Posts mit dem Label Klageandrohung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Klageandrohung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 21. Dezember 2013

Weihnachtsgeschenk für die Meinungsfreiheit: Photonwatch gewinnt Berufungsverfahren um Meinungsfreiheit im Internet !

Mit großer Spannung wurde der Prozess am Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht) in der Causa Meinungsfreiheit versus Ex-Photon Redakteurin Rutschmann erwartet. Diese hatte einem Kommentator auf Photonwatch den Mund verboten und Photonwatch gerichtlich gezwungen eine Zensur auf der Webseite vorzunehmen. Hierbei nutzte Sie die aus vielen Prozessen der Photon bekannten Aachener Anwalt Dr. Peter Wiesmann der Kanzlei VBR, die sich mit der aus anderen Auseinandersetzungen um Photon Praktiken bekannten extremen Aggressivität auf die Meinungsfreiheit im Internet stürzte.

In erster Instanz gelang es VBR vor dem Landgericht Berlin ohne Anhörung einer einstweilige Verfügung zur Zensur des Beitrages zu erwirken, die auch in der dann folgenden Anhörung vom Landgericht Berlin aufrecht erhalten wurde.


Am 19. Dezember um 12:00 Uhr begannt der Vorsitzende Richter mit den Worten:

Wir haben die Rechtslage eingehend erörtert:


"Das Urteil ist unhaltbar!"

Sobald das schriftliche Urteil mit seiner Begründung zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Photonwatch vorliegt, gibt es weitere Informationen.



Für Alle denen an der Meinungsfreiheit im internet liegt: 

Frohe Weihnachten!




Chronologie der bisherigen Ereignisse:

7. Januar 2013:

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme


23. Mai 2013:

PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin


28. Mai 2013:

Photon Praktiken vor Gericht: Warten auf das Urteil Rutschmann gegen Photonwatch (EIC GmbH)


10. Juni 2013: 

In eigener Sache: Erneuter anwaltlicher Angriff von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann zwingt PhotonWatch zur Löschung weiterer Meinungsäußerungen


28. Juni 2013: 

PhotonWatch unter Feuer - juristische Attacken von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann gehen weiter



Freitag, 28. Juni 2013

PhotonWatch unter Feuer - juristische Attacken von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann gehen weiter


PhotonWatch erhält erneut ein Anwaltsschreiben im Auftrag von Frau Rutschmann

Gestern am Donnerstag, den 27.06.2013 ist bei der Redaktion von PhotonWatch schon wieder ein Anwaltsschreiben im Auftrag der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann eingegangen. 



Von der Photon Gruppe bekannte Vorgehensweise:

Die juristische Taktik ist einfach wie perfide und wurde von den Anwälten von Frau Rutschmann, die vor der Insolvenz die Photon Gruppe stets in solchen Fragen vertraten, bereits oftmals erprobt:


1.) missliebige Meinungsäußerungen werden als Tatsachenbehauptungen eingestuft 


2.) dann wird mit massivsten juristischen Mitteln versucht diese zu bekämpfen und die Urheber dieser Meinungen einzuschüchtern


3.) Die missliebige Meinung wird so aus der Öffentlichkeit gedrängt



In diesem Anwaltsschreiben wird der Blog weiterhin per Ultimatum aufgefordert den Anwälten von Frau Rutschmann bis zum 09.07.2013 noch 837,52 € als Vergütung für ihre Taktik zu überweisen.





PhotonWatch wird sich keinem anwaltlichen Druck beugen 

Wir setzen auf den deutschen Rechtsstaat!


PhotonWatch ist dieses Verhalten aus den Reihen der aktiven Photon-Gruppe, Ex-Photon-Mitarbeitern und ihren Sympathisanten durchaus gewohnt und setzt weiter darauf, dass im Rechtsstreit um die Meinungsfreiheit vom deutschen Justizapparat richtig entschieden werden wird. 



Und das gerade dann auch wenn es dabei einmal länger dauern muss ...






