Dienstag, 5. Februar 2013

Photon und Betriebsübergang - Ver.di scheint zu kämpfen

Die Photon Führung hatte es sich gut zurechtgelegt. Neue Gesellschaft gründen, dann die Mitarbeiter abwerben und lustig mit dem neuen Schiff auf ein zweites schulden und gewerkschaftsfrei in See stechen. 


Wie es scheint ist die bereits im Photon Verfahren involvierte Ver.di Zentrale in Aachen immer noch an dem Photon Fall dran. Besonders, weil die Photon Geschäftsführung in der Vergangenheit Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten hat. 

Gerüchteweise geht es um das Thema Betriebsfortführung, bei dem alle Arbeitnehmer in die mit neuen Arbeitsberträgen in die neue Gesellschaft wechseln und die alte Gesellschaft mit Schulden und allen Ansprüchen hinter sich lassen. Hierbei werden die Arbeitnehmer genötigt alle Ihre Kündigungsrechte aufzugeben und quasi als Neueinsteiger anzufangen. 

Das dieses eine Gewerkschaft nicht dulden kann liegt auf der Hand. Es wird also spannend, was Ver.di in den nächsten Tagen unternimmt... 

Photovoltaik.eu: Photon-Insolvenz: Alle Macht beim Gläubigerausschuss und beim Insolvenzverwalter Read more: http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-insolvenz--alle-macht-beim-glubigerausschuss-und-beim-insolvenzverwalter_100010185/#ixzz2K2YVk32p

Die Fachzeitschrift Photovoltaik berichtet, wie die Möglichkeiten der Photon Geschäftsführung im Insolvenzverfahren aussehen:

http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-insolvenz--alle-macht-beim-glubigerausschuss-und-beim-insolvenzverwalter_100010185/


Montag, 4. Februar 2013

Photovoltaik.eu: Insolvenzverfahren gegen Photon Europe eröffnet

Die Fachzeitschrift Photovoltaik meldet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Photon Europe:

http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/insolvenzverfahren-gegen-photon-europe-erffnet_100010176/

Hierbei wird über einige der Merkwürdigkeiten bei den derzeitigen Ereignissen berichtet. 

In Eigener Sache: PhotonWatch-Leser erfindet lustigen Spitznamen für Photon Akteur Philippe Welter

Am 03.02.2013 schieb Leser Anonym:

... Lord Welter verbleibt und spukt u.a. in Berlin weiterhin große politische Töne gegen die Branche ... 

Die Photon Metamorphose stockt - Scheitert der Photon-Coup an den rechtlichen Realitäten?

Die Idee war genial!

Im Jahre 2009 wird der Solar-Verlag umgestaltet. Es wird eine Photon Holding GmbH gegründet, die Dachorganisation für drei Untergesellschaften wird, die Photon Europe GmbH (Verlagsaktivitäten), die Photon USA Corp. und die Photon Consulting LLC. 

Die Photon Europe GmbH übernimmt scheinbar die Aktivitäten des Solar Verlages in der Öffentlichkeit. Der bekannte Verlag hat scheinbar nur einen anderen Namen und agiert mit vollen Rechten an Titel, Magazin und mit den Mitarbeitern. In Wahrheit liegen die Rechte aber verdeckt von der Öffentlichkeit bei der Photon Holding. 

Frau überschuldet die scheinbar seriöse Firma Photon Europe GmbH hoffnungslos und als die Gläubiger zu ungemütlich werden, flüchtet man sich zum Insolvenzgericht, der einen Insolvenzverwalter bestellt.  

Noch während dieser gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter sich im Dickicht der Forderungen gegen die Photon Europe GmbH orientiert und die Staatsanwaltschaft emsig ermittelt, schleicht Frau sich noch rechtlich unverurteilt zum Amtsgericht und eröffnet eine Photon Publishing GmbH, um mit dieser geradewegs weiter zu machen und sofort Gelder von den Abonnenten einzusammeln.

Die Rechte für diese Aktion meint man zu besitzen, da man ja die nicht von der Photon Europe Insolvenz betroffenen Photon Holding kontrolliert. So könnte man Gläubiger, Insolvenzverwalter, Staatsanwalt und Öffentlichkeit scheinbar austricksen... 



Wie derzeit aus dem Umfeld der Photon zu entnehmen ist, deutet einiges jedoch auf erhebliche Verzögerungen bei dem geplanten Coup hin. 

Auch wenn die Hintergründe der Verzögerungen bei der Eintragung der Photon Publishing GmbH im Handelsregister noch unklar sind, scheint es doch, dass die juristische Schwerkraft in diesem Land den Take-Off dieser Luftikus-Firma Photon Publishing
verhindert. 

Diese Quadratur des Kreises, alle Schulden abzuschütteln, den Staatsanwälten, Gewerkschaften und Gläubigern eine lange Nase zu machen und mit der so gewonnenen Freiheit lustig wie zuvor weiter zu machen, haben schon viele betrügerische Bankrotteure versucht. 

Die Meisten dieser Bankrotteure scheitern aber an der Rechtslage oder den Finanzämtern. 

