Mittwoch, 29. Mai 2013

Da schau an: Photon Verlagsgebäude bei Immobilienscout zu mieten

Soeben ist eine interessante Meldung hereingekommen:


Bürohaus mit 2.963 qm in Aaachen zur Miete - Energieeffizienzgebäude mit top Ausstattung und Verkehrsanbindung



Bei Immobilienscout24 bietet der Eigentümer das Photon Verlagsgebäude in der Jülicher Strasse 376 zur Miete an:

http://www.immobilienscout24.de/expose/67778845?referrer=PROMINENT_PLACEMENT




Da scheint die Zahlungsmoral der Photon-Gruppe den hochfliegen Plänen auf einen Re-Launch doch schon wieder ein Schnippchen geschlagen zu haben. 

Das der mehr als geduldige Vermieter nun die Reissleine zieht und offenbar das Mietverhältnis gekündigt hat, ist mehr als logisch.  





Photon Firmenschild nicht bezahlt

Selbst das Unternehmen Flor & Sohn Lichtwerbung GmbH, das für den Posten Schriftzug Photon und Montage einen Betrag von 5.019,42 € zur Forderungstabelle des Insolvenzverwalters angemeldet hat, wird den Auszug nun bedauern. 



Auch das hauseigene Fitnessstudio ist Quelle der Schulden

So ist auch die Forderung der Firma Corporate Health in Aachen über 13.239,58 € für die Aktivitäten im schönen, nun zum Vermieter gehörigen (Vermieterpfandrecht) Fitness-Studio Teil des Schuldenberges von Frau Annegret Kreutzmann und Herrn Philippe Welter. 



Wer also in Aachen expandieren möchte, findet hier ein ideales Ambiente und einen nachsichtigen Vermieter. 



Nur wo gehen nun die Photon-Mitarbeiter hin, wenn die Photon-Gruppe auch noch das letzte Ihrer globalen Domizile verliert ???



Dienstag, 28. Mai 2013

Photon Praktiken vor Gericht: Warten auf das Urteil Rutschmann gegen Photonwatch (EIC GmbH)

Heute hat am Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung rund um die einstweilige Verfügung der ehemaligen Photon-Redakteurin Ines Rutschmann gegen das Photonwatch Blog der Energy Info Center EIC GmbH stattgefunden.



Punkt 12:00 Uhr - Verfahrensbeginn

Zu Beginn der Verhandlung legte der Vorsitzende Richter Mauck dar, dass im Kern wohl die Aussage angegriffen werde, Frau Rutschmann steche mit der Erstellung "NICHT" recherchierter Artikel hervor.


Die Unterstellung nicht zu recherchieren sei wohl eine Tatsachenbehauptung, die Kai Zimmer - und nachdem dieser sich nicht meldet. Photonwatch zu beweisen habe.


Photonwatch-Anwalt Peter Nümann wandte hiergegen ein, dass  sich Photonwatch nicht für Kai Zimmer oder die Richtigkeit oder Unrichtigkeit seiner Aussagen einsetze, sondern für das Recht der Photonwatch-Autoren, solche Bewertungen zu veröffentlichen, auch wenn hier einmal Frust abgelassen und aus der persönlichen Betroffenheit sehr polemisch geschrieben werde. 


Er argumentierte, dass die augenfälligen persönlichen Angriffe von Frau Rutschmann gegen Kai Zimmer auch eine harte Kritik an ihr rechtfertigten, und stellte Frau Rutschmann direkt die Frage, was denn ihre Motivation für diese Angriffe gewesen sei. 


Frau Rutschmann stritt  aber jegliche persönlichen Interessen ab und behauptete, in jeder Hinsicht korrekt gehandelt und recherchiert zu haben.


Richter Mauck gestand Photonwatch zu, der Blogbetreiber versuche hier eine Lanze für die Pressefreiheit zu brechen. 


Auch wenn der Blogbetrieber sich die Aussage des Kommentators nicht zu eigen mache, bleibe aber die juristische Frage nach dem Tatsachenkern der Aussage. Wenn dieser beinhalte, dass Frau Rutschmann "NICHT" recherchiere, müsse Photonwatch beweisen, dass es tatsächlich "NICHT" recherchierte Artikel von Frau Rutschman gebe; wenn der Betreiber hier keine Unterstützung des Autors habe, müsse er dies selbst tun - und habe dies in den Schriftsätzen anhand der neun Artikel über Kai Zimmer und weiterer Beiträge z.B. über angebliche Kondome in Solarzellen bereits versucht.



Rechtsanwalt Peter Nümann führte hierzu aus, dass es letztlich eine Wertung von Kai Zimmer sei, wenn er meine "Frau Rutschmann sticht besonders hervor in der Erstellung NICHT recherchierter Artikel", also eine Meinungsäußerung die der Meinungsfreiheit unterliege.



Der vorsitzende Richter schloss die Verhandlung schließlich mit den Worten, das man das Ganze: "So oder so sehen kann."



Das Gericht werde über die Sache beraten und kurzfristig entscheiden.

