Sonntag, 21. April 2013

Verlauf der Photon-Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 2

Der Bericht des Insolvenzverwalters Seckler begann gegen ca. 11.00 Uhr. 


Photon-Insolvenzverfahren ist keine eigenbeantragte Insolvenz !

Der Insolvenzverwalter Seckler trug zunächst die Rahmendaten der Insolvenz vor. 

Hierbei war besonders bemerkenswert, dass das Insolvenzverfahren anders als bisher in der Öffentlichkeit kommuniziert nicht durch einen Eigenantrag der Geschäftsleitung eröffnet wurde. 

Das Insolvenzverfahren wurde auf Antrag der AOK Rheinland/Hamburg vom 09.10.2012, der beim Insolvenzgericht am 11.10.2012 einging eröffnet. 

Es war insgesamt der 23. Insolvenzantrag am Amtsgericht Aachen gegen das Unternehmen Photon Europe GmbH, der schließlich zur Verfahrenseröffnung führte. 

Die ersten Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO wurden vom Gericht am 12.12.2012 angeordnet. 

Die offizielle Insolvenzeröffnung fand am 01.02.2013 um 08.00 Uhr statt. 

Die offizielle Frist der Forderungsanmeldung war der 15.03.2013. (Nachmeldungen können aber weiterhin durchgeführt werden)

Der Termin der Gläubigerversammlung wurde auf den 19.04.2013, 10:00 Uhr terminiert. 



Die Unternehmensdaten der Gesellschaft lauten:


Photon Europe GmbH
allein vertretungsberechtigte Geschäftsführerin 
Frau Annegret Kreutzmann, Hergenrath/Belgien 

Unternehmensgründung am 20.12.2007 durch die Gesellschafterin 
Photon Holding GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen

Einzahlung des Stammkapitals von 25.000 €  
erfolgte am 14.01.2008 auf das Konto der Schuldnerin bei der Commerzbank

Die Eintragung des Handelsregisters des Amtsgerichtes Aachen 
unter der Nummer HRB 14723 datierte vom 10.04.2008

Laut Insolvenzverwalter Seckler war der Gegenstand des Unternehmens die Herstellung, Publizierung und der Vertrieb von Druckerzeugnisse, insbesondere von Fachmagazinen für die Solarbranche sowie die Ausrichtung von Messen und Kongressen. 




Alle Standorte weltweit mit Mietrückständen

Danach zählte der Insolvenzverwalter die Standorte des Unternehmens auf, wobei er beim Standort Berlin bei dem 30 Mitarbeiter auf 1.000 m2 residierten, hinzufügte, dass hier von der Geschäftsleitung wirtschaftlich nicht sinnvolle Ausgaben getätigt worden sind. 

Für alle Standorte (Aachen, Berlin, Hong-Kong, Athen, Rom, Paris und Madrid) attestierte der Insolvenzverwalter Mietschulden. 




Kapitalerhöhung der Photon Europe GmbH vermutlich nicht wirksam!

Der Insolvenzverwalter trug detailliert die Vorgänge rund um eine Kapitalerhöhung des 25.000 € Stammkapitals der GmbH auf 500.000 € vor, da dies eine entscheidende Bedeutung für die rechtliche Bewertung der Insolvenz haben wird. 

Am 06.01.2012 beurkundete Notar Johannes Schneider mit der Urkundenummer (UR-Nr. 17/2012) den Beschluss einer Gesellschafterversammlung das Gesellschaftskapital um 475.000 € zu erhöhen. Die neue Einlage war sofort in vollem Umfange einzuzahlen. 

Am 10.01.2012 wurden hierauf von der Gesellschaftering Photon Holding 200.000,- € und 300.000,- € auf das Konto des Unternehmens eingezahlt. Am selben Tage wurden bereits 25.000,- € Überzahlung an die Gesellschafterin zurückgezahlt. 

Die von Annegret Kreutzmann und Philippe Welter kontrollierte Solar Beteiligungen GmbH erhielt ebenfalls am selben Tage einen Betrag von 20.000,- € mit dem Verwendungszweck "01.01.2012, E-Rg 72684-75, RG 2012-0001". Die Solar Beteiligungen GmbH erhielt am 11. Januar 2012 weitere 40.000,- € mit dem gleichen Verwendungszweck "01.01.2012, E-Rg 72684-75, RG 2012-0001"


Die Photon Power AG (Der Photon Solarfonds) erhielt ebenfalls am 10.01.2012 einen Betrag von 250.000,- € mit dem Verwendungszweck "Rückzahlung Darlehn". Einen Tag später wurden an die Photon Power AG 150.000,- € sowie zwei Beträge zu je 200.000,- € ebenfalls mit dem Verwendungszweck "Rückzahlung Darlehn" ausbezahlt. 

