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Samstag, 21. Dezember 2013

Weihnachtsgeschenk für die Meinungsfreiheit: Photonwatch gewinnt Berufungsverfahren um Meinungsfreiheit im Internet !

Mit großer Spannung wurde der Prozess am Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht) in der Causa Meinungsfreiheit versus Ex-Photon Redakteurin Rutschmann erwartet. Diese hatte einem Kommentator auf Photonwatch den Mund verboten und Photonwatch gerichtlich gezwungen eine Zensur auf der Webseite vorzunehmen. Hierbei nutzte Sie die aus vielen Prozessen der Photon bekannten Aachener Anwalt Dr. Peter Wiesmann der Kanzlei VBR, die sich mit der aus anderen Auseinandersetzungen um Photon Praktiken bekannten extremen Aggressivität auf die Meinungsfreiheit im Internet stürzte.

In erster Instanz gelang es VBR vor dem Landgericht Berlin ohne Anhörung einer einstweilige Verfügung zur Zensur des Beitrages zu erwirken, die auch in der dann folgenden Anhörung vom Landgericht Berlin aufrecht erhalten wurde.


Am 19. Dezember um 12:00 Uhr begannt der Vorsitzende Richter mit den Worten:

Wir haben die Rechtslage eingehend erörtert:


"Das Urteil ist unhaltbar!"

Sobald das schriftliche Urteil mit seiner Begründung zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Photonwatch vorliegt, gibt es weitere Informationen.



Für Alle denen an der Meinungsfreiheit im internet liegt: 

Frohe Weihnachten!




Chronologie der bisherigen Ereignisse:

7. Januar 2013:

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme


23. Mai 2013:

PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin


28. Mai 2013:

Photon Praktiken vor Gericht: Warten auf das Urteil Rutschmann gegen Photonwatch (EIC GmbH)


10. Juni 2013: 

In eigener Sache: Erneuter anwaltlicher Angriff von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann zwingt PhotonWatch zur Löschung weiterer Meinungsäußerungen


28. Juni 2013: 

PhotonWatch unter Feuer - juristische Attacken von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann gehen weiter



Freitag, 10. Mai 2013

Photon Power Anleihen: juristische Aufarbeitung nimmt Fahrt auf!


Aktuelles Zitat aus der Webseite der Wirtschaftskanzlei Penker und Partner:



"Bereits im Januar hatten wir an dieser Stelle über die Entwicklung um die Insolvenz der Photon Europa und deren mögliche Auswirkungen auf die seitens der Photon Power AG herausgegebenen Anleiehen berichtet. 

Zwischenzeitlich haben unsere Recherchen zu möglichen Schadenersatz- und/oder Rückabwicklungsansprüchen für unsere Mandanten Fortschritte gemacht."  




Chancen auf Rückabwicklung der Kapitalanlage bei der Photon Power AG

"Wir sind der Auffassung, dass – soweit sich unsere Recherchen zu den fehlerhaften Mittelverwendungen bewahrheiten – Chancen bestehen, die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen und eine Rückabwicklung der Kapitalanlage zu ermöglichen." 




Mittelverwendung nicht prospektentsprechend

"Unserer Auffassung nach wurde gegebenenfalls nicht nur bei der Mittelverwendung nicht prospektentsprechend agiert."




Anzeichen für bewusste Täuschung über Ertragsfähigkeit der Anlagen

"Wir haben Anzeichen dafür gefunden, dass die Gesellschaft bewusst über die Ertragsfähigkeit der von ihr eingesetzten Anlagen getäuscht haben könnte, um auf diesem Weg Anleihezeichner zu werben." 




Faires Rechtsberatungs-Angebot für Photon Power Anleger:

Gern können wir in Ihrem speziellen Fall eine Einschätzung der Möglichkeiten des Vorgehens, sowie der damit einhergehenden Risiken und Kosten abgeben. 


Entgegenkommend bieten wir unseren Mandanten in dieser Angelegenheit an, die Prüfung ihres Falles für eine Pauschale von 70,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer durchzuführen. Sollten Sie uns aufgrund der Erstberatung mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, würde diese Gebühr selbstverständlich auf die nachfolgenden Gebühren angerechnet. 

Sollten Sie Interesse an einer derartigen Prüfung haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Leipzig in Verbindung. Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Daniela Freimann."



Photon Power Aufsichtsrat Welter tagt regelmäßig vertraulich mit Verbraucherschützer Energiechef Dr. Holger Krahwinkel während die Landesverbraucherzentralen vor der Anleihe warnten !


Warum konnte das Unternehmen Photon Power AG derartig lange ungestraft agieren?


Philippe Welter ist Aufsichtsrat dieser unglaublichen Vorgänge rund um die Photon Power AG. Gleichzeitig ist er berufenes Mitglied des Rat der Agora und vertritt bei den wichtigsten Politikern und Verwaltungsbeamten in vertraulicher Runde die erneuerbaren Energien bei der Energiewende.  


In dieser Position sitzt er regelmäßig in geheimer Runde mit folgenden für den Verbraucherschutz zuständigen Personen zusammen und soll die Energiewende vertraulich gestalten:


VERBRAUCHERVERBÄNDE

Dr. Holger Krawinkel

Fachbereichsleiter Bauen, Energie, Umwelt, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

BUNDESPOLITIK

Jürgen Becker (CDU)

Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stefan Kapferer (FDP)

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

LANDESPOLITIK 

Lucia Puttrich (CDU)

Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen 

Franz Untersteller (Grüne)

Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg 

Matthias Machnig (SPD)

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie des Landes Thüringen 

BUNDESBEHÖRDEN

Jochen Flasbarth

Präsident des Umweltbundesamts

Jochen Homann

Präsident der Bundesnetzagentur

GEWERKSCHAFTEN

Reiner Hoffmann

Vorsitzender des IG BCE Landesbezirks Nordrhein




Erheben Sie Ihre Stimme auf Change.org für einen Ausschluss von Philippe Welter aus dem Rat der Agora! 

Es kann nicht sein, dass solch ein Mann, der nun auch tief im Zentrum eines Anlegerskandales steckt, die erneuerbaren Energien repräsentiert. 

Agora muss handeln, für eine ethisch saubere Energiewende und ihre eigene Glaubwürdigkeit! Link






Mittwoch, 10. April 2013

Mitarbeitertrennung bizarr: Wer sein Recht möchte bekommt die Rechnung

Insider der Photon berichten derzeit über eine bizarre Methode des Photon- Unternehmenslenkers Philippe Welter sich Arbeitsgerichtsklagen zu erwehren. 

Hiernach sollen einige Mitarbeiter, die sich für den Ihnen zustehenden Gang vor das Arbeitsgericht entschieden haben, umgehend mit Rechnungen und Rückforderungen in Höhe von zigtausend Euro eingedeckt worden sein. 


Hintergrund für diese ungewöhnliche Maßnahme ist die Tatsache, dass man vor dem Arbeitsgericht seine Anwaltskosten selber tragen muss. Ist der Streitwert hoch, sind auch die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht hoch. 


Scheinbar versucht sich die Photon Publishing Geschäftsführung dadurch vor rechtmäßigen Klagen zu retten, dass man das finanzielle Risiko für die Klagenden mit Scheinrückforderungen exorbitant erhöht. Man scheint darauf zu setzen, dass sich viele Ihr Recht schlicht nicht leisten können. 


Das Risiko wird angesichts der scheinbar wackligen Verfassung der Photon Publishing ohnehin ins unermessliche gesteigert, denn ist der Prozess gewonnen und die Firma pleite gibt es nichts außer Kosten. 


Sehr unfair für Leute, die einfach nur Ihr gutes Recht einfordern. 


Eigentor bei der Mehrwertsteuerabführung?

Da hoffen wir doch alle einmal dass Herr Philippe Welter bei der neuen GmbH seine Soll-Versteuerung gut im Auge behält und auch brav die bei Rechnungsstellung unmittelbar anfallende Mehrwertsteuer von 19% für seine "Phantom" Rechnungen an den Fiskus abführt. 

Es wäre unschön, wenn die Umsatzsteuerfahndung ihm jetzt in der heißen Phase vorzeitig einen Platzverweis erteilen würde... 




Mittwoch, 30. Januar 2013

Photon Power Anleihe - Warten auf den Knall?


Die Anleger der umstrittenen Photon Power Anleihe der zur Photon Gruppe gehörenden Photon Power AG werden langsam nervös und formieren Ihren juristischen Widerstand gegen die Praktiken der Photon Gruppe. 

Hintergrund ist, dass glaubwürdige Gerüchte existieren, dass Gelder der Photon Power Anleihe an die insolvente Photon Europe vergeben worden sind und nicht wie versprochen zur Errichtung von Solarkraftwerken eingesetzt wurden. 

Folgendes vermeldet die Kanzlei Penker&Partner aus Landshut hierzu:      
   

Anleihen der Photon Power AG

Von: Geschäftsführung
Wir vertreten derzeit mehrere Anleger, die Anleihen bei der Photon Power AG gezeichnet haben. 
Es handelt sich bei diesen Anleihen um ein endfälliges festverzinsliches Wertpapier. 

Eine Garantie für die Rückzahlung am Ende der Laufzeit besteht nicht. Das bedeutet, dass der Anleger mit dem eingelegten Geld verlustig gehen kann. Aufgrund an uns herangetragener Hinweise prüfen wir derzeit, ob die Photon Power AG das von den Anlegern eingelegte Geld tatsächlich wie in den Prospekten vorgesehen investiert hat. 

Es sind bereits einige Unstimmigkeiten aufgetreten, die derzeit von uns auf ihre Relevanz geprüft werden. Außerdem prüfen wir, ob die Versprechen, die die Photon Power AG im Zusammenhang mit dem Prospekt abgegeben hat eingehalten werden. 

Soweit die Photon Power AG darauf verweist, dass das zur Anleihe ausgegebene Prospekt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geprüft worden sei, ist klarzustellen, dass die Aufsichtsbehörde keine inhaltliche Prüfung der Anlage vorgenommen hat. 

Weiter prüfen wir derzeit für unsere Mandanten die Auswirkungen der Insolvenz der Photon Europe GmbH auf die Anleihensicherheit. 

Sollten Sie Fragen zur der von Ihnen gezeichneten Photon Anleihe haben, wenden Sie sich gern an uns. Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Daniela Freimann.

Link






Sonntag, 2. Dezember 2012

PV.TV: Das Magazin Akte Photon 2/2012 - Teil 1 und 2

Themen des Videobeitrages von PV.TV: 

  • Zahlungsunfähigkeit der Photon Europe GmbH
  • Hintergrund der Meldeadressen von Photonvorständen in Belgien
  • Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aachen (AZ 302 Js 536/11) zur Insolvenzverschleppung in der Photon Gruppe
  • weitere gerichtliche Anordnung zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung an die Geschäftsführung
  • betriebsbedingte Kündigungen von rund 30 Mitarbeitern in der Photon Gruppe
  • Gehälter in der PhotonGruppe seit September teilweise nicht gezahlt
  • Anleihe der Photon Power AG völlig intransparent
  • Anleihevertrieb unter Vortäuschung falscher Tatsachen
  • Gerüchte über unbezahlte Module in den Projekten der Photon Power AG
  • Fristlose Kündigungen von Mitarbeitern nach Bestreben einen Betriebsrat zu gründen
  • Phillippe Welter mehrfach als faktischer Geschäftsführer bestätigt
  • Heliotec Photovoltaik GmbH mit Geschäftsführer Phillippe Welter wurde Sept. 1998 wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst, damals ermittelte laut WDR die Staatsanwaltschaft Aachen wegen Subventionsbetrug
  • Bonität der Photon-Gruppe
  • Risiken der PhotonPowerAG Anleihen


Beiträge von:
  • Creditreform
      • Auskünfte über Privatpersonen in Belgien auf Grund von Datenschutzbestimmungen nicht möglich. 
  • Markus Dentz    -   Finance - Das Magazin für Finanzchefs
      • Einordnung der Anleihen der Photon Power AG
  • Thomas Pfister   -   Verbraucherzentrale NRW
      • Risikobewertung der Photon Power AG Anleihen
  • Michael Mönig   -   Fachanwalt für Insolvenzrecht, Möning und Partner
      • Auswirkungen von Insolvenzen in Firmengruppen auf Anleihen
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin
      • BaFin prüft nicht die Zweckgebundenheit von Emissionserlösen für Anleihen

  • Deutscher Presserat    -    Beschwerdeausschuss
      • Urteil zum Verstoß der Photonredaktion gegen §2 (Sorgfalt der Recherche) des Pressekodex
  • Dr. Jan Kai Dobelmann    -    RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen 
      • erfolgreiche Beschwerde beim deutschen Presserat gegen die Photon Redaktion
  • Franz Blatt    -    Ver.di Gewerkschaftssekretär
      • Bestätigung des WDR Berichts und der Meldung der Aachener Nachrichten zu den Vorgängen um das gerichtlich aufgehobene Hausverbot beim Photon Verlag





Teil 1 des Beitrages: 






Teil 2 des Beitrages:






Donnerstag, 19. Januar 2012

Photon attackiert Photonwatch die 4. - Abmahnung und Klageandrohung wegen Urheberrechtsverstößen


Liebe Leser,

das ist eine interessante Woche, Photonwatch wird von der Photon richtig ernst genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen Urheberrechtsverletzungen formuliert.

