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Samstag, 21. Dezember 2013

Weihnachtsgeschenk für die Meinungsfreiheit: Photonwatch gewinnt Berufungsverfahren um Meinungsfreiheit im Internet !

Mit großer Spannung wurde der Prozess am Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht) in der Causa Meinungsfreiheit versus Ex-Photon Redakteurin Rutschmann erwartet. Diese hatte einem Kommentator auf Photonwatch den Mund verboten und Photonwatch gerichtlich gezwungen eine Zensur auf der Webseite vorzunehmen. Hierbei nutzte Sie die aus vielen Prozessen der Photon bekannten Aachener Anwalt Dr. Peter Wiesmann der Kanzlei VBR, die sich mit der aus anderen Auseinandersetzungen um Photon Praktiken bekannten extremen Aggressivität auf die Meinungsfreiheit im Internet stürzte.

In erster Instanz gelang es VBR vor dem Landgericht Berlin ohne Anhörung einer einstweilige Verfügung zur Zensur des Beitrages zu erwirken, die auch in der dann folgenden Anhörung vom Landgericht Berlin aufrecht erhalten wurde.


Am 19. Dezember um 12:00 Uhr begannt der Vorsitzende Richter mit den Worten:

Wir haben die Rechtslage eingehend erörtert:


"Das Urteil ist unhaltbar!"

Sobald das schriftliche Urteil mit seiner Begründung zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Photonwatch vorliegt, gibt es weitere Informationen.



Für Alle denen an der Meinungsfreiheit im internet liegt: 

Frohe Weihnachten!




Chronologie der bisherigen Ereignisse:

7. Januar 2013:

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme


23. Mai 2013:

PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin


28. Mai 2013:

Photon Praktiken vor Gericht: Warten auf das Urteil Rutschmann gegen Photonwatch (EIC GmbH)


10. Juni 2013: 

In eigener Sache: Erneuter anwaltlicher Angriff von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann zwingt PhotonWatch zur Löschung weiterer Meinungsäußerungen


28. Juni 2013: 

PhotonWatch unter Feuer - juristische Attacken von Ex-Photon Redakteurin Rutschmann gehen weiter



Donnerstag, 23. Mai 2013

PHOTON Praktiken vor Gericht: Di. den 28.05.2013 im Landgericht Berlin


Am Landgericht Berlin wird nächste Woche ein Stück der Photon-Praktiken rund um die aggressive Einschüchterung der Meinungsfreiheit gerichtlich aufgearbeitet. 


Wir sind als Blogbetreiber für einen Beitrag in Haftung genommen worden, den wir als von der Meinungsfreiheit gedeckt und als begründet kritisch ansehen. 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 


  

Es geht im Prozess also um den reinen gerichtlich verordneten Löschungszwang kritischer Leser-Kommentare!  





Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin

Der Gerichtstermin der öffentlichen Verhandlung ist:

Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal  I/143.


Zuschauer sind jederzeit willkommen - Derartige Praktiken brauchen die Kontrolle der Öffentlichkeit!  





  
Im Gerichtsprozess ist die Meinungsfreiheit bei kritischen Leserkommentaren bedroht

Im Kern geht es der beklagten Energy Info Center GmbH, die sich ausdrücklich die beanstandete Aussage von Herrn Zimmer rechtlich nicht zu Eigen macht, um die Verteidigung der Meinungsfreiheit in Blog- oder Leserkommentaren. 






Landgericht Berlin verfügt Löschung des beanstandeten Leserkommentars

Sollte die bereits erlassenen einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin Bestand haben, gehen wir aus Sicht eines Blogbetreibers finsteren Zeiten entgegen. 


Die gilt vor allem aber auch für Verlage, denn jeder Verlag mit einer Online-Kommentarfunktion kann dann ggf. auch von den eigenen Autoren für kritische Leserkommentare juristisch in Anspruch genommen werden!

Aus diesem wichtigen Grund des öffentlichen Interesses werden wir die Sache selbst bei einer Niederlage am Dienstag weiter durch die Instanzen treiben. 



Kampf um die Meinungsfreiheit: 



Auf Grund einer anwaltlichen Forderung der Ex-Photon Redakteurin Ines Rutschmann vom 06.06.2013 ist PhotonWatch gezwungen diesen hier stehenden Satz im Beitrag zu löschen. 
Wir bedauern es außerordentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen zu müssen und Ihnen diesen Beitrag zur Debatte vorenthalten zu müssen. 




Wir werden für die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz kämpfen:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 





Öffentlicher Gerichtstermin am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin

Der Gerichtstermin der öffentlichen mündlichen Verhandlung ist:

Am 28.05.20132 um 12.00 Uhr im Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin, Altbau Saal  I/143.


Ich würde mich freuen, wenn Journalisten und Zuschauer anwesend sein könnten, um in dem Verfahren die gebotene Öffentlichkeit herzustellen und lade Sie herzlich zum Kommen ein.



Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann


(Geschäftsführer Energy Info Center)

Donnerstag, 30. August 2012

Photon 8-2012 - Berichtigung Murks des Monats

In unserer Rubrik Murks des Monats haben wir in der Juli-Ausgabe berichtet, dass der Liquidator der Ziwotec-Vertriebs GmbH Frank Zimmer wegen Betrugs angeklagt wurde. Dabei geht es jeodch nicht um den Vertrieb von gefälschten Yingli Modulen, sondern um die Nichtlieferung von bezhalten Solarmodulen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn bezüglich der Fälschungen wurden vorläufig eingestellt, da die andere Sache als schwewiegender eingestuft wurde. (PHOTON 7-2012, Seite 86)

Donnerstag, 29. März 2012

Photon 3-2012 - Berichtigung der Abgrund reisst weiter auf

Das Schaubild zum Artikel "Der Abgrund reisst weiter auf" enthältn noch zwei Fehler: Die Beteiligungssätzer der Bonnet M Kreativ GmbH und der Connect M Werbeagentur GmbH & Co. KG an der Reri GmbH & Co. KG betragen nicht 4 beziehungsweise 96 Prozent. Mit welchen Anteilen beide Firmen an der Reri GmbH & Co. KG beteiligt sind, lässt sich anhand der im Handelsregister eigestellten Dokumente nicht ermitteln. 
Weiterhin hat Geschäftsführer Lars Menebröcker mitteilen lassen, dass die Connect M Werbeagentur GmbH&Co. KG nicht mehr alleiniger Gesellschafter der Connect M Creativ GmbH sei. Im Handelsregister ist dies noch so eingetragen wie von uns veröffentlicht. (PHOTON 1-2012, Seite 86)

Dienstag, 28. Februar 2012

Photon 2/2012 - Berichtigung Der Abgrund reißt weiter auf

In der Grafik zum Artikel "Der Abgrund reißt weiter auf" über das Investitionskonzept "Solartechnics Safeinvest" sind uns zwei Fehler unterlaufen. Kai Zimmer hält nicht mehr einen Anteil von 25 Prozent an der Firma PV Construction Germany GmbH & Co. KG. Er ist seit Sommer 2011 nicht mehr Gesellschafter dieser Firma. Zudem ist er seit September 2011 nicht mehr Gesellschafter der SS-Con GmbH. In der Grafik war sein Anteil an der Firma noch eingezeichnet. 
Das im Artikel erwähnte Fax, das Philippe de Crignis an die Sonneninvest AG schickte, datierte auf den 21. März 2011, nicht den 21. April 2011 wie im Artikel angegeben. (Photon 1-2012 Seite 86 und 87)