Mittwoch, 10. April 2013

Mitarbeitertrennung bizarr: Wer sein Recht möchte bekommt die Rechnung

Insider der Photon berichten derzeit über eine bizarre Methode des Photon- Unternehmenslenkers Philippe Welter sich Arbeitsgerichtsklagen zu erwehren. 

Hiernach sollen einige Mitarbeiter, die sich für den Ihnen zustehenden Gang vor das Arbeitsgericht entschieden haben, umgehend mit Rechnungen und Rückforderungen in Höhe von zigtausend Euro eingedeckt worden sein. 


Hintergrund für diese ungewöhnliche Maßnahme ist die Tatsache, dass man vor dem Arbeitsgericht seine Anwaltskosten selber tragen muss. Ist der Streitwert hoch, sind auch die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht hoch. 


Scheinbar versucht sich die Photon Publishing Geschäftsführung dadurch vor rechtmäßigen Klagen zu retten, dass man das finanzielle Risiko für die Klagenden mit Scheinrückforderungen exorbitant erhöht. Man scheint darauf zu setzen, dass sich viele Ihr Recht schlicht nicht leisten können. 


Das Risiko wird angesichts der scheinbar wackligen Verfassung der Photon Publishing ohnehin ins unermessliche gesteigert, denn ist der Prozess gewonnen und die Firma pleite gibt es nichts außer Kosten. 


Sehr unfair für Leute, die einfach nur Ihr gutes Recht einfordern. 


Eigentor bei der Mehrwertsteuerabführung?

Da hoffen wir doch alle einmal dass Herr Philippe Welter bei der neuen GmbH seine Soll-Versteuerung gut im Auge behält und auch brav die bei Rechnungsstellung unmittelbar anfallende Mehrwertsteuer von 19% für seine "Phantom" Rechnungen an den Fiskus abführt. 

Es wäre unschön, wenn die Umsatzsteuerfahndung ihm jetzt in der heißen Phase vorzeitig einen Platzverweis erteilen würde... 




Montag, 7. Januar 2013

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Zimmer, 

da eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Google+ Account erfolglos verlaufen ist, bitten wir Sie als Betreiber der Plattform Photonwatch hiermit öffentlich um Stellungnahme zu der untenstehenden Aussage, die Sie über die ehemalige Photon Redakteurin Frau Ines Rutschmann getätigt haben:



Hintergrund:

Am 03. Januar 2013 ist bei der Energy Info Center GmbH, die den Photonwatch Blog rechtlich betreibt ein anwaltliches Schreiben eingegangen. Dieses Schriben der VBR Rechtsanwälte fordert im Namen der Mandantin Ines Rutschmann folgendes:


"Auf der Internetseite veröffentlicht ein Herr Kai Zimmer unwahre Tatsachenbehauptungen über unsere Mandantin, die geeignet sind, den guten Ruf unserer Mandantin und ihr berufliches Fortkommen empfindlich zu gefährden und in Mitleidenschaft zu ziehen. 


Betroffen sind Aussagen in dern folgenden Beitrag von Herrn Kai Zimmer auf Ihrer Internetseite „http://photonwatch.blogspot.com/p/handelnde-personen-der-photon-gruppe.html“:

Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese Behauptungen sind falsch und verletzen unsere Mandantin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Unsere Mandantin ist eine in der Öffentlichkeit allgemein angesehene und sorgfältig arbeitende Redakteurin. Sämtliche von Frau Rutschmann verfasste Artikel basieren auf sorgfältigen Recherchearbeiten. 
Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese zielgerichteten Falschbehauptungen des Herrn Zimmer sind in hohem Maße geeignet, den guten Ruf unserer Mandantin und ihre Berufsausübung erheblich zu beeinträchtigen. 