Verfahrensende 12:40 Uhr

Donnerstag, 23. Mai 2013

PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin


Am Landgericht Berlin wird nächste Woche ein Stück der Photon-Praktiken rund um die aggressive Einschüchterung der Meinungsfreiheit gerichtlich aufgearbeitet. 


Wir sind als Blogbetreiber für einen Beitrag in Haftung genommen worden, den wir als von der Meinungsfreiheit gedeckt und als begründet kritisch ansehen. 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 


  

Es geht im Prozess also um den reinen gerichtlich verordneten Löschungszwang kritischer Leser-Kommentare!  





Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin

Der Gerichtstermin der öffentlichen Verhandlung ist:

Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal  I/143.


Zuschauer sind jederzeit willkommen - Derartige Praktiken brauchen die Kontrolle der Öffentlichkeit!  





  
Im Gerichtsprozess ist die Meinungsfreiheit bei kritischen Leserkommentaren bedroht

Im Kern geht es der beklagten Energy Info Center GmbH, die sich ausdrücklich die beanstandete Aussage von Herrn Zimmer rechtlich nicht zu Eigen macht, um die Verteidigung der Meinungsfreiheit in Blog- oder Leserkommentaren. 






Landgericht Berlin verfügt Löschung des beanstandeten Leserkommentars

Sollte die bereits erlassenen einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin Bestand haben, gehen wir aus Sicht eines Blogbetreibers finsteren Zeiten entgegen. 


Die gilt vor allem aber auch für Verlage, denn jeder Verlag mit einer Online-Kommentarfunktion kann dann ggf. auch von den eigenen Autoren für kritische Leserkommentare juristisch in Anspruch genommen werden!

Aus diesem wichtigen Grund des öffentlichen Interesses werden wir die Sache selbst bei einer Niederlage am Dienstag weiter durch die Instanzen treiben. 



Kampf um die Meinungsfreiheit: 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 




Wir werden für die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz kämpfen:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 





Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin

Der Gerichtstermin der öffentlichen mündlichen Verhandlung ist:

Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal  I/143.


Ich würde mich freuen, wenn Journalisten und Zuschauer anwesend sein könnten, um in dem Verfahren die gebotene Öffentlichkeit herzustellen und lade Sie herzlich zum Kommen ein.



Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann


(Geschäftsführer Energy Info Center)

Freitag, 10. Mai 2013

Photon Power Anleihen: juristische Aufarbeitung nimmt Fahrt auf!


Aktuelles Zitat aus der Webseite der Wirtschaftskanzlei Penker und Partner:



"Bereits im Januar hatten wir an dieser Stelle über die Entwicklung um die Insolvenz der Photon Europa und deren mögliche Auswirkungen auf die seitens der Photon Power AG herausgegebenen Anleiehen berichtet. 

Zwischenzeitlich haben unsere Recherchen zu möglichen Schadenersatz- und/oder Rückabwicklungsansprüchen für unsere Mandanten Fortschritte gemacht."  




Chancen auf Rückabwicklung der Kapitalanlage bei der Photon Power AG

"Wir sind der Auffassung, dass – soweit sich unsere Recherchen zu den fehlerhaften Mittelverwendungen bewahrheiten – Chancen bestehen, die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen und eine Rückabwicklung der Kapitalanlage zu ermöglichen." 




Mittelverwendung nicht prospektentsprechend

"Unserer Auffassung nach wurde gegebenenfalls nicht nur bei der Mittelverwendung nicht prospektentsprechend agiert."




Anzeichen für bewusste Täuschung über Ertragsfähigkeit der Anlagen

"Wir haben Anzeichen dafür gefunden, dass die Gesellschaft bewusst über die Ertragsfähigkeit der von ihr eingesetzten Anlagen getäuscht haben könnte, um auf diesem Weg Anleihezeichner zu werben." 




Faires Rechtsberatungs-Angebot für Photon Power Anleger:

Gern können wir in Ihrem speziellen Fall eine Einschätzung der Möglichkeiten des Vorgehens, sowie der damit einhergehenden Risiken und Kosten abgeben. 


Entgegenkommend bieten wir unseren Mandanten in dieser Angelegenheit an, die Prüfung ihres Falles für eine Pauschale von 70,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer durchzuführen. Sollten Sie uns aufgrund der Erstberatung mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, würde diese Gebühr selbstverständlich auf die nachfolgenden Gebühren angerechnet. 

Sollten Sie Interesse an einer derartigen Prüfung haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Leipzig in Verbindung. Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Daniela Freimann."



Photon Power Aufsichtsrat Welter tagt regelmäßig vertraulich mit Verbraucherschützer Energiechef Dr. Holger Krahwinkel während die Landesverbraucherzentralen vor der Anleihe warnten !


Warum konnte das Unternehmen Photon Power AG derartig lange ungestraft agieren?


Philippe Welter ist Aufsichtsrat dieser unglaublichen Vorgänge rund um die Photon Power AG. Gleichzeitig ist er berufenes Mitglied des Rat der Agora und vertritt bei den wichtigsten Politikern und Verwaltungsbeamten in vertraulicher Runde die erneuerbaren Energien bei der Energiewende.  