Die Photon Power AG erhielt am 10. und 11. Januar 2012 also insgesamt eine Darlehnsrückzahlung von 800.000,- €


Auf Grund dieser Tatsachen, bestehen beim Insolvenzverwalter erhebliche Bedenken, ob die Kapitalerhöhung wirksam erbracht wurde, da diese Kapitalerhöhung laut Insolvenzverwalter offensichtlich nur dazu dienen sollte Darlehn an die Photon Power AG zurückzuzahlen bzw. Rechnungen an die Solar Beteiligungen GmbH auszugleichen. 



++++ Weiter mit Teil 3




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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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Samstag, 20. April 2013

Verlauf der Photon-Gläubigerversammlung am 19.04.2013 - Teil 1

Die Photon-Gläubigerversammlung fand im alten Schwurgerichtssaal des Amtsgerichtes Aachen statt. Schon beim Einlass in das Gebäude bildeten sich lange Schlangen. Als einziges Verfahren an diesem Tag erhielt die Photon-Gläubigerversammlung eine eigene Beschilderung.  



ca. 10:00 Uhr - Verzögerungen beim Einlass 

Auch beim Einlass in den Sitzungssaal gab es Verzögerungen. Bei dieser Einlasskontrolle mussten alle Beteiligen Gläubiger sich ausweisen, bzw. Originalvollmachten und Ausweiskopien vorlegen. 


Der von der Photon Gruppe beauftragte Rechtsanwalt Linnenbrink konnte für die Vollmachten der Photon-Mitarbeiter nur Kopien der Vollmachten vorlegen und besaß keine Ausweiskopien, mit denen den Rechtspflegern ein Vergleich der Unterschrift zwischen Ausweis und Vollmacht möglich war. 


In der Folge der hitzigen Diskussion mit den Rechtspflegern um diesen wichtigen Sachverhalt bildete sich eine lange Schlange am Einlass in den Sitzungssaal. Dann wurde Rechtsanwalt Linnenbrink zunächst zur Seite gebeten, damit die anderen Teilnehmer sich registrieren und eintreten konnten.



Herr Philippe Welter und Frau Annegret Kreutzmann erschienen dann persönlich mit den Ausweisen ihrer Mitarbeiter, um kurz darauf, ohne den Sitzungssaal zu betreten, wieder zu entschwinden. 

Herrn Rechtsanwalt Linnenbrink wurden daraufhin von den die Versammlung leitenden Rechtspflegern nur 19 regulär gültige Vertretungsstimmen zuerkannt. Ein Fakt der später noch Bedeutung haben sollte. 



ca. 10:30 Uhr Eröffnung der Versammlung

Um ca. 10:30 Uhr schlossen sich die schweren Holztüren des historischen Schwurgerichtssaal und Rechtspflegerin Jordan eröffnete die Gläubigerversammlung. Als erstes rief Sie die 58 vertretenen Gläubiger sowie ggf. deren Vertreter einzeln namentlich zur Anwesenheitskontrolle im Sitzungssaal auf. 



ca. 10:40 Uhr - Rüge des Interessenskonfliktes der Photon Anwälte 

Mit Abschluss der Anwesenheitskontrolle meldete sich Rechtsanwalt Peter Nümann zu Wort und rügte den Interessenskonflikt des Photon Rechtsanwaltes Linnenbrink. Dieser vertrat sowohl die Geschäftsführung um Philippe Welter, als auch Photon-Mitarbeiter, so dass sich hier ein für Anwälte verbotener Interessenskonflikt bei zwei vertretenen Parteien auftut. 

Die Antwort des Rechtsanwaltes Linnenbrink fiel einfach und deutlich aus:
"Ich habe kein Problem damit! 
Es geht ums Geld, da sind die Interessen gleichgerichtet. 
Wenn ist das nur ein berufsrechtliches Problem.

Die Antwort des Rechtsanwaltes Klüthe, der Annegret Kreutzmann als Gläubigerin vertrat und für die Photon Publishing die Verträge verhandelt hat, fiel differenzierter aus. Er sagte zu auf Grund dieses Konfliktes sich in kritischen Bereichen der Stimme zu enthalten. Was er im Verlauf der Sitzung aber nicht tat, sondern fleissig mitstimmte. 

Herr Rechtsanwalt Nümann formulierte daraufhin einen Widerspruch gegen die Gültigkeit der Vertretungsstimmen von RA Linnenbrink, der von Rechtspflegerin Jordan offiziell zu Protokoll genommen wurde und nun vom Gericht geprüft werden muss.




ca. 10:50 Uhr - Es werden verbotene Tonaufnahmen im Saal gemacht   

Der Verdi Gläubigervertreter weist die Rechtspflegerin Jordan darauf hin, dass im Saal verbotene Tonaufnahmen gemacht werden. 