Im Kern geht es darum, dass die Photon ein Urheberrecht auf die zahlreichen Richtigstellungen beansprucht, die das Blatt in jeder Ausgabe so produziert. 

Der Anspruch von Photonwatch ist diese Richtigstellungen breit zu publizieren, damit die zahlreichen Opfer dieser "fortlaufenden Recherchefehler" nicht erst das Blatt kaufen müssen um andere hierüber zu informieren. 

Es wird interessant wie ein Gericht eine derartige Klage wertet. 

Dieser vierte Versuch der Einschüchterung ist schon etwas werthaltiger, als die anderen drei. Wir werden die Auseinandersetzung aufnehmen. 


Photonwatch wird trotzdem nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns auf diese hoch interessante Auseinandersetzung!

Mittwoch, 18. Januar 2012

Photon attackiert Photonwatch die 3. - Klageandrohung wegen bewusster Irreführung


Liebe Leser,

heute ist wieder ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon noch weiter ernster genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen irreführender Berichterstattung fabuliert.

Weil Photon in unserer Selbstdarstellung:

Was macht PhotonWatch?
Wir dokumentieren die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme der Berichterstattung. Dabei zeigen wir tagesaktuell sachliche Fehler, sinnentstellendes und bewusst Irreführendes in den Berichterstattungen auf. Wir weisen auf Rechercheunterlassungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und andere journalistische Unzulänglichkeiten hin und beschäftigen uns mit dem Selbstverständnis der Photon-Gruppe und ihrer Wechselwirkung untereinander.

Auch geben wir betroffenen die Möglichkeit hier im PhotonWatch die Möglichkeit Ihre Leserbriefean die Redaktion unmittelbar und ungekürzt der breiten Öffentlichkeit zukommen zu lassen.

angeblich in einem schlechten Licht erscheint, sollen wir auf unsere Aktivitäten verzichten!

Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst. Ach so, das ist ja der vom letzten und vorletzten Mal!

Aber es ist ein dritter (schon etwas lahmerer) Versuch der Einschüchterung, hat ja bei den beiden anderen nicht gezündet.


Photonwatch wird nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns drauf!

Montag, 16. Januar 2012

Photon attackiert Photonwatch die 2. - Klageandrohung wegen Falschaussage zum Persönlichkeitsrecht


Liebe Leser,

heute ist wieder ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon noch ernster genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht fabuliert.

Weil Photon in unserer Selbstdarstellung:

Was ist das Ziel von PhotonWatch?
Ziel ist von der Berichterstattung betroffenen Unternehmen, Institutionen oder Personen die Möglichkeit zu geben, der Öffentlichkeit die objektive Wahrheit zur Berichterstattung mitzuteilen. Dabei geht es uns sowohl um bewusste Falschinformationen als auch um Fehler, die aus dem Geschäftsmodell der Photon-Gruppe erwachsen.

angeblich in einem schlechten Licht erscheint, sollen wir auf unsere Aktivitäten verzichten und  1.379,80 € zahlen!

Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst. Ach so, das ist ja der vom letzten Mal!

Aber es ist ein zweiter Versuch der Einschüchterung, hat ja bei anderen bereits funktioniert.


Photonwatch wird nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns drauf!


Montag, 12. Dezember 2011

Photon attackiert Photonwatch - die 1. Abmahnung wegen Markenrecht

Liebe Leser,

heute ist ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon ernst genommen!


Der Postbote überbrachte uns heute eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Markenrecht fabuliert.

Weil Photon den Markennamen Photon besitzt sollen wir auf den Namen Photonwatch verzichten und 1.379,80 € zahlen!

Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst.

Aber es ist ein guter Versuch der Einschüchterung, hat ja bei anderen bereits funktioniert.


Photonwatch wird nicht nachgeben! 

Photonwatch zahlt nicht! 

Photonwatch läßt die Photon klagen!

Wir freuen uns drauf!