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Montag, 7. Januar 2013

In Eigener Sache: Öffentlicher Aufruf an den Kommentator Kai Zimmer zur Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Zimmer, 

da eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Google+ Account erfolglos verlaufen ist, bitten wir Sie als Betreiber der Plattform Photonwatch hiermit öffentlich um Stellungnahme zu der untenstehenden Aussage, die Sie über die ehemalige Photon Redakteurin Frau Ines Rutschmann getätigt haben:



Hintergrund:

Am 03. Januar 2013 ist bei der Energy Info Center GmbH, die den Photonwatch Blog rechtlich betreibt ein anwaltliches Schreiben eingegangen. Dieses Schriben der VBR Rechtsanwälte fordert im Namen der Mandantin Ines Rutschmann folgendes:


"Auf der Internetseite veröffentlicht ein Herr Kai Zimmer unwahre Tatsachenbehauptungen über unsere Mandantin, die geeignet sind, den guten Ruf unserer Mandantin und ihr berufliches Fortkommen empfindlich zu gefährden und in Mitleidenschaft zu ziehen. 


Betroffen sind Aussagen in dern folgenden Beitrag von Herrn Kai Zimmer auf Ihrer Internetseite „http://photonwatch.blogspot.com/p/handelnde-personen-der-photon-gruppe.html“:

Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese Behauptungen sind falsch und verletzen unsere Mandantin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Unsere Mandantin ist eine in der Öffentlichkeit allgemein angesehene und sorgfältig arbeitende Redakteurin. Sämtliche von Frau Rutschmann verfasste Artikel basieren auf sorgfältigen Recherchearbeiten. 
Text gelöscht auf Grund des Beschlusses LG Berlin 27 O 37/13 


Diese zielgerichteten Falschbehauptungen des Herrn Zimmer sind in hohem Maße geeignet, den guten Ruf unserer Mandantin und ihre Berufsausübung erheblich zu beeinträchtigen. 

Zwar wird Herr Zimmer als Täter hierfür Rechenschaft gezogen und auch für die verursachten Schäden hattbar gemacht werden. Jedoch ist die Energy Info Center EIC GmbH ihrerseits zur Löschung der Falschbehauptungen verpflichtet. Ihre gegenüber Frau Ines Rutschmann getätigte Äußerung, eret nach Vorliegen einer einstweiligen Verfügung gegen Herrn Zimmer tätig werden zu müssen, ist rechtlich unzutreffend. 

Denn ein Diensteanbieter (Forumsbetreiber) wird ebenfalls für Rechtsverletzungen verantwortlich, wenn er die Rechtswidrigkeit des Eintrags entweder von Beginn an kannte oder bei Kenntniserlangung den Eintrag nicht unverzüglich entfernt (BGH Urteil vom 25. Oktober 2011 Az.: VI ER 93l ‘10). Mit dern vorliegenden Schreiben setzen wir Sie daher über die rechtswidrige Falschbehauptung auf Ihrer Internetseite in Kenntnis.



Im Namen unserer Mandantin fordern wir Sie auf, den vorgenannten Einträge auf der Internetseite sofort, spätestens bis zum 08.01.2013, zu löschen; 

Andernfalls werden wir die unserer Mandantin bei erfolgtem Ablauf der Frist zustehenden 

Ansprüche unmittelbar gerichtlich durchsetzen."




In der Essenz wird der Energy Info Center EIC GmbH als Betreiberin von Photonwatch also eine Klage wegen einer Meinungsäußerung eines Kommentators angedroht. 

Da Sie Herr Zimmer sich nicht bei Photonwatch als Kommentator angemeldet hatten, ist uns Ihre Kontaktadresse nicht bekannt. Sie hatten anders als anonyme Teilnehmer Ihren Kommentar nicht anonym sondern mit Ihrem Google+ Account abgegeben. 

Weil unsere von den Anwälten von Frau Ines Rutschmann forcierte direkte Anfrage an Sie, Herr Zimmer erfolglos verlief, erfolgt nun der öffentliche Aufruf an Sie, Herrn Zimmer einen Kommentar zu Ihrer Äußerung abzugeben. 

Die Kernfrage ist hierbei, ob dies eine zulässige freie Meinungsäußerung ist oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung, wie es der Anwalt von Frau Ines Rutschmann definiert. 

Diese Antwort können nur Sie Herr Zimmer geben, folglich erfolgt dieser öffentliche Aufruf, als einzige verbliebene außergerichtliche Klärungsmöglichkeit. 