Sollte Frau Kreutzmann trotzdem dieses Kunststück gelingen, sollte man sich den Vorgang genau anschauen und die kunstvolle Kreutzmann-Insolvenz wird sicher zur Blaupause für Viele, denen Peter Zwegat neidisch hinterherschauen wird. 

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die scheinbar gelackmeierten Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Staatsanwaltschaft reagieren. Bisher hat keiner der beteiligten sich öffentlich geäußert. Rechtschaffende Menschen können also noch Hoffnung auf den Rechtsstaat haben, er ist halt manchmal etwas langsam. 







Donnerstag, 31. Januar 2013

Unlautere Rechnungslegung - Photon Publishing erhält erste Abmahnungen

Langsam dürfte der Blutdruck bei der Neu-Geschäftsführerin der Photon Publishing GmbH steigen. 

Nachdem die Firmenneugründung der Photon Publishing durch Frau Annegret Kreutzmann noch bei Nacht- und Nebel scheinbar erfolgreich verlaufen war, werden nun in der Hektik der Ereignisse von den Beteiligten wohl erhebliche juristische Fehler begangen. 

PhotonWatch berichtete bereits über die unlautere Rechnungsaktion bei der die Photon Publishing GmbH auf identischem Briefpapier und ohne ordentlichen Handelsregistereintrag oder Hinweis auf die Gründungsphase (GmbH i.Gr.) versucht hatte, Geld bei Abonnenten für die Firmenneugründung einzusammeln. 

Dieses Verhalten ist wettbewerbsrechtlich unlauter und ein Wettbewerbsverstoß, weil sich mit unlauteren Methoden Vorteile im Wettbewerb verschafft werden. Deshalb kann ein solches Verhalten über das Wettbewerbsrecht geahndet werden. 

Aus zuverlässiger Quelle konnte in Erfahrung gebracht werden, dass erste Wettbewerber diesem Treiben nun Einhalt gebieten und eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Photon Publishing und hilfsweise an die persönlich haftende Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann ausgesprochen haben. 

Es wird spannend, ob die Geschäftsführerin Frau Annegret Kreutzmann, die wegen der nicht abgeschlossenen Gründungsphase der Photon Publishing vollumfänglich persönlich für diese Eskapaden haftet, nun auf solche Aktionen verzichtet oder es auf einen Prozess ankommen lässt, der sicher verloren wird... 


Mittwoch, 30. Januar 2013

Photon Power Anleihe - Warten auf den Knall?


Die Anleger der umstrittenen Photon Power Anleihe der zur Photon Gruppe gehörenden Photon Power AG werden langsam nervös und formieren Ihren juristischen Widerstand gegen die Praktiken der Photon Gruppe. 

Hintergrund ist, dass glaubwürdige Gerüchte existieren, dass Gelder der Photon Power Anleihe an die insolvente Photon Europe vergeben worden sind und nicht wie versprochen zur Errichtung von Solarkraftwerken eingesetzt wurden. 

Folgendes vermeldet die Kanzlei Penker&Partner aus Landshut hierzu:      
   

Anleihen der Photon Power AG

Von: Geschäftsführung
Wir vertreten derzeit mehrere Anleger, die Anleihen bei der Photon Power AG gezeichnet haben. 
Es handelt sich bei diesen Anleihen um ein endfälliges festverzinsliches Wertpapier. 

Eine Garantie für die Rückzahlung am Ende der Laufzeit besteht nicht. Das bedeutet, dass der Anleger mit dem eingelegten Geld verlustig gehen kann. Aufgrund an uns herangetragener Hinweise prüfen wir derzeit, ob die Photon Power AG das von den Anlegern eingelegte Geld tatsächlich wie in den Prospekten vorgesehen investiert hat. 

Es sind bereits einige Unstimmigkeiten aufgetreten, die derzeit von uns auf ihre Relevanz geprüft werden. Außerdem prüfen wir, ob die Versprechen, die die Photon Power AG im Zusammenhang mit dem Prospekt abgegeben hat eingehalten werden. 

Soweit die Photon Power AG darauf verweist, dass das zur Anleihe ausgegebene Prospekt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geprüft worden sei, ist klarzustellen, dass die Aufsichtsbehörde keine inhaltliche Prüfung der Anlage vorgenommen hat. 

Weiter prüfen wir derzeit für unsere Mandanten die Auswirkungen der Insolvenz der Photon Europe GmbH auf die Anleihensicherheit. 

Sollten Sie Fragen zur der von Ihnen gezeichneten Photon Anleihe haben, wenden Sie sich gern an uns. Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Daniela Freimann.

Link






Dienstag, 29. Januar 2013

Insolvenzverwalter Seckler informiert Gläubiger über Beginn des Insolvenzverfahrens am 01.02.2013

Der vorläufige Insolvenzverwalter RA Andrè Seckler von der Kanzlei Kebekus-Zimmermann hat den Lieferanten der Photon Europe GmbH folgende Mitteilungen gemacht:


Am 01.02.2013 wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können Gläubiger Ihre Forderungen anmelden. 

Der Geschäftsbetrieb der Photon Europe wird mit Zustimmung des Insolvenzverwalters Seckler fortgeführt. 


