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Dienstag, 24. Dezember 2013

Alle Jahre wieder: Dezember ist Insolvenzzeit für die Photon-Gruppe

Die Photon-Gruppe unter Leitung der resoluten Matriarchin Annegret Kreutzmann und dem De-Facto Geschäftsführer Philippe Welter war stets ein ominöses Konstrukt aus verwinkelten Beteiligungen und undurchsichtigen Finanzströmen. 


Nun pünktlich zu Weihnachten aber fallen aber wieder weitere Dominosteine in dem unsolide finanzierten Ensemble der Restfirmen und -beteiligungen. 


Für die Solar Beteiligungen GmbH wurde am 20.12.2013 um. 12:35 Uhr Insolvenz angeordnet. Dies erfolgt ca. 1 Jahr nach der Insolvenz der Photon Europe GmbH, die einen Millionenschaden verursacht hat. 

Die Solar Beteiligungen GmbH war eine Kernholding des Duos Annegret Kreutzmann und Philippe Welter mit der einiges an Geschäften getätigt wurde, von denen noch nicht einmal führendes Personal des Verlages wusste. Selbst engste Vertraute des Photon-Führungszirkels konnten sich auf das Unternehmen Solar Beteiligungen GmbH und seine Funktion in der Firmengruppe keinen Reim machen. 

Die Solar Beteiligungen GmbH ist im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren des Photon erstmals in der Öffentlichkeit auf, als hierüber bei der gescheiterten Absetzung des Insolvenzverwalters Seckler von der Photon-Gruppe versucht wurde Stimmrechte zu erhaschen. Dieses konnte aber durch ein beherztes Aufdecken der Innenverhältnisse vereitelt werden, so dass die Rechtspflegerin damals folgende Stimmverbote erlassen hatte:

  • Solare Beteiligungen GmbH 
  • Photon Holding GmbH
  • Photon Power AG
  • Philippe Welter Consulting
  • Grand Systems GmbH
  • Photon Laboratory GmbH
  • Andreas Lohse
  • Michael Schmela



Offenbar wurden aber über dieses Unternehmen Solar Beteiligungen GmbH Gelder aus der Photon Europe GmbH abgezogen und anderen "Tätigkeiten" des Führungsduos Kreutzmann Welter zugeführt. Dem Vernehmen nach ging es um die scheinbar überteuerte Vermietung von Möbeln und anderen Gegenständen an die Photon Europe GmbH in der die gesamte Belegschaft steckte.  

Nun scheint das Spiel mit dem Geldverschieben auch bei der Solar Beteiligungen GmbH ein Ende zu haben. Frau Kreutzmann scheint wieder einmal Einigen eine Menge Geld schuldig zu sein …



Zitat aus dem offiziellen Portal zur Insolvenzbekanntmachung der Bundesregierung:

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 295/13  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8362 eingetragenen Solar Beteiligungen GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Verwaltung u. Vermietung sowie Veräußerung von Vermögensgegenständen

ist am 20.12.2013, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Auf der Hüls 198, 52068 Aachen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

92 IN 295/13
Amtsgericht Aachen, 20.12.2013

Samstag, 20. April 2013

+++Sondermeldung+++ Photon Gläubigerversammlung vertagt sich auf den 03. Mai 2013 um 09:00 Uhr

Die am heutigen Tage im alten Schwurgerichtssaal des Amtsgerichtes Aachen durchgeführte Gläubigerversammlung der Photon Europe war gekennzeichnet durch harte formale Auseinandersetzungen um die Stimmrechte der vertretenen Gläubiger.



Bericht des Insolvenzverwalters

Auf der Versammlung konnte nach der Anmeldung der Gläubiger der Bericht des Insolvenzverwalters Seckler entgegengenommen werden.



Abstimmung über die Weiterführung des Gläubigerauschusses 

Danach wurde über die Weiterführung des Gläubigerausschusses diskutiert und abgestimmt. 

Auf Grund des aufwendigen Abstimmungsprozederes der Insolvenzordnung zog sich die Versammlung bereits bei der Feststellung der Stimmberechtigungen zur Abstimmung massiv in die Länge. 