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung Energy Info Center EIC GmbH

++++++++++ Anmerkung der Redaktion für außenstehende Leser:

Die Plattform Photonwatch steht für eine freie Meinungsäußerung im Netz, ob anonym oder mit dem eigenen Namen. 

Wir haben dies wiederholt bewiesen indem auch kritische Kommentare über die Betreiber von Photonwatch offen für alle sichtbar stehengelassen werden. 

Wir lehnen eine Zensur von Beiträgen aus grundsätzlichen Erwägungen ab. 

Sicher werden wir bei einem gerichtlichen Nachweis der Rechtsposition von Frau Rutschmann im Sinne der Gerichtsentscheidung handeln, wir respektieren die Urteile der Justiz uneingeschränkt. 

Bis zu diesem gerichtlichen Nachweis müssen wir jedoch auch feststellen, dass die Photon Redaktion, deren tragendes Mitglied Frau Ines Rutschmann bis vor kurzem war, vom deutschen Presserat wegen genau diesem Sachverhalt (Mangelnde Sorgfalt der Recherche) (§2 Presskodex) verurteilt wurde. 

Auch finden wir es nicht richtig, dass Frau Ines Rutschmann und Ihr Anwalt eine Gegendarstellung oder einen öffentlichen Kommentar strikt ablehnen und sich darüber hinaus weigern Belege für eine Recherche beizubringen oder gegen den Urheber des Kommentars gerichtlich vorzugehen. 





Samstag, 3. Dezember 2011

Offene Kurz-Stellungnahme von DGS Alt-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann zu den Argumenten von Photon Redakteur Siemer

Sehr geehrter Herr Siemer,

vielen Dank für von Ihrer Verlagschefin angekündigte Stellungnahme.

Interessanterweise sind Sie nur auf die redaktionellen Petitessen des gewollt polemischen Textes eingegangen.

Ich stelle fest, dass die Hauptkritik an Ihrer nicht vorhandenen Recherche und die weiteren vorgeworfenen Verstöße gegen die journalistischer Sorgfaltspflicht und den Pressekodex von Ihnen unkommentiert bleiben.

Ich hoffe, für die Rettung des Restes der journalistischen Glaubwürdigkeit Ihres Blattes, dass Sie am kommenden Dienstag den 6. Dezember 2011 in der Beschwerdeverhandlung des deutschen Presserates bessere Argumente auftreiben können.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann 

Aus der Photon-Redaktion: Stellungnahme von Redakteur Siemer für ausgewählte Leser zur "Entenjagd reloaded"

Link zum Originalartikel von DGS-Alt-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann auf www.dgs.de 

Stellungnahme von Photon Redakteur Siemer, nur erhältlich auf individuelle Anfrage an siemer@photon.de:


1.) Der Titel lautete „Verfahrenes Verfahren“, der Untertitel: „Das „RAL Gütezeichen Solar, dessen Bedeutung für die Praxis gering ist, steht vor dem Aus


2.) Der Text behauptet nicht, dass Mitarbeiter „um Gelder geprellt“ wurden, sondern dass die von DGS-Mitarbeitern geleisteten Vorarbeiten für die Erstellung der RAL-Kriterien geleistet wurden, ohne dass die DGS hierfür Geld bekommen hätte
Der im Artikel erwähnte Termin – eine für Anfang November anberaumte Unterredung von RAL, DGS-Fachausschüssen und Gütegemeinschaft – wurde selbstverständlich nicht „erfunden“. Er war für den 2. November anberaumt und wurde am oder kurz vor dem 13. Oktober (nach Redaktionsschluss) von der Gütegemeinschaft abgesagt.
Über ein „spektakuläre Scheitern“ wird nicht berichtet, im Text steht nur, es „droht das gesamte Verfahren zu scheitern“, weil die DGS Fachausschüsse als Verfahrensbeteiligte das RAL-Institut auffordern, „gegebenenfalls ein neues Verfahren zu eröffnen“.


3.) Der Bericht hatte die Kritik der DGS-Fachausschüsse am Verfahren zum Inhalt; diese Kritik wurde öffentlich geäußert (als offener Brief). Irgendwelche öffentlichen Einlassungen von Gütegemeinschaft, DGS-Vorstand oder RAL-Institut gab es hierzu nicht, sonst wären sie natürlich berücksichtigt worden. Thema des Artikels war die Frage der inhaltlich-technischen Berechtigung der Kritik.


