Donnerstag, 7. Februar 2013

Amtsgericht Aachen: Verfahrenseröffnung Insolvenzverfahren Photon Europe vom 01.02.2013


Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IE 2/13  
Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14723 eingetragenen Photon Europe GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann

Geschäftszweig: Herstellung, Publizierung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2013, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags d. Schuldnerin..
Zugleich werden die Verfahren 92 IE 2/13 und 92 IN 299/12, 92 IN 294/12, 92 IN 306/12, 92 IN 253/12, 92 IN 246/12 und 92 IE 1/13 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Seckler, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.03.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten d. Schuld. in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber d. Schuld. hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 03.01.2013 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Klaus-Dieter Guddat, Linterstraße 62 a, 52076 Aachen, von der AOK Rheinland/Hamburg
- Fiducia GmbH & Co KG, Wilhemstraße 12, 52070 Aachen, vertreten durch die Fiducia VerwaltungsGmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Philip Kerpen, ebenda
- Weiss Druck GmbH & Co KG, Gans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau, vertreten durch den Prokuristen Herrn Peter Jakobs, ebenda
.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist binnen einer Woche gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 19.04.2013, 10:00 Uhr, 
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.351.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens d. Schuld. im Ganzen im Rahmen einer übertragenden Sanierung
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.03.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner d. Schuld. (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


92 IE 2/13
Amtsgericht Aachen, 01.02.2013

Ver.di veröffentlicht Kommentar zum Photon Desaster: Dunkle Sonnenseiten


Ver.di: Solares Fachmagazin Photon in Insolvenz – Betriebsrat verhindert


Die Geschäftsleitung des von der Insolvenz bedrohten Fachmagazins Photon hat nicht nur die Beschäftigten in der Vergangenheit immer wieder versucht einzuschüchtern. Die für die Pleite Verantwortlichen wollen den Redaktionsbetrieb unter Abwälzung der Schulden auf Mitarbeiter und andere Gläubiger fortführen, obwohl gegen sie vielfältige Strafverfahren anhängig sind.

Zitat Ver.di:

Der Unmut vieler Mitarbeiter richtet sich gegen die Leitung des Hauses um Herausgeber Philippe Welter und Chefredakteurin Annegret Kreutzmann. So hatten diese nach Erkenntnissen von ver.di-Fachbereichssekretär Franz Blatt über Jahre hinweg mit Druck die Bildung eines Betriebsrates verhindert. „Die Beschäftigten hatten Angst, entlassen zu werden“, sagt Blatt. Doch mit dem Ausbleiben von Gehaltszahlungen ab August 2012 hielten sie nicht mehr still. Dreimal, so der Gewerkschafter, hätten sie seit Oktober versucht, einen Betriebsrat zu konstituieren. „Dreimal ist dem Wahlvorstand daraufhin gekündigt worden“. Blatt selber habe wegen seiner Beratung der Mitarbeiter Hausverbot erhalten. ...

Zitat Ver.di:
Noch während im vorläufigen Verfahren Insolvenzverwalter André Seckler nach Investoren suchte und immerhin für die Monate November bis Januar über das Insolvenzgeld für die Zahlung der Gehälter sorgte, präsentierten sich die für die Pleite Verantwortlichen unverfroren als neue Retter.

Zitat Ver.di:
Zum Hintergrund: Das Magazin ist Teil eines undurchsichtigen Firmengeflechts. Während die Insolvenz mit der Photon Europe – bei der die Mitarbeiter angestellt sind – nur eine dieser Firmen betrifft, liegen die Namensrechte bei einer anderen Photon-Gesellschaft.

Zitat Ver.di:
Nicht nur die Photon-Redakteure weltweit warten auf ihr Geld. Auch Dienstleister wie das für die spanische Ausgabe zuständige Übersetzungsbüro und selbst die Sozialkassen beklagen hohe Außenstände.

Zitat Ver.di:
Ärger hat die Verlagsleitung in der Vergangenheit auch immer wieder wegen ihrer Berichterstattung erhalten. So gab es vom deutschen Presserat 2012 einen Hinweis wegen der Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.    