In dieser Position sitzt er regelmäßig in geheimer Runde mit folgenden für den Verbraucherschutz zuständigen Personen zusammen und soll die Energiewende vertraulich gestalten:


VERBRAUCHERVERBÄNDE

Dr. Holger Krawinkel

Fachbereichsleiter Bauen, Energie, Umwelt, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

BUNDESPOLITIK

Jürgen Becker (CDU)

Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stefan Kapferer (FDP)

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

LANDESPOLITIK 

Lucia Puttrich (CDU)

Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen 

Franz Untersteller (Grüne)

Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg 

Matthias Machnig (SPD)

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie des Landes Thüringen 

BUNDESBEHÖRDEN

Jochen Flasbarth

Präsident des Umweltbundesamts

Jochen Homann

Präsident der Bundesnetzagentur

GEWERKSCHAFTEN

Reiner Hoffmann

Vorsitzender des IG BCE Landesbezirks Nordrhein




Erheben Sie Ihre Stimme auf Change.org für einen Ausschluss von Philippe Welter aus dem Rat der Agora! 

Es kann nicht sein, dass solch ein Mann, der nun auch tief im Zentrum eines Anlegerskandales steckt, die erneuerbaren Energien repräsentiert. 

Agora muss handeln, für eine ethisch saubere Energiewende und ihre eigene Glaubwürdigkeit! Link






Mittwoch, 8. Mai 2013

Photon Gläubigerversammlung vom 03.05.2013 (Fortsetzung) - Teil 18


Der weitere Verlauf der Veranstaltung brachte für die anwesenden Gläubiger zu nächste eine böse Vorahnung wegen der Erfahrungen des Mammut-Termins von 9 Stunden am 19.04.2013. 

Es standen 421 fristgerecht zum Forderungstermin vom 15.03.2013 eingereichte Forderungen zur abschließenden Prüfung an. Forderungen, die nach dem 15.03.2013 eingereicht wurden, standen nicht auf der Tagesordnung des 03.05.2013. 





6.882.479,64 € an Forderungen fristgerecht eingereicht

Zunächst trug die Rechtspflegerin die generelle Natur der vorliegenden Forderungen vor:


  • Miete
  • Arbeitnehmerentgelte
  • Sozialkassen
  • Banken
  • Lieferanten

Hiervon sind ein Großteil vom Insolvenzverwalter nach §178 der Insolvenzordnung bestritten. Dies erfolgte zum Teil aus formalen Gründen (Arbeitnehmerforderungen) zum Teil aber auch mangels Unterlagen. 





Arbeitnehmerforderungen aus formalen Gründen bestritten

Die Arbeitnehmerforderungen wurden größtenteils aus formalen Gründen bestritten. Dies kann die Verwechselung von Brutto und Netto sein, aber auch eine noch nicht vorliegende Neuberechnung des Insolvenzgeldes von der Arbeitsagentur, so dass sich geringfügige Änderungen ergeben. 

Nur wenn eine Forderung bis auf den Cent übereinstimmt, wird sie akzeptiert. 

Die Arbeitnehmer bekommen nun Post vom Insolvenzverwalter, der Ihnen Gründe für das Bestreiten mitteilt. 

Auf diese können Sie reagieren und damit dann Ihre Forderungen anerkennen lassen. 

Durch die Meldung der Forderung ist diese jedoch generell gewahrt. 






Rechtspflegerin möchte Termin kurz halten - Forderungen nur von Anwesenden öffentlich zu prüfen und festzustellen


Bei der Eröffnung des Themenkomplexes wurde eine Abstimmung durchgeführt, dass nur Forderungen öffentlich erörtert werden, deren Stimmrechte (physisch oder per Vollmacht) im Saal vertreten waren. 

Diese Abstimmung wurde von allen Beteiligten positiv gesehen, so dass ein einstimmiger Beschluss (inklusive der Photon Anwälte, die in diesem Fall nicht von Stimmverbot belegt waren) zustande kam, dass nur Forderungen öffentlich geprüft und festgestellt werden deren Vertreter anwesend waren. 

Sodann begannt die Forderungsprüfung bei A also der AOK Nordost. 





Photon Gruppe Rechtsanwalt geht und nimmt Arbeitnehmer-Vollmachten nicht wahr

Kurz nach der Eröffnung des zähen Prüfungsverfahrens, in dem jede Forderung einzeln aufgerufen diskutiert und abgestimmt wird, verlässt der Photon Gruppe Rechtsanwalt Linnenbrink den Raum. 

Hiernach wurde von der Rechtspflegerin umgehend festgestellt, dass diese mit Ihren Vollmachten nicht mehr vertreten sind und nun von der Liste der öffentlichen Forderungsprüfungen gestrichen werden. 

Hiervon waren nicht nur die Hauptforderungen der Photon Gruppe betroffen, sondern auch die 19 Arbeitnehmer, die gutgläubig Ihre Stimme dem Photon Gruppe Anwalt Linnenbrink zur Vertretung gegeben haben. 

Ihre Forderungen wurden nun nicht geprüft und sie wissen nicht, über die Werthaltigkeit bescheid. Ein nächster Termin steht derzeit nicht fest. 

