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Donnerstag, 29. November 2012
Aachener Nachrichten: Ver.di Gewerkschaftssekretär erhielt Hausverbot bei der Photon
Diee Aachener Nachrichten melden zur Auseinandersetzung in der Photon-Gruppe um vermutlich wegen einer Betriebsratsgründung gekündigte Mitarbeiter, dass der Ver.di Gewerkschaftssekretär Franz Blatt im Photon Verlag an der Jülicher Strasse Hausverbot erhalten hatte.
Diese wurde vom Arbeitsgericht in Aachen am 8. November aufgehoben.
Im Januar wird sich das Arbeitsgericht Aachen mit den anstehenden Fällen zur Entlassung von Mitarbeitern, die an einer Betriebsratsgründung beteiligt waren, beschäftigen.
Den Beitrag der Aachener Nachrichten zur finden Sie unter: http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/arger-um-kuendigungen-beim-solarverlag-photon-1.466092
Die Leserdiskussion mit interessanten Hintergründen zu den Vorgängen finden Sie unter: http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/arger-um-kuendigungen-beim-solarverlag-photon-1.466092#comments
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Mittwoch, 28. November 2012
WDR: Kündingung wegen Betriebsratsgründung ?
Zitat der WDR, Redaktion Aachen:
Aachener Verlag sperrt sich gegen Arbeitnehmerrechte
"Die Gewerkschaft Ver.di wirft dem Aachener Verlag Photon vor, die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern. Das Unternehmen drohe nach Ver.di-Angaben mit Entlassungen. Der Fachverlag, der Zeitschriften zum Thema Solarenergie herausgibt, weist die Vorwürfe von sich. Die Gewerkschaft ver.di erhebt massive Vorwürfe: zweimal hätten Mitarbeiter ihre Kollegen eingeladen, um die Wahl eines Betriebsrates vorzubereiten. So bald die Einladungen heraus waren, sei den Initiatoren fristlos gekündigt worden. Auch eine Angestellte, die an der Versammlung teilgenommen habe, sei entlassen worden. Das Unternehmen, das in Aachen rund 130 Mitarbeiter beschäftigt, wehrt sich gegen die Vorwürfe: Weil die Umsätze zurückgegangen seien, habe der Verlag mehrere Kündigungen ausgesprochen. Im Januar wird sich das Arbeitsgericht mit dem Streit befassen."
Der Video-Beitrag findet sich in der Mediathek vom 27.11.2012 unter:
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/2012/11/27/lokalzeit_aachen.xml
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Donnerstag, 15. November 2012
PV.TV, Das Magazin: "Photon bald insolvent?"
Der Internet-Fernsehsender PV.TV hat folgendes Video mit dem Titel:
"PV.TV Das Magazin: Photon bald Insolvent?"
auf Youtube veröffentlicht, in dem die Frage nach einer drohenden Insolvenz des Photon-Verlages aufgeworfen wurde.
Screenshot des YouTube Videos von PV.TV:
Link des Videos auf Youtube:
+++ Aktuell: +++
30.11.2012 Es steht gibt eine Bestätigung, dass der Videobeitrag PV.TV 1/2012 von der Photon-Gruppe durch eine Einstweilige Verfügung am Landgericht Aachen vorübergehend untersagt wurde. Laut unserer Erkenntnis läuft ein Widerspruch gegen diese Verfügung.
+++ Aktuell: +++
Am 22.11.2012 wurde das Youtube Video von PV.TV - Das Magazin nach über einmonatiger Verfügbarkeit und mehreren tausend Views ohne Begründung auf privat geschaltet und so für die interessierte Öffentlichkeit aus dem Netz genommen.
Es gehen Gerüchte um, dass die Photon mit einer juristischen Einstweiligen Verfügung zum Verbot des Videos erfolgreich gewesen ist. Sollte dieses der Fall sein, wird der anstehende Prozess interessant, in dem die brennenden rechtlichen Fragen wieder einmal vor Gericht erörtert werden.
+++ Anmerkung: +++
24.10.2012 wurde der Beitrag des PV.TV Magazins laut Youtube bearbeitet und ein Bild der Photon-Chefredakteurin Anne Kreutzmann wegen einer Copyrightfrage entfernt. Andernfalls ist das Video aber weiterhin in vollem Umfange verfügbar.
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Donnerstag, 30. August 2012
Photon 8-2012 - Berichtigung Murks des Monats
In unserer Rubrik Murks des Monats haben wir in der Juli-Ausgabe berichtet, dass der Liquidator der Ziwotec-Vertriebs GmbH Frank Zimmer wegen Betrugs angeklagt wurde. Dabei geht es jeodch nicht um den Vertrieb von gefälschten Yingli Modulen, sondern um die Nichtlieferung von bezhalten Solarmodulen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn bezüglich der Fälschungen wurden vorläufig eingestellt, da die andere Sache als schwewiegender eingestuft wurde. (PHOTON 7-2012, Seite 86)
Donnerstag, 31. Mai 2012
Presserat urteilt: Photon verstößt gegen den Pressekodex
Es ist amtlich! Presserat verurteilt Photon
Der deutsche Presserat zählt die Photon zu den Schundblättern der Nation, die sich eine gute Story doch nicht durch eine Recherche kaputtmachen lassen.
