Zitat aus Photon 11/2011:
"Im Testbericht zu Solarsteckverbindern
wurden durch einen Berechnungsfehler
falsche Gewichtungen für die Teilwertung
»Kraftmessung« vorgenommen.
Der Punkt »Auszugskraft« wurde
bei der Notenberechnung mit dem Gewichtungsfaktor
4 statt 2 bewertet, der
Punkt »Verhältnis Auszugskraft zu Lösekraft
« mit 2 anstatt 4. Die Übersicht
auf Seite 156 zeigt die korrekten Werte.
(PHOTON 9-2011, Seite 120"
Als kollektiver Watchblog vieler Autoren begleitet PhotonWatch die publizistische Arbeit der Photon-Gruppe. +++++++++Warum so ein Blog? Ziel ist von der Berichterstattung betroffenen Unternehmen, Institutionen oder Personen die Möglichkeit zu geben, der Öffentlichkeit die objektive Wahrheit zur Berichterstattung mitzuteilen. +++++++++++++++++++++++ Co-Autor werden? => e-mail an photonwatch@energy-center.info +++++++++++++++++++++++ Kommentare sind jederzeit willkommen!
Sonntag, 27. November 2011
Mittwoch, 16. November 2011
Diskussionsstrang: Ist das Geschäftsmodell der Photon Journalismus oder Geschäftsbetrieb?
Die Photon Gruppe besitzt eine Vielzahl von Unternehmen, die von identischen Personen gesteuert werden:
=> Finden Sie das Geschäftsmodell ethisch und im Sinne des Pressekodex vertretbar?
- Die einen geben vor unabhängigen Journalismus zu betreiben (www.photon.de)
- die anderen verkaufen Kunden Test-Dienstleistungen (Photon Labor GmbH)
- weitere beraten die Industrie entgeldlich (Photon Consulting LLC)
- sie vertreiben Anteile an kommerziell entwickelten Freiland-Photovoltaikanlagen (Photon Power AG).
Gleichzeitig berichten die Zeitschriften der Photon-Gruppe zuweilen schneidend kritisch über andere, im selben Bereich tätigen Unternehmen.
Der Pressekodex (www.presserat.de) fordert in Ziffer 6 von Journalisten eine Trennung klare der Tätigkeiten:
Pressekodex Ziffer 6 – Trennung von Tätigkeiten
Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.
=> Sehen Sie hierin eine Verletzung des Pressekodexes?
=> Ist damit die journalistische Glaubwürdigkeit der Publikationen bedroht?
=> Sehen Sie die Gefahr einer Verletzung von Ziffer 15 (Vergünstigungen) des Presskodex?
=> Ist damit die journalistische Glaubwürdigkeit der Publikationen bedroht?
=> Sehen Sie die Gefahr einer Verletzung von Ziffer 15 (Vergünstigungen) des Presskodex?
=> Finden Sie das Geschäftsmodell ethisch und im Sinne des Pressekodex vertretbar?
Bitte diskutieren Sie mit!
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Dienstag, 15. November 2011
Photon 10/2011 - erzwungene Gegendarstellung der Photon zur externen Stellungnahme der DGS: Entenjagd Reloaded?