Diese Mitteilung ist interessant besonders im Hinblick auf die bereits aufgetauchten Rechnungen der neuen Photon Publishing GmbH.

Es wird spannend, wie sich der Insolvenzverwalter zu dieser undurchsichtigen Praxis äußert. 


Montag, 28. Januar 2013

Photon Publishing verschickt Rechnungen - Merkwürdiger Deal mit dem Insolvenzverwalter oder Abo-Falle ?

Am 23. Januar 2012 ist vielen Photon-Abonnenten eine interessante Rechnung ins Haus geflattert. 

Auf dieser Rechnung fordert eine Photon Publishing GmbH unter der Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann mit dem Firmensitz Jülicherstr. 376 in 52070 Aachen die Abonnenten zur Zahlung eines Jahresabonnements des Photon Magazins beginnend ab der Ausgabe 2-2013 auf.



An dieser Rechnung ist folgendes merkwürdig:

1.) Woher hat die Firma Photon Publishing GmbH die Adressen und Kundennummern?

2.) Wieso tritt die Firma mit identischem Briefpapier wie die frühere insolvente Photon Europe GmbH auf, ohne auf die Insolvenzlage der Photon Europe GmbH hinzuweisen?

3.) Wieso sollten Abonnenten einer unbekannten Firma vorab Geld zahlen?

4.) Die Firma firmiert als GmbH, ist aber nicht im Handelsregister eingetragen, wie das Briefpapier mangels Handelsregisternummer selber ausweist. 

5.) Für die Änderung der Abrechnung des Abonnements wird keinerlei Begründung geliefert?

6.) An wen zahlt man also und für welche Leistung?


Das sind viele interessante Fragen zu einer einzigen Rechnung.


Hieraus stellen sich aber schwerwiegende juristische Fragen an den Insolvenzverwalter Andre Seckler von der Kanzlei Kebekus-Zimmermann (http://www.kebekus-zimmermann.de/das-team/andre-seckler.html):


Wird der Geschäftsbetrieb der Photon Europe GmbH von der Photon Publishing GmbH (i.G.?) mit Zustimmung des Insolvenzverwalters fortgeführt?

a.    Falls ja:

Warum erfolgt hierzu keinerlei Information, weder seitens der Photon Publishing GmbH (i.G.?), noch Seitens des Insolvenzverwalters?

Unter welchen Bedingungen erfolgt diese Fortführung und welche Bedeutung hat dies für Abonnenten und Gläubiger? 

In welchem Status befindet sich die „Photon Publishing GmbH“, die mangels Eintragung ins Handelsregister jedenfalls noch nicht als Geselschaft mit beschränkter Haftung existiert?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal, um den Betrieb fortzusetzen?


b.    Falls nein:

Welche Maßnahmen trifft der Insolvenzverwalter, um die Vorspiegelung der Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) zu unterbinden?

Woher hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Daten?

Gibt es Abtretungen, die eine Einziehung der Forderungen aus dem Abonnements durch die Photon Publishing GmbH (i.G.?) rechtfertigen? 

Wirken Leistungen der Abonnenten an die Photon Publishing GmbH (i.G.?) gegenüber der Insolvenzmasse schuldbefreiend?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Rechte, um die fraglichen Titel fortzusetzen?

Ist zu erwarten, dass die Photon Publishing GmbH (i.G.?) die nötigen Mittel und das Personal hat, die fraglichen Titel fortzusetzen?

Beruft sich die Photon Publishing GmbH (i.G.?) auf eine Berechtigung, in die Abonnementverträge eintreten zu dürfen, und ist diese nach Kenntnis des Insolvenzverwalters gegeben?

Hat die Photon Publishing GmbH (i.G.?) nach Kenntnis des Insolvenzerwalters die nötigen Mittel, um etwaige Verpflichtungen aus übernommenen Abonnements zu erfüllen?



Die Energy Info Center EIC GmbH (Betreiberin dieses offenen Blogs) ist selber Gläubigerin der insolventen Photon Europe GmbH und wird dem Insolvenzverwalter diese Fragen stellen. 

Wir können andere Betroffene, sowie die Fach- und Tagespresse nur ermutigen in diesen Fragen ähnlich zu handeln und auf Ihrem Auskunftsrecht in diesen Sachfragen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu bestehen.  




Mittwoch, 23. Januar 2013

Notar Johannes Schneider in Aachen beurkundet Gründung der Photon Publishing GmbH


Zuverlässige Quellen berichten:


Der Gesellschaftsvertrag der PHOTON Publishing GmbH ist unterschrieben und beglaubigt durch den Notar Johannes Schneider in Aachen. 

Urkundennummer ist: UR.Nr. 7/2013

Geschäftsführerin der neuen PHOTON Publishing GmbH ist Annegret Kreutzmann.

Das Stammkapital beträgt 25.000,- EUR und wird von der PHOTON Holding GmbH übernommen. 

Geschäftsführerin der PHOTON Holding GmbH ist Annegret Kreutzmann

Geschäftsführerin der inzwischen insolventen PHOTON Europe GmbH war Annegret Kreutzmann.