Sonntag, 5. Mai 2013

Photon Gläubigerversammlung vom 03.05.2013 (Fortsetzung) - Teil 15



Im weiteren Verlauf der Versammlung wurde die Begründung für die Aberkennung der Stimmrechte im Falle Michael Schmela durch die Insolvenzrichterin in Ihrem Urteil begründet.



Kein Arbeitsvortrag vorhanden - Schmela war kein Mitarbeiter der Photon Europe!

Herr Michael Schmela besaß laut Gerichtsurteil keinen Arbeitsvertrag mit der Photon Europe. 

Zumindest wurde dieser weder dem Gericht vorgelegt, noch ist dieser in den dem Insolvenzverwalter   im Rahmen der Betriebsübergabe der Photon Europe GmbH überstellt worden. 

Auch wurde keine Einrede geltend gemacht, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag bestanden hätte. 




Vertragsverhältnis eher dienstleistungsartig - Doch mit Wem?

Der Richterin erschien es, dass die Beziehung von Herrn Schmela mit der Photon Zeitschrift dienstleistungsartig war. 

Leider konnte durch das Gericht nicht ermittelt werden mit Welcher der Photon-Firmen ein solches Dienstleistungsverhältnis bestanden habe.  




Beteiligung als Mitgesellschafter im Photon Firmengeflecht

Herr Schmela ist aktiver Mitgesellschafter im Photon Firmengeflecht der Photon Holding und der Photon Power AG. Bei dieser ist er auch als Vorstand aktiv und bezieht hieraus auch sicherlich ein stattliches Finanzeinkommen.   




Gerichtsfeste Nachweise für Forderungen fehlen! 

Bei einer derartigen Forderungshöhe von 639.830,29 € ist ein Nachweis über eine Vertragsgrundlage erforderlich. Herr Schmela hat es aber versäumt einen derartigen Nachweis zu erbringen. 




Forderung Lohse durch Ausschlussfrist nichtig

Der Mitgesellschafter Andreas Lohse hatte als Einziger der Photon Riege einen Arbeitsvertrag. Bei einem Studium dessen fiel dem Gericht auf, dass dieser eine handelsübliche Arbeitsvertrag ein Verfallsdatum für Forderungen besaß. Hierdurch waren die Forderungen von Herrn Lohse nichtig.  




Forderungen Photon Laboratory GmbH nichtig - Unterlagen fehlen

Die Forderungen der Photon Laboratory GmbH in Höhe von 26.005,82 € wurden als nichtig abgeurteilt, da die notwendigen Unterlagen zum Nachweise dem Gericht nicht vorgelegt wurden. 





Forderungen Solar Beteiligungen GmbH nichtig - Unterlagen fehlen

Die Forderungen der Solar Beteiligungen GmbH in Höhe von 427.000,- € wurden als nichtig abgeurteilt, da die notwendigen Unterlagen zum Nachweise dem Gericht nicht vorgelegt wurden. 




Forderungen Philippe Welter Consulting nichtig - Unterlagen fehlen

Die Forderungen der Philippe Welter Consulting in Höhe von 175.367,08 € wurden als nichtig abgeurteilt, da die notwendigen Unterlagen zum Nachweise dem Gericht nicht vorgelegt wurden. 




Forderungen Photon Holding GmbH nichtig - Unterlagen fehlen

Die Forderungen der Photon Holding GmbH in Höhe von 906.100,- €wurden als nichtig abgeurteilt, da die notwendigen Unterlagen zum Nachweise dem Gericht nicht vorgelegt wurden. 

Es gab zwar einen Lizenzvertrag zwischen der Photon Holding GmbH und der Photon Europe GmbH, nach der die Photon Europe 5% des Verlags-Umsatzes an die Holding für die Nutzung des Markennamens Photon abführen musste, dieser wurde aber nicht mit Leben gefüllt. 

Sämtliche nachvollziehbare Umsatzabrechnungen und Berechnungen fehlen und sind auch nicht in der Buchhaltung der Photon Europe GmbH erfasst. In sofern geht das Gericht in seinem Urteil nicht von einer Werthaltigkeit der Forderungen aus und versagt folgerichtig das Stimmrecht dieser Forderungen.  






Prozessbetrug durch die Photon Gruppe? 

Unter der Hand war die juristische Einschätzung zu hören, dass bei den von der Photon Gruppe angemeldeten Forderungen von insgesamt über 3 Millionen Euro derart viele Fragezeichen aufgetaucht sind, dass Anzeichen für einen Prozessbetrug zur Manipulation der Abstimmungen im Insolvenzverfahren vorliegen. 



Keine Wiederholung der Wahl notwendig 

Die Richterin führte in Ihrem Urteil aus, dass keine Wiederholung der Wahl notwendig war und Sie mit Ihrem Urteil folgendes Abstimmungsergebnis rechtskräftig feststellt: 


Zustimmung für die Fortführung eines Gläubigerausschusses gaben:

1.017.328,70 € an Forderungen


Für eine Ablehnung der Fortführung eines Gläubigerausschusses votierten:

1.714.776,12 € an Forderungen


Hiermit sei die Fortführung des Gläubigerauschusses auf Grund des Urteils rechtskräftig abgelehnt.




Gericht verhängt Stimmverbote in eigener Sache für die Photon-Gruppe

Auch würde für die von Rechtsanwalt Linnenbrink per Vollmacht vertretene Photon-Gruppe auf Grund des gerügten Interessenskonfliktes mit einem Stimmverbot für weitere Abstimmungen belegt werden, die einen Interessenskonflikt zwischen der Geschäftsführung und den Angestellten begründen. 

Im Weiteren wird das Gericht bei jeder Einzelabstimmung die bestehenden Stimmverbote benennen. 





Danach standen die Entscheidungen über besonders bedeutende Amtshandlungen des Insolvenzverwalters nach §160 und §162 der Insolvenzordnung auf der Tagesordnung...




++++ Weiter mit Teil 16





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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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Samstag, 4. Mai 2013

Photon Gläubigerversammlung vom 03.05.2013 (Fortsetzung) - Teil 14

Auf Grund der intensiven Erfahrungen vom 19.04.2013 war die Fortsetzung der Photon Gläubigerversammlung am 03. Mai von allen Beteiligten mit einiger Spannung erwartet worden. 

Die Versammlung fand sodann auch nicht mehr im historischen Schwurgerichtssaal statt, sondern im Saal der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes Aachen, der erheblich kleiner war. So dass es während des Einlasses besorgte Blicke gab, ob die Räumlichkeiten noch einmal für 9 Stunden Marathonsitzung ausreichen würden. 

Bei Versammlungsbeginn eröffnete die Rechtspflegerin des Verfahrens wieder die Versammlung und verlas die teilnehmen Parteien sowie deren Vertreter. 




Unspektakulärer Versammlungsbeginn mit Formalia

Es bestanden alle Vollmachten des letzten Termins weiterhin, so dass es nur zu wenigen persönlichen Neuanmeldungen kam. 

Aus der Photon Gruppe heraus wurden weiterhin keine Nachreichungen von Vollmachten oder ähnliche Tricks versucht, so dass die Versammlung im Kern unverändert fortgehen konnte. Bemerkenswert war jedoch, dass die Photon-Vollmachten nicht mehr von dem in den Vollmachten benannten Anwalt Felix Linnenbrink vertreten wurden, sondern nun in Untervollmacht dessen von dem Anwalt Richard Linnenbrink verteten wurden. 

Zunächst stellte die anwesende Rechtspflegerin die Formalia wie ordnungsgemäße Bekanntmachung und Einladung fest, um dann die Beschlussfähigkeit der Versammlung zu verkünden. 




Gericht befindet in Urteil über Rüge des Rechtsanwaltes Nümann zur Zulässigkeit der Photon-Stimmenvertretung wegen des offensichtlichen Interessenskonfliktes


Aus der Versammlung heraus wurde erneut der berufsrechtliche Interessenskonflikt des Rechtsanwaltes Linnenbrink gerügt. 

Dieser besitzt einerseits die Vollmachten für die Photon Geschäftsführung (inkl. Beteiligungen) als auch für diverse Mitarbeiter. 


Hier kommt ein eklatanter berufsrechtlicher Konflikt für Anwälte auf, denn z.B. bei dem Thema Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter hat die Geschäftsführung naturgemäß den Wunsch diese zu verhindern, die Mitarbeiter jedoch den Wunsch das hier die Masse gemehrt wird. Anwälte dürfen nicht gleichzeitig widerstrebende Interessen vertreten. 


Das Gericht erklärte hierauf Rücksicht genommen zu haben, hierbei wurde vom Gericht bezüglich auf das von der Insolvenzrichterin festgesetzte Urteil zur Abstimmung über den Gläubigerausschuss verwiesen, das später verlesen werden sollte. 





Rechtspflegerin verliest die Abstimmung über die Fortführung des Gläubigerausschusses


Abschließend verkündete die Rechtspflegerin das Ergebnis der Abstimmung über die Fortführung des Gläubigerausschusses:

Zustimmung für die Fortführung eines Gläubigerausschusses gaben:


1.017.328,70 € an Forderungen


Für eine Ablehnung der Fortführung eines Gläubigerausschusses votierten:


1.714.776,12 € an Forderungen


Hiermit sei die Fortführung des Gläubigerauschusses abgelehnt. 

Zur Begründung wurde von der Versammlungsleitung auf das von der Insolvenzrichterin gefällte Urteil verwiesen, dass auf Grund der zahlreichen Einsprüche und Rechtsmittel gegen die Zulässigkeit von Stimmen notwendig war. 





Insolvenzrichterin verkündet Urteil über Stimmrechte der Photon 


Nach eingehender Prüfung gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 des Rechtspflegergesetzes verkündete die Richterin im Namen des Volkes folgendes:


Die Beschlüsse der Rechtspflegerin über die Stimmrechte der Photonn Gruppe und anderer Gläubiger (Beschlüsse, Beschlüsse und Beschlüsse) haben Rechtskraft. 



Hiermit werden folgende Stimmrechte der Photon Gruppe auf 0,00 € rechtsverbindlich festgelegt: 

  • Solare Beteiligungen GmbH = 0,00 € 
  • Photon Holding GmbH = 0,00 €  
  • Photon Power AG = 0,00 €  
  • Philippe Welter Consulting = 0,00 €   
  • Grand Systems GmbH = 0,00 €   
  • Photon Laboratory GmbH = 0,00 €  
  • Andreas Lohse = 0,00 €


Abgeändert werden jedoch folgende Beschlüsse:


  • Der Beschluss Frau Annegret Kreutzmann 0 € Stimmrecht zuzuerkennen wird jedoch revidiert. Frau Kreutzmann erhält ein Stimmrecht nun 90.005,17 € zuerkannt. 

  • Der Beschluss Michael Schmela 90.561,32 € an Stimmrechten zu gewähren wird revidiert. Vielmehr erhält Herr Schmela ein Stimmrecht von 0,00 € zuerkannt. 




Interessante Begründung des Urteils im Falle Annegret Kreutzmann 

Die Geschäftsführerin der insolventen Photon Europe GmbH hat Ansprüche über Gehaltszahlungen von 167.000,- € eingereicht. Diese bestehen aus Gehaltsansprüchen von monatlich 16.432,26 €.  




Diese Gehaltsansprüche sind laut Urteil nicht nachvollziehbar.  

Es gab laut Urteil keinen Arbeitsvertrag. Dieser sei aber bei einer derartigen Gehaltshöhe erforderlich. Es wurde seitens der Antragstellerin auch nicht eingewendet, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag o.ä. bestanden habe. 




Urteil verkündet faktische Geschäftsführerschaft von Philippe Welter

Weiterhin hat die Geschäftsleitung durch Annegret Kreutzmann nur beschränkt stattgefunden. 

Es bestand eine faktische Geschäftsführung durch Herrn Philippe Welter! 

Dies ist für Prozessbeobachter ein wichtiger Baustein, Herr Welter ist nun erstmals in einem Gerichtsurteil zweifelsfrei als faktischer Geschäftsführer benannt und wird hierdurch im weiteren Gerichtsverfahren nicht aus der Verantwortung abtauchen können!





Urteil erklärt es sei zweifelhaft wer der Nutznießer des Gehaltes war!

Ferner führte die Richterin aus, bei dem Gehalt sei weiterhin zweifelhaft, ob nicht der faktische Geschäftsführer Philippe Welter der eigentliche Nutznießer war! 

Da diese juristisch bemerkenswerte Aussage nicht weiter erläutert wurde, bleibt hier viel Raum für Spekulationen über den Hintergrund dieser interessanten Aussage.





Schätzung der Gehaltshöhe unmöglich

Das Gericht sah sich außerstande einzuschätzen, wie hoch die Gehaltsansprüche in Wirklichkeit waren, dazu lägen keine Unterlagen vor aus denen sich eine derartiger Schluss ziehen lassen kann. 

  



Forderungen von 90.005,17 € als Stimmrecht zuerkannt

Dennoch wurden Frau Kreutzmann laut Gerichtsbeschluss Stimmrechte in Höhe 90.005,17 € zuerkannt. Diese resultieren aus einer von ihr übernommenen Bankbürgschaft gegenüber der Photon Europe GmbH und konnten zweifelsfrei ermittelt werden. 




Danach wurde die interessante Urteilsbegründung über die Aberkennung der Stimmrechte für den Chefredakteur der Photon International Michael Schmela verkündet...  





++++ Weiter mit Teil 15




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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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WDR Berichtet über Photon Gläubigerversammlung

Hier der Link:


http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/2013/05/03/lokalzeit_aachen.xml?noscript=true&offset=268&autoPlay=true&#flashPlayer




Freitag, 3. Mai 2013

Heute Photon Gläubigerversammlung in Aachen


Heute ist Photon Gläubigerversammlung 


03. Mai 2013 

ab 09:00 Uhr 

im Justizzentrum Aachen 

Raum D 1.409

Adalbertsteinweg 92
 52070 Aachen 


Bericht folgt nach Beendigung der Versammlung.

Donnerstag, 2. Mai 2013

Zusammenfassung der Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 13

Die Versammlungsleitung ließ zunächst über die Befürwortung der Weiterfühung des Gläubigerausschusses abstimmen. 

Im Resultat ergab sich eine Forderungssumme von 


1.017.328,70 € 

für die Beibehaltung des Gläubigerausschusses. 




Danach wurden die Stimmen gezählt, die gegen eine Beibehaltung des Gläubigerausschusses stimmten. 


Dies ergab:


1.714.000,- €

an Forderungen die gegen eine Beibehaltung des Gläubigerausschusses stimmten. 


Also war der Gläubigerausschuss formal zunächst abgelehnt worden. 




Nun musste gemäß §18 Absatz 3 Satz 2 des Rechtspflegergesetzes ermittelt werden, wie die Abstimmung ausgehen würde, wenn die Stimmen, denen eine Teilnahme per Beschluss des Gerichtes versagt wurde, zählen würden. 




Da die Photon Gruppe mit ihren abgelehnten Stimmen in Höhe von


2.617.028,87 € 

für die Beibehaltung des Gläubigerausschusses votierte, kam es in der Addition dieser Stimmen 


1.017.328,70 €  + 2.617.028,87 €  = 3.634.357,57 


Insofern würden die abgelehnten Stimmen das Ergebnis gründlich verändern, es wäre sogar eine 2/3 Mehrheit vorhanden. 

Aus diesem Grund muss nun das Gericht über jede einzelne Stimme entscheiden und die Insolvenzrichterin abschließend über das rechtsgültige Ergebnis der Abstimmung befinden. 



Nach über 9 Stunden endete die erste Photon-Gläubigerversammlung gegen 19:00 Uhr mit einer Vertagung auf den 3. Mai. 





Die Erkenntnisse des ersten Tages der Photon Gläubigerversammlung:



Es geht gerecht zu! 

Der Insolvenzverwalter hat seine Entscheidungen klar begründet und folglich das Vertrauen der Mehrheit der Versammlung erlangt. 

Das Gericht führt das Verfahren ordentlich. 

Insofern mahlen die Mühlen der Justiz zwar langsam (das Verfahren wurde von der AOK schon am 12.10.2012 beantragt worden) aber sie bewegen sich doch. 





Die Photon-Rest-Gruppe versucht mit allen Mitteln das Verfahren zu verschleppen und zu behindern! 

Von einer Beschwerde gegen die Beschlagnahmung von Akten durch die Staatsanwaltschaft, bis zum Abpressen von Vollmachten oder der Anmeldung von Phantomforderungen wird alles versucht, der Gerechtigkeit entgegen zu wirken.  







Die Photon-Rest-Gruppe fällt in alte Rollenmuster zurück - selbst der Insolvenzverwalter wird nicht bezahlt! 


Der Grund warum die Photon Publishing mit Volldampf in einen Liquiditätsengpass rauscht, liegt darin, dass das Management einfach nicht den Kaufpreis beim Insolvenzverwalter bezahlt hat. 

Das der Insolvenzverwalter dann vertragsgemäß bei der Photon Publishing die eingeworbenen Gelder eingezogen hat, war im Vertrag klar so dokumentiert. 

Warum das Photon Management um Annegret Kreutzmann und Philippe Welter es mit der neuen Firma schon wieder nicht für notwendig erachtete seinen ersten Kreditor (den Insolvenzverwalter) termingerecht zu zahlen, wird entweder noch im Verfahren klar oder es verrät uns irgendwann ein Nervenarzt...







Die Photon-Pleite wird immer mehr zum Wirtschaftsskandal! 

Der Bericht des Insolvenzverwalters legte schonungslos offen, das das Unternehmen seit fast 3 Jahren pleite war und munter weiter Mitarbeiter, Sozialkassen, Behindertenwerke und Kreditgeber prellte. 

Auch wurde die unseriöse Kreditvergabepraxis innerhalb der Photon-Gruppe offen thematisiert. 

Weiterhin die unvernünftige Ausgabenpolitik oder die exzessiven Dienstreisen, die Mietschulden sowie die unverfrorene Nutzung der Photon Europe GmbH als Bestellvehikel für den Rest der Photon-Gruppe, wurde in verständlicher Weise aufbereitet.

Das die Protagonisten des Dramas (Annegret Kreutzmann und Philippe Welter), obwohl im Gerichtsgebäude, der Versammlung fern blieben und die beiden anderen Gesellschafter Michael Schmela und Ralf Heuser sich um Kopf und Kragen redeten, lässt für den weiteren Verlauf des Verfahrens böses ahnen...  





Jede Stimme zählt! 

Die Photon-Gruppe hatte sich auf die Versammlung perfide vorbereitet und scheiterte doch kläglich. 

In dem sie versucht hatte ihren Mitarbeitern die Stimmvollmachten abzupressen, war geplant die Kopfmehrheit in der Gläubigerversammlung zu erringen und dann den Insolvenzverwalter abzusetzen. Damit sollten die Rückforderungen gegen das Management (Kreutzmann und Welter) gestoppt werden. 