Zitat aus DGS Newsletter 15. Nov 2010:
Diese Gegendarstellung spiegelt nicht die Auffassung der Redaktion des Newsletters wider. Die aufgeführten Tatsachenbehauptungen werden nicht als zutreffend anerkannt. "
Diese Gegendarstellung spiegelt nicht die Auffassung der Redaktion des Newsletters wider. Die aufgeführten Tatsachenbehauptungen werden nicht als zutreffend anerkannt. "
"Gegendarstellung der Photon Europe GmbH:
ln der von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. versandten E-Mail vom 26.10.2011 mit der Überschrift „Aktuelle Nachrichten der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. - Entenjagd Reloaded? — Treffen Photon-Zeilenjäger Siemer´s abgefahrene Annahmen auch blind?“ sind in Bezug auf den Artikel „Verfahrenes Verfahren“, erschienen in dem Magazin „PHOTON — Das Solarstrommagazin“, Ausgabe Oktober 2011, unrichtige Behauptungen enthalten, zu denen wie folgt Stellung genommen wird:
1) Unwahr ist die Behauptung: „Viele der Solarszene meinen, Überschriften des Solarblattes Photon müssen schon lange mit skeptischer Vorsicht gelesen werden.“ Wahr ist, dass die PHOTON Europe GmbH weltweit über einen hohen fünfstelligen Leserkreis der von ihr publizierten Magazine „PHOTON“ verfügt. Der PHOTON Europe GmbH ist von Ihrer Leserschaft keine Äußerung bekannt, wonach Überschriften des Magazins „PHOTON“ mit skeptischer Vorsicht gelesen werden, was nach allgemeiner Lebenserfahrung jedoch zu erwarten wäre, wenn tatsächlich eine wesentliche Anzahl von Personen eine solche Äußerung kundgetan hätte.
2) Unwahr ist die Aussage „‘RAL Gütezeichen Solar steht vor dem Aus‘ titelt Redakteur Jochen Siemer und kolportiert dem Leser: Um Gelder geprellte Mitarbeiter, erfundene Termine und Inhalte. Ja, er orakelt sogar über das spektakuläre Scheitern von öffentlichen Verfahren.“
Wahr ist, dass in dem Artikel „Verfahrenes Verfahren“ die Aussage enthalten ist, dass die von DGS-Mitarbeitern geleisteten Vorarbeiten für die Erstellung der RAL-Kriterien geleistet wurden, ohne dass die DGS hierfür Geld bekommen hat. Es wird nicht behauptet, Mitarbeiter seien um Gelder geprellt worden.
Wahr ist ferner, dass die RAL Gütegemeinschaft den zuvor für den 02.11.2011 anberaumten Termin Mitte Oktober 2011 abgesagt hatte. Termine sind somit nicht erfunden worden. Wahr ist darüber hinaus, dass in dem Artikel „Verfahrenes Verfahren“ von Herrn Siemer nicht über ein spektakuläres Scheitern von Verfahren berichtet wird. In dem Artikel steht lediglich, es "droht das gesamte Verfahren zu scheitern“.
3) Ferner wird behauptet: „Dass weder von der Chefredakteurin Anne K. noch vom Herausgeber Philipp W. des Blattes auf Nachfrage eine Stellungnahme zu erhalten war, lässt gerade nach den vergangenen Murdoch-Skandalen, weiten Raum für die Frage, ob derartige Recherchemethoden fundamentaler Bestandteil der Arbeitsweise dieses Solarblattes sind.“
Hierzu ist festzustellen, dass eine Stellungnahme von Frau Kreutzmann und Herrn Welter auf die an sie gerichtete Email vom 24.10.2011 deshalb nicht möglich war, weil sie erst am 28.10.2011 von einem Auslandsaufenthalt zurückkehrten. Eine Nachfrage nach dem Verbleib einer Stellungnahme hat die PHOTON Europe GmbH nicht erhalten.
Aachen, den 08.11.2011
PHOTON Europe GmbH
(Annegret Kreutzmann)
- Geschäftsführerin -
PHOTON Europe GmbH
(Annegret Kreutzmann)
- Geschäftsführerin -
Diese Gegendarstellung spiegelt nicht die Auffassung der Redaktion des Newsletters wider. Die aufgeführten Tatsachenbehauptungen werden nicht als zutreffend anerkannt. "
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Freitag, 28. Oktober 2011
Photon 10/2011 - Externe-Stellungnahme zur Photon: Entenjagd Reloaded? Treffen
Zitat aus DGS-Newsletter vom 28.Oktober 2010 sowie unter www.dgs.de:
Entenjagd Reloaded? - Treffen Photon-Zeilenjäger Siemer‘s abgefahrene Annahmen auch blind?
