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Montag, 29. Juli 2013

Interessanter Beitrag zum Thema Selbstzensur und Meinungsfreiheit

Ein wichtiger Beitrag rund um den Themenkomplex:

Überwachung - Selbstzensur und Meinungsfreiheit 
Interessant ist der Beitrag ab Minute 2:55, in der über die Thematik einer Selbstzensur durch Druck von Aussen geredet wird. 

Ein Druck, wie ihn das Photon Umfeld gerne gegenüber missliebigen Äußerungen aufbaut und unter dem auch Beiträge hier auf Photonwatch leiden. 


Montag, 10. Juni 2013

In eigener Sache: Erneuter anwaltlicher Angriff von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann zwingt PhotonWatch zur Löschung weiterer Meinungsäußerungen


Anwaltliche Drohungen als bekannte Photon-Praxis:

Heute ist ein erneutes Anschreiben der Anwälte der Ex-Photion Redakteurin Ines Rutschmann bei den Betreibern des PhotonWatch Blogs eingegangen. 

In diesem wird anwaltlich per Ultimatum gefordert, weitere Beiträge in der Debatte um die Aktivitäten der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann zu zensieren und einzelne Sätze selektiv zu löschen. 




Zwangslage durch gerichtliches Verfahren


Auf Grund des laufenden gerichtlichen Verfahrens sind wir leider gezwungen dieser Forderung auf Löschung nachzukommen. 

Die betreffenden Stellen sind auf PhotonWatch fortan mit folgendem Hinweis gekennzeichnet:


Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 





Beiträge und Kommentare von selektiven Löschungen betroffen

Betroffen von diesem Vorgehen sind folgende Beiträge auf diesen Blog:

Das Photon Umfeld und die Meinungsfreiheit vom 26.02.2013 

sowie

Photon Praktiken vor Gericht vom 23.05.2013


Desweiteren sind aber auch Kommentare von derartigen Löschungsforderungen betroffen. 

Diese sind im Blog nun ebenfalls mit dem Warnhinweis versehen. 




Selektive Aggression gegen einzelne Aussagen und Vermutungen zu Motiven, Recherchetiefe und Arbeitsdaten

Klar ist das Frau Rutschmann und Ihre Anwälte den PhotonWatchBlog schon länger intensiv nach missliebigen Aussagen durchkämmen. 

Bei derartig emsigen Aktivitäten drängt sich die Frage auf, warum seitens der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann zwar aggressiv gegen einige Aussagen und Meinungsäußerungen vorgeganen wird, andererseits ein anderer justiziabler Kernvorwurf aber vollkommen unbehelligt bleibt?





Diskussionsthread um ungefragte Telefonmitschnitte bei der Photon bleibt unbehelligt 



   Anonym7. Februar 2013 21:28

  1. Na dann fange ich mal an. Systematisch wurden bei Solarverlag und auch bei Photon Europe Interviews mit Außenstehenden ohne Ankündigung mitgeschnitten. Redakteure wurden von Frau Kreutzmann und Herrn Welter dazu angehalten. So entstand eine riesige Datenbank mit Telefonmitschnitten, selbst der Mitarbeiter untereinander. Zudem wurden die Mitarbeiter in Berlin via Kameras an ihrem Arbeitsplatz überwacht.
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  2. Ist das nicht strafbar?
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  3. Meinen Post würde ich auch beeidigen.
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  4. Das kann ich bestätigen PHOTON hat immer unerlaubt Telefongespräche mitgeschnitten. Fragen Sie mal Frau Rutschmann.
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Warum aber bleibt obiger Diskussions-Post von den Anwälten der Frau Rutschmann unbeanstandet?

Anscheinend kennt Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann die Antwort darauf genau... 






Montag, 7. Januar 2013

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Zimmer, 

da eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Google+ Account erfolglos verlaufen ist, bitten wir Sie als Betreiber der Plattform Photonwatch hiermit öffentlich um Stellungnahme zu der untenstehenden Aussage, die Sie über die ehemalige Photon Redakteurin Frau Ines Rutschmann getätigt haben:



Hintergrund:

Am 03. Januar 2013 ist bei der Energy Info Center GmbH, die den Photonwatch Blog rechtlich betreibt ein anwaltliches Schreiben eingegangen. Dieses Schriben der VBR Rechtsanwälte fordert im Namen der Mandantin Ines Rutschmann folgendes:


"Auf der Internetseite veröffentlicht ein Herr Kai Zimmer unwahre Tatsachenbehauptungen über unsere Mandantin, die geeignet sind, den guten Ruf unserer Mandantin und ihr berufliches Fortkommen empfindlich zu gefährden und in Mitleidenschaft zu ziehen. 


