Nun in der Insolvenz sind nach Aussagen des Photon Vorstandes Ralf Heuser noch 340.000 € an Investorengeldern offen.
Ist das legal? Dazu Michael Fuhs von Photovoltaik.eu:
"Im Prospekt der ersten Photon Anleihe heißt es: „Die Anleihe dient der Photon Power AG zur Errichtung von Solaranlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland." Und: "Der festgelegte Zinssatz basiert auf der Vergütung für eingespeiste Strommengen, welche von der Bundesnetzagentur auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für angeschlossene Photovoltaikanlagen festgesetzt werden, und welche die Photon Power AG daher durch den Betrieb der zu errichtenden Solaranlagen erhalten wird...
... Auch unter dem Punkt IIf "Risiken aus Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen" steht nichts von möglichen Krediten an Partnerunternehmen.
Ralf Heuser erklärt das so: „Photon Europe hat Photon Power in der Anfangszeit Zinsen bezahlt, als noch keine Anlagen gebaut waren und die Liquidität nicht benötigt wurde. Sämtliche Geldflüsse wurden nur gegen Sicherheiten geleistet. Damit konnte dann das erste Jahr gut überbrückt werden.“
... Daniel Bauer, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., sieht das anders. „Man darf das Geld nicht verleihen“, erklärt er, „wenn man damit Werbung macht, dass man damit Solaranlagen baut“...
Das wird indirekt gestützt durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig. Die Richter haben ein Berufungsurteil gegen Prokon, einem Direktanbieter von Geldanlagen im Bereich erneuerbarer Energien, argumentiert , „dass es aus Sicht eines verständigen Verbrauchers durchaus einen grundlegenden Unterschied macht, ob das Unternehmen, bei dem er sein Geld anlegt, selbst in Sachwerte investiert oder ob es das Geld Dritten als Kapital für eigne Investitionen zur Verfügung stellt.
Wie geht das denn im Insolvenzverfahren?
Das wird die große Frage!
Denn die Gläubiger der Photon Europe scheinen bei derzeitiger Sachlage, dass die Photon Europe eine leere Hülle sei, leer auszugehen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese tatenlos zusehen, wie Herr Heuser von Photon Power sich lächelnd seine 340.000 € Extrawurst aus der Insolvenzmasse zieht...
Wichtig dabei ist, allen Abonnenten und Anzeigenkunden der Photon Publishing muss klar sein, dass die entgültige Entscheidung über den Verkauf der insolventen Photon Europe an die von den Pleitiers flux neugeründete Photon Publishing GmbH erst in der Gläubigerversammlung am 19. April fällt.
Da kann alles kippen!
Da kann alles kippen!
Wer also in irgend einer Form Vorkasse leistet, dem ist angesichts dieser immensen Risikolage in diesem undurchsichtigen Firmengeflecht nicht mehr zu helfen...
Weitere Informationen: http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-anleihen--340000-euro-bei-insolventer-photon-europe_100010282/#ixzz2Kp7nbgUl