Das Urteil des Presserates im Zitat:
"Der Beschwerdeausschuss gelangt zu dem Ergebnis, dass Photon gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfalt und Recherche) verstoßen hat. Danach ist Recherche unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. "
Ergebnis des Presserates im Zitat:
"Als Ergebnis seiner presserechtlichen bewertung erteilt der Beschwerdeausschuss der Redaktion gemäß §12 Beschwerdeordnung einen Hinweis*. Über die Begründetheit der Beschwerde und über die Wahl der Maßnahmen ergehen einstimmig."
02. April 2012
Ursula Ernst
Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2
* Der Hinweis ist eine von 4 Sanktionsmöglichkeiten des Presserates
Damit kann sich die Chefredakteurin des umstrittenen Blattes Anne Kreutzmann, dank Ihres Gehilfen Jochen Siemer nun brüsten in die Liga anderer Revolverblätter des Boulevard aufgestiegen zu sein. In solchen Kreisen der "Filthy Few" kommen Maßnahmen des Presserates gegen das eigene Blatt einem Ritterschlag der Verruchten gleich.
Interessanterweise weist die Statistik des Presserates aus, dass derartige Beschwerden nur zu 1,7% über Fachzeitschriften gestellt werden.
Die Photon ist halt schon etwas besonderes!
Der deutsche Presserat zählt die Photon zu den Schundblättern der Nation, die sich eine gute Story doch nicht durch eine Recherche kaputtmachen lassen.
Das Urteil des Presserates im Zitat:
"Der Beschwerdeausschuss gelangt zu dem Ergebnis, dass Photon gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfalt und Recherche) verstoßen hat. Danach ist Recherche unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. "
Ergebnis des Presserates im Zitat:
"Als Ergebnis seiner presserechtlichen bewertung erteilt der Beschwerdeausschuss der Redaktion gemäß §12 Beschwerdeordnung einen Hinweis*. Über die Begründetheit der Beschwerde und über die Wahl der Maßnahmen ergehen einstimmig."
02. April 2012
Ursula Ernst
Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2
* Der Hinweis ist eine von 4 Sanktionsmöglichkeiten des Presserates
Damit kann sich die Chefredakteurin des umstrittenen Blattes Anne Kreutzmann, dank Ihres Gehilfen Jochen Siemer nun brüsten in die Liga anderer Revolverblätter des Boulevard aufgestiegen zu sein. In solchen Kreisen der "Filthy Few" kommen Maßnahmen des Presserates gegen das eigene Blatt einem Ritterschlag der Verruchten gleich.
Interessanterweise weist die Statistik des Presserates aus, dass derartige Beschwerden nur zu 1,7% über Fachzeitschriften gestellt werden.
Die Photon ist halt schon etwas besonderes!
Donnerstag, 29. März 2012
Photon 3-2012 - Berichtigung der Abgrund reisst weiter auf
Das Schaubild zum Artikel "Der Abgrund reisst weiter auf" enthältn noch zwei Fehler: Die Beteiligungssätzer der Bonnet M Kreativ GmbH und der Connect M Werbeagentur GmbH & Co. KG an der Reri GmbH & Co. KG betragen nicht 4 beziehungsweise 96 Prozent. Mit welchen Anteilen beide Firmen an der Reri GmbH & Co. KG beteiligt sind, lässt sich anhand der im Handelsregister eigestellten Dokumente nicht ermitteln.
Weiterhin hat Geschäftsführer Lars Menebröcker mitteilen lassen, dass die Connect M Werbeagentur GmbH&Co. KG nicht mehr alleiniger Gesellschafter der Connect M Creativ GmbH sei. Im Handelsregister ist dies noch so eingetragen wie von uns veröffentlicht. (PHOTON 1-2012, Seite 86)
Weiterhin hat Geschäftsführer Lars Menebröcker mitteilen lassen, dass die Connect M Werbeagentur GmbH&Co. KG nicht mehr alleiniger Gesellschafter der Connect M Creativ GmbH sei. Im Handelsregister ist dies noch so eingetragen wie von uns veröffentlicht. (PHOTON 1-2012, Seite 86)
Dienstag, 28. Februar 2012
Photon 2/2012 - Berichtigung Der Abgrund reißt weiter auf
In der Grafik zum Artikel "Der Abgrund reißt weiter auf" über das Investitionskonzept "Solartechnics Safeinvest" sind uns zwei Fehler unterlaufen. Kai Zimmer hält nicht mehr einen Anteil von 25 Prozent an der Firma PV Construction Germany GmbH & Co. KG. Er ist seit Sommer 2011 nicht mehr Gesellschafter dieser Firma. Zudem ist er seit September 2011 nicht mehr Gesellschafter der SS-Con GmbH. In der Grafik war sein Anteil an der Firma noch eingezeichnet.
Das im Artikel erwähnte Fax, das Philippe de Crignis an die Sonneninvest AG schickte, datierte auf den 21. März 2011, nicht den 21. April 2011 wie im Artikel angegeben. (Photon 1-2012 Seite 86 und 87)
Das im Artikel erwähnte Fax, das Philippe de Crignis an die Sonneninvest AG schickte, datierte auf den 21. März 2011, nicht den 21. April 2011 wie im Artikel angegeben. (Photon 1-2012 Seite 86 und 87)
Donnerstag, 19. Januar 2012
Photon attackiert Photonwatch die 4. - Abmahnung und Klageandrohung wegen Urheberrechtsverstößen
Liebe Leser,
das ist eine interessante Woche, Photonwatch wird von der Photon richtig ernst genommen!
Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen Urheberrechtsverletzungen formuliert.
Im Kern geht es darum, dass die Photon ein Urheberrecht auf die zahlreichen Richtigstellungen beansprucht, die das Blatt in jeder Ausgabe so produziert.
Der Anspruch von Photonwatch ist diese Richtigstellungen breit zu publizieren, damit die zahlreichen Opfer dieser "fortlaufenden Recherchefehler" nicht erst das Blatt kaufen müssen um andere hierüber zu informieren.
Es wird interessant wie ein Gericht eine derartige Klage wertet.
Dieser vierte Versuch der Einschüchterung ist schon etwas werthaltiger, als die anderen drei. Wir werden die Auseinandersetzung aufnehmen.
Photonwatch wird trotzdem nicht nachgeben!
Photonwatch zahlt nicht!
Photonwatch läßt die Photon klagen!
Wir freuen uns auf diese hoch interessante Auseinandersetzung!
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Mittwoch, 18. Januar 2012
Photon attackiert Photonwatch die 3. - Klageandrohung wegen bewusster Irreführung
Liebe Leser,
heute ist wieder ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon noch weiter ernster genommen!
Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen irreführender Berichterstattung fabuliert.
Weil Photon in unserer Selbstdarstellung:
Was macht PhotonWatch?
Wir dokumentieren die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme der Berichterstattung. Dabei zeigen wir tagesaktuell sachliche Fehler, sinnentstellendes und bewusst Irreführendes in den Berichterstattungen auf. Wir weisen auf Rechercheunterlassungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und andere journalistische Unzulänglichkeiten hin und beschäftigen uns mit dem Selbstverständnis der Photon-Gruppe und ihrer Wechselwirkung untereinander.
angeblich in einem schlechten Licht erscheint, sollen wir auf unsere Aktivitäten verzichten!
Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst. Ach so, das ist ja der vom letzten und vorletzten Mal!
Aber es ist ein dritter (schon etwas lahmerer) Versuch der Einschüchterung, hat ja bei den beiden anderen nicht gezündet.
Photonwatch wird nicht nachgeben!
Photonwatch zahlt nicht!
Photonwatch läßt die Photon klagen!
Wir freuen uns drauf!
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Rechtsstreit
Montag, 16. Januar 2012
Photon attackiert Photonwatch die 2. - Klageandrohung wegen Falschaussage zum Persönlichkeitsrecht
Liebe Leser,
heute ist wieder ein interessanter Tag, Photonwatch wird von der Photon noch ernster genommen!
Der Postbote überbrachte uns heute wieder eine interessante Post. Im Auftrag der Photon haben die Anwälte eine Klageandrohung wegen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht fabuliert.
Weil Photon in unserer Selbstdarstellung:
Was ist das Ziel von PhotonWatch?
Ziel ist von der Berichterstattung betroffenen Unternehmen, Institutionen oder Personen die Möglichkeit zu geben, der Öffentlichkeit die objektive Wahrheit zur Berichterstattung mitzuteilen. Dabei geht es uns sowohl um bewusste Falschinformationen als auch um Fehler, die aus dem Geschäftsmodell der Photon-Gruppe erwachsen.
angeblich in einem schlechten Licht erscheint, sollen wir auf unsere Aktivitäten verzichten und 1.379,80 € zahlen!
Irgendwer sollte da doch noch einmal die Gesetztestexte lesen, bevor er soetwas vefasst. Ach so, das ist ja der vom letzten Mal!
Aber es ist ein zweiter Versuch der Einschüchterung, hat ja bei anderen bereits funktioniert.
Photonwatch wird nicht nachgeben!
Photonwatch zahlt nicht!
Photonwatch läßt die Photon klagen!
Wir freuen uns drauf!
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