Auf die Bitte etwas konkretere Hinweise zu geben deutet der Verdi Vertreter auf den Photon Redakteur H. mit den Worten: "Er hat aufgenommen."

Rechtspflegerin Jordan vernimmt daraufhin H.: "Haben Sie aufgenommen?

H. Antwortet sichtlich verunsichert mit: "Ja". 

Daraufhin ergeht eine Verfügung das Gerät abzuschalten und die bisherigen Aufnahmen zu löschen, da Ton und Bildaufnahmen in deutschen Gerichtssälen untersagt sind. 

H. ist jedoch offensichtlich mit der Bedienung des für ihn offenbar unbekannten Gerätes nicht vertraut und verspricht eine Abschaltung und Löschung zu einem späteren Zeitpunkt. 

Als H. die Abschaltung der Rechtspflegerin gegenüber bestätigt hatte, meldete sich das Gerät selbsttätig akustisch mit den aufgenommenen Tonbandaufnahmen. 

Unter großem Gelächter des Saales gibt H. das Gerät daraufhin bei der Versammlungsleitung ab und es wird von den Rechtspflegern eingezogen. 




ca. 10:55 Uhr - Feststellung der Bekanntmachung und Beschlussfähigkeit

Rechtspflegerin Jordan verlas die offiziellen Bekanntmachungstermine und Daten der Gläubigerversammlung und stellte die Rechtmäßgkeit der Ladung fest. 

Weiterhin stellte sie die Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung auf Grund des vertretenen Kapitals fest. 




ca. 11:00 Uhr - Bericht des Insolvenzverwalters

Erst nach eine Stunde begann der Insolvenzverwalter Seckler mit seinem Bericht. 

+++ Dieser folgt im 2. Teil. +++


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Wichtig!  Dies ist ein aus persönlichen Aufzeichnungen erstellter Text. 

Wer Ergänzungen oder Verbesserungen zu diesem Bericht aus der Gläubigerversammlung hat, kann dies persönlich und auch anonym in den Kommentaren einfügen. Hier kann man auch seine eigenen Eindrücke und Meinungen kundtun.  

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+++Sondermeldung+++ Photon Gläubigerversammlung vertagt sich auf den 03. Mai 2013 um 09:00 Uhr

Die am heutigen Tage im alten Schwurgerichtssaal des Amtsgerichtes Aachen durchgeführte Gläubigerversammlung der Photon Europe war gekennzeichnet durch harte formale Auseinandersetzungen um die Stimmrechte der vertretenen Gläubiger.



Bericht des Insolvenzverwalters

Auf der Versammlung konnte nach der Anmeldung der Gläubiger der Bericht des Insolvenzverwalters Seckler entgegengenommen werden.



Abstimmung über die Weiterführung des Gläubigerauschusses 

Danach wurde über die Weiterführung des Gläubigerausschusses diskutiert und abgestimmt. 

Auf Grund des aufwendigen Abstimmungsprozederes der Insolvenzordnung zog sich die Versammlung bereits bei der Feststellung der Stimmberechtigungen zur Abstimmung massiv in die Länge. 


Nach der Insolvenzordnung gibt es Abstimmungen nach Köpfen (Gläubigern) und nach den vertretenen Forderungen. Diese Forderungen können wiederum durch den Insolvenzverwalter bestritten werden, wenn formale Voraussetzungen (Arbeitsverträge, Kostenbelege, Lieferscheine, o.ä.) fehlen. 

Gibt es keine Einigkeit der Gläubigerversammlung über ein Stimmrecht, legt die die Versammlung leitende Rechtspflegerin per Beschluss die Höhe eines Stimmrechtes fest. 

Hiergegen wiederum kann der betroffene Gläubiger Rechtsmittel einlegen, so dass dann die zuständige Richterin im Nachgang über die Zulässigkeit von Stimmen entscheiden muss. 

Bei den 58 vertretenen Gläubigern kam es zu einer Vielzahl von derartigen Ablehnungen, Beschlüssen und Rechtsmitteln, folglich resultierte eine langatmige Feststellung des Stimmrechtes der anwesenden Gläubiger. 


Resultat der Abstimmung unklar
In der Abstimmung über die Weiterführung des Gläubigerausschusses ergab sich ein unklares Ergebnis, weil Stimmen im Wert von 1.107.380,70 € für die Weiterführung des Gläubigerausschusses votierten. Gläubiger mit Forderungen im Wert von 1.714.000,00 € stimmten gegen die Weiterführung des Gläubigerausschusses. 

Eigentlich ein klares Ergebnis.

