Heute ist im Photon Intranet ein Interessanter Beitrag von Herrn Lohse zur Gläubigerversmmlung vom 3. Mai 2013 erschienen.
Bestätigung der Fakten zum Kaufvertrag korrekt
Hierin wird die Bestätigung des Kaufvertrages durch die Gläubigerversammlung den Mitarbeitern gegenüber bestätigt.
So weit so gut, dann aber hat sich der Autor Andreas Lohse doch ein wenig mit der Realität vertan!
Er bestätigt zwar korrekt, dass der Insolvenzverwalter zum Abschluss bedeutsamer Handlungen ermächtigt wurde, dann aber kommt er massiv vom Pfad der Wahrheit ab.
Interpretation des Beschlusses zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters völlig falsch!
Herr Lohse verkündet folgendes:
Die Hauptaufgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Gläbigerversammlung zugunsten des Insolvenzverwalters, dass dieser Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Höhe aufnehmen darf, solle darin liegen der Photon Publishing GmbH das von dieser beschlagnahmte Geld auszuzahlen.
Dies ist nicht der Fall! Das Gegenteil ist Richtig.
Es gibt gute Gründe für die Einziehung der Photon Publishing Gelder durch den Insolvenzverwalter
1.) Die Photon hat vertragswidrig den Kaufpreis für die Firma nicht voll bezahlt, es fehlen noch 55.000,- €
2.) Die Photon-Gruppe sah sich laut Ihrem Anwalt Küthe ausserstande, die geforderte Bankbürgschaft über 400.000,- € für den Forderungskauf aufzutreiben. Das Angebot Photon Power Anlageneinspeisungen als Alternativ-Sicherheit zu akzeptieren wurde aus gutem Grund vom Insolvenzverwalter abgelehnt.
3.) Die Abrechnungen der Photon Publishing GmbH werden vertragswidrig geschwärzt übermittelt an den Insolvenzverwalter übermittelt. Es wird kaum bei der Ermittlung der fälligen 10% Anteile der Forderungen kooperiert.
4.) Der von der Gläubigerversammlung genehmigte Vertrag sah für den Fall des Nicht-Bezahlen des Kaufpreises vor, dass der Forderungseinzug vom Insolvenzverwalter übernommen werden würde.
Prinzip Hoffung als Photon-Geschäftsmodell
Mit diesem Aussagen macht Herr Lohse das Prinzip Hoffnung vollends zum Geschäftsmodell der Photon.
Der Insolvenzverwalter hat nämlich sowohl in seinem schriftlichen Bericht, als auch in seiner protokollarischen Erklärung zum Tagesordnungspunkt Rechtsstreitigkeiten, die Rückforderung von Mitteln aus der Photon Gruppe als Kern-Ziel genannt.
Dies ist gerichtsfest dokumentiert.
Logisch, wenn man nicht kommt oder früher geht!
Eigentlich ist es ja klar, dass wenn man selber nicht an einer Veranstaltung teilnimmt und der von einem benannte Vertreter sich frühzeitig verabschiedet, dass man nur halb informiert ist.
Das Herr Lohse sein Nicht-Wissen nun als Durchhalteparolen an andere weitergibt ist interessant...