Nach der Insolvenzordnung gibt es Abstimmungen nach Köpfen (Gläubigern) und nach den vertretenen Forderungen. Diese Forderungen können wiederum durch den Insolvenzverwalter bestritten werden, wenn formale Voraussetzungen (Arbeitsverträge, Kostenbelege, Lieferscheine, o.ä.) fehlen. 

Gibt es keine Einigkeit der Gläubigerversammlung über ein Stimmrecht, legt die die Versammlung leitende Rechtspflegerin per Beschluss die Höhe eines Stimmrechtes fest. 

Hiergegen wiederum kann der betroffene Gläubiger Rechtsmittel einlegen, so dass dann die zuständige Richterin im Nachgang über die Zulässigkeit von Stimmen entscheiden muss. 

Bei den 58 vertretenen Gläubigern kam es zu einer Vielzahl von derartigen Ablehnungen, Beschlüssen und Rechtsmitteln, folglich resultierte eine langatmige Feststellung des Stimmrechtes der anwesenden Gläubiger. 


Resultat der Abstimmung unklar
In der Abstimmung über die Weiterführung des Gläubigerausschusses ergab sich ein unklares Ergebnis, weil Stimmen im Wert von 1.107.380,70 € für die Weiterführung des Gläubigerausschusses votierten. Gläubiger mit Forderungen im Wert von 1.714.000,00 € stimmten gegen die Weiterführung des Gläubigerausschusses. 

Eigentlich ein klares Ergebnis.

Da jedoch vom Amtsgericht bestrittene Stimmen von 1.019.000,00 € vorlagen, die für die Einführung des Gläubigerausschusses votierten und Rechtsmittel eingelegt hatten, würde diese das Ergebnis drehen. Deshalb muss nach §18 Absatz 3 Satz 2 des Rechtspflegergesetzes nun die zuständige Richterin bei jeder Forderung über die Zulässigkeit der Stimmrechte befinden. 

Im Nachgang muss die Richterin dann das nach Personen vorliegende Abstimmungsergebnis auf die Quoten verteilen und kann dann zu einem entgültigen Ergebnis der Abstimmung über die Weiterführung des Gläubigerausschusses kommen. 



Auf Grund dieses extrem formalen Prozederes wurde die um 10:00 Uhr begonnene Gläubigerversammlung nach 9 harten Stunden von der Versammlungsleitung gegen 19:00 Uhr unterbrochen, weil das Gerichtsgebäude nachts geschlossen wird.



Vertagung der Vertragsbestätigung des Verkaufes an die Photon Publishing auf den 03. Mai 2013

Die weiteren Tagesordnungspunkte Wahl der Teilnehmer des Gläubigerausschusses, sowie die Bestätigung des Verkaufsvertrages der Photon Europe an die Photon Publishing GmbH mussten aus Zeitgründen vertagt werden. 

In der Folge dieser Vertagung ist die Unsicherheit, ob die Photon Publishing abschließend den Vertrag über die Übernahme der Rechte aus der Photon Europe erhalten kann, weiter vorhanden. 


Wegen des gespaltenen Abstimmungsverhaltens der Gläubigerversammlung:

(Mehrheit der zugelassenen Stimmen gegen die Weiterführung des Gläubigerausschusses - aber - Mehrheit aus zugelassenen und bestrittenen Stimmen gegen deren Bestreitung Rechtsmittel eingelegt wurde, für die Weiterführung des Gläubigerausschusses) 

ist das weitere Abstimmungsverhalten des Gläubigerausschusses nicht vorhersehbar! 

Alles hängt nun an der Beurteilung der zuständigen Richterin über die Zulassung jeder Einzelnen bestrittenen Forderung. Je nach dem auf welche Seite der Abstimmung diese Stimme fällt wird sich das Ergebnis verschieben. 


Neuer Termin für die Weiterführung der Versammlung

Die Versammlung nach Bekanntgabe des Ergebnisses wurde von der Leiterin auf den 03. Mai 2013 um 09.00 Uhr vertagt. 


Zu dieser Versammlung können auch Gläubiger erscheinen, die bisher noch nicht die Gelegenheit hatten ihre Stimme einzubringen. 

Die Weiterführung der Gläubigerversammlung findet im Justizgebäude des Amtsgerichtes Aachen Adalbertsteinweg 92 in 52070 Aachen statt. Eine weitere öffentliche Bekanntmachung des Termin findet nicht statt.