Zwar wird Herr Zimmer als Täter hierfür Rechenschaft gezogen und auch für die verursachten Schäden hattbar gemacht werden. Jedoch ist die Energy Info Center EIC GmbH ihrerseits zur Löschung der Falschbehauptungen verpflichtet. Ihre gegenüber Frau Ines Rutschmann getätigte Äußerung, eret nach Vorliegen einer einstweiligen Verfügung gegen Herrn Zimmer tätig werden zu müssen, ist rechtlich unzutreffend. 

Denn ein Diensteanbieter (Forumsbetreiber) wird ebenfalls für Rechtsverletzungen verantwortlich, wenn er die Rechtswidrigkeit des Eintrags entweder von Beginn an kannte oder bei Kenntniserlangung den Eintrag nicht unverzüglich entfernt (BGH Urteil vom 25. Oktober 2011 Az.: VI ER 93l ‘10). Mit dern vorliegenden Schreiben setzen wir Sie daher über die rechtswidrige Falschbehauptung auf Ihrer Internetseite in Kenntnis.



Im Namen unserer Mandantin fordern wir Sie auf, den vorgenannten Einträge auf der Internetseite sofort, spätestens bis zum 08.01.2013, zu löschen; 

Andernfalls werden wir die unserer Mandantin bei erfolgtem Ablauf der Frist zustehenden 

Ansprüche unmittelbar gerichtlich durchsetzen."




In der Essenz wird der Energy Info Center EIC GmbH als Betreiberin von Photonwatch also eine Klage wegen einer Meinungsäußerung eines Kommentators angedroht. 

Da Sie Herr Zimmer sich nicht bei Photonwatch als Kommentator angemeldet hatten, ist uns Ihre Kontaktadresse nicht bekannt. Sie hatten anders als anonyme Teilnehmer Ihren Kommentar nicht anonym sondern mit Ihrem Google+ Account abgegeben. 

Weil unsere von den Anwälten von Frau Ines Rutschmann forcierte direkte Anfrage an Sie, Herr Zimmer erfolglos verlief, erfolgt nun der öffentliche Aufruf an Sie, Herrn Zimmer einen Kommentar zu Ihrer Äußerung abzugeben. 

Die Kernfrage ist hierbei, ob dies eine zulässige freie Meinungsäußerung ist oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung, wie es der Anwalt von Frau Ines Rutschmann definiert. 

Diese Antwort können nur Sie Herr Zimmer geben, folglich erfolgt dieser öffentliche Aufruf, als einzige verbliebene außergerichtliche Klärungsmöglichkeit. 

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung Energy Info Center EIC GmbH

++++++++++ Anmerkung der Redaktion für außenstehende Leser:

Die Plattform Photonwatch steht für eine freie Meinungsäußerung im Netz, ob anonym oder mit dem eigenen Namen. 

Wir haben dies wiederholt bewiesen indem auch kritische Kommentare über die Betreiber von Photonwatch offen für alle sichtbar stehengelassen werden. 

Wir lehnen eine Zensur von Beiträgen aus grundsätzlichen Erwägungen ab. 

Sicher werden wir bei einem gerichtlichen Nachweis der Rechtsposition von Frau Rutschmann im Sinne der Gerichtsentscheidung handeln, wir respektieren die Urteile der Justiz uneingeschränkt. 

Bis zu diesem gerichtlichen Nachweis müssen wir jedoch auch feststellen, dass die Photon Redaktion, deren tragendes Mitglied Frau Ines Rutschmann bis vor kurzem war, vom deutschen Presserat wegen genau diesem Sachverhalt (Mangelnde Sorgfalt der Recherche) (§2 Presskodex) verurteilt wurde. 

Auch finden wir es nicht richtig, dass Frau Ines Rutschmann und Ihr Anwalt eine Gegendarstellung oder einen öffentlichen Kommentar strikt ablehnen und sich darüber hinaus weigern Belege für eine Recherche beizubringen oder gegen den Urheber des Kommentars gerichtlich vorzugehen. 