Viele der Solarszene meinen, Überschriften des Solarblattes Photon müssen schon lange mit skeptischer Vorsicht gelesen werden. Doch trifft dies nun auch auf die Inhalte des Blattes zu?
Profunde Kenner der Solarszene erinnern sich lebhaft an den 2007 leidenschaftlich mit Galopp und Pulverdampf vorgetragenen Streit zwischen der DGS und der Photon, der in der Schlagzeile „Photon auf Entenjagd“ gipfelte. Aus Vernunftgründen wurde er einst einvernehmlich beigelegt, die Schlagzeilen zurückgezogen und ein Photon-Redakteur von dem Vorwurf des rüden Pistollerotums freigesprochen.
Nun aber, vier Jahr sind vergangen, wird den Lesern des Oktober-Blattes auf Seite 120 eine ähnliche Räuberpistole serviert. „RAL Gütezeichen Solar steht vor dem Aus“ titelt Redakteur Jochen Siemer und kolportiert dem Leser: Um Gelder geprellte Mitarbeiter, erfundene Termine und Inhalte. Ja, er orakelt sogar über das spektakuläre Scheitern von öffentlichen Verfahren.
Baff über Siemer‘s kuriose Berichterstattung ist man auf allen Seiten des Verfahrens!
Schließlich wurde Niemand der beteiligten Institutionen in irgend einer Weise zur Sachlage befragt:
- Nicht der DGS-Vorstand.
- Nicht der RAL-Solar Vorstand.
- Nicht das angeblich einladende RAL-Institut.
Auch laufen Siemer‘s Behauptungen über den Streit ins Nichts - Das Gegenteil ist richtig:
DGS-Präsident Sutter und das DGS-Präsidium haben sich gegenüber dem RAL-Institut für die Äußerung einiger Berliner Elemente des bundesweiten Vereins entschuldigt und sich von deren Vorgehen distanziert. Ebenfalls wurden auf einer harmonischen Vorstandssitzung der Gütegemeinschaft Mitte September im Beisein des DGS-Präsidenten einstimmige Beschlüsse über die optimale Zukunftsgestaltung beider Vereine gefasst.
Auch der RAL Gütegemeinschaft geht es richtig gut!
Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2 Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens";. Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 sind mehr als eine erfreuliche Anerkennung des Systems.
Das Novellierungsverfahren der RAL GZ-966 steht vor dem erfolgreichen Abschluss!
Auch ist das Novellierungs-Verfahren mit dem Votum des RAL-Instituts erfolgreich abgeschlossen, lediglich der satzungsgemäß endgültige Beschluss der Mitglieder der RAL-Gütegemeinschaft steht für die im Dezember in der neuen RALsolar-Geschäftsstelle in Arnsberg stattfindende Mitgliederversammlung aus.
Das konnte Photon-Redakteur Siemer aber nicht wissen, er hatte ja keinen gefragt!
Da drängt sich selbst den unkritischsten Photon-Fans die brennende Frage auf, wie kann ein gewissenhaft recherchierender Journalist zu einem solchen Artikel kommen?
Eventuell liegt es schlicht und einfach an der Arbeitsmethodik, denn:
Schon ein flüchtiger Blick in die Wikipedia unter den Schlagworten: Pressekodex, publizistischer Grundsätze oder journalistischer-ethischer Grundregeln zeigt auf:
1.) Eine Quelle allein ergibt keine Nachricht.
2.) Bei Konflikten sind die Positionen beider Seiten darzustellen.
3.) Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen.
Drei klare und auch für Anfänger des Schreiberhandwerks goldene Regeln.
Tatsache ist: Kein Mandatsträger, weder der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V., noch vom Vereinsvorstand der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V., noch vom verfahrensführenden RAL-Institut ist von Siemer je zu dieser Sache gehört worden.
