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Samstag, 21. Dezember 2013

Weihnachtsgeschenk für die Meinungsfreiheit: Photonwatch gewinnt Berufungsverfahren um Meinungsfreiheit im Internet !

Mit großer Spannung wurde der Prozess am Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht) in der Causa Meinungsfreiheit versus Ex-Photon Redakteurin Rutschmann erwartet. Diese hatte einem Kommentator auf Photonwatch den Mund verboten und Photonwatch gerichtlich gezwungen eine Zensur auf der Webseite vorzunehmen. Hierbei nutzte Sie die aus vielen Prozessen der Photon bekannten Aachener Anwalt Dr. Peter Wiesmann der Kanzlei VBR, die sich mit der aus anderen Auseinandersetzungen um Photon Praktiken bekannten extremen Aggressivität auf die Meinungsfreiheit im Internet stürzte.

In erster Instanz gelang es VBR vor dem Landgericht Berlin ohne Anhörung einer einstweilige Verfügung zur Zensur des Beitrages zu erwirken, die auch in der dann folgenden Anhörung vom Landgericht Berlin aufrecht erhalten wurde.


Am 19. Dezember um 12:00 Uhr begannt der Vorsitzende Richter mit den Worten:

Wir haben die Rechtslage eingehend erörtert:


"Das Urteil ist unhaltbar!"

Sobald das schriftliche Urteil mit seiner Begründung zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Photonwatch vorliegt, gibt es weitere Informationen.



Für Alle denen an der Meinungsfreiheit im internet liegt: 

Frohe Weihnachten!




Chronologie der bisherigen Ereignisse:

7. Januar 2013:

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme


23. Mai 2013:

PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin


28. Mai 2013:

Photon Praktiken vor Gericht: Warten auf das Urteil Rutschmann gegen Photonwatch (EIC GmbH)


10. Juni 2013: 

In eigener Sache: Erneuter anwaltlicher Angriff von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann zwingt PhotonWatch zur Löschung weiterer Meinungsäußerungen


28. Juni 2013: 

PhotonWatch unter Feuer - juristische Attacken von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann gehen weiter



Montag, 29. Juli 2013

Interessanter Beitrag zum Thema Selbstzensur und Meinungsfreiheit

Ein wichtiger Beitrag rund um den Themenkomplex:

Überwachung - Selbstzensur und Meinungsfreiheit 
Interessant ist der Beitrag ab Minute 2:55, in der über die Thematik einer Selbstzensur durch Druck von Aussen geredet wird. 

Ein Druck, wie ihn das Photon Umfeld gerne gegenüber missliebigen Äußerungen aufbaut und unter dem auch Beiträge hier auf Photonwatch leiden. 


Montag, 10. Juni 2013

In eigener Sache: Erneuter anwaltlicher Angriff von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann zwingt PhotonWatch zur Löschung weiterer Meinungsäußerungen


Anwaltliche Drohungen als bekannte Photon-Praxis:

Heute ist ein erneutes Anschreiben der Anwälte der Ex-Photion Redakteurin Ines Rutschmann bei den Betreibern des PhotonWatch Blogs eingegangen. 

In diesem wird anwaltlich per Ultimatum gefordert, weitere Beiträge in der Debatte um die Aktivitäten der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann zu zensieren und einzelne Sätze selektiv zu löschen. 




Zwangslage durch gerichtliches Verfahren


Auf Grund des laufenden gerichtlichen Verfahrens sind wir leider gezwungen dieser Forderung auf Löschung nachzukommen. 

Die betreffenden Stellen sind auf PhotonWatch fortan mit folgendem Hinweis gekennzeichnet:


Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 





Beiträge und Kommentare von selektiven Löschungen betroffen

Betroffen von diesem Vorgehen sind folgende Beiträge auf diesen Blog:

Das Photon Umfeld und die Meinungsfreiheit vom 26.02.2013 

sowie

Photon Praktiken vor Gericht vom 23.05.2013


Desweiteren sind aber auch Kommentare von derartigen Löschungsforderungen betroffen. 

Diese sind im Blog nun ebenfalls mit dem Warnhinweis versehen. 




Selektive Aggression gegen einzelne Aussagen und Vermutungen zu Motiven, Recherchetiefe und Arbeitsdaten

Klar ist das Frau Rutschmann und Ihre Anwälte den PhotonWatchBlog schon länger intensiv nach missliebigen Aussagen durchkämmen. 

Bei derartig emsigen Aktivitäten drängt sich die Frage auf, warum seitens der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann zwar aggressiv gegen einige Aussagen und Meinungsäußerungen vorgeganen wird, andererseits ein anderer justiziabler Kernvorwurf aber vollkommen unbehelligt bleibt?





Diskussionsthread um ungefragte Telefonmitschnitte bei der Photon bleibt unbehelligt 



   Anonym7. Februar 2013 21:28

  1. Na dann fange ich mal an. Systematisch wurden bei Solarverlag und auch bei Photon Europe Interviews mit Außenstehenden ohne Ankündigung mitgeschnitten. Redakteure wurden von Frau Kreutzmann und Herrn Welter dazu angehalten. So entstand eine riesige Datenbank mit Telefonmitschnitten, selbst der Mitarbeiter untereinander. Zudem wurden die Mitarbeiter in Berlin via Kameras an ihrem Arbeitsplatz überwacht.
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  2. Ist das nicht strafbar?
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  3. Meinen Post würde ich auch beeidigen.
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  4. Das kann ich bestätigen PHOTON hat immer unerlaubt Telefongespräche mitgeschnitten. Fragen Sie mal Frau Rutschmann.
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Warum aber bleibt obiger Diskussions-Post von den Anwälten der Frau Rutschmann unbeanstandet?