4.) Die „Elemente“ waren die Vorsitzenden der Fachausschüsse Photovoltaik sowie Solarthermie. Sie haben keine „Behauptungen“ aufgestellt, sondern Punkt für Punkt ihre Kritik an dem von der Gütegemeinschaft vorgelegten Entwurf dargelegt.


5.) Die unter 1.) und 2.) als „falsch“ bezeichneten Aussagen tauchen im Artikel nicht auf.
Die unter 3.) bezeichnete Aussage wird im Text – zutreffend – als ein Kritikpunkt aus dem offenen Brief der DGS-Fachausschüsse wiedergegeben.
Zu dem unter 4.) erhobenen Vorwurf, dass „der Rest vielsagenden Behauptungen im Artikel“ falsch sei, lässt sich naturgemäß nur schwer Stellung beziehen.


6.) In einer eigenen Veröffentlichung („Sonderseiten der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V.“) in der Zeitschrift „Sonnenenergie“ (Ausgabe Mai-Juni 2011) teilt die RAL Gütegemeinschaft Solar mit: „Die Veröffentlichung der novellierten RAL-GZ 966 wird nach Abschluss des Verfahrens bis zum Sommer erwatet.“


7.) Der Termin war für den 2. November anberaumt und wurde am oder kurz vor dem 13. Oktober (nach Redaktionsschluss) von der Gütegemeinschaft abgesagt.


8.) Im Artikel steht nicht, dass die Gütegemeinschaft seit sieben Jahren besteht, sondern dass „vor nunmehr gut sieben Jahren“ der Versuch gestartet wurde, RAL Solar zu etablieren. Dies erfolgte mit einer offiziellen Vorstellung im Rahmen der Intersolar 2004.


9.) Im Artikel wird nicht behauptet, dass DGS-Mitarbeiter unentgeltlich an den Entwürfen gearbeitet hätten, sondern dass kein Geld an die DGS geflossen ist, deren Mitarbeiter die ersten Entwürfe erarbeitet haben.


10.) Zwar entspricht es PHOTON vorliegenden Informationen, dass Mitgliedsunternehmen nicht konsultiert wurden, trotzdem wurde dies im Artikel nicht behauptet sondern lediglich die entsprechende Kritik der DGS-Fachausschüsse aus ihrer Stellungnahme dargestellt.


11.) Im Artikel wird auf den Entwurf der Güte- und Prüfbestimmungen abgezielt. Dieser enthält zahlreiche Verweise auf den „RAL Umweltlastgrad“ (ohne gleichzeitige Klarstellung, dass diese Anforderungen auch in der die IEC 61215 auftauchen). Vor allem aber heißt es „Der Hersteller muss im Datenblatt Angaben zur Beständigkeit des Moduls gegen Umwelteinflüsse machen. Die Ausweisung dieser Beständigkeit hat verbindlich nach dem RAL-Solar Umweltlastgrad Ziffer 1 und Ziffer 2 zu erfolgen.“ PHOTON ist kein Modul bekannt, zu dem eine solche Ausweisung im Datenblatt erfolgt.


12.) Der Artikel führt aus, dass Jan Kai Dobelmann in den Jahren nach 2004 (also nach der Vorstellung des Konzepts für den RAL Güteschutz Solar) Präsident und Vizepräsident der DGS war und dass er heute geschäftsführender Vorstand der Gütegemeinschaft ist. Auch zu Zeiten seiner Präsidentschaft/Vizepräsidentschaft war er in führender Funktion für die Gütegemeinschaft tätig, dies wird im Artikel aber nicht erwähnt. Er wird vielmehr als von Anfang an „treibende Kraft“ hinter dem DGS-Engagement für den RAL Güteschutz Solar bezeichnet.


13.) Die DGS-Fachausschüsse PV und Solarthermie sind im Zusammenhang mit diesem Verfahren wesentliche Beteiligte. Sie äußerten ihre Kritik auf mehreren Seiten und stellten hierbei das gesamte Fach- und Verkehrskreiseverfahren in Zweifel. Diese Kritik wurde in einem DGS-Newsletter (vom 20. Juni 2011) veröffentlicht, sie war bei Redaktionsschluss des Artikels nach Auskunft der DGS-Fachausschüsse nicht ausgeräumt (und ist es bis heute nicht). Eine relativierende Stellungnahme oder gar Zurücknahme der von den Fachausschüssen geäußerten Kritik ist im DGS-Newsletter nicht erschienen.