Es hätte Siemer‘s heiße Story ja auch pulverisiert, wenn die maßgeblichen Beteiligten den Sachverhalt wahrheitsgemäß dargelegt hätten. Im Resultat hätte es schlimmstenfalls in der Oktober Photon 2011 zwei jungfräuliche, von Tinte unbefleckte Seiten geben müssen, denn:
Richtig ist: Elemente der DGS-Berlin haben vor drei Monaten einen Brief voller Behauptungen an Mitglieds-Unternehmen der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. geschrieben.
Falsch sind:
1.) Es gäbe einen Dissens zwischen der DGS-Führung und der RAL-Gütegemeinschaft
2.) DGS-Mitarbeiter seien unter Führung von DGS-Präsident Dobelmann zur unbezahlten Erarbeitung von Richtlinien gezwungen worden
3.) die RAL-Mitgliedsunternehmen werden vom Vorstand über Novellen im Dunkeln gelassen
4.) sowie der Rest der vielsagenden Behauptungen im Artikel.
Das Herr Siemer‘s plump verschlagzeilte Phantasie-Behauptung, „Das RAL Gütezeichen steht vor dem Aus“, ein Trugschluss mit journalistischer Selbstüberlistung ist, können selbst jüngste Schulkinder anhand dieser Kausalkette ermitteln.
Ist Photon‘s Chef vom Dienst Siemer hier Gerüchtestreuern auf den Leim gegangen oder musste er auf Vorgaben der Verlagsleitung rasch die Zeilen mit einem vermeintlichen Skandal füllen?
Wie sonst kann er aus einem einfachen Brief Einiger an Dritte,
(der obendrein über ein Vierteljahr zurückliegt)
(von dem sich der maßgebliche DGS-Vorstand beim Verfahrensführer distanziert hat)
eine aktuelle zweiseitige Story über Geld und Personen, Scheitern und Gefahren basteln?
Nur mit der Vogelstrauss-Recherche-Methode: „Besser nicht nachfragen, sonst wird die Story gefährdet!“ war so etwas überhaupt juristisch gefahrlos möglich.
Der Pressekodex kennt aber selbst für vielbeschäftigte Hautpstadtjournalisten bei den Punkten 1, 2 und 3 keinerlei Nachsicht beim Bruch seiner ethischen Grundsätze. Die Verantwortung für dieses Handeln hierfür liegt automatisch bei Herausgeber und Chefredakteurin.
Dass weder von der Chefredakteurin Anne K. noch vom Herausgeber Philipp W. des Blattes auf Nachfrage eine Stellungnahme zu erhalten war, lässt, gerade nach den vergangenen Murdoch-Skandalen, weiten Raum für die Frage, ob derartige Recherchemethoden fundamentaler Bestandteil der Arbeitsweise dieses Solarblattes sind.
Da bleibt die Frage, wo ist denn der Lichtblick in dem Artikel?
Qualitätssicherung ist wichtig!
Redakteur Siemer hat trotz der verheerenden Defizite in dem Artikel ein Thema richtig aufgegriffen. Sicherheit und Qualitätssicherung haben derzeit bei Vielen der Solarbrache noch keinen angemessenen Stellenwert. Die RAL Gütegemeinschaft und die DGS werden deshalb mit langem Atem weiter an diesem wichtigen Thema bleiben, das sie seit Anbeginn auf die Agenda gesetzt haben.
Ach so und noch...
Wer sich für den Hintergrund eines normalen Vereinsstreites in der DGS vom Frühjahr interessiert, der sollte auf die nächsten Ausgaben der Photon hoffen. Denn sollte Siemer wieder in Zeilennot geraten, könnten sich Photon-Leser eventuell wieder auf ein blumiges Epos von verlorenen Vorstandswahlen, wutenbrannten Auschussaustritten, untätigen Verantwortlichen und unbedachten Unmutsäußerungen freuen!