Anscheinend kennt Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann die Antwort darauf genau... 






Donnerstag, 23. Mai 2013

PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin


Am Landgericht Berlin wird nächste Woche ein Stück der Photon-Praktiken rund um die aggressive Einschüchterung der Meinungsfreiheit gerichtlich aufgearbeitet. 


Wir sind als Blogbetreiber für einen Beitrag in Haftung genommen worden, den wir als von der Meinungsfreiheit gedeckt und als begründet kritisch ansehen. 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 


  

Es geht im Prozess also um den reinen gerichtlich verordneten Löschungszwang kritischer Leser-Kommentare!  





Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin

Der Gerichtstermin der öffentlichen Verhandlung ist:

Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal  I/143.


Zuschauer sind jederzeit willkommen - Derartige Praktiken brauchen die Kontrolle der Öffentlichkeit!  





  
Im Gerichtsprozess ist die Meinungsfreiheit bei kritischen Leserkommentaren bedroht

Im Kern geht es der beklagten Energy Info Center GmbH, die sich ausdrücklich die beanstandete Aussage von Herrn Zimmer rechtlich nicht zu Eigen macht, um die Verteidigung der Meinungsfreiheit in Blog- oder Leserkommentaren. 






Landgericht Berlin verfügt Löschung des beanstandeten Leserkommentars

Sollte die bereits erlassenen einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin Bestand haben, gehen wir aus Sicht eines Blogbetreibers finsteren Zeiten entgegen. 


Die gilt vor allem aber auch für Verlage, denn jeder Verlag mit einer Online-Kommentarfunktion kann dann ggf. auch von den eigenen Autoren für kritische Leserkommentare juristisch in Anspruch genommen werden!

Aus diesem wichtigen Grund des öffentlichen Interesses werden wir die Sache selbst bei einer Niederlage am Dienstag weiter durch die Instanzen treiben. 



Kampf um die Meinungsfreiheit: 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 




Wir werden für die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz kämpfen:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 





Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin

Der Gerichtstermin der öffentlichen mündlichen Verhandlung ist:

Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal  I/143.


Ich würde mich freuen, wenn Journalisten und Zuschauer anwesend sein könnten, um in dem Verfahren die gebotene Öffentlichkeit herzustellen und lade Sie herzlich zum Kommen ein.



Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann


(Geschäftsführer Energy Info Center)

Dienstag, 26. Februar 2013

In Eigener Sache: Das Photon-Umfeld und die Meinungsfreiheit

Das das Umfeld der Photon ein juristisches Minenfeld ist, ist vielen bekannt, die sich mit der Photon-Gruppe und ihrem Führungspersonal einmal geschäftlich auseinander gesetzt haben. Das sich diese Art der rabiaten juristischen Auseinandersetzung auch auf Ex-Mitarbeiter erstreckt ist neu. 


Im aktuellen Fall hat die ehemalige Photon Mitarbeiterin Ines Rutschmann eine Einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin (LG Berlin 27 O 37/13) gegen das Photonwatch Blog im Sinne der Betreiberhaftung erwirkt.  


Hintergrund ist, dass ein Leser des PhotonWatch Blogs mit Klarnahmen eine negative Äußerung zur journalistischen Sorgfalt von Frau Rutschmann getätigt hatte. 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 



Als Betreiber des Photonwatch Blogs stufen wir die betroffene Äußerung als klar von der Meinungsfreiheit gedeckt ein. 


Unserer Auffassung nach sind Photon Redakteure gerade durch ihre umstrittenen Artikel Personen von öffentlichem Interesse. Es muss in unserem Land die Freiheit geben derartiges Tun auch öffentlich zu kritisieren. 


Weiterhin wurden der gesamten Photon-Redaktion der Frau Rutschmann damals angehörte bereits vom deutschen Presserat Recherchemängel attestiert. 



Dem Photonwatch-Blog liegen für den Prozess bereits eine ganze Reihe von Verstößen der journalistischen Sorgfaltspflicht durch die Klägerin vor. Dennoch ist es immer besser weiteres Material zu erhalten, schließlich geht es vor Gericht um die Verteidigung des höchsten Gutes in der Demokratie:



Die Meinungsfreiheit nach 

Artikel 5 Grundgesetz 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 



Wer hierzu etwas zum Thema Recherchemängel oder Umstrittene Artikel von Frau Ines Rutschmann beitragen kann, ist willkommen unter photonwatch@energy-center.info Hinweise zu Recherchemängeln aus dem Arbeitsbereich von Frau Rutschmann zu liefern. 


Das Unternehmen Energy Info Center EIC GmbH als beklagte Betreiberin des PhotonWatch Blog wird weiterhin für die Meinungsfreiheit eintreten und WIDERSPRUCH gegen die ohne Anhörung erlassene einstweilige Verfügung einlegen. 


Wir halten Sie über das juristische Vorgehen weiterhin auf dem Laufenden. 

Ihr Team vom Photonwatch Blog,

das bereits nun die zweite Einstweilige Verfügung 
aus dem Photon Umfeld gerichtlich abwehren muss.