14.) Im Artikel heißt es: „Der von der Gütegemeinschaft erarbeitete Entwurf sieht hier minus 29 bis plus 65 Grad Celsius vor, obwohl solche Kästen im Außenbereich laut geltender Norm je nach Aufstellungsort minus 20 bis plus 75 beziehungsweise plus 85 Grad Celsius standhalten müssen.“ Die Korrektur der entsprechenden Passage im Entwurf der Güte- und Prüfbestimmungen erfolgte nach unseren Recherchen erst nach Aufforderung durch die DGS-Fachausschüsse.


15.) im Artikel heißt es „(...) droht das gesamte Verfahren zu scheitern“.

Sonntag, 27. November 2011

Kommentar: Wovor hat die Photon Redaktion Angst?

In der Photon November 2011 befindet sich eine Kolumne der Chefredakteurin Anne Kreutzmann.

In dieser "In eigener Sache" betitelten Stellungnahme erklärt das Magazin, dass aus Platzgründen und wegen eines geringen Erkenntnisgewinns der Leser nicht auf harte das Magazin in seiner journalistischen Integrität betreffenden Vorwürfe eingegangen werden kann.

Leser könnten bei dem zuständigen Redakteur unter jochen.siemer@photon.de jedoch eine Stellungnahme mit der detaillierten Widerlegung der Vorwürfe erhalten.

Der Text Ended mit dem Satz: "Im Übrigen bleiben wird bei unserer Darstellung und werden das Thema weiter verfolgen."



Bei einer solch unkonventionellen Vorgehensweise stellen sich Fragen: 


+++ Wovor hat die Photon-Redaktion Angst? 


+++ Warum hält sie Ihren Lesern die eigene ausführliche Stellungnahme gegen die massiven Vorwürfe der mangelnder Recherche zurück?


+++ Gibt es etwa einen schwebenden Vorgang, der für die Photon juristisch bedeutsam und unangenehm ist?


Dies ist schließlich nicht nur für Medienprofis eine extrem ungewöhnliche Verhaltensweise für eine Zeitschrift die vom Publizieren und nicht vom Geheimniskrämern lebt.


Dass im selben Umfeld zwei Leserbrief das zu geringe Fachwissen und die zu hohe Werbedichte monieren und die Zeitschrift in Ihrer journalistischen Seriosität unterhalb der BILD-Zeitun angesiedelt wird, erklärt diesbezüglich einiges.


Eventuell hat sich Frau Kreutzmann aber auch bei Ihrem Text nur vertippt und das Thema wird die Photon weiter verfolgen und nicht, wie von Ihr dargestellt, von der Photon verfolgt.

Photon 11/2011 - Leserbrief: Dirk Vullhorst

Zitat aus Photon 11/2011:

"Herzlichen Glückwunsch zu Ihren
Billigstanlagen! Wie diese erkauft werden,
kann man ja jetzt sehen. Peinlich, oder?
Mit diesen Dingen schaden Sie der Photovoltaik
gewaltig. Warum decken Sie solche
Missstände nicht auf? Sie reisen quer
durch Südamerika, warum nicht mal
durch China? Arbeitsbedingungen und
Umweltverschmutzung – Themen gäbe es
genug. Ach ja, geht ja nicht. Die Anzeigenkunden
würden sich bedanken.

Dirk Vullhorst, Kleinehelleforth GmbH
33415 Verl"

Freitag, 28. Oktober 2011

Photon 10/2011 - Externe-Stellungnahme zur Photon: Entenjagd Reloaded? Treffen

Zitat aus DGS-Newsletter vom 28.Oktober 2010 sowie unter www.dgs.de:  

Entenjagd Reloaded? - Treffen Photon-Zeilenjäger Siemer‘s abgefahrene Annahmen auch blind?




Viele der Solarszene meinen, Überschriften des Solarblattes Photon müssen schon lange mit skeptischer Vorsicht gelesen werden. Doch trifft dies nun auch auf die Inhalte des Blattes zu?

Profunde Kenner der Solarszene erinnern sich lebhaft an den 2007 leidenschaftlich mit Galopp und Pulverdampf vorgetragenen Streit zwischen der DGS und der Photon, der in der Schlagzeile „Photon auf Entenjagd“ gipfelte. Aus Vernunftgründen wurde er einst einvernehmlich beigelegt, die Schlagzeilen zurückgezogen und ein Photon-Redakteur von dem Vorwurf des rüden Pistollerotums freigesprochen. 