Donnerstag, 19. Januar 2012

Photon attackiert Photonwatch die 4. - Abmahnung und Klageandrohung wegen Urheberrechtsverstößen


Liebe Leser,

das ist eine interessante Woche, Photonwatch wird von der Photon richtig ernst genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen Urheberrechtsverletzungen formuliert.

Im Kern geht es darum, dass die Photon ein Urheberrecht auf die zahlreichen Richtigstellungen beansprucht, die das Blatt in jeder Ausgabe so produziert. 

Der Anspruch von Photonwatch ist diese Richtigstellungen breit zu publizieren, damit die zahlreichen Opfer dieser "fortlaufenden Recherchefehler" nicht erst das Blatt kaufen müssen um andere hierüber zu informieren. 

Es wird interessant wie ein Gericht eine derartige Klage wertet. 

Dieser vierte Versuch der Einschüchterung ist schon etwas werthaltiger, als die anderen drei. Wir werden die Auseinandersetzung aufnehmen. 


Photonwatch wird trotzdem nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns auf diese hoch interessante Auseinandersetzung!

Mittwoch, 18. Januar 2012

Photon attackiert Photonwatch die 3. - Klageandrohung wegen bewusster Irreführung


Liebe Leser,

heute ist wieder ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon noch weiter ernster genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen irreführender Berichterstattung fabuliert.

Weil Photon in unserer Selbstdarstellung:

Was macht PhotonWatch?
Wir dokumentieren die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme der Berichterstattung. Dabei zeigen wir tagesaktuell sachliche Fehler, sinnentstellendes und bewusst Irreführendes in den Berichterstattungen auf. Wir weisen auf Rechercheunterlassungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und andere journalistische Unzulänglichkeiten hin und beschäftigen uns mit dem Selbstverständnis der Photon-Gruppe und ihrer Wechselwirkung untereinander.

Auch geben wir betroffenen die Möglichkeit hier im PhotonWatch die Möglichkeit Ihre Leserbriefean die Redaktion unmittelbar und ungekürzt der breiten Öffentlichkeit zukommen zu lassen.

angeblich in einem schlechten Licht erscheint, sollen wir auf unsere Aktivitäten verzichten!

Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst. Ach so, das ist ja der vom letzten und vorletzten Mal!

Aber es ist ein dritter (schon etwas lahmerer) Versuch der Einschüchterung, hat ja bei den beiden anderen nicht gezündet.


Photonwatch wird nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns drauf!

Montag, 16. Januar 2012

Photon attackiert Photonwatch die 2. - Klageandrohung wegen Falschaussage zum Persönlichkeitsrecht


Liebe Leser,

heute ist wieder ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon noch ernster genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht fabuliert.

Weil Photon in unserer Selbstdarstellung:

Was ist das Ziel von PhotonWatch?
Ziel ist von der Berichterstattung betroffenen Unternehmen, Institutionen oder Personen die Möglichkeit zu geben, der Öffentlichkeit die objektive Wahrheit zur Berichterstattung mitzuteilen. Dabei geht es uns sowohl um bewusste Falschinformationen als auch um Fehler, die aus dem Geschäftsmodell der Photon-Gruppe erwachsen.

angeblich in einem schlechten Licht erscheint, sollen wir auf unsere Aktivitäten verzichten und  1.379,80 € zahlen!

Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst. Ach so, das ist ja der vom letzten Mal!

Aber es ist ein zweiter Versuch der Einschüchterung, hat ja bei anderen bereits funktioniert.


Photonwatch wird nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns drauf!


Montag, 12. Dezember 2011

Photon attackiert Photonwatch - die 1. Abmahnung wegen Markenrecht

Liebe Leser,

heute ist ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon ernst genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Markenrecht fabuliert.

Weil Photon den Markennamen Photon besitzt sollen wir auf den Namen Photonwatch verzichten und 1.379,80 € zahlen!

Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst.

Aber es ist ein guter Versuch der Einschüchterung, hat ja bei anderen bereits funktioniert.


Photonwatch wird nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns drauf!