Da jedoch vom Amtsgericht bestrittene Stimmen von 1.019.000,00 € vorlagen, die für die Einführung des Gläubigerausschusses votierten und Rechtsmittel eingelegt hatten, würde diese das Ergebnis drehen. Deshalb muss nach §18 Absatz 3 Satz 2 des Rechtspflegergesetzes nun die zuständige Richterin bei jeder Forderung über die Zulässigkeit der Stimmrechte befinden. 

Im Nachgang muss die Richterin dann das nach Personen vorliegende Abstimmungsergebnis auf die Quoten verteilen und kann dann zu einem entgültigen Ergebnis der Abstimmung über die Weiterführung des Gläubigerausschusses kommen. 



Auf Grund dieses extrem formalen Prozederes wurde die um 10:00 Uhr begonnene Gläubigerversammlung nach 9 harten Stunden von der Versammlungsleitung gegen 19:00 Uhr unterbrochen, weil das Gerichtsgebäude nachts geschlossen wird.



Vertagung der Vertragsbestätigung des Verkaufes an die Photon Publishing auf den 03. Mai 2013

Die weiteren Tagesordnungspunkte Wahl der Teilnehmer des Gläubigerausschusses, sowie die Bestätigung des Verkaufsvertrages der Photon Europe an die Photon Publishing GmbH mussten aus Zeitgründen vertagt werden. 

In der Folge dieser Vertagung ist die Unsicherheit, ob die Photon Publishing abschließend den Vertrag über die Übernahme der Rechte aus der Photon Europe erhalten kann, weiter vorhanden. 


Wegen des gespaltenen Abstimmungsverhaltens der Gläubigerversammlung:

(Mehrheit der zugelassenen Stimmen gegen die Weiterführung des Gläubigerausschusses - aber - Mehrheit aus zugelassenen und bestrittenen Stimmen gegen deren Bestreitung Rechtsmittel eingelegt wurde, für die Weiterführung des Gläubigerausschusses) 

ist das weitere Abstimmungsverhalten des Gläubigerausschusses nicht vorhersehbar! 

Alles hängt nun an der Beurteilung der zuständigen Richterin über die Zulassung jeder Einzelnen bestrittenen Forderung. Je nach dem auf welche Seite der Abstimmung diese Stimme fällt wird sich das Ergebnis verschieben. 


Neuer Termin für die Weiterführung der Versammlung

Die Versammlung nach Bekanntgabe des Ergebnisses wurde von der Leiterin auf den 03. Mai 2013 um 09.00 Uhr vertagt. 


Zu dieser Versammlung können auch Gläubiger erscheinen, die bisher noch nicht die Gelegenheit hatten ihre Stimme einzubringen. 

Die Weiterführung der Gläubigerversammlung findet im Justizgebäude des Amtsgerichtes Aachen Adalbertsteinweg 92 in 52070 Aachen statt. Eine weitere öffentliche Bekanntmachung des Termin findet nicht statt.  





Donnerstag, 18. April 2013

Nächstenliebe nur für Uns! Die Photon Methode?


Wer die 629 Gläubiger lange Liste der Photon Europe Insolvenz durchsieht, stößt bei dem Buchstaben C auf eine besonders ungeheuerliche Entdeckung:



Caritas Behindertenwerk GmbH

Lieferungen und Leistungen vom 
31.10.2011 bis zum 30.06.2012

10.969,96 €


Behinderten seit über einem Jahr den Lohn für ihre Arbeiten vorzuenthalten, während gleichzeitig mit Volldampf Luxus Dienstreisen vorgenommen werden, verschiebt viele bekannte moralische Grenzen...




Let's Dine! Die Photon Methode?

Bei der Photon wurde gerne gut gegessen.

Auch lud man gerne andere Leute großzügig zum Essen ein. Dies geschah jedoch nicht nur in der heimischen Kantine in Aachen, sondern weltweit auf Kosten der gutgläubigen Köche. 

Ein Blick in die Gläubigerlister offenbart das Ausmaß und die Zeiträume der Zechprellerei. 



Berlin Deutschland: Andels Hotel Konferenz 2011 Räume und Verpflegung
offene Rechnung 186.340,65 €


Berlin, Deutschland: Andels Hotel Konferenz 2012 Räume und Verpflegung
offene Rechnung 170.455,31 €



Vaals, Holland: Bilderberg Kasteel Vaalsbroek
offene Rechnung 8.500,00 €


Berlin, Deutschland:    Speakers Dinner im Alten Zollhaus
offene Rechnung 2.049,60 €


Stolberg, Deutschland: Restaurant Zinkhütter Hof Catering Jahresabschlussfeier 2011
offene Rechnung 1.428,00 €



Shanghai, China: BaoLaiNa Co. Ltd Speakers Dinner Shanghai
offene Rechnung 882,42 €


München, Deutschland: Cafeteria im Bildungszentrum
offene Rechnung 295,20 €



