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Mittwoch, 30. Dezember 2015

Konnte man nicht erahnen! - Photon Power AG über Nacht insolvent

 Aachen: Photon AG insolvent

Das Aachener Unternehmen Photon Power AG hat beim Amtsgericht ein Insolvenzverfahren eröffnet. Nach Aussage des zuständigen Insolvenzverwalters steht das Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit. Davon könnten auch mehrere Kleinanleger betroffen sein. Die Photon Power AG hat Photovoltaikanlagen gebaut, finanziert durch private Anleihen. Viele Anleger müssen jetzt um ihr Geld bangen. Dabei geht es um mehrere Millionen Euro. Eine genaue Summe kann der Insolvenzverwalter noch nicht nennen. Derzeit werden die Bücher geprüft. Dies könne bis März dauern, heißt es. Die Photon Power AG gehört zur einer Holding. In den vergangenen Jahren haben mehrere Tochterunternehmen Insolvenz angemeldet. Von einst 180 Mitarbeitern haben nur noch 16 einen Job.

http://www1.wdr.de/studio/aachen/nrwinfos/nachrichten/studios156790.html


Mittwoch, 30. Juli 2014

Amtsgericht Aachen eröffnet formales Insolvenzverfahren zur Photon Holding

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 317/13 

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 6505 eingetragenen Photon Holding GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Kreutzmann Annegret, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Herausgabe von Publikationen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2014, um 12:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.12.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.

Zugleich werden die Verfahren 92 IN 317/13 und 92 IN 52/14 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen, Telefon: 024118296826, Fax: 024151564331.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 15.10.2014, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,

· die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),

· Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

· Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

· und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aachen, Raum D 1.401 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

92 IN 317/13

Amtsgericht Aachen, 23.07.2014

Dienstag, 18. Februar 2014

Das siebte Leben - Insolvenz für Solar Beteiligungen GmbH scheint aufgehoben

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 295/13  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8362 eingetragenen Solar Beteiligungen GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Hammerbrückweg 8, BEL-4728 Hergenrath

Geschäftszweig: Verwaltung u. Vermietung sowie Veräußerung von Vermögensgegenständen

sind die am 20.12.2013 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 14.02.2014 aufgehoben worden.


92 IN 295/13
Amtsgericht Aachen, 14.02.2014 

Dienstag, 24. Dezember 2013

Alle Jahre wieder: Dezember ist Insolvenzzeit für die Photon-Gruppe

Die Photon-Gruppe unter Leitung der resoluten Matriarchin Annegret Kreutzmann und dem De-Facto Geschäftsführer Philippe Welter war stets ein ominöses Konstrukt aus verwinkelten Beteiligungen und undurchsichtigen Finanzströmen. 


Nun pünktlich zu Weihnachten aber fallen aber wieder weitere Dominosteine in dem unsolide finanzierten Ensemble der Restfirmen und -beteiligungen. 


Für die Solar Beteiligungen GmbH wurde am 20.12.2013 um. 12:35 Uhr Insolvenz angeordnet. Dies erfolgt ca. 1 Jahr nach der Insolvenz der Photon Europe GmbH, die einen Millionenschaden verursacht hat. 

Die Solar Beteiligungen GmbH war eine Kernholding des Duos Annegret Kreutzmann und Philippe Welter mit der einiges an Geschäften getätigt wurde, von denen noch nicht einmal führendes Personal des Verlages wusste. Selbst engste Vertraute des Photon-Führungszirkels konnten sich auf das Unternehmen Solar Beteiligungen GmbH und seine Funktion in der Firmengruppe keinen Reim machen. 

Die Solar Beteiligungen GmbH ist im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren des Photon erstmals in der Öffentlichkeit auf, als hierüber bei der gescheiterten Absetzung des Insolvenzverwalters Seckler von der Photon-Gruppe versucht wurde Stimmrechte zu erhaschen. Dieses konnte aber durch ein beherztes Aufdecken der Innenverhältnisse vereitelt werden, so dass die Rechtspflegerin damals folgende Stimmverbote erlassen hatte:

  • Solare Beteiligungen GmbH 
  • Photon Holding GmbH
  • Photon Power AG
  • Philippe Welter Consulting
  • Grand Systems GmbH
  • Photon Laboratory GmbH
  • Andreas Lohse
  • Michael Schmela



Offenbar wurden aber über dieses Unternehmen Solar Beteiligungen GmbH Gelder aus der Photon Europe GmbH abgezogen und anderen "Tätigkeiten" des Führungsduos Kreutzmann Welter zugeführt. Dem Vernehmen nach ging es um die scheinbar überteuerte Vermietung von Möbeln und anderen Gegenständen an die Photon Europe GmbH in der die gesamte Belegschaft steckte.  