Ob diese gutgläubigen Photon-Arbeitnehmer nun Probleme beim Arbeitsamt oder mit dem Insolvenzgeld bekommen für das zum Teil festgestellte Forderungen benötig werden, bleibt abzuwarten. Möglich ist es aber.  
  




Skandal des Parteiverrates durch Photon Gruppe Anwalt Linnenbrink?

Photon Gruppe Anwalt Linnenbrink scheint sich aus taktischen Gründen aus der Forderungsprüfung entfernt zu haben. 

Denn bleibt die Forderung ungeprüft und nicht abgelehnt hat das, z.B. im Falle der Photon Power AG, die Folge das die Werthaltigkeit noch eine Weile in der Öffentlichkeit kommuniziert werden kann. Auch ist der definitiv festgestellte Finanzschaden der Photon Europe Insolvenz zum heutigen Tage zunächst optisch kleiner. 

Eine negative Forderungsfeststellung im Termin für zum unmittelbaren Versagen dieser von der Photon-Gruppe gern genutzten Kommunkationsoptionen (weiterhin werthaltig und wenig festgestellter Schaden). 



In diesem Punkt wurde jedoch die, bereits im Verfahren gerügte und durch das Gericht mit Stimmverboten für bestimmte Abstimmungen geahndete, Interessenskollision bei Herrn Linnenbrink virulent. 

Durch das Verlassen des Saales hat Photon Gruppe Anwalt Linnenbrink nicht nur die taktische Photon Option wahrgenommen, sondern seine anderen Vollmachten der 19 Arbeitnehmer nicht wahrgenommen. 





Laut Anwaltskammer ist Parteiverrat ein schwerwiegendes Delikt

Eventuell sollte Rechtsanwalt Linnenbrink einmal auf die Homepage seiner für Ihn zuständigen Anwaltskammer Düsseldorf schauen, bevor er solche Mandatskonglomerate für die Photon-Gruppe und ihre gutgläubigen Arbeitnehmer annimmt.  



http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/berufsrecht/interessenkollision/


++++++ Vollzitat der Webweite: +++++++ 

§ 356 StGB 
Parteiverrat

(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.

§ 43a BRAO
Grundpflichten des Rechtsanwalts

(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.

§ 3 BORA
Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit

(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.

(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für alle mit ihm in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft gleich welcher Rechts- oder Organisationsform verbundenen Rechtsanwälte. Satz 1 gilt nicht, wenn sich im Einzelfall die betroffenen Mandanten in den widerstreitenden Mandaten nach umfassender Information mit der Vertretung ausdrücklich einverstanden erklärt haben und Belange der Rechtspflege nicht entgegenstehen. Information und Einverständniserklärung sollen in Textform erfolgen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass der Rechtsanwalt von einer Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft zu einer anderen Berufsausübungs- oder
Bürogemeinschaft wechselt.

(4) Wer erkennt, dass er entgegen den Absätzen 1 bis 3 tätig ist, hat unverzüglich seinen Mandanten davon zu unterrichten und alle Mandate in derselben Rechtssache zu beenden.



Ob diese Punkte im gegebenen Fall zutreffen und ob der einzelne Arbeitnehmer geschädigt ist, muss der einzelne selber entscheiden. Nur er kann für sein Recht eintreten.

Beschweren kann er sich aber einfach per e-mail bei der Anwaltskammer Düsseldorf: 

info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de


Auch sollte er sein Recht aus Auskunft und Erklärung des Stimmverhaltens für seine Vollmacht und der Nichtwahrnehmung der Forserungsprüfung gegenüber Rechtsanwalt Linnenbrink einfordern. 



Eklatant ist jedoch wieder wie skrupellos die Photon-Gruppe mit jedem ihr entgegen gebrachten Vertrauen umspringt und wie offensichtlich willfährig sich einige ihrer Gehilfen auf dieses unwürdige Spiel mit dem Vertrauen anderer Menschen einlassen.





Insolvenzverwalter: Nur problembehaftete Forderungen erhalten Nachricht

Der Insolvenzverwalter teilte nach dem Abstimmungsmarathon mit, dass nur Forderungen in denen formale oder sonstige Fehler enthalten sind, eine Mitteilung erhalten. Diese wird den Fehler erklären und um Korrektur oder Nachreichung der Belege bitten. 

Anerkannte Forderungen erhalten laut Verfahrensordnung keine Nachricht. 


Abschließen lies der Insolvenzverwaltzer verlauten, dass er vorläufig mit einer Quote für die Gläubiger im niedrigen zweistelligen Bereich rechnet. 

Es lägen aber noch nachgemeldete Forderungen der Photon-Gruppe von über 3 Millionen Euro zur Prüfung vor und die Verfahrensqoute kann erst am Ende bestimmt werden. 

Er sei aber optimistisch, dass überhaupt eine anteilige Auszahlung der Gläubiger erfolgen kann, derzeit sei eine Einstellung des Verfahrens wegen Masselosigkeit nicht geplant. 



Die Versammlung endete um 10:40 Uhr mit einem Dank der Rechtspflegerin und des Insolvenzverwalters an die disziplinierten und engagierten Gläubiger.    