Dies konnten die Stimmrechte der spanischen Redaktionsteams wirkungsvoll verhindern. 



Weiterhin wollte die Photon-Gruppe mit Phantasieforderungen die Kapitalmehrheit in der Gläubigerversammlung erringen. 

Dies konnte ebenfalls durch beherzte Einreden, die klaren Fakten des Insolvenzverwalters und die umsichtige Verhandlungsführung des Gerichtes verhindert werden.  





Nehmen Sie Ihr Stimmrecht am 03. Mai 2013 wahr!



Jeder mündige Gläubiger sollte dringend sein Stimmrecht wahrnehmen. Seien Sie präsent oder lassen sich durch andere vertreten. 

Vollmachten benötigen nur eine formlose Willenserklärung mit Nennung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers mit Original-Unterschrift und eine Kopier des Ausweises zum Unterschriftenvergleich für das Gericht.



Jede Erkenntnis zählt!

Informieren Sie den Insolvenzverwalter über Unregelmäßigkeiten bei der Photon-Gruppe!


Der Insolvenzverwalter hat angekündigt bei der Geschäftsleitung (Kreutzmann und Welter) die unrechtmäßigen Ausgaben aus deren Privatvermögen einzufordern, bzw. Geschäfte rückabzuwickeln. 


Er braucht dazu Ihre Mithilfe! 

Jeder Cent an reduzierten Ausgaben bringt Insolvenzmasse und damit auch für verbliebene und ausgeschiedene Mitarbeiter mehr Geld für ihre Forderungen. 




Haben Sie Informationen über illegale Praktiken und Fehlausgaben? 


Melden Sie diese am besten umgehend an die Kanzlei des Insolvenzverwalters:       
aachen@kebekus-zimmermann.de



Wer anonyme e-mails verschicken möchte:
http://anonymouse.org/anonemail_de.html


Wer Interesse hat, das diese Praktiken öffentlich werden:
photonwatch@energy-center.info 




So, das waren 9 interessante Stunden im historischen Schwurgerichtssaal zu Aachen. 


Nun sind wir Alle gespannt auf die Vorgänge des 2. Teils der Gläubigerversammlung...





Dieser findet morgen am 


03. Mai 2013 

ab 09:00 Uhr 

im Justizzentrum Aachen statt. 

Raum D 1.409

Adalbertsteinweg 92
 52070 Aachen 



Mal schauen ob wir es in den angesetzten 10 Stunden schaffen...







Mittwoch, 1. Mai 2013

Verlauf der Photon Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 12


Michael Schmela wachte auf, als sein Name von der Rechtspflegerin von der Gläubigerliste verlesen wurde. Diese verkündete eine Forderung von 639.830,29 € des Herrn Schmela gegenüber der Photon Europe GmbH. 

Während sich die anwesenden Gläubiger noch die Fragen stellen wie eine Einzelperson zu Forderungen von derartigen Höhen kommen kann, erläuterte der Insolvenzverwalter einiges zum Sachverhalt:


Forderung verspätet angemeldet

Zunächst war die Forderung nicht fristgerecht eingegangen, da Herr Schmela trotz Kenntnis des Dienstschlusses um 17:00 Uhr, die Forderung nach eigenem Bekunden durch Einwurf am Stichtag um 17:50 Uhr angemeldet hatte. 



Forderungen auffällig hoch - Intensive Prüfung angemessen

Der Insolvenzverwalter führte weiterhin aus, dass es ja wohl klar sei, dass bei einer derart hohen Gehalts- und Reisekostenforderung von 639.830,29 € strengere Prüfkriterien angewandt werden, als bei einer Anmeldung eines normalen Photon-Gehaltes von etwas über tausend Euro. 




Schmela als Gesellschafter der Photon Holding kein einfacher Angestellter 

Zwar tat Michael Schmela so, als ob er in der Photon Europe nur ein einfacher Angestellter war - quasi ein Gleicher unter Gleichen. Aber der Insolvenzverwalter verwies auf seinen Bericht nachdem zweifelsfrei ermittelt wurde, dass Herr Schmela als Mitgesellschafter der Photon Holding als Eigentümergesellschaft der insolventen Photon Europe sicher diesen Status der Einfachheit nicht beanspruchen könne. 




Unterlagen unvollständig - Arbeitsvertrag fehlt

Ein weiteres und viel gravierenderes Problem sah der Insolvenzverwalter in der Tatsache, dass ein Arbeitsvertrag, als zwingend notwendige Voraussetzung für eine Forderungsprüfung fehlt. Die Diskussion verläuft hierbei auch um eine Verjährung der Forderungen, da Gehaltsansprüche in der Regel binnen 6-9 Monaten angemeldet werden müssen. Ohne Arbeitsvertrag sei dieses aber nicht zu klären. 




Insolvenzverwalter Seckler: lediglich 90.561,32 € der 639.830,29 € können als Stimmrechte anerkannt werden

Abschließend empfahl der Insolvenzverwalter der Rechtspflegerin lediglich 90.561,32 € an Stimmrechten für Herrn Schmelas Forderungen zur Abstimmung als Stimmrecht zuzulassen. Diese stellte diesen Beitrag sodann zur Aussprache. 




Schmela: "Wir Mitarbeiter vom Solarverlag..."

In einem kämpferischen Beitrag versuchte Herr Schmela die Situation um den Arbeitsvertrag zu erhellen. Er begann dabei mit dem Satz: "Wir Mitarbeiter vom Solarverlag... " und führte dann mitleidsheischend weiter, dass er durch seinen über 3-jährigen Gehaltsverzicht maßgeblich dazu beigetragen habe, dass Mitarbeiter trotz der Finanzlage des Konzerns Gehälter bekommen konnten und man habe solange durchhalten können. 




Dr. Dobelmann: "Sie sagen es selber Mitarbeiter vom Solarverlag also der Holding zu sein!"

DGS Alt-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann hakte auf Grund des Beitrages von Herrn Schmela ein und verwies auf die Aussage, nach der Herr Schmela die Mitarbeiterschaft im Solarverlag (Photon Holding) zugegeben hatte. 

Es könne hier kein Grund erkannt werden, warum Herr Schmela bei Gründung in diese neue Gesellschaft gewechselt sei. 

"Warum auf alte Privillegien verzichten, wenn alle anderen Mitarbeiter der Holding weiter Ihre Verträge genießen? Herr Schmela das macht keinen Sinn, aus diesem Grund werde ich gegen eine Zuerkennung von Stimmrechten von Herrn Schmela votieren." 





Rechtspflegerin erkennt Stimmrechte von 90.561,32 € an

Abschließend erkannte die Rechtspflegerin Herrn Schmela Stimmrechte in Höhe von 90.561,32 € zu. Hiergegen legte Dr. Jan Kai Dobelmann Rechtsmittel ein, so dass diese Stimmrechte nun von der Insolvenzrichterin geprüft werden müssen. 

= Summe der abgelehnten Stimmrechte der Photon Gruppe: 2.617.028,87 €






Photon Gruppe verliert 2.617.028,87€ an zweifelhaften Stimmrechten


Durch die klaren Vorgaben des Inseolvenzverwalters, das berherzte Auftreten Weniger in der Versammlung und der klaren Entscheidung des Insolvenzgerichtes konnten der Photon-Gruppe über 2,6 Millionen Euro an unberechtigten Stimmrechten vereitelt werden. 

Stimmrechte mit denen Sie eine Mehrheit gehabt hätten! 
Das sollte die Abstimmung später zeigen. 

Dies war nach der Multi-Vollmachts-Aktion des Photon Anwaltes Linnenbrink, der sogar anwesenden Personen Ihr Stimmrecht abnahm und damit den Insolvenzverwalter abschießen wollte, der zweite Photon Coup, der vereitelt werden konnte.   



Nun kommt etwas, dass die Anleger bei der Photon Power AG (Herr Schmela ist Vorstand dieser Gesellschaft der Photon Gruppe) aufhorchen lassen sollte. 



Schmela beichtete in seinem Beitrag die 3-jährige Kenntnis der finanziellen Schieflage der Photon Europe

Herr Schmela selber beklagte am 19.04.2013 gegen 16:30 Uhr vor ca. 50 Zeugen, einer Richterin und 2 Rechtspflegerinnen öffentlich auf der Gläubigerversammlung seine seit 3 Jahren ausstehenden Gehälter und Reisekosten in Höhe von 639.830,29 € und stellte dieses als seinen sozialen Beitrag zur Verlängerung der Lebensdauer des Unternehmens Photon Europe GmbH im Sinne der Angestellten dar.

Hierdurch wird die Kreditvergabepraxis der Anlegergelder der Photon Power AG an die Photon Europe GmbH in ein besonders kritisches Licht gerückt. 







Schmela genehmigte Photon Power Anleger-Kredite von 1.500.000 € an ein Unternehmen, dass ihm persönlich 3 Jahresgehälter schuldet!



Als vermeintlich leitender Angestellter der Photon Europe GmbH und Gesellschafter der Photon Holding GmbH, dessen Gehälter sei 3 Jahren offen waren, kann Herrn Schmela nicht entgangen sein, dass bereits über 20 Insolvenzanträge gegen das Unternehmen gestellt worden waren. 



Die Vorstellung Herr Schmela habe trotz der vielen Insolvenzanträge gegen sein Unternehmen, der Mahnschreiben und der Einbehaltungen von Druckmaterialien und Mietschulden in all seinen von ihm redaktionell betreuten internationalen Niederlassungen kein Bewusstsein für die Problemlage entwickelt, ist zumindest weltfremd. 


Es berechtigt aber auf jeden Fall zu einer intensiven Untersuchung des Sachverhaltes der Photon Power Kreditvergabe von fast 1.500.000,- Euro an Anlegergeldern in Richtung der Photon Europe GmbH.  




360.000,- € Bürgschaft - Photon Power AG Vorstand Heuser: Zur Werthaltigkeit dieser Bürgschaft kann ich nichts sagen!


Abschließend wurde über die zur Insolventabelle angemeldete Forderung der Sparkasse Aachen diskutiert. Dies ist eine Bürgschaft die die Photon Europe GmbH betrifft, aber mit den Aktivitäten der Photon Power AG zu tun hatte. 


Auf Grund der komplexen Gemengelage bei der Bürgschaft entstand einige Verwirrung im Saal wer nun wem Geld geliehen hat und wer nun als Bürge dafür haften solle. Nach einigem hin uns her konnten sich Sparkasse, Photon Anwälte und Gericht auf eine Sicht der Dinge einigen. 

In der Bewertung der Bürgschaftsrisiken kamen dann die Sparkasse und der Insolvenzverwalter zur Einschätzung, dass diese mit 100.000,- € an Stimmrechten zu bewerten sei. 



Photon Power Vorstand Ralf Heuser lies sich abschließend im Kommentar zur Bürgschaftsbewertung zu folgender Aussage hinreissen:


 "Zur Werthaltigkeit dieser Bürgschaft kann ich nichts sagen!" 



Spätestens da sollte jedem Photon Power Anleger klar geworden sein, dass wenn das Führungspersonal öffentlich derartiges von sich gibt, mehr als erhöhte Wachsamkeit gefragt ist. 




Nach diesem Drama folgte die Abstimmung nach Forderungsanteilen über die Beibehaltung des Gläubigerausschusses... 




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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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