Nun scheint das Spiel mit dem Geldverschieben auch bei der Solar Beteiligungen GmbH ein Ende zu haben. Frau Kreutzmann scheint wieder einmal Einigen eine Menge Geld schuldig zu sein …



Zitat aus dem offiziellen Portal zur Insolvenzbekanntmachung der Bundesregierung:

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 295/13  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8362 eingetragenen Solar Beteiligungen GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Geschäftszweig: Verwaltung u. Vermietung sowie Veräußerung von Vermögensgegenständen

ist am 20.12.2013, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Auf der Hüls 198, 52068 Aachen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

92 IN 295/13
Amtsgericht Aachen, 20.12.2013

Donnerstag, 13. Juni 2013

Die Zwiebel häutet sich: Mitschneidepraktiken bei der Photon werden zum öffentlichen Thema bei den PhotonWatch Lesern

Der letzte Beitrag über die Zensurmaßnahmen gegen das PhotonWatchblog besitzt zwei aktuelle Parallelen in anderen Bereichen unsere Gesellschaft:


Meinungsfreiheit im Internet - aktuelle Beispiele

Hier sind zwei aktuelle Meldungen zum Thema Meinungsfreiheit und Zensur, die zwar nicht in der Sachlage identisch sind, aber verdeutlichen wie brandaktuell diese Diskussion um Meinungsäußerungen im Internet und deren juristische Gefahr ist:

Spiegel.de: Meinungsfreiheit: CSU-Prominenz blamiert sich mit Feldzug gegen Leserbriefschreiberin

und

Welt.de: CSU-Frau erhält nach Mollath-Tweet Polizeibesuch




Interessanter als der Beitrag zum Bereich Zensur fanden die Leser von Photonwatch aber eine kleine Randnotiz am Ende zum Thema ungefragte Telefonmitschnitte durch die Photon Redaktion. 



Gibt es bald ein Photon-Gate?


Zur Erinnerung (http://nixontapes.org)

Between February 1971 and July 1973, President Richard Nixon secretly recorded 3,700 hours of his phone calls and meetings across the executive offices. These recordings played a leading role in the resignation of our 37th president on August 9, 1974. They remain perhaps the greatest treasure of information ever left by a president, as well as the most complex, controversial set of presidential records in U.S. history.





Öffentlicher Vorwurf ungefragten Mitschneidens

Grundlage der Diskussion ist die erstmals am 07. Februar 2013 geäußerte Aussage eines Insiders, dass in der Photon-Redaktion Telefonate ungefragt mitgeschnitten wurden, ohne dass davon der Gesprächspartner informiert wurde. Genauso wie Nixon es zwischen 1971 und 1973 tat. 


Über diese bereits nun schon von vielen der PhotonWatch-Redaktion namentlich bekannten Zeugen bestätigte Behauptung, dass in der Photon-Redaktion fast routinemäßig wichtige Gespräche mit Dritten ungefragt mitgeschnitten wurden, enbrannte rasch eine kontroverse Diskussion unter den Lesern. 




Bekannte Fakten zum Thema ungefragte Telefonmitschnitte und Videoüberwachung:


Tobit Telefonserver

Das es diesen Tobit-Telefonserver gab, der solche Gesprächsmitschnitte einfach ermöglichte, belegt die Forderungsliste des Insolvenzverwalters in der die offene Rechnung für die Jahresgebühren ausgewiesen sind. 


Druck von Oben

Mehrere Ex-Redakteure berichteten von massivem und anhaltendem Druck der Geschäftsleitung um Annegret Kreutzmann und Philippe Welter hiermit "Beweismaterial" zu beschaffen. Hierdurch entstand ein ungeheurer Druck auf Individuen der bei vielen von massivem Selbstzweifeln am eigenen Handeln durchsetzt war. 


Videoüberwachung in Berlin

Das Berliner Büro war mit einer Videokamera Live nach Aachen in den Serverraum geschaltet und dort über einem Beamer auf der Wand der IT Abteilung zu sehen. Dies ist auch vielen externen Besuchern der IT-Räume in Aachen aufgefallen. 






Ziel von PhotonWatch: Aufarbeitung des System Photon

Ziel von Photonwatch ist nicht die Klärung einer individuellen Schuldfrage zwischen Tätern, Getriebenen und Opfern, sondern die Aufarbeitung des Systems Photon. 



Wenn die Diskussionen unter den Lesern weiterhin derartige Impulse setzen können wir gemeinsam das System Photon mit all seinem Druck, dem Leid und der Skrupellosigkeit der Geschäftsleitung gegenüber Angestellten, Investoren, Gesprächs- und Geschäftspartnern dokumentieren und entlarven. 