Dienstag, 7. Mai 2013

Photon Gläubigerversammlung vom 03.05.2013 (Fortsetzung) - Teil 17


Im weiteren Verlauf der Gläubigerversammlung wurde von der Versammlungsleitung der Beschluss herbeigeführt, dass der Insolvenzverwalter beim Fortgang des Verfahrens nach §157 Insolvenzordnung kein Insolvenzplan aufstellen muss. 

Dieser Beschluss, eine verwaltungstechnische Formalie, wurde einstimmig herbeigeführt. 





Abstimmung zur Mandatierung des Insolvenzverwalters Rechtsstreitigkeiten zur Mittelrückforderung einzugehen § 160 InsO


Als nächstes Beschäftigte sich die Versammlung mit dem Themenkomplex der Mandatierung des Insolvenzverwalters Rechtsstreitigkeiten einzugehen, um Rückforderungen gegenüber den Mitgliedern der Photon-Gruppe durchzusetzen.




Ziel: Privathaftung der Photon-Geschäftsführer bei Rückforderungen 

Es ist hierbei einerseits die Durchsetzung von persönlichen Verantwortungen der Photon Europe Geschäftsführung gemeint. Dies betrifft direkt Frau Annegret Kreutzmann und den laut Urteil des Amtsgerichtes faktischen Geschäftsführer Philippe Welter, die bei unsachgemäßen Ausgaben und anderer Misswirtschaft auch vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen haften. 




Ziel: Rückforderungen von Innengeschäften mit der Photon-Gruppe

Andererseits ist die Nutzung der Rechtsmittel auch für die Rückforderungen innerhalb der Photon-Gruppe geeignet. Hier stehen Rückforderungen in Millionenhöhe an, die von den diversen Photon-Gesellschaften eingetrieben werden können. Hierbei ist auch die wahrscheinlich nicht ordnungsgemäße Kapitalerhöhung der Photon Europe ein Rückforderungsgrund. 




Ziel: Robuste Mandatierung des Insolenzverwalters nach § 160 InsO

Aus diesem Grund ist die robuste Mandatierung des Insolvenzverwalters für derartige Rechtsstreitigkeiten wichtig für alle Gläubiger. Schließlich wird bei den Photon-Gruppe speziell in den Gesellschaften Photon Power AG und Photon Holding noch Geld vermutet. 




Stimmverbote greifen bei der Photon Gruppe 

Die Rechtspflegerin verkündete vor der Abstimmung die vom Gericht im Urteil festgelegten Stimmverbote der Photon-Gruppe und ihrer Protagonisten.


Hierdurch waren

  • Solare Beteiligungen GmbH 
  • Photon Holding GmbH
  • Photon Power AG
  • Philippe Welter Consulting
  • Grand Systems GmbH
  • Photon Laboratory GmbH
  • Andreas Lohse
  • Michael Schmela

von der Abstimmung ausgeschlossen.



Gläubigerversammlung beschließt einstimmig den Insolvenzverwalter zu Rechtsstreiten mit der Photon Gruppe zu ermächtigen


Die Abstimmung ergab, dass die Gläubigerversammlung einstimmig ohne Enthaltungen, dem Insolvenzverwalter das robuste Mandat erteilte, die notwendigen Prozesse gegen die Photon-Gruppe und ihre Mitglieder zu führen. 

Der Insolvenzverwalter bedankte sich für das Vertrauen und versprach auch alsbald davon Gebrauch zu machen. Der wahrscheinlich erste Prozess wird zur Einforderung des offenen Rest-Kaufpreises von 55.000,00 € bei der Photon Holding GmbH durchgeführt.  




Rückforderungen gegenüber der Photon Power AG von 800.000,- € werden kommen

Auch die Rückforderungen gegenüber der Photon Power AG von 800.000,- € stehen hoch oben auf der prozessualen Agenda. Der im Raum weilende Photon Power Vorstand Ralf Heuser verfolgte das für sein Unternehmen katastrophale Abstimmungsergebnis sowie die Aussagen live. 

Möglich sind all diese Forderungen und andere Rückforderungen, weil die Photon Europe GmbH laut Gutachten seit dem 01.01.2010 insolvent war. 


Wichtig für alle Photon Power AG Anleihe Gläubiger: 

Herr Heuser war im Raum der Gläubigerversammlung und wusste also definitiv seit dem 03.05.2013 gegen 10.00 Uhr von den auf sein Unternehmen zukommenden Mittelrückforderungen von 800.000,- €. 



In der Konsequenz der Entscheidung des Gläubigerausschusses werden die Photon-Protagonisten vollumfänglich und unnachgiebig zur Finanz-Rechenschaft gezogen werden!



Weiterhin wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:

Das Konto der Hinterlegungsstelle des Insolvenzverwalters verbleibt bei der HSBC Bank Trinkaus und Burkard in Düsseldorf. 

Der Insolvenzverwalter wird verpflichtet allen Gläubigern alle 6 Monate einen vollumfänglichen Rechenschaftsbericht der Aktivitäten zu liefern. Hierdurch werden alle Gläubiger über den weiteren Verfahrensverlauf auch der Klagen gegen das Photon-Management informiert. 

Eine Anweisung an den Insolvenzverwalters Zwischenrechnungen zu besonderen Stichtagen erstellen wurde einstimmig nicht erteilt. 




Weiterer Verlauf der Versammlung: 421 termingerecht eingereichte Forderungen sind zu prüfen

Das Insolvenzgericht verkündete, dass 6.882,479,64 € an Gläubigerforderungen fristgerecht bis zum Stichtag dem 15.03.2013 eingegangen waren. Über deren jeweilige Rechtmäßigkeit sollte nun im weiteren Verlauf der Gläubigerversammlung befunden werden... 





++++ Weiter mit Teil 18








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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 


Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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Montag, 6. Mai 2013

In Eigener Sache: Redaktionsmitglied von PhotonWatch startet Petition zum Ausschluss von Philippe Welter aus dem Rat der Agora ++Update++



In den Kommentaren zu diesem Watchblog ist mehrfach die Mitgliedschaft des faktischen Photon-Geschäftsführers Philippe Welter im Rat der Agora, gerügt worden. 



In diesem mit fast 10 Millionen Euro ausgestatteten Think-Tank vertritt Herr Philippe Welter als einer von nur zwei Vertretern die erneuerbaren Energien im Rat der Agora




Vorwürfe sind Agora seit langem bekannt

Der Geschäftsführung der Agora rund um den ehemaligen Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake sind die Vorwürfe gegen Philippe Welter sowie die langjährigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seit langem bekannt. 




Eisernes Festhalten an der Person Welter

Trotzdem wird an der Person Welter eisern festgehalten und diese offensiv geschützt. Damit wird sein Handeln unnötigerweise goutiert in dem man ihn als wichtigen Branchenvertreter der Erneuerbare Energien weiter der Öffentlichkeit präsentiert. 




Erneuerbare Energien dürfen nicht von einem Wirtschaftsdelinqenten vertreten werden

Nach Ansicht des Initiators der Petition wird damit die Position der gesamten Erneuerbare Energien Branche geschwächt und diskreditiert, weil sie von einem schon in der Vergangenheit mit Berufsverbot belegten Wirtschaftsdeliquenten in der vertraulichen Agora Runde vertreten werden müssen.




Keine Beschädigung der Agora Energiewende durch die Person Welter

Es geht nicht darum die Agora Energiewende zu beschädigen oder ihr zu unterstellen gegen erneuerbare Energien zu sein, aber offenbar benötigt man als Druck von Aussen, um in der Causa Welter richtig zu handeln. 




Petition an alle Ratsmitglieder zum Ausschluss von Philippe Welter

Sie können auf Change.org Ihre Stimme an direkt an die 26 Ratsmitglieder der Agora  wenden. Diese erhalten die Petition dann von Change.org







Die Petition lässt sich auch über Facebook und Twitter verbreiten. 

Teilen Sie die Information (geht direkt auf Change.org), wenn Sie auch der Überzeugung sind, dass hier im Sinne der Energiewende und für die Erneuerbaren Energien gehandelt werden muss. 


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Ergänzung vom 06.05.2013 um 16:00 Uhr
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Erste Bewegung in der Causa Welter und Agora 

Die Agora Webseite weist plötzlich nur noch einen Vertreter für die erneuerbaren Energien aus und ist mit einem Sternchen gekennzeichnet:


BRANCHE ERNEUERBARE ENERGIEN*

Lothar Schulze

Mitglied der Geschäftsführung der Windwärts Energie GmbH


Dieses Sternchen ist weiter unten erläutert:

* Die Mitgliedschaft von Philippe Welter, Herausgeber der Zeitschrift Photon, ruht derzeit auf seinen eigenen Wunsch







Sondermeldung Photon Intranet: Prinzip Hoffnung wird Geschäftsmodell


Heute ist im Photon Intranet ein Interessanter Beitrag von Herrn Lohse zur Gläubigerversmmlung vom 3. Mai 2013 erschienen. 


Bestätigung der Fakten zum Kaufvertrag korrekt

Hierin wird die Bestätigung des Kaufvertrages durch die Gläubigerversammlung den Mitarbeitern gegenüber bestätigt. 

So weit so gut, dann aber hat sich der Autor Andreas Lohse doch ein wenig mit der Realität vertan!

Er bestätigt zwar korrekt, dass der Insolvenzverwalter zum Abschluss bedeutsamer Handlungen ermächtigt wurde, dann aber kommt er massiv vom Pfad der Wahrheit ab.   


Interpretation des Beschlusses zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters völlig falsch!

Herr Lohse verkündet folgendes: 

Die Hauptaufgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Gläbigerversammlung zugunsten des Insolvenzverwalters, dass dieser Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Höhe aufnehmen darf, solle darin liegen der Photon Publishing GmbH das von dieser beschlagnahmte Geld auszuzahlen. 

Dies ist nicht der Fall!  Das Gegenteil ist Richtig.



Es gibt gute Gründe für die Einziehung der Photon Publishing Gelder durch den Insolvenzverwalter

1.) Die Photon hat vertragswidrig den Kaufpreis für die Firma nicht voll bezahlt, es fehlen noch 55.000,- € 

2.) Die Photon-Gruppe sah sich laut Ihrem Anwalt Küthe ausserstande, die geforderte Bankbürgschaft über 400.000,- € für den Forderungskauf aufzutreiben. Das Angebot Photon Power Anlageneinspeisungen als Alternativ-Sicherheit zu akzeptieren wurde aus gutem Grund vom Insolvenzverwalter abgelehnt. 

3.) Die Abrechnungen der Photon Publishing GmbH werden vertragswidrig geschwärzt übermittelt an den Insolvenzverwalter übermittelt. Es wird kaum bei der Ermittlung der fälligen 10% Anteile der Forderungen kooperiert. 

4.) Der von der Gläubigerversammlung genehmigte Vertrag sah für den Fall des Nicht-Bezahlen des Kaufpreises vor, dass der Forderungseinzug vom Insolvenzverwalter übernommen werden würde. 



Prinzip Hoffung als Photon-Geschäftsmodell


Mit diesem Aussagen macht Herr Lohse das Prinzip Hoffnung vollends zum Geschäftsmodell der Photon. 

Der Insolvenzverwalter hat nämlich sowohl in seinem schriftlichen Bericht, als auch in seiner protokollarischen Erklärung zum Tagesordnungspunkt Rechtsstreitigkeiten, die Rückforderung von Mitteln aus der Photon Gruppe als Kern-Ziel genannt. 

Dies ist gerichtsfest dokumentiert. 




Logisch, wenn man nicht kommt oder früher geht!

Eigentlich ist es ja klar, dass wenn man selber nicht an einer Veranstaltung teilnimmt und der von einem benannte Vertreter sich frühzeitig verabschiedet, dass man nur halb informiert ist. 

Das Herr Lohse sein Nicht-Wissen nun als Durchhalteparolen an andere weitergibt ist interessant... 



Photon Gläubigerversammlung vom 03.05.2013 (Fortsetzung) - Teil 16

Im Tagesordnungspunkt besonders bedeutsame Amtshandlungen des Insolvenzverwalters wurde es nun richtig spannend, denn es ging um die Annahme des Kaufvertrages. 



Tagesordnungspunkt Annahme des Kaufvertrages

Nach diesem Kaufvertrag soll die ganze Photon Europe GmbH mit den Mitarbeitern im Betriebsübergang nach §613a BGB an die neue Photon Publishing verkauft werden. 


Der Insolvenzverwalter Seckler trug erneut die Eck-Konditionen des Vertrages vor:

Enthalten neben dem Kaupreis 100.000,- € für das Unternehmen (zahlbar sofort) und 400.000, € für die vorhanden Forderungen gegen Kunden (in monatlichen Raten a 10.000,- €) waren folgende Besonderheiten:


  • Sollte der Kaufpreis von bis zum 15.03.2013 nicht vollständig fließen kann der Forderungsverkauf rückgängig gemacht werden, wenn keine Sicherheit gestellt wird

  • Photon Power AG verzichtet auf Globalzession

  • Insolvenzmasse erhält 10% der eingetriebenen Forderungen



Keine externer Käufer möglich weil Führungsschicht sich Externen verweigert

Auf Grund der Tatsache, dass die Photon Führungsschicht offen mit Arbeitsniederlegung gedroht hat, wenn ein externer Käufer wie eine andere Verlagsgruppe gefunden wird, war ein Verkauf nur an die Photon Publishing von Annegret Kreutzmann und der Photon-Gruppe möglich. 

Aus diesem für den Insolvenzverwalter nur beschränkt befriedigenden Deal konnte wenigstens der Betriebsübergang nach §613a BGB erreicht und damit formal alle Arbeitsplätze gesichert werden. 

Wären nur Rechte verkauft worden, wären alle Arbeitsplätze vernichtet worden. Bei den dann ausstehenden Forderungen der Arbeitnehmer auf die Insolvenzmasse hätte eine Insolvenz in der Insolvenz gedroht. 




Erfolg von Photon Publishing entzieht sich Einfluss des Insolvenzverwalters

Bezüglich der Überlebenschancen der Photon Publishing GmbH unter der alten Geschäftsführung äußerte sich der Insolvenzverwalter sehr eingeschränkt. Dies entziehe sich seinem Einflussbereich. 




Wenn Kaufvertrag hier abgelehnt wird, dann Rückabwicklung als Konsequenz

Derzeit sei mit einer ca. 20% Quote aus den beitreibbaren Forderungen in der Photon Europe GmbH zu rechnen. Würde der Vertrag abgelehnt, kamen die Arbeitnehmer wieder auf die Masse zu und es ist eine Quote nahe der Masseunzulänglichkeit zu erwarten. 

Insofern sei die Genehmigung des Vertrages ein Schritt der finanziellen Vernunft der Gläubiger. Er erbitte daher die Zustimmung zum Kaufvertrag. 