Nun aber, vier Jahr sind vergangen, wird den Lesern des Oktober-Blattes auf Seite 120 eine ähnliche Räuberpistole serviert.  „RAL Gütezeichen Solar steht vor dem Aus“ titelt Redakteur Jochen Siemer und kolportiert dem Leser: Um Gelder geprellte Mitarbeiter, erfundene Termine und Inhalte. Ja, er orakelt sogar über das spektakuläre Scheitern von öffentlichen Verfahren.


Baff über Siemer‘s kuriose Berichterstattung ist man auf allen Seiten des Verfahrens!


Schließlich wurde Niemand der beteiligten Institutionen in irgend einer Weise zur Sachlage befragt:
- Nicht der DGS-Vorstand.
- Nicht der RAL-Solar Vorstand.
- Nicht das angeblich einladende RAL-Institut.


Auch laufen Siemer‘s Behauptungen über den Streit ins Nichts - Das Gegenteil ist richtig:


DGS-Präsident Sutter und das DGS-Präsidium haben sich gegenüber dem RAL-Institut für die Äußerung einiger Berliner Elemente des bundesweiten Vereins entschuldigt und sich von deren Vorgehen distanziert. Ebenfalls wurden auf einer harmonischen Vorstandssitzung der Gütegemeinschaft Mitte September im Beisein des DGS-Präsidenten einstimmige Beschlüsse über die optimale Zukunftsgestaltung beider Vereine gefasst.    


Auch der RAL Gütegemeinschaft geht es richtig gut!


Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2  Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens";. Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 sind mehr als eine erfreuliche Anerkennung des Systems.


Das Novellierungsverfahren der RAL GZ-966 steht vor dem erfolgreichen Abschluss!


Auch ist das Novellierungs-Verfahren mit dem Votum des RAL-Instituts erfolgreich abgeschlossen, lediglich der satzungsgemäß endgültige Beschluss der Mitglieder der RAL-Gütegemeinschaft steht für die im Dezember in der neuen RALsolar-Geschäftsstelle in Arnsberg stattfindende Mitgliederversammlung aus.


Das konnte Photon-Redakteur Siemer aber nicht wissen, er hatte ja keinen gefragt!


Da drängt sich selbst den unkritischsten Photon-Fans die brennende Frage auf, wie kann ein gewissenhaft recherchierender Journalist zu einem solchen Artikel kommen?

Eventuell liegt es schlicht und einfach an der Arbeitsmethodik, denn:

Schon ein flüchtiger Blick in die Wikipedia unter den Schlagworten: Pressekodex, publizistischer Grundsätze oder journalistischer-ethischer Grundregeln zeigt auf:

1.) Eine Quelle allein ergibt keine Nachricht.
2.) Bei Konflikten sind die Positionen beider Seiten darzustellen.
3.) Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen.


Drei klare und auch für Anfänger des Schreiberhandwerks goldene Regeln.


Tatsache ist:
  Kein Mandatsträger, weder der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V., noch vom Vereinsvorstand der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V., noch vom verfahrensführenden RAL-Institut ist von Siemer je zu dieser Sache gehört worden.

Es hätte Siemer‘s heiße Story ja auch pulverisiert, wenn die maßgeblichen Beteiligten den Sachverhalt wahrheitsgemäß dargelegt hätten. Im Resultat hätte es schlimmstenfalls in der Oktober Photon 2011 zwei jungfräuliche, von Tinte unbefleckte Seiten geben müssen, denn:


Richtig ist: Elemente der DGS-Berlin haben vor drei Monaten einen Brief voller Behauptungen an Mitglieds-Unternehmen der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. geschrieben.


Falsch sind:
1.) Es gäbe einen Dissens zwischen der DGS-Führung und der RAL-Gütegemeinschaft
2.) DGS-Mitarbeiter seien unter Führung von DGS-Präsident Dobelmann zur unbezahlten Erarbeitung von Richtlinien gezwungen worden
3.) die RAL-Mitgliedsunternehmen werden vom Vorstand über Novellen im Dunkeln gelassen
4.) sowie der Rest der vielsagenden Behauptungen im Artikel.


Das Herr Siemer‘s plump verschlagzeilte Phantasie-Behauptung, „Das RAL Gütezeichen steht vor dem Aus“, ein Trugschluss mit journalistischer Selbstüberlistung ist, können selbst jüngste Schulkinder anhand dieser Kausalkette ermitteln.  