Wenn nicht, ja wenn nicht die Verantwortlichen des Blattes diesem bunten Treiben Einhalt gebieten ...
Dr.-Ing. Jan Kai Dobelmann MBA
ist Alt-Präsident der DGS e.V.
und Vorsitzender des DGS-Fachausschusses Biomasse
PS:
den bis dato unbeantworteten Brief an die Verantwortlichen der Photon finden Sie untenstehend:
-----------------------------------
Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
Lieber Herr Welter,
angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.
Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.
Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.
Zu den Richtigstellungen:
1.) Falsch ist: Aktion der Elemente der DGS-Berlin führt zu Verzögerungen
Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.
2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen
Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.
3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren
Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.
4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet
Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache. Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat.
5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert
Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt
Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.
7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung
Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar nach 8-Jahren aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden.
8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null
Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten.
Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2 Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.
9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS
Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.
9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C
Der betroffene Abschnitt stammt aus einem unredigierten Vorentwurf und ist im Rahmen des Verfahrens korrigiert worden.
10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert
Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.
Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.
Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.
Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann "
Mittwoch, 26. Oktober 2011
Photon 10/2011 - Berichtigung der DGS: RAL Güteschutz Solar wichtiger denn je!
Zitat aus DGS-Newsletter 26.10.2010 sowie unter www.dgs.de:
RAL Güteschutz Solar wichtiger denn je
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie bedauert die mittlerweile auch in den Medien publizierten Querelen zwischen einzelnen Mitgliedern der DGS und der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen. Entgegen der veröffentlichten Darstellung ist die DGS nach wie vor von der Notwendigkeit des neutralen Gütesiegels RAL GZ 966 und dem damit eingehenden Qualitätsanspruch überzeugt. Es ist nicht richtig, das die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie mittlerweile auf Distanz zu dem Gütezeichens und zur Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen geht.
Die Gründung der Gütegemeinschaft und die Erarbeitung der RAL Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 966) unter maßgeblicher Mitwirkung der DGS-Experten war ein wichtiger Schritte auf dem Weg hin zu dauerhaft funktionsfähigen Solarenergieanlagen. Das Ziel, nachhaltig rechtsverbindliche Qualitätskriterien zu schaffen, kann, so die Auffassung der DGS, nur durch eine kontinuierliche Arbeit der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen erfolgen. Es ist wichtig für den Endkunden und die Installateure einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen und hierfür setzten sich beide Vereine gleichermaßen ein. Das das ein Schritt in die Richtung ist, sieht man an die vielen neuen Mitgliedsfirmen, die der RAL in den Jahren 2010 und 2011 verzeichnen konnte.
Mittlerweile hat es eine institutionelle Trennung von DGS und RAL Solar gegeben. RAL Solar steht inzwischen fest auf eigenen Füßen. Die Beendung der Aufbauarbeit, in der die Gütegemeinschaft nicht zuletzt auch die DGS unterstützt hat, wird sich bis Ende des Jahres auch in einer neuen Satzung des RAL widerspiegeln. Die Zusammenarbeit der beiden Vereine wird allerdings dadurch nicht beendet sein. Vielmehr sind mittlerweile viele DGS Mitglieder auch Mitglieder der Gütegemeinschaft geworden und unterstützen so beide Vereine.
Speziell die in dem Artikel der Zeitschrift Photon im Oktober 2011 veröffentlichten Behauptungen sind aus Sicht des Präsidiums der DGS sehr einseitig dargestellt. Leider wurde für die Recherche zu dem Artikel „Verfahrenes Verfahren, das RAL Gütezeichen Solar steht vor dem Aus“ weder der Vorstand der DGS als auch die Gütegemeinschaft Solar kontaktiert. Im Übrigen bleibt festzustellen, dass das Präsidium der DGS nicht zu einem Gespräch mit dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) gebeten wurde und dass unserer Kenntnis nach, das Novellierungsverfahren der Güte- und Prüfbestimmungen den Vorgaben des RAL Institutes entspricht.
