Heute hat am Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung rund um die einstweilige Verfügung der ehemaligen Photon-Redakteurin Ines Rutschmann gegen das Photonwatch Blog der Energy Info Center EIC GmbH stattgefunden.
Punkt 12:00 Uhr - Verfahrensbeginn
Zu Beginn der Verhandlung legte der Vorsitzende Richter Mauck dar, dass im Kern wohl die Aussage angegriffen werde, Frau Rutschmann steche mit der Erstellung "NICHT" recherchierter Artikel hervor.
Die Unterstellung nicht zu recherchieren sei wohl eine Tatsachenbehauptung, die Kai Zimmer - und nachdem dieser sich nicht meldet. Photonwatch zu beweisen habe.
Photonwatch-Anwalt Peter Nümann wandte hiergegen ein, dass sich Photonwatch nicht für Kai Zimmer oder die Richtigkeit oder Unrichtigkeit seiner Aussagen einsetze, sondern für das Recht der Photonwatch-Autoren, solche Bewertungen zu veröffentlichen, auch wenn hier einmal Frust abgelassen und aus der persönlichen Betroffenheit sehr polemisch geschrieben werde.
Er argumentierte, dass die augenfälligen persönlichen Angriffe von Frau Rutschmann gegen Kai Zimmer auch eine harte Kritik an ihr rechtfertigten, und stellte Frau Rutschmann direkt die Frage, was denn ihre Motivation für diese Angriffe gewesen sei.
Frau Rutschmann stritt aber jegliche persönlichen Interessen ab und behauptete, in jeder Hinsicht korrekt gehandelt und recherchiert zu haben.
Richter Mauck gestand Photonwatch zu, der Blogbetreiber versuche hier eine Lanze für die Pressefreiheit zu brechen.
Auch wenn der Blogbetrieber sich die Aussage des Kommentators nicht zu eigen mache, bleibe aber die juristische Frage nach dem Tatsachenkern der Aussage. Wenn dieser beinhalte, dass Frau Rutschmann "NICHT" recherchiere, müsse Photonwatch beweisen, dass es tatsächlich "NICHT" recherchierte Artikel von Frau Rutschman gebe; wenn der Betreiber hier keine Unterstützung des Autors habe, müsse er dies selbst tun - und habe dies in den Schriftsätzen anhand der neun Artikel über Kai Zimmer und weiterer Beiträge z.B. über angebliche Kondome in Solarzellen bereits versucht.
Rechtsanwalt Peter Nümann führte hierzu aus, dass es letztlich eine Wertung von Kai Zimmer sei, wenn er meine "Frau Rutschmann sticht besonders hervor in der Erstellung NICHT recherchierter Artikel", also eine Meinungsäußerung die der Meinungsfreiheit unterliege.
Der vorsitzende Richter schloss die Verhandlung schließlich mit den Worten, das man das Ganze: "So oder so sehen kann."
Das Gericht werde über die Sache beraten und kurzfristig entscheiden.
Verfahrensende 12:40 Uhr
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Dienstag, 28. Mai 2013
Photon Praktiken vor Gericht: Warten auf das Urteil Rutschmann gegen Photonwatch (EIC GmbH)
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Donnerstag, 14. Februar 2013
Auch dass noch! Photon Power verlieh 1,5 Mio € an Investorengeldern an die pleitegegangene Photon Europe
Die Photon Power AG hatte drei Anleihen für private Investoren herausgegeben (vor denen die Verbraucherzentrale Sachsen noch explizit gewarnt hatte) und damit bis Dezember 2012 nach Aussage von Vorstand Ralf Heuser 7,2 Millionen Euro eingenommen. Davon verlieh sie bis zu 1.500.000 € an Investorengeldern an die inzwischen Insolvente Photon Europe GmbH.
"Im Prospekt der ersten Photon Anleihe heißt es: „Die Anleihe dient der Photon Power AG zur Errichtung von Solaranlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland." Und: "Der festgelegte Zinssatz basiert auf der Vergütung für eingespeiste Strommengen, welche von der Bundesnetzagentur auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für angeschlossene Photovoltaikanlagen festgesetzt werden, und welche die Photon Power AG daher durch den Betrieb der zu errichtenden Solaranlagen erhalten wird...
... Auch unter dem Punkt IIf "Risiken aus Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen" steht nichts von möglichen Krediten an Partnerunternehmen.
Wie geht das denn im Insolvenzverfahren?
Weitere Informationen: http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-anleihen--340000-euro-bei-insolventer-photon-europe_100010282/#ixzz2Kp7nbgUl
Nun in der Insolvenz sind nach Aussagen des Photon Vorstandes Ralf Heuser noch 340.000 € an Investorengeldern offen.
Ist das legal? Dazu Michael Fuhs von Photovoltaik.eu:
"Im Prospekt der ersten Photon Anleihe heißt es: „Die Anleihe dient der Photon Power AG zur Errichtung von Solaranlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland." Und: "Der festgelegte Zinssatz basiert auf der Vergütung für eingespeiste Strommengen, welche von der Bundesnetzagentur auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für angeschlossene Photovoltaikanlagen festgesetzt werden, und welche die Photon Power AG daher durch den Betrieb der zu errichtenden Solaranlagen erhalten wird...
... Auch unter dem Punkt IIf "Risiken aus Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen" steht nichts von möglichen Krediten an Partnerunternehmen.
Ralf Heuser erklärt das so: „Photon Europe hat Photon Power in der Anfangszeit Zinsen bezahlt, als noch keine Anlagen gebaut waren und die Liquidität nicht benötigt wurde. Sämtliche Geldflüsse wurden nur gegen Sicherheiten geleistet. Damit konnte dann das erste Jahr gut überbrückt werden.“
... Daniel Bauer, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., sieht das anders. „Man darf das Geld nicht verleihen“, erklärt er, „wenn man damit Werbung macht, dass man damit Solaranlagen baut“...
Das wird indirekt gestützt durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig. Die Richter haben ein Berufungsurteil gegen Prokon, einem Direktanbieter von Geldanlagen im Bereich erneuerbarer Energien, argumentiert , „dass es aus Sicht eines verständigen Verbrauchers durchaus einen grundlegenden Unterschied macht, ob das Unternehmen, bei dem er sein Geld anlegt, selbst in Sachwerte investiert oder ob es das Geld Dritten als Kapital für eigne Investitionen zur Verfügung stellt.
Wie geht das denn im Insolvenzverfahren?
Das wird die große Frage!
Denn die Gläubiger der Photon Europe scheinen bei derzeitiger Sachlage, dass die Photon Europe eine leere Hülle sei, leer auszugehen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese tatenlos zusehen, wie Herr Heuser von Photon Power sich lächelnd seine 340.000 € Extrawurst aus der Insolvenzmasse zieht...
Wichtig dabei ist, allen Abonnenten und Anzeigenkunden der Photon Publishing muss klar sein, dass die entgültige Entscheidung über den Verkauf der insolventen Photon Europe an die von den Pleitiers flux neugeründete Photon Publishing GmbH erst in der Gläubigerversammlung am 19. April fällt.
Da kann alles kippen!
Da kann alles kippen!
Wer also in irgend einer Form Vorkasse leistet, dem ist angesichts dieser immensen Risikolage in diesem undurchsichtigen Firmengeflecht nicht mehr zu helfen...
Weitere Informationen: http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-anleihen--340000-euro-bei-insolventer-photon-europe_100010282/#ixzz2Kp7nbgUl
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