Lesen Sie das Original im Volltext bei Ver.di: http://mmm.verdi.de/medien-wirtschaft/01-2013/dunkle-sonnenseiten


In Eigener Sache: Die Entscheidung des Insolvenzverwalters schlägt hohe Wellen - Erstmals über 1.000 Besucher am Tag auf PhotonWatch

Die kontroverse Entscheidung des Insolvenzverwalters in einem Hinterzimmer-Deal die Reste der Photon Europe an die von den Pleitiers neu gegründete Photon Publishing zu veräußern schlägt hohe Wellen. 

Erstmals besuchen über 1.000 Menschen PhotonWatch an einem einzigen Tag und veranstalten eine lebhafte Debatte in den Kommentaren. 


Mittwoch, 6. Februar 2013

Photon startet neu - und setzt verbliebene Berliner Mitarbeiter auf die Strasse

Heimarbeit statt Feudalbüro mit Spreeblick. 

Pünktlich zum vollmundig verkündeten ReLaunch der Photon Publishing wurden den Berliner Mitarbeitern Ihre Büros entrissen und der Berliner Standort in der mondänen Fanny Zobel Str. 11 wegen erheblichen Mietrückständen aufgelöst, so dass alle verbliebenen Mitarbeiter von nun an am heimischen Küchentisch aktiv werden müssen. 

Insofern liest sich die Mitteilung des Insolvenzverwalters:

Die Photon Europe GmbH beschäftigt rund 140 Mitarbeiter, davon 100 in Aachen und 30 am Standort in Berlin. Büros unterhält das Unternehmen zudem in Athen, Hongkong, Madrid, Paris und Rom. 
wie ein Märchenbuch, denn erstens werden maximal 90 Mitarbeiter übernommen und zweitens sind die Büros in Athen, Madrid, Paris und Rom bereits ebenfalls wegen Mietrückständen geschlossen, wie die PhotonWatch Leser bereits angemerkt haben. 

Jetzt schlägt's 13: Insolvenzverwalter macht Hinterzimmerdeal mit Photon Publishing

Pressemitteilung des Insolvenzverwalters im Wortlaut:



PRESSEMITTEILUNG
Photon Publishing GmbH übernimmt Geschäftsbetrieb der insolventen Photon Europe GmbH
·         Amtsgericht Aachen hatte Insolvenzverfahren der Photon Europe zum 1. Februar 2013 eröffnet
·         Insolvenzverwalter André Seckler kann durch Investorenlösung etwa 90 der 140 Arbeitsplätz sichern
·         Gläubigerausschuss hat der Übertragung bereits zugestimmt
Aachen, 5. Februar 2013  Das Amtsgericht Aachen hat zum 1. Februar 2013 das Insolvenzverfahren über die Photon Europe GmbH eröffnet. Mit Wirkung zum 1. Februar hat die neu gegründete Photon Publishing GmbH einen Teil der Vermögenswerte der insolventen Photon Europe GmbH übernommen und führt den Geschäftsbetrieb vor. Einen entsprechenden Vertrag haben Rechtsanwalt André Seckler aus Aachen, Insolvenzverwalter der Photon Europe GmbH, und die Geschäftsführerin Anne Kreutzmann unterzeichnet. Die Übernahme wurde vom Gläubigerausschuss bereits einstimmig angenommen steht jedoch noch unter den üblichen Vorbehalten, wie der fristgerechten Zahlung und der endgültigen Zustimmung der Gläubigerversammlung. Über die Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.
Insolvenzverwalter Seckler hat durch diese Übertragung auch das bestmögliche Ergebnis für die bei der Insolvenzschuldnerin betroffenen Arbeitnehmer erzielt und erhält einen Kaufpreis, der in die Insolvenzmasse fließt. „Wir haben mit mehreren potenziellen Investoren gesprochen. Dabei konnte Photon Publishing das beste Gesamtangebot abgeben, da es Zugang zu Verwertungsrechten von der nicht-insolventen Mutterholding bekommen hat, die anderen Gesellschaften verwehrt blieben“, sagt Seckler. Das haben auch die Vertreter der Gläubiger so gesehen.
Rechtsanwalt Seckler von der Kanzlei Kebekus et Zimmermann war im Dezember 2012 von dem zuständigen Insolvenzgericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Seckler gelang es nach komplexen Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens mit seinen 140 Mitarbeitern im Insolvenzeröffnungsverfahren fortzuführen. Da der Insolvenzgeldzeitraum Ende Januar 2013 endete, hätte er ab da die Beschäftigten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren müssen. Da dies kaum möglich gewesen wäre, musste er innerhalb von nur etwa eineinhalb Monaten eine Investorenlösung erzielen, was nach intensiven Verhandlungen schließlich gelang.
Über Photon
Entstanden aus einem Verlag im Bereich der erneuerbaren Energien ist die Photon-Gruppe mit Hauptsitz in Aachen heute umfassend im Bereich der Informationsvermittlung zum Thema solare Stromerzeugung tätig. Die Photovoltaik-Zeitschriften erscheinen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Chinesisch. Darüber hinaus werden internationale Konferenzen organisiert sowie Seminarreihen und Workshops zu photovoltaikspezifischen Themen ausgerichtet. Ein eigenes unabhängiges Testlabor der Schwestergesellschaft Photon Laboratory GmbH prüft die Qualität von Solarkomponenten und eine Consulting-Gesellschaft berät Industrie und Politik. Die Photon Europe GmbH beschäftigt rund 140 Mitarbeiter, davon 100 in Aachen und 30 am Standort in Berlin. Büros unterhält das Unternehmen zudem in Athen, Hongkong, Madrid, Paris und Rom. Weitere Informationen: www.photon.de
Über den Insolvenzverwalter
André Seckler aus Aachen ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Kebekus et Zimmermann. Die Kanzlei ist ausschließlich wirtschaftsrechtlich tätig und hat langjährige Erfahrung im Insolvenz- und Restrukturierungsbereich. Neben der Insolvenzverwaltung liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt der Sozietät in der Begleitung komplexer Restrukturierungsprozesse in Unternehmen, auch für internationale Konzerne. Die Sozietät Kebekus et Zimmermann nimmt in Deutschland seit Jahren eine bedeutende Position ein und unterhält neben der Zentrale in Düsseldorf Büros in Aachen, Paderborn, Dortmund, Bochum, Mönchengladbach und Berlin.

Dienstag, 5. Februar 2013

Photon und Betriebsübergang - Ver.di scheint zu kämpfen

Die Photon Führung hatte es sich gut zurechtgelegt. Neue Gesellschaft gründen, dann die Mitarbeiter abwerben und lustig mit dem neuen Schiff auf ein zweites schulden und gewerkschaftsfrei in See stechen. 


Wie es scheint ist die bereits im Photon Verfahren involvierte Ver.di Zentrale in Aachen immer noch an dem Photon Fall dran. Besonders, weil die Photon Geschäftsführung in der Vergangenheit Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten hat. 

Gerüchteweise geht es um das Thema Betriebsfortführung, bei dem alle Arbeitnehmer in die mit neuen Arbeitsberträgen in die neue Gesellschaft wechseln und die alte Gesellschaft mit Schulden und allen Ansprüchen hinter sich lassen. Hierbei werden die Arbeitnehmer genötigt alle Ihre Kündigungsrechte aufzugeben und quasi als Neueinsteiger anzufangen. 

Das dieses eine Gewerkschaft nicht dulden kann liegt auf der Hand. Es wird also spannend, was Ver.di in den nächsten Tagen unternimmt... 

Photovoltaik.eu: Photon-Insolvenz: Alle Macht beim Gläubigerausschuss und beim Insolvenzverwalter Read more: http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-insolvenz--alle-macht-beim-glubigerausschuss-und-beim-insolvenzverwalter_100010185/#ixzz2K2YVk32p

Die Fachzeitschrift Photovoltaik berichtet, wie die Möglichkeiten der Photon Geschäftsführung im Insolvenzverfahren aussehen:

http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-insolvenz--alle-macht-beim-glubigerausschuss-und-beim-insolvenzverwalter_100010185/


Montag, 4. Februar 2013

Photovoltaik.eu: Insolvenzverfahren gegen Photon Europe eröffnet

Die Fachzeitschrift Photovoltaik meldet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Photon Europe:

http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/insolvenzverfahren-gegen-photon-europe-erffnet_100010176/

Hierbei wird über einige der Merkwürdigkeiten bei den derzeitigen Ereignissen berichtet. 

In Eigener Sache: PhotonWatch-Leser erfindet lustigen Spitznamen für Photon Akteur Philippe Welter

Am 03.02.2013 schieb Leser Anonym:

... Lord Welter verbleibt und spukt u.a. in Berlin weiterhin große politische Töne gegen die Branche ... 

Die Photon Metamorphose stockt - Scheitert der Photon-Coup an den rechtlichen Realitäten?

Die Idee war genial!

Im Jahre 2009 wird der Solar-Verlag umgestaltet. Es wird eine Photon Holding GmbH gegründet, die Dachorganisation für drei Untergesellschaften wird, die Photon Europe GmbH (Verlagsaktivitäten), die Photon USA Corp. und die Photon Consulting LLC. 

Die Photon Europe GmbH übernimmt scheinbar die Aktivitäten des Solar Verlages in der Öffentlichkeit. Der bekannte Verlag hat scheinbar nur einen anderen Namen und agiert mit vollen Rechten an Titel, Magazin und mit den Mitarbeitern. In Wahrheit liegen die Rechte aber verdeckt von der Öffentlichkeit bei der Photon Holding. 

Frau überschuldet die scheinbar seriöse Firma Photon Europe GmbH hoffnungslos und als die Gläubiger zu ungemütlich werden, flüchtet man sich zum Insolvenzgericht, der einen Insolvenzverwalter bestellt.  

Noch während dieser gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter sich im Dickicht der Forderungen gegen die Photon Europe GmbH orientiert und die Staatsanwaltschaft emsig ermittelt, schleicht Frau sich noch rechtlich unverurteilt zum Amtsgericht und eröffnet eine Photon Publishing GmbH, um mit dieser geradewegs weiter zu machen und sofort Gelder von den Abonnenten einzusammeln.

Die Rechte für diese Aktion meint man zu besitzen, da man ja die nicht von der Photon Europe Insolvenz betroffenen Photon Holding kontrolliert. So könnte man Gläubiger, Insolvenzverwalter, Staatsanwalt und Öffentlichkeit scheinbar austricksen... 



Wie derzeit aus dem Umfeld der Photon zu entnehmen ist, deutet einiges jedoch auf erhebliche Verzögerungen bei dem geplanten Coup hin. 

Auch wenn die Hintergründe der Verzögerungen bei der Eintragung der Photon Publishing GmbH im Handelsregister noch unklar sind, scheint es doch, dass die juristische Schwerkraft in diesem Land den Take-Off dieser Luftikus-Firma Photon Publishing
verhindert. 

Diese Quadratur des Kreises, alle Schulden abzuschütteln, den Staatsanwälten, Gewerkschaften und Gläubigern eine lange Nase zu machen und mit der so gewonnenen Freiheit lustig wie zuvor weiter zu machen, haben schon viele betrügerische Bankrotteure versucht. 

Die Meisten dieser Bankrotteure scheitern aber an der Rechtslage oder den Finanzämtern. 

Sollte Frau Kreutzmann trotzdem dieses Kunststück gelingen, sollte man sich den Vorgang genau anschauen und die kunstvolle Kreutzmann-Insolvenz wird sicher zur Blaupause für Viele, denen Peter Zwegat neidisch hinterherschauen wird. 

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die scheinbar gelackmeierten Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Staatsanwaltschaft reagieren. Bisher hat keiner der beteiligten sich öffentlich geäußert. Rechtschaffende Menschen können also noch Hoffnung auf den Rechtsstaat haben, er ist halt manchmal etwas langsam.