Link: www.ralsolar.de
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Berichtigungen,
externe Stellungnahme
Montag, 24. Oktober 2011
Photon 10/2011 - Leserbrief: Dr. Jan Kai Dobelmann
Sehr geehrte Frau Kreutzmann,
Lieber Herr Welter,
angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.
Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.
Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.
Zu den Richtigstellungen:
1.) Falsch ist: Aktion der Elemente der DGS-Berlin führt zu Verzögerungen
Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.
2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen
Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.
3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren
Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.
4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet
Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache. Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat.
5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert
Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt
Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.
7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung
Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar nach 8-Jahren aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden.
8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null
Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten.
Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2 Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.
9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS
Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.
9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C
Der betroffene Abschnitt stammt aus einem unredigierten Vorentwurf und ist im Rahmen des Verfahrens korrigiert worden.
10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert
Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.
Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.
Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.
Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann
Lieber Herr Welter,
angesichts der Tatsache, dass der letzte Konflikt "Entenjagd" zu unnötigen persönlichen Verstimmungen geführt hat, möchte ich Sie vorab informieren, dass die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. den Artikel "Verfahrenes Verfahren" in einem offenen Leserbrief kommentieren wird.
Hierbei geht es rein um die Richtigstellung der falschen mindestens jedoch seit über einem halben Jahr sachlich überholten Faktenlage. Die Meinung Ihres Magazins bleibt dabei unbehelligt.
Hintergrund für diese Notwendigkeit eines solchen Leserbrief ist, dass Ihr Redakteur fehlerhaft und wiederholt sachlich falsch berichtet, sowie es unterlassen hat sich mit der aktuellen Sachlage zu beschäftigen. Eine einfache Kontaktaufnahme mit einem der RAL-Vorstandsmitglieder hätte diese für die Photon unschickliche Situation vermieden. Wir würden uns freuen, wenn dies in den nächsten Artikeln geschehen könnte, das stünde beiden Seiten besser zu Gesicht und schließlich ist ein Anruf durch die Redaktion auch nicht teuer.
Zu den Richtigstellungen:
1.) Falsch ist: Aktion der Elemente der DGS-Berlin führt zu Verzögerungen
Die Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen kann satzungsgemäß erst in Kraft treten, wenn Sie in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Da diese Versammlung laut Vorstandsbeschluss im Dezember stattfinden wird, ist naturgemäß keine Verzögerung entstanden.
2.) Falsch ist: Das RAL-Institut hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen für den November eingeladen
Dem Vorstand der Gütegemeinschaft liegt eine solche Einladung nicht vor, es gibt auch keinen inhaltlichen Grund für ein solches Treffen. Die maßgebliche Bundes-DGS vertreten durch den mit einem Verhandlungsmandat ausgestatteten Präsidenten Sutter hat sich mit dem Vorstand der Gütegemeinschaft in einer Sitzung vor über einem Monat geeinigt. Hierbei ist mit Stimme des DGS-Präsidenten per Beschluss festgestellt worden, dass das eigenmächtige Verhalten einiger Berliner Elemente der DGS vereinsschädigend ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für beide Vereine wurden ebenfalls einvernehmlich und einstimmig beschlossen.
3.) Falsch ist: Die Gütegemeinschaft bestünde seit 7 Jahren
Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. ist am 26. Okt. 2005 rechtskräftig gegründet worden.
4.) Falsch ist: DGS-Mitarbeiter haben unentgeltlich erste Entwürfe bearbeitet
Die Entwürfe der RAL-GZ 966 wurden ausschließlich durch Vereinsmitglieder der seit Vereinsgründung unabhängigen RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. angefertigt. Dass einige -neben dieser Vereinsmitgliedschaft in der Gütegemeinschaft- Mitarbeiter anderer Institutionen waren (Solid Zentrum, Ingenieurbüros, aber auch der DGS) liegt in der Natur der Sache. Auf Grund der Fakten ist die Gütegemeinschaft von Beginn an eigenständig und kein "reines Kind der DGS" gewesen, auch wenn man über Jahre gut zusammengearbeitet hat.
5.) Falsch ist: Mitgliedsunternehmen wurden nicht einbezogen oder konsultiert
Am 05. Dezember 2010 wurden erst Vereinsmitglieder und danach die Fach-Öffentlichkeit über die anstehende Novelle informiert und zu Stellungnahmen und Beiträgen aufgefordert. Das Fach- und Verkehrskreiseverfahren wurde erst vier Monate später am 05. April 2011 durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL Institut) eröffnet.
6.) Falsch ist: Der Umweltlastgrad wird durch kein Modul erfüllt
Die RAL-Umweltlastgrade 11 und 13 entsprechen exakt den Prüfkriterien der IEC 61215 in der normalen bzw. erweiterten Lastform.
7.) Falsch ist: Es gibt eine aktuelle personelle Verquickung
Dr. Jan Kai Dobelmann ist auf eigenen Wunsch und mit langer Vorankündigung auf der DGS Mitgliederversammlung am 17. Mai 2011 in Weimar nach 8-Jahren aus dem DGS-Vorstand ausgeschieden.
8.) unbegründeter Vorwurf: Relevanz gleich Null
Dem Gütezeichen ohne Begründung eine Relevanz abzusprechen ist unredlich, aber letztendlich alleinig von Ihnen als Macher Ihres Blattes zu verantworten.
Die Domain der Gütegemeinschaft www.ralsolar.de hat seit 2009 über 150.000 Webbesucher mit einer durchschnittlichen Verweildauer von fast 2 1/2 Minuten aufzuweisen. Diese informierten sich vornehmlich auf der Seite: "Anwendung des Gütezeichens". Sie haben anschließend zu einem Viertel die PDFs der Abnahmeprokolle sowie die RAL-GZ 966 heruntergeladen. Da die Nutzung auch ohne Vereinsmitgliedschaft kostenfrei ist, ist eine anschließende Verwendung als Vertragsgrundlage in sofern nicht wie von Ihnen unterstellt, ausgeschlossen. Die permanenten Gespräche mit den Regulierungsbehörden und Förderprogrammen anderer Länder (China, Tunesien, Slowenien, Tschechien, Malaysia) zur teilweisen Übertragung und Nutzung von Inhalten der RAL-GZ 966 weisen ebenfalls in eine andere Richtung.
9.) Falsch ist: Es gibt eine Liste offener Kritikpunkte durch die DGS
Die DGS-Berlin hat nach zweimaliger Aufforderung durch das RAL Institut erst verspätet im Juni nach Ablauf der Kommentarfrist, eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme hat die Gütegemeinschaft dem RAL Institut verfahrensgerecht einen Kommentar übergeben. Das RAL Institut hat die DGS verfahrensgemäß über diese Stellungnahme in Kenntnis gesetzt. Im Nachgang hat die DGS-Berlin im August abweichend von den Gepflogenheiten des Befragungsverfahrens zeitgleich einen offenen Brief an alle RALsolar Mitglieder versandt und eine weitere Stellungnahme an das RAL-Institut. Die Gütegemeinschaft dem RAL-Institut eine technische Stellungnahme hierzu zukommen lassen, diese wurde vom RAL-Institut an die DGS weitergereicht. Seit der Einigung mit dem maßgeblichen Vorstand der Bundes-DGS sind auch von den Elementen der DGS-Berlin keinerlei weitere Verfahrensäußerungen getätigt worden.
9.) Falsch ist: Es gibt RALsolar Forderungen nach -29 bis plus 65°C
Der betroffene Abschnitt stammt aus einem unredigierten Vorentwurf und ist im Rahmen des Verfahrens korrigiert worden.
