Aachen, 05. Februar 2013. Das Verlagsgeschäft der PHOTON Europe wird mit Wirkung zum 01.02.2013 von der PHOTON Publishing in eigenem Namen und auf eigene Rechnung fortgeführt.
Die PHOTON Publishing hatte bereits in den vergangenen Wochen die Geschäftsbesorgung für die PHOTON Europe durchgeführt.
Im Rahmen eines „Asset Deals“ hat die PHOTON Publishing die materiellen und immateriellen Vermögenswerte der PHOTON Europe übernommen und wird auch alle Verträge mit Abonnenten und Anzeigenkunden weiterführen.
Auch die offenen Altforderungen der PHOTON Europe gegenüber Kunden werden von der PHOTON Publishing übernommen.
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Da bleibt die Frage, ob sich Kunden mit Abonnements oder Werbekunden dieses bieten lassen müssen, oder ob nicht ein Sonderkündigungsrecht besteht...
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Freitag, 8. Februar 2013
Dienstag, 11. Dezember 2012
So kommt man an sein Geld - kleiner Tipp für Gläubiger der Photon Gruppe
Doch, es gibt es noch Geld im Photon Verlag, wenn auch nur für die derzeit gefährlichsten Gläubiger ...
Im konkreten Fall wurden freiberufliche Arbeiten durch die Redaktion bestellt und von der Gläubigerin ausgeführt. Danach wurden Sie aber vom Verlag nicht termingerecht bezahlt und dann von der Photon sogar Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid eingelegt.
Eigentlich eine aussichtslose Lage für den Gläubiger, möchte er nicht eine Klage erheben, die mit weiteren finanziellen Vorleistungen verbunden ist. Gewinnt er diese Klage müsste die Photon zwar die Kosten tragen, geht die Photon aber während des langwierigen Prozesses pleite, gibt es nichts.
Bewegung in die Situation kam aber, als die Gläubigerin, wegen der exemplarischen Dimension des Verhaltens des Photon Verlages gegenüber Freiberuflern, ihren Fall der Staatsanwaltschaft Aachen per Brief vorgetragen hatte und dieses der Photon Redaktion gemeldet hatte.
Danach wurde der bisher durch die Redaktion erfolgreich verzögerte Bezahl-Vorgang plötzlich Chefsache!
Diese Forderungen wurden dann auch unter Vorbehalt überwiesen.
Auch wenn ein dickes Fragezeichen bleibt, warum eine klare Forderung nur unter Vorbehalt beglichen wird, ist trotzdem klar:
Geld unter Vorbehalt zu haben, ist in dieser Lage besser, als eine rechtmäßige Forderung gegen einen derart wackligen Schuldner zu besitzen.
Im konkreten Fall wurden freiberufliche Arbeiten durch die Redaktion bestellt und von der Gläubigerin ausgeführt. Danach wurden Sie aber vom Verlag nicht termingerecht bezahlt und dann von der Photon sogar Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid eingelegt.
Eigentlich eine aussichtslose Lage für den Gläubiger, möchte er nicht eine Klage erheben, die mit weiteren finanziellen Vorleistungen verbunden ist. Gewinnt er diese Klage müsste die Photon zwar die Kosten tragen, geht die Photon aber während des langwierigen Prozesses pleite, gibt es nichts.
Bewegung in die Situation kam aber, als die Gläubigerin, wegen der exemplarischen Dimension des Verhaltens des Photon Verlages gegenüber Freiberuflern, ihren Fall der Staatsanwaltschaft Aachen per Brief vorgetragen hatte und dieses der Photon Redaktion gemeldet hatte.
Danach wurde der bisher durch die Redaktion erfolgreich verzögerte Bezahl-Vorgang plötzlich Chefsache!
Im konkreten Fall meldete sich sofort der Herausgeber der Photon Herr Phillippe Welter persönlich und sagte die umgehende Überweisung der offenen Gelder zu.
Diese Forderungen wurden dann auch unter Vorbehalt überwiesen.
Auch wenn ein dickes Fragezeichen bleibt, warum eine klare Forderung nur unter Vorbehalt beglichen wird, ist trotzdem klar:
Geld unter Vorbehalt zu haben, ist in dieser Lage besser, als eine rechtmäßige Forderung gegen einen derart wackligen Schuldner zu besitzen.
Wer also seiner berechtigten Forderung Nachdruck verleihen möchte und glaubt sein Fall habe Beispielcharakter für die Ermittlungen zur Insolvenzverschleppung, sollte eventuell ebenso vorgehen.
Anschrift für die Meldung offener Forderungen mit exemplarischem Charakter im Ermittlungsverfahren zur Insolvenzverschleppung:
Staatsanwaltschaft Aachen
Oberstaatsanwalt Robert Deller
Aktenzeichen (AZ 302 Js 536/11)
-Justizzentrum-
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
-Justizzentrum-
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
++++ Aktualisierung ++++
Amtsgericht Aaachen beschließt Insolvenzverfahren und bestellt Rechtsanwalt André Seckler, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen zum vorläufigen Insolvenzverwalter nach §22 Insolvenzordnung (Aktenzeichen 92 IN 243/12).
In sofern sollten Sie die Staatsanwaltschaft nur noch mit exemplarischen Hinweisen versorgen, die auf Insolvenzstraftaten hindeuten.
Amtsgericht Aaachen beschließt Insolvenzverfahren und bestellt Rechtsanwalt André Seckler, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen zum vorläufigen Insolvenzverwalter nach §22 Insolvenzordnung (Aktenzeichen 92 IN 243/12).
In sofern sollten Sie die Staatsanwaltschaft nur noch mit exemplarischen Hinweisen versorgen, die auf Insolvenzstraftaten hindeuten.
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