Betroffen sind Aussagen in dern folgenden Beitrag von Herrn Kai Zimmer auf Ihrer Internetseite „http://photonwatch.blogspot.com/p/handelnde-personen-der-photon-gruppe.html“:

Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese Behauptungen sind falsch und verletzen unsere Mandantin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Unsere Mandantin ist eine in der Öffentlichkeit allgemein angesehene und sorgfältig arbeitende Redakteurin. Sämtliche von Frau Rutschmann verfasste Artikel basieren auf sorgfältigen Recherchearbeiten. 
Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese zielgerichteten Falschbehauptungen des Herrn Zimmer sind in hohem Maße geeignet, den guten Ruf unserer Mandantin und ihre Berufsausübung erheblich zu beeinträchtigen. 

Zwar wird Herr Zimmer als Täter hierfür Rechenschaft gezogen und auch für die verursachten Schäden hattbar gemacht werden. Jedoch ist die Energy Info Center EIC GmbH ihrerseits zur Löschung der Falschbehauptungen verpflichtet. Ihre gegenüber Frau Ines Rutschmann getätigte Äußerung, eret nach Vorliegen einer einstweiligen Verfügung gegen Herrn Zimmer tätig werden zu müssen, ist rechtlich unzutreffend. 

Denn ein Diensteanbieter (Forumsbetreiber) wird ebenfalls für Rechtsverletzungen verantwortlich, wenn er die Rechtswidrigkeit des Eintrags entweder von Beginn an kannte oder bei Kenntniserlangung den Eintrag nicht unverzüglich entfernt (BGH Urteil vom 25. Oktober 2011 Az.: VI ER 93l ‘10). Mit dern vorliegenden Schreiben setzen wir Sie daher über die rechtswidrige Falschbehauptung auf Ihrer Internetseite in Kenntnis.



Im Namen unserer Mandantin fordern wir Sie auf, den vorgenannten Einträge auf der Internetseite sofort, spätestens bis zum 08.01.2013, zu löschen; 

Andernfalls werden wir die unserer Mandantin bei erfolgtem Ablauf der Frist zustehenden 

Ansprüche unmittelbar gerichtlich durchsetzen."




In der Essenz wird der Energy Info Center EIC GmbH als Betreiberin von Photonwatch also eine Klage wegen einer Meinungsäußerung eines Kommentators angedroht. 

Da Sie Herr Zimmer sich nicht bei Photonwatch als Kommentator angemeldet hatten, ist uns Ihre Kontaktadresse nicht bekannt. Sie hatten anders als anonyme Teilnehmer Ihren Kommentar nicht anonym sondern mit Ihrem Google+ Account abgegeben. 

Weil unsere von den Anwälten von Frau Ines Rutschmann forcierte direkte Anfrage an Sie, Herr Zimmer erfolglos verlief, erfolgt nun der öffentliche Aufruf an Sie, Herrn Zimmer einen Kommentar zu Ihrer Äußerung abzugeben. 

Die Kernfrage ist hierbei, ob dies eine zulässige freie Meinungsäußerung ist oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung, wie es der Anwalt von Frau Ines Rutschmann definiert. 

Diese Antwort können nur Sie Herr Zimmer geben, folglich erfolgt dieser öffentliche Aufruf, als einzige verbliebene außergerichtliche Klärungsmöglichkeit. 

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung Energy Info Center EIC GmbH

++++++++++ Anmerkung der Redaktion für außenstehende Leser:

Die Plattform Photonwatch steht für eine freie Meinungsäußerung im Netz, ob anonym oder mit dem eigenen Namen. 

Wir haben dies wiederholt bewiesen indem auch kritische Kommentare über die Betreiber von Photonwatch offen für alle sichtbar stehengelassen werden. 

Wir lehnen eine Zensur von Beiträgen aus grundsätzlichen Erwägungen ab. 

Sicher werden wir bei einem gerichtlichen Nachweis der Rechtsposition von Frau Rutschmann im Sinne der Gerichtsentscheidung handeln, wir respektieren die Urteile der Justiz uneingeschränkt. 

Bis zu diesem gerichtlichen Nachweis müssen wir jedoch auch feststellen, dass die Photon Redaktion, deren tragendes Mitglied Frau Ines Rutschmann bis vor kurzem war, vom deutschen Presserat wegen genau diesem Sachverhalt (Mangelnde Sorgfalt der Recherche) (§2 Presskodex) verurteilt wurde. 

Auch finden wir es nicht richtig, dass Frau Ines Rutschmann und Ihr Anwalt eine Gegendarstellung oder einen öffentlichen Kommentar strikt ablehnen und sich darüber hinaus weigern Belege für eine Recherche beizubringen oder gegen den Urheber des Kommentars gerichtlich vorzugehen.