10.) Falsch ist: Das Verfahren scheitert
Das Verfahren ist mit einem positiven Votum aller beteiligten Verbände sowie der Wettbewerbskommission für das maßgebliche RAL-Institut abgeschlossen, es steht lediglich die abschließende Beratung und der satzungsgemäße Beschluss der RALsolar Mitgliederversammlung aus.
Auf weitere Widersprüche in der Meinungsbildung des Artikels gehen wir nicht näher ein.
Abschließend, möchten wir aber auch lobend hervorheben, dass in dem Artikel die Funktionsweise des Güteschutzes für Investoren in der Photon erstmals korrekt beschrieben wurde. Wir werten diesen erfreulichen Fakt als einen ersten Anfang, dass die Redaktion das Wesen des Verfahrens verstanden hat und schlussendlich zu korrekteren Darstellungen der Sachverhalten kommen wird. Mit einer redlichen journalistischen Arbeit durch Kontaktaufnahme bei den Beteiligten, wird dies in Zukunft öfter gelingen.
Gerne stehen wir zu einem weiteren Faktencheck zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Beitrag auch als Leserbrief verstehen und in der Photon berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan Kai Dobelmann
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Leserbrief,
Recherchekritik
Mittwoch, 10. August 2011
Photon 8/2011 - Berichtigungen Skyline
Zitat aus Photon 8/2011:
"Der Artikel zum Startup-Unternehmen
Skyline Solar in der März-Ausgabe
berichtete fälschlicherweise über Basiseinheiten
des Konzentratorsystems von
Skyline mit jeweils 36 Kilowatt Leistung.
Es handelt sich jedoch um 3,6-Kilowatt-
Einheiten. (PHOTON 3-2011, Seite 93)"
"Der Artikel zum Startup-Unternehmen
Skyline Solar in der März-Ausgabe
berichtete fälschlicherweise über Basiseinheiten
des Konzentratorsystems von
Skyline mit jeweils 36 Kilowatt Leistung.
Es handelt sich jedoch um 3,6-Kilowatt-
Einheiten. (PHOTON 3-2011, Seite 93)"
Photon 8/2011 - Berichtigungen Namen
Zitat aus Photon 8/2011:
"Eine Bildunterschrift im Artikel »Mit
der Sonne voran!« enthält irrtümlicherweise
einen falschen Namen. Statt Mauro Pérez
López ist dort Mauro Pérez Corrales
abgebildet. (PHOTON 7-2011, Seite 86)"
"Eine Bildunterschrift im Artikel »Mit
der Sonne voran!« enthält irrtümlicherweise
einen falschen Namen. Statt Mauro Pérez
López ist dort Mauro Pérez Corrales
abgebildet. (PHOTON 7-2011, Seite 86)"
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Artikel,
Berichtigungen,
Recherchefehler
Photon 8/2011 - Berichtigungen Q-Cells
Zitat aus Photon 8/2011:
"Das Dünnschichtmodul Q.Smart UF 95
der Q-Cells SE wurde in den bisherigen
Ertragstabellen fälschlicherweise als
Q.SMART UF 85 bezeichnet."
"Das Dünnschichtmodul Q.Smart UF 95
der Q-Cells SE wurde in den bisherigen
Ertragstabellen fälschlicherweise als
Q.SMART UF 85 bezeichnet."
Photon 8/2011 - Berichtigungen General Electric GE
Zitat aus Photon 8/2011:
"Im Artikel »Auf den Spuren von Thomas
Edison« zu Dünnschichtmodulen wurde
der Name des Tochterunternehmens von
GE Energy Financial Services falsch angegeben.
Der richtige Firmenname lautet EFS
Solar Spain. (PHOTON 6-2011, Seite 65)"
"Im Artikel »Auf den Spuren von Thomas
Edison« zu Dünnschichtmodulen wurde
der Name des Tochterunternehmens von
GE Energy Financial Services falsch angegeben.
Der richtige Firmenname lautet EFS
Solar Spain. (PHOTON 6-2011, Seite 65)"
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