Leserbeiträge geben authentisches Bild der Situation 

Denn nur aus diesen authentischen Leser-Beiträgen wird klar, welch zum Teil unmenschlichem Druck Viele bei der Photon ausgesetzt waren, wissentlich gegen ethische und zum Teil auch strafrechtliche Grenzen zu verstoßen.   



Darüber hinaus scheint Allen im Blog klar, woher (Kreutzmann und Welter) die Handlungsimpulse und der unmenschliche Druck kamen. 

Hier gibt selbst bei den von einigen als "Photonies" bezeichneten Fans der Geschäftsleitung wenig Widerspruch. 




Über den Rest der Aktivitäten gibt es aber noch großen Aufklärungsbedarf!









Mittwoch, 29. Mai 2013

Da schau an: Photon Verlagsgebäude bei Immobilienscout zu mieten

Soeben ist eine interessante Meldung hereingekommen:


Bürohaus mit 2.963 qm in Aaachen zur Miete - Energieeffizienzgebäude mit top Ausstattung und Verkehrsanbindung



Bei Immobilienscout24 bietet der Eigentümer das Photon Verlagsgebäude in der Jülicher Strasse 376 zur Miete an:

http://www.immobilienscout24.de/expose/67778845?referrer=PROMINENT_PLACEMENT




Da scheint die Zahlungsmoral der Photon-Gruppe den hochfliegen Plänen auf einen Re-Launch doch schon wieder ein Schnippchen geschlagen zu haben. 

Das der mehr als geduldige Vermieter nun die Reissleine zieht und offenbar das Mietverhältnis gekündigt hat, ist mehr als logisch.  





Photon Firmenschild nicht bezahlt

Selbst das Unternehmen Flor & Sohn Lichtwerbung GmbH, das für den Posten Schriftzug Photon und Montage einen Betrag von 5.019,42 € zur Forderungstabelle des Insolvenzverwalters angemeldet hat, wird den Auszug nun bedauern. 



Auch das hauseigene Fitnessstudio ist Quelle der Schulden

So ist auch die Forderung der Firma Corporate Health in Aachen über 13.239,58 € für die Aktivitäten im schönen, nun zum Vermieter gehörigen (Vermieterpfandrecht) Fitness-Studio Teil des Schuldenberges von Frau Annegret Kreutzmann und Herrn Philippe Welter. 



Wer also in Aachen expandieren möchte, findet hier ein ideales Ambiente und einen nachsichtigen Vermieter. 



Nur wo gehen nun die Photon-Mitarbeiter hin, wenn die Photon-Gruppe auch noch das letzte Ihrer globalen Domizile verliert ???



Mittwoch, 17. April 2013

Kranksein nicht bei uns! - Die Photon Methode?


Die Gläubigerliste der Photon Europe GmbH liegt dem Photon Watchblog vor. 



Hieraus ergibt sich, dass die Photon Geschäftsführung um 


Annegret Kreutzmann 
und 
Phillippe Welter 


den Sozialkassen die gigantische Summe von 



3.170.814,24 € 

vorenthalten haben. 



Spitzenreiter ist die Techniker Krankenkasse, der anscheinend seit 2010 bis heute 818.000 € an Beiträgen vorenthalten wurden. 

Bei den vorhandenen Summen und den vorliegenen Zeiträumen fällt es schwer, nicht zu glauben, dass dieser Coup nicht von langer Hand vorbereitet wurde.  



Interessant hierbei ist was WIKIPEDIA zu einer derartigen Veruntreuung von Arbeitsentgelten der Sozialkassen schreibt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorenthalten_und_Veruntreuen_von_Arbeitsentgelt



Täter

§ 266a StGB ist ein so genanntes Sonderdelikt, das (abgesehen von dem Fall des Abs. 3; s. u.) nur von einem Arbeitgeber begangen werden kann. Bei der GmbH haftet der vertretungsberechtigte Geschäftsführer (Annegret Kreutzmann). Dessen Verantwortlichkeit beginnt mit der Bestellung. 

Aber auch der faktische Geschäftsführer (Philippe Welter) ist tauglicher Täter, nicht allerdings der Scheingeschäftsführer, dem jegliche Kompetenzen zur Einwirkung auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der GmbH fehlen. 




Rechtsfolge

Das Gesetz sieht als Rechtsfolge für den Arbeitgeber in den Fällen des § 266a Abs. 1 und 2 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, im Falle des § 266a Abs. 3 StGB ordnet das Gesetz für den Arbeitnehmer, der die ihm überlassenen Beiträge nicht weiterleitet Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an.

In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

§ 266a StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch, sodass derjenige, der den Tatbestand dieses Strafgesetzes verwirklicht für den dadurch verursachten Schaden auch zivilrechtlich in Anspruch genommen werden kann.




Dienstag, 16. April 2013

Klagen, Verlieren, Pleite sein! - Die Photon Methode?


Die Gläubigerliste der Photon Europe GmbH liegt dem Photon Watchblog vor. 


Wer sich mit Photon anlegte lebte juristisch gefährlich. 

Die Klage war das Mittel der Kommunikation, wenn der Photon Geschäftsführung um 


Annegret Kreutzmann 
und 
Phillippe Welter 


etwas nicht passte. 


Leider wurde aber auch viel Verloren, denn man hatte in den wenigsten Fällen das Recht auf seiner Seite. 


Die Photon Europe schuldet Ihren über 25 erfolgreichen Prozessgegnern die stattliche Summe von  



300.328,29 € 

Vor der Zahlung dieser berechtigten und gerichtlich bereits festgesetzten Forderungen hat man sich anscheinend elegant in die Insolvenz verdrückt. 


Bei den vorhandenen Summen für verlorene Prozesse und den vorliegenen Zeiträumen fällt es schwer, nicht zu glauben, dass dieser Coup nicht von langer Hand vorbereitet wurde.  




Work for free! Die Photon Methode?

Die Gläubigerliste der Photon Europe GmbH liegt dem Photon Watchblog vor. 



Hieraus ergibt sich, dass die Photon Geschäftsführung um 


Annegret Kreutzmann 
und 
Phillippe Welter 


ihre Angestellten um die wahnsinnige Lohnsumme von 



1.126.000,00 € 

geprellt haben. 



Was weiterhin Auffällig ist, dass unglaublich vielen Bewerber Ihre Reisekosten für Bewerbungsgespräche und Probeartikel vorenthalten wurden sowie unzähligen freien Mitarbeiter ihr vereinbartes Honorar vorenthalten wurde. 

Bei den vorhandenen Summen und den vorliegenen Zeiträumen fällt es schwer, nicht zu glauben, dass dieser Coup nicht von langer Hand vorbereitet wurde.  

Freitag, 12. April 2013

Photon Intranet: Verhalten des Insolvenzverwalters rechtlich nicht nachvollziehbar

Am heutigen Tage ist im Photon Intranet folgender Aufruf an die Mitarbeiter zu lesen:



------ Zitat Photon Intranet vom 12. April 2013 ------


Anmeldung von Mitarbeiterforderungen zur Tabelle / Bestreiten durch Herrn Seckler (Insolvenzverwalter) 

Bei der Durchsicht der Anmeldung zur Insolvenztabelle ist und aufgefallen, dass nicht alle Mitarbeiter Ihre berechtigten Forderungen angemeldet haben. Auch wenn die von Herrn Seckler gesetzte Frist am 15. März abgelaufen ist, so bedeutet das nicht, dass Anmeldungen nicht mehr möglich sind. Grundsätzlich ist jederzeit eine Anmeldung vor Beendigung des Verfahrens möglich. 

Aufgrund der nicht unerheblichen Massequote empfehlen wir dringend jedem Mitarbeiter, sofern noch nicht geschehen, berechtigte Forderungen anzumelden... 

------- Zitat Ende ------ 


Was bedeutet das? - Was kann aus diesem Beitrag der Photon Publishing Geschäftsleitung gefolgert werden? 

Der Hinweis auf eine "nicht unerhebliche Massequote" würde bedeuten, dass der bisherige Eindruck, den der Insolvenzverwalter Seckler in der Öffentlichkeit erweckt hatte, es sei nur eine leere Hülle vorhanden, offensichtlich sachlich falsch war. 










------ Zitat Photon Intranet vom 12. April 2013 ------


Anmeldung von Mitarbeiterforderungen zur Tabelle / Bestreiten durch Herrn Seckler (Insolvenzverwalter) 

... Leider hat Herr Seckler (Insolvenzverwalter) alle Forderungen bestritten, ohne dass dies bisher begründet oder - soweit und bekannt - den anmeldenden Mitarbeitern mitgeteilt worden wäre. 

Nach Auskunft unserer Rechtsanwälte ist das Bestreiten rechtlich nicht nachvollziehbar...

------- Zitat Ende ------ 


Was bedeutet das? - Was kann aus diesem Beitrag der Photon Publishing Geschäftsleitung gefolgert werden? 

Die Photon Geschäftsleitung wirft dem Insolvenzverwalter Seckler im Intranet unternehmensöffentlich vor entweder inkompetent zu sein oder verfahrenswidrig gegen das Insolvenzgesetz zu handeln






------ Zitat Photon Intranet vom 12. April 2013 ------

Vetretung auf der Gläubigerversammlung 

... Da wie gesagt mit einer nicht unerheblichen Quote im Verfahren zu rechnen ist, sollten sie unbedingt rechtlich gegen die Zurückweisung der Forderungen vorgehen. 