Abstimmung beginnt mit Stimmverboten

Die Abstimmung über den Kaufvertrag beginnt mit durch das Gericht verhängten und begründeten Stimmverboten:

Stimmverbote nach §77 Insolvenzordnung wurden wegen einer Interessenskollision in diesem Punkt ausgesprochen für:


  • Annegret Kreutzmann, als Geschäftsführerin der Insolvenzschuldnerin und der Käuferin 

  • Photon Holding GmbH, als betroffene Vertragspartei

  • Philippe Welter Consulting, als faktischer Geschäftsführer der Photon Holding GmbH, Photon Europe GmbH und der Photon Power AG

  • Michael Schmela, als Mitgesellschafter der betroffenen Photon Holding GmbH

  • Ralf Heuser, als Mitgesellschafter der betroffenen Photon Holding GmbH

  • Andreas Lohse, als Mitgesellschafter der betroffenen Photon Holding GmbH



Stimmen der Photon-Mitarbeiter verfallen in der Vertragsfrage ungenutzt

Bemerkenswerterweise stimmte der die 19 Photon-Mitarbeiter vertretende Anwalt Linnenbrink nicht für seine per Vollmacht vertretenen Photon-Mitarbeiter ab. 


Er vergab so die Stimmen der verbliebenen Photon-Arbeitnehmer in dieser Frage. 

Diese wären sicher sehr wohl für den Kaufvertrag, schließlich ist er ja die Rechtsgrundlage für Ihren jetztigen Arbeitsplatz bei der Photon Publishing GmbH.


Anscheinend besteht tatsächlich ein massiver anwaltlicher Interessenskonflikt, denn das Stimmverbot betraf nur die von Ihm ebenfalls vertretene Geschäftsführung nicht aber die Stimmen der Belegschaft.   



Beschlussvorlage: Kaufvertrag soll angenommen werden

Der Beschluss lautet Zustimmung zur Betriebsveräußerung und zum Kaufvertrag an besonders Interessierte Interessenten nach §160 und 162 der Insolvenzordnung. 

Bei der Abstimmung kam es nur zu einer Ablehnung dieses Vernunft-Verkaufes. 




Finanzverwaltung NRW lehnt Kaufvertrag ab!

Die Finanzverwaltung NRW lehnt den Kaufvertrag mit Ihren festgestellten Forderungen von über 438.000,- € ab:

Die Vertreterin des Landes NRW äußerte sich zu den Gründen wie folgt:


  • Dies sei zwar für die Gläubiger der im Moment nachvollziehbar finanziell vernünftigste Weg. 

  • Als Land NRW habe man aber das ganze Konstrukt Photon-Gruppe im Blick. Hierbei ist der Vertrag aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. 

  • Die Identität der handelnden Personen lässt den Verkauf nicht richtig erscheinen, weil diese offensichtlich in gleicher Weise weitermachen. 

  • Der Erfolg der Photon Publishing GmbH scheint auf Basis der jetzigen Erkenntnisse nicht gesichert. 

  • Die Arbeitsplätze seien durch den Verkauf an diese Photon Publishing GmbH ebenfalls nicht sicher. 


Aus diesen Aussagen lässt schließen, dass auch bei der Finanzverwaltung NRW massive negativer Erfahrungen mit der Photon Gruppe vorliegen. 






Finanzverwaltung NRW erwägt Gewerbeverbotsverfahren für die Photon-Protagonisten

Auf die Frage des Insolvenzverwalters, ob denn ein Gewerbeverbotsverfahren für die Protagonisten eingeleitet würde. Wurde seitens der Vertreterin erklärt: "Hierüber ist noch nicht abschließend befunden."


Die Photon-Anwälte Küthe und Linnenbrink sen. schauen ernst ob des im Raume stehenden Gerwerbeverbotsverfahrens für Ihre Mandanten. 





Photon Power Vorstand Heuser kommt zu spät

Während der Auszählung der Stimmen nach Kapitalanteilen erscheint der Vertreter der Photon Power AG Vorstand Ralf Heuser um 10:48 Uhr im Saal. Er wird kurz von der Versammlungsleitung als Anwesend ausgerufen bevor diese die Auszählung fortführen. 

Interessant an der Anwesenheit von Herrn Häuser ist, dass der Kontaktaufnahmeversuch mit seinen eigenen Anwälten schroff und unfreundlich, sogar ohne eine Begrüßung eines Blickes oder gar eines Handschlags seitens der Anwälte endet.  

Da werden doch wohl nicht schon wieder Honorarforderungen offen sein?






Deutliche Mehrheit für die Annahme des Finanz-Vernunft-Vertrages mit dem Wackelkandidaten Photon Publishing GmbH


Sodann verkündet die Rechtspflegerin Annahme des Kaufvertrages mit folgenden Stimmergebnissen:

Für die Annahme des Kaufvertrages stimmten Forderungen von 


6.153.057,31 €


Gegen die Annahme des Kaufvertrages stimmte das Land NRW mit Forderungen von 


438.621,11 €


Danach wurde von der Rechtspflegerin gefragt, ob es Einwände gegen die Nutzung der Stimmenmehrheit nach §77 Insolvenzordnung gibt. Dies war nicht der Fall und so wurde der Kaufvertrag der Photon Publishing am 03.05.2013 um 09.58 Uhr rechtsgültig und unwiderruflich genehmigt


Danach wurden die weiteren bedeutsamen Handlungen des Insolvenzverwalters wie die Rückforderung gegen die Photon-Gruppe erörtert... 





++++ Weiter mit Teil 17








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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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