Ist Photon‘s Chef vom Dienst Siemer hier Gerüchtestreuern auf den Leim gegangen oder musste er auf Vorgaben der Verlagsleitung rasch die Zeilen mit einem vermeintlichen Skandal füllen?


Wie sonst kann er aus einem einfachen Brief Einiger an Dritte,
(der obendrein über ein Vierteljahr zurückliegt)
(von dem sich der maßgebliche DGS-Vorstand beim Verfahrensführer distanziert hat)
eine aktuelle zweiseitige Story über Geld und Personen, Scheitern und Gefahren basteln?


Nur mit der Vogelstrauss-Recherche-Methode: „Besser nicht nachfragen, sonst wird die Story gefährdet!“ war so etwas überhaupt juristisch gefahrlos möglich.

Der Pressekodex kennt aber selbst für vielbeschäftigte Hautpstadtjournalisten bei den Punkten 1, 2 und 3 keinerlei Nachsicht beim Bruch seiner ethischen Grundsätze. Die Verantwortung für dieses Handeln hierfür liegt automatisch bei Herausgeber und Chefredakteurin.


Dass weder von der Chefredakteurin Anne K. noch vom Herausgeber Philipp W. des Blattes auf Nachfrage eine Stellungnahme zu erhalten war, lässt, gerade nach den vergangenen Murdoch-Skandalen, weiten Raum für die Frage, ob derartige Recherchemethoden fundamentaler Bestandteil der Arbeitsweise dieses Solarblattes sind.


Da bleibt die Frage, wo ist denn der Lichtblick in dem Artikel?
Qualitätssicherung ist wichtig!

Redakteur Siemer hat trotz der verheerenden Defizite in dem Artikel ein Thema richtig aufgegriffen. Sicherheit und Qualitätssicherung haben derzeit bei Vielen der Solarbrache noch keinen angemessenen Stellenwert. Die RAL Gütegemeinschaft und die DGS werden deshalb mit langem Atem weiter an diesem wichtigen Thema bleiben, das sie seit Anbeginn auf die Agenda gesetzt haben.


Ach so und noch...

Wer sich für den Hintergrund eines normalen Vereinsstreites in der DGS vom Frühjahr interessiert, der sollte auf die nächsten Ausgaben der Photon hoffen. Denn sollte Siemer wieder in Zeilennot geraten, könnten sich Photon-Leser eventuell wieder auf ein blumiges Epos von verlorenen Vorstandswahlen, wutenbrannten Auschussaustritten, untätigen Verantwortlichen und unbedachten Unmutsäußerungen freuen! 


Wenn nicht, ja wenn nicht die Verantwortlichen des Blattes diesem bunten Treiben Einhalt gebieten ... 

Dr.-Ing. Jan Kai Dobelmann MBA

ist Alt-Präsident der DGS e.V.
und Vorsitzender des DGS-Fachausschusses Biomasse

PS:
den bis dato unbeantworteten Brief an die Verantwortlichen der Photon finden Sie untenstehend:




-----------------------------------

Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
Lieber Herr Welter,

angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.

Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.


Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.

 
Zu den Richtigstellungen:

1.) Falsch ist: Aktion der Elemente der DGS-Berlin führt zu Verzögerungen

Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.


2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen

Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.  


3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren

Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.


4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet

Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache.  Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat.


5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert

Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
 


6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt

Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.


7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung

Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar nach 8-Jahren aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden. 


8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null

Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten. 

Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2  Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.


9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS

Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.


9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C

Der betroffene Abschnitt stammt aus einem unredigierten Vorentwurf und ist im Rahmen des Verfahrens korrigiert worden.


10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert

Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.



Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.

Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.  

Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann "

Montag, 24. Oktober 2011

Photon 10/2011 - Leserbrief: Dr. Jan Kai Dobelmann

Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
Lieber Herr Welter,

angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.

Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.


Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.

 
Zu den Richtigstellungen:

1.) Falsch ist: Aktion der Elemente der DGS-Berlin führt zu Verzögerungen

Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.


2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen

Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.  


3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren

Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.


4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet

Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache.  Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat.


5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert

Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
 


6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt

Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.


7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung

Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar nach 8-Jahren aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden.


8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null

Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten.

Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2  Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.


9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS

Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.


9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C

Der betroffene Abschnitt stammt aus einem unredigierten Vorentwurf und ist im Rahmen des Verfahrens korrigiert worden.


10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert

Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.



Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.

Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.  

Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann