten auf das Urteil Rutschmann gegen Photonwatch (EIC GmbH)
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Donnerstag, 23. Mai 2013
PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin
Am Landgericht Berlin wird nächste Woche ein Stück der Photon-Praktiken rund um die aggressive Einschüchterung der Meinungsfreiheit gerichtlich aufgearbeitet.
Wir sind als Blogbetreiber für einen Beitrag in Haftung genommen worden, den wir als von der Meinungsfreiheit gedeckt und als begründet kritisch ansehen.
Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen.
Es geht im Prozess also um den reinen gerichtlich verordneten Löschungszwang kritischer Leser-Kommentare!
Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin
Der Gerichtstermin der öffentlichen Verhandlung ist:
Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal I/143.
Zuschauer sind jederzeit willkommen - Derartige Praktiken brauchen die Kontrolle der Öffentlichkeit!
Im Gerichtsprozess ist die Meinungsfreiheit bei kritischen Leserkommentaren bedroht
Im Kern geht es der beklagten Energy Info Center GmbH, die sich ausdrücklich die beanstandete Aussage von Herrn Zimmer rechtlich nicht zu Eigen macht, um die Verteidigung der Meinungsfreiheit in Blog- oder Leserkommentaren.
Landgericht Berlin verfügt Löschung des beanstandeten Leserkommentars
Sollte die bereits erlassenen einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin Bestand haben, gehen wir aus Sicht eines Blogbetreibers finsteren Zeiten entgegen.
Die gilt vor allem aber auch für Verlage, denn jeder Verlag mit einer Online-Kommentarfunktion kann dann ggf. auch von den eigenen Autoren für kritische Leserkommentare juristisch in Anspruch genommen werden!
Aus diesem wichtigen Grund des öffentlichen Interesses werden wir die Sache selbst bei einer Niederlage am Dienstag weiter durch die Instanzen treiben.
Kampf um die Meinungsfreiheit:
Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen.
Wir werden für die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz kämpfen:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin
Der Gerichtstermin der öffentlichen mündlichen Verhandlung ist:
Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal I/143.
Ich würde mich freuen, wenn Journalisten und Zuschauer anwesend sein könnten, um in dem Verfahren die gebotene Öffentlichkeit herzustellen und lade Sie herzlich zum Kommen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann
(Geschäftsführer Energy Info Center)
Dienstag, 26. Februar 2013
In Eigener Sache: Das Photon-Umfeld und die Meinungsfreiheit
Das das Umfeld der Photon ein juristisches Minenfeld ist, ist vielen bekannt, die sich mit der Photon-Gruppe und ihrem Führungspersonal einmal geschäftlich auseinander gesetzt haben. Das sich diese Art der rabiaten juristischen Auseinandersetzung auch auf Ex-Mitarbeiter erstreckt ist neu.
Im aktuellen Fall hat die ehemalige Photon Mitarbeiterin Ines Rutschmann eine Einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin (LG Berlin 27 O 37/13) gegen das Photonwatch Blog im Sinne der Betreiberhaftung erwirkt.
Hintergrund ist, dass ein Leser des PhotonWatch Blogs mit Klarnahmen eine negative Äußerung zur journalistischen Sorgfalt von Frau Rutschmann getätigt hatte.
Als Betreiber des Photonwatch Blogs stufen wir die betroffene Äußerung als klar von der Meinungsfreiheit gedeckt ein.
Unserer Auffassung nach sind Photon Redakteure gerade durch ihre umstrittenen Artikel Personen von öffentlichem Interesse. Es muss in unserem Land die Freiheit geben derartiges Tun auch öffentlich zu kritisieren.
Weiterhin wurden der gesamten Photon-Redaktion der Frau Rutschmann damals angehörte bereits vom deutschen Presserat Recherchemängel attestiert.
Dem Photonwatch-Blog liegen für den Prozess bereits eine ganze Reihe von Verstößen der journalistischen Sorgfaltspflicht durch die Klägerin vor. Dennoch ist es immer besser weiteres Material zu erhalten, schließlich geht es vor Gericht um die Verteidigung des höchsten Gutes in der Demokratie:
Wer hierzu etwas zum Thema Recherchemängel oder Umstrittene Artikel von Frau Ines Rutschmann beitragen kann, ist willkommen unter photonwatch@energy-center.info Hinweise zu Recherchemängeln aus dem Arbeitsbereich von Frau Rutschmann zu liefern.
Das Unternehmen Energy Info Center EIC GmbH als beklagte Betreiberin des PhotonWatch Blog wird weiterhin für die Meinungsfreiheit eintreten und WIDERSPRUCH gegen die ohne Anhörung erlassene einstweilige Verfügung einlegen.
Wir halten Sie über das juristische Vorgehen weiterhin auf dem Laufenden.
Ihr Team vom Photonwatch Blog,
das bereits nun die zweite Einstweilige Verfügung
aus dem Photon Umfeld gerichtlich abwehren muss.
Im aktuellen Fall hat die ehemalige Photon Mitarbeiterin Ines Rutschmann eine Einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin (LG Berlin 27 O 37/13) gegen das Photonwatch Blog im Sinne der Betreiberhaftung erwirkt.
Hintergrund ist, dass ein Leser des PhotonWatch Blogs mit Klarnahmen eine negative Äußerung zur journalistischen Sorgfalt von Frau Rutschmann getätigt hatte.
Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen.
Als Betreiber des Photonwatch Blogs stufen wir die betroffene Äußerung als klar von der Meinungsfreiheit gedeckt ein.
Unserer Auffassung nach sind Photon Redakteure gerade durch ihre umstrittenen Artikel Personen von öffentlichem Interesse. Es muss in unserem Land die Freiheit geben derartiges Tun auch öffentlich zu kritisieren.
Weiterhin wurden der gesamten Photon-Redaktion der Frau Rutschmann damals angehörte bereits vom deutschen Presserat Recherchemängel attestiert.
Dem Photonwatch-Blog liegen für den Prozess bereits eine ganze Reihe von Verstößen der journalistischen Sorgfaltspflicht durch die Klägerin vor. Dennoch ist es immer besser weiteres Material zu erhalten, schließlich geht es vor Gericht um die Verteidigung des höchsten Gutes in der Demokratie:
Die Meinungsfreiheit nach
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Wer hierzu etwas zum Thema Recherchemängel oder Umstrittene Artikel von Frau Ines Rutschmann beitragen kann, ist willkommen unter photonwatch@energy-center.info Hinweise zu Recherchemängeln aus dem Arbeitsbereich von Frau Rutschmann zu liefern.
Das Unternehmen Energy Info Center EIC GmbH als beklagte Betreiberin des PhotonWatch Blog wird weiterhin für die Meinungsfreiheit eintreten und WIDERSPRUCH gegen die ohne Anhörung erlassene einstweilige Verfügung einlegen.
Wir halten Sie über das juristische Vorgehen weiterhin auf dem Laufenden.
Ihr Team vom Photonwatch Blog,
das bereits nun die zweite Einstweilige Verfügung
aus dem Photon Umfeld gerichtlich abwehren muss.
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