Leider ist dieses Vorgehen wiederum mit Kosten verbunden (Rechtsvertretung, ggf. Gerichtsgebühr).

Unsere Anwälte haben jedoch ein Verfahren erarbeitet, dass Ihnen kurzfristig zur Anerkennung Ihre Forderung durch Herrn Seckler verhilft und das kostenfrei für Sie ist...

Da die Photon Publishing ebenfalls auf der Versammlung durch einen Anwalt vertreten ist und dessen Kosten ohnenhin anfallen, können wir anbiete, dass dieser Anwalt, Herr Rechtsanwalt L. Sie kostenfrei mitvertritt... 

------- Zitat Ende ------ 


Was bedeutet das? - Was kann aus diesem Beitrag der Photon Publishing Geschäftsleitung gefolgert werden? 

Die Photon Geschäftsleitung (die selbe die das Geld der Mitarbeiter einst veruntreute) möchte nun Blankovollmachten von Ihren Mitarbeitern für deren Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung haben









------ Zitat Photon Intranet vom 12. April 2013 ------

Vetretung auf der Gläubigerversammlung 

... Weiterhin wird die Photon Publshing  im Termin versuchen, einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Gelder, die Kunden der Photon Publishing irrtümlich auf das alte Konto der Photon Europe überwiesen hatten, unverzüglich an die Photon Publishing herauszugeben sind. Da es sich hier um einen hohen fünststelligen Betrag handelt wird diese Maßnahme die Liquidität der Photon Publishing deutlich Verbessern ... 

------- Zitat Ende ------ 


Was bedeutet das? - Was kann aus diesem Beitrag der Photon Publishing Geschäftsleitung gefolgert werden? 

Die Photon Geschäftsleitung möchte erneut in die Insolvenzmasse der Photon Europe greifen. Auf diese Weise werden die Gläubiger ein zweites mal enteignet

Auch gibt die Photon Geschäftsleitung unternehmensintern zu, dass eine Liquiditätslücke bei der Photon Publishing besteht, wodurch die Mitarbeiter schon wieder um Ihr Geld zittern müssen. 







Was bedeutet das Alles für die Lage des Insolvenzverfahrens?

1. Der Käufer (Photon Publishing) unterstellt dem Insolvenzverwalter Seckler unternehmensöffentlich Inkompetenz und rechtswidriges Vorgehen. 

=> Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Insolvenzverwalter und als weissem Ritter auftretendem Käufer sieht anders aus.



2. Die von der alten/neuen Geschäftsleitung (Kreutzmann/Welter) um ihre Ansprüche geprellten Mitarbeiter sollen diese Ansprüche blanko an die neue/alte Geschäftsleitung (Kreutzmann/Welter) abtreten, damit diese damit Ihnen vermeintlich das Geld besorgt, dass sie Ihnen jetzt in der neuen Firma schon bereits wieder Veruntreut haben. 

=> Mitarbeiter sollen mit zweifelhaften Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Forderungen zu Blankovollmachten geködert werden, um Gelder zu erhalten die Ihnen zustehen. 



3. Gelder sollen irrtümlich an die Insolvenzmasse gezahlt worden sein.

=> Die Photon Publishing hat kein neues Heft produziert. Wofür sollte also Geld an die Photon Pusblishing fließen?



4. Die Photon Publishing möchte per Mehrheitsbeschluss die Insolvenzmasse abzapfen.

=> Plan ist es die Gläubiger der Insolventen Photon Europe ein zweites mal zu enteignen. Das dies mit Hilfe von Vollmachten der enteigneten Mitarbeitergelder geschehen soll, ist echt zynisch.  



5. Liquidität der Photon Publishing ist schlecht. 

=> Die Liquidität der Photon Publishing ist mehr als kritisch, eine neuerliche Insolvenz zunehmend wahrscheinlicher!




Donnerstag, 11. April 2013

Get a free lunch! Die Photon Methode?

Am 04. April 2013 hat die Stadt Aachen wieder eine traurige Insolvenz zu vermelden. 

Die KSW-Gaststätten-GmbH, Betreiberin der in Aachen so beliebten BAR MUSEO (http://www.barmuseo.de) in der Wilhelmstrasse blieb wegen Überschuldung nur der Gang zum Insolvenzgericht. 


Warum ist die Insolvenz der KSW-Gaststätten GmbH für Photonwatch interessant?

Die Photon-Gruppe köderte Mitarbeiter gerne mit guten Sozialleistungen, wie einem kostenfreien Mittagessen. Dieses wurde von den Betreibern der BAR MUSEO (KSW-Gaststätten GmbH) schon am ersten Standort in der Wilhemstrasse schmackhaft zubereitet. 

Das gefiel den Feinschmeckern in der Photon-Geschäftsleitung so sehr, dass diese die KSW-Gaststätten GmbH auch für das Mittagsessen in der Jülicher Strasse engagiert haben. 

Auch Photon Power Investoren wurden großzügig bewirtet und aßen gerne auf Kosten... 

Ja auf wessen Kosten eigentlich? 



The Photon free lunch - schmackhaft Essen auf Kosten der Köche

Dem Vernehmen nach schuldet die Photon-Gruppe den Kantinenbetreibern fast einen Jahresumsatz. Die KSW-Gaststätten GmbH als Betreiberin der Photon-Kantine wurde schon lange nicht bezahlt, trotzdem aß man weiter genuss- und stilvoll in der eigenen Kantine. 

Die Zechprellerei der Photon Verantwortlichen liegt Insidern zufolge bei etwa 75.000 €. 

Jedem Brancheninsider ist klar, dass ein normales Restaurant eine derartige Zechprellerei bei etwa 30% bis 50% Materialkosten im Catering nicht überleben kann.


Bye Bye Bar Museo - Aachen hat eine gastronomische Institution weniger, Dank Photon

Langsam bekommen die traurigen Ergebnisse des Photon-Treibens Gesichter und Namen.  

Es wird klar, dass vieles in der Photon-Insolvenz von langer Hand durch die Geschäftsleitung (Kreutzmann/Welter) vorbereitet war und man in vollem Bewusstsein mangelnder Nachhaltigkeit des eigenen Geschäftsmodells agierte. 

Man lebte großspurig auf Kredit der Anderen, nutzte seinen guten Namen und die gute Sache Photovoltaik schamlos dafür aus. 

Das damit andere Existenzen rücksichtslos gefährdet wurden, zählte nicht und scheint heute immer noch nichts zu zählen... 




Montag, 8. April 2013

Einigkeit auf photonisch: Die doppelte Rechnung als Lebenszeichen?

Die Merkwürdigkeiten im Fall der Photon Insolvenz häufen sich weiter ungebremst. 

Nun geht es den Abonnenten doppelt an Ihr Geld. 

Derzeit verschicken sowohl die Photon Publishing GmbH der neuen alten Photon Lenker (Annegret Kreutzmann und Philippe Welter) Rechnungen an Abonnenten, als auch der Insolvenzverwalter Andre Seckler.

Die Abonnenten werden scheinbar von zwei Parteien in die Zange genommen, endlich für ungewisse Leistungen zu zahlen. Jeder will Geld im voraus haben. 

Einzig Hefte zu liefern, daran denkt keiner der Parteien. 

Selbst Kioske bleiben unbeliefert und es fehlen bereits die Ausgaben Februar, März und April. 

Die ersten Beschwerden darüber laufen bereits im Photovoltaikforum.com


Eventuell kann man es nur so einordnen wie es der User Elektron auf dem Photovoltaikforum tut:

keine Hefte, 
kein Abo, 
keine Überweisung, 

ich bin Raus!


Samstag, 6. April 2013

No money for work! Die Photon Methode?

Es rumort schon wieder bei der neuen Photon. 

Mehreren Quellen nach sind die verbliebenen Photon-Mitarbeiter bereits auch schon wieder die Haupt-Leidtragenden der Geschäftspraktiken der neuen (alten) Geschäftsführung um Annegret Kreutzmann und Philippe Welter

Vor gerade einmal 2 Monaten verkündeten der Insolvenzverwalter Seckler und die Photon Publishing Geschäftsführung den Hammer: 



Bildeinsendung eines PhotonWatch-Lesers

PHOTON Publishing 

führt das Verlagsgeschäft 

der PHOTON Europe nahtlos weiter




Wer hätte da gedacht, dass bei dieser Ankündigung des Insolvenzverwalters Seckler nicht die verlegerische Tätigkeit und die Produktion von Heften gemeint war

sondern lediglich die Fortführung der fragwürdigen Geschäftsmethoden gegenüber den Mitarbeitern, Abonnenten und Werbekunden. 



Heute, keine 3 Monate später:   
wieder offene Gehaltszahlungen bei vielen Mitarbeitern



Weite Teile der Mitarbeiter der neuen Photon Publishing warten dem Vernehmen mehrerer Insider nach schon wieder vergeblich auf Ihr Gehalt. Es gibt ebenfalls wieder keine Informationen der Geschäftsleitung. 
Alles wie gehabt. 



Man hofft, das die AOK, die das letzte Mal die Reißleine gezogen hatte und die Insolvenz erzwang, diesmal nicht wieder soviel Geld auflaufen lässt. Auch kann man nur hoffen, dass diesmal nicht so viele gutgläubige Abonnenten betrogen werden, die dann vergeblich auf ihre Hefte warten.



Auch muss man sich wirklich Fragen, wie eine seriöse Kanzlei wie Kebekus et Zimmermann als Insolvenzverwalter einem derart unseriösen Treiben der von Ihnen ausgesuchten Käufer scheinbar tatenlos zuschauen kann. 


Auf der Gläubigerversammlung am 19. April 2013 wird vor dem Insolvenzgericht im Amtsgericht Aachen vom Insolvenzverwalter sicher einiges an brisanten Fragen zu beantworten sein. 

Da erst dort der Kauf der Photon Europe entgültig entschieden wird, ist sicher für Spannung gesorgt! 









Donnerstag, 7. Februar 2013

Photovoltaik.eu: Photon Publishing übernimmt insolvente Photon Europe

Hier der Originalartikel der Fachzeitschrift Photovoltaik:

http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-publishing-bernimmt-insolvente-photon-europe_100010217/

Ver.di veröffentlicht Kommentar zum Photon Desaster: Dunkle Sonnenseiten


Ver.di: Solares Fachmagazin Photon in Insolvenz – Betriebsrat verhindert


Die Geschäftsleitung des von der Insolvenz bedrohten Fachmagazins Photon hat nicht nur die Beschäftigten in der Vergangenheit immer wieder versucht einzuschüchtern. Die für die Pleite Verantwortlichen wollen den Redaktionsbetrieb unter Abwälzung der Schulden auf Mitarbeiter und andere Gläubiger fortführen, obwohl gegen sie vielfältige Strafverfahren anhängig sind.

Zitat Ver.di:

Der Unmut vieler Mitarbeiter richtet sich gegen die Leitung des Hauses um Herausgeber Philippe Welter und Chefredakteurin Annegret Kreutzmann. So hatten diese nach Erkenntnissen von ver.di-Fachbereichssekretär Franz Blatt über Jahre hinweg mit Druck die Bildung eines Betriebsrates verhindert. „Die Beschäftigten hatten Angst, entlassen zu werden“, sagt Blatt. Doch mit dem Ausbleiben von Gehaltszahlungen ab August 2012 hielten sie nicht mehr still. Dreimal, so der Gewerkschafter, hätten sie seit Oktober versucht, einen Betriebsrat zu konstituieren. „Dreimal ist dem Wahlvorstand daraufhin gekündigt worden“. Blatt selber habe wegen seiner Beratung der Mitarbeiter Hausverbot erhalten. ...

Zitat Ver.di:
Noch während im vorläufigen Verfahren Insolvenzverwalter André Seckler nach Investoren suchte und immerhin für die Monate November bis Januar über das Insolvenzgeld für die Zahlung der Gehälter sorgte, präsentierten sich die für die Pleite Verantwortlichen unverfroren als neue Retter.

Zitat Ver.di:
Zum Hintergrund: Das Magazin ist Teil eines undurchsichtigen Firmengeflechts. Während die Insolvenz mit der Photon Europe – bei der die Mitarbeiter angestellt sind – nur eine dieser Firmen betrifft, liegen die Namensrechte bei einer anderen Photon-Gesellschaft.

Zitat Ver.di:
Nicht nur die Photon-Redakteure weltweit warten auf ihr Geld. Auch Dienstleister wie das für die spanische Ausgabe zuständige Übersetzungsbüro und selbst die Sozialkassen beklagen hohe Außenstände.

Zitat Ver.di:
Ärger hat die Verlagsleitung in der Vergangenheit auch immer wieder wegen ihrer Berichterstattung erhalten. So gab es vom deutschen Presserat 2012 einen Hinweis wegen der Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.    


Lesen Sie das Original im Volltext bei Ver.di: http://mmm.verdi.de/medien-wirtschaft/01-2013/dunkle-sonnenseiten


Donnerstag, 31. Januar 2013

Unlautere Rechnungslegung - Photon Publishing erhält erste Abmahnungen

Langsam dürfte der Blutdruck bei der Neu-Geschäftsführerin der Photon Publishing GmbH steigen. 

Nachdem die Firmenneugründung der Photon Publishing durch Frau Annegret Kreutzmann noch bei Nacht- und Nebel scheinbar erfolgreich verlaufen war, werden nun in der Hektik der Ereignisse von den Beteiligten wohl erhebliche juristische Fehler begangen. 

PhotonWatch berichtete bereits über die unlautere Rechnungsaktion bei der die Photon Publishing GmbH auf identischem Briefpapier und ohne ordentlichen Handelsregistereintrag oder Hinweis auf die Gründungsphase (GmbH i.Gr.) versucht hatte, Geld bei Abonnenten für die Firmenneugründung einzusammeln. 

Dieses Verhalten ist wettbewerbsrechtlich unlauter und ein Wettbewerbsverstoß, weil sich mit unlauteren Methoden Vorteile im Wettbewerb verschafft werden. Deshalb kann ein solches Verhalten über das Wettbewerbsrecht geahndet werden. 

Aus zuverlässiger Quelle konnte in Erfahrung gebracht werden, dass erste Wettbewerber diesem Treiben nun Einhalt gebieten und eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Photon Publishing und hilfsweise an die persönlich haftende Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann ausgesprochen haben. 

Es wird spannend, ob die Geschäftsführerin Frau Annegret Kreutzmann, die wegen der nicht abgeschlossenen Gründungsphase der Photon Publishing vollumfänglich persönlich für diese Eskapaden haftet, nun auf solche Aktionen verzichtet oder es auf einen Prozess ankommen lässt, der sicher verloren wird... 


Montag, 28. Januar 2013

Photon Publishing verschickt Rechnungen - Merkwürdiger Deal mit dem Insolvenzverwalter oder Abo-Falle ?

Am 23. Januar 2012 ist vielen Photon-Abonnenten eine interessante Rechnung ins Haus geflattert. 

Auf dieser Rechnung fordert eine Photon Publishing GmbH unter der Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann mit dem Firmensitz Jülicherstr. 376 in 52070 Aachen die Abonnenten zur Zahlung eines Jahresabonnements des Photon Magazins beginnend ab der Ausgabe 2-2013 auf.



An dieser Rechnung ist folgendes merkwürdig:

1.) Woher hat die Firma Photon Publishing GmbH die Adressen und Kundennummern?

2.) Wieso tritt die Firma mit identischem Briefpapier wie die frühere insolvente Photon Europe GmbH auf, ohne auf die Insolvenzlage der Photon Europe GmbH hinzuweisen?

3.) Wieso sollten Abonnenten einer unbekannten Firma vorab Geld zahlen?

4.) Die Firma firmiert als GmbH, ist aber nicht im Handelsregister eingetragen, wie das Briefpapier mangels Handelsregisternummer selber ausweist. 

5.) Für die Änderung der Abrechnung des Abonnements wird keinerlei Begründung geliefert?

6.) An wen zahlt man also und für welche Leistung?


Das sind viele interessante Fragen zu einer einzigen Rechnung.


Hieraus stellen sich aber schwerwiegende juristische Fragen an den Insolvenzverwalter Andre Seckler von der Kanzlei Kebekus-Zimmermann (http://www.kebekus-zimmermann.de/das-team/andre-seckler.html):


Wird der Geschäftsbetrieb der Photon Europe GmbH von der Photon Publishing GmbH (i.G.?) mit Zustimmung des Insolvenzverwalters fortgeführt?

a.    Falls ja:

Warum erfolgt hierzu keinerlei Information, weder seitens der Photon Publishing GmbH (i.G.?), noch Seitens des Insolvenzverwalters?

Unter welchen Bedingungen erfolgt diese Fortführung und welche Bedeutung hat dies für Abonnenten und Gläubiger? 

In welchem Status befindet sich die „Photon Publishing GmbH“, die mangels Eintragung ins Handelsregister jedenfalls noch nicht als Geselschaft mit beschränkter Haftung existiert?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal, um den Betrieb fortzusetzen?


b.    Falls nein:

Welche Maßnahmen trifft der Insolvenzverwalter, um die Vorspiegelung der Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) zu unterbinden?

Woher hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Daten?

Gibt es Abtretungen, die eine Einziehung der Forderungen aus dem Abonnements durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) rechtfertigen? 

Wirken Leistungen der Abonnenten an die Photon Publishing GmbH (i.G.?) gegenüber der Insolvenzmasse schuldbefreiend?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Rechte, um die fraglichen Titel fortzusetzen?

Ist zu erwarten, dass die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal hat, die fraglichen Titel fortzusetzen?

Beruft sich die Photon Publishing GmbH (i.G.?) auf eine Berechtigung, in die Abonnementverträge eintreten zu dürfen, und ist diese nach Kenntnis des Insolvenzverwalters gegeben?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) nach Kenntnis des Insolvenzerwalters die nötigen Mittel, um etwaige Verpflichtungen aus übernommenen Abonnements zu erfüllen?



Die Energy Info Center EIC GmbH (Betreiberin dieses offenen Blogs) ist selber Gläubigerin der insolventen Photon Europe GmbH und wird dem Insolvenzverwalter diese Fragen stellen. 

Wir können andere Betroffene, sowie die Fach- und Tagespresse nur ermutigen in diesen Fragen ähnlich zu handeln und auf Ihrem Auskunftsrecht in diesen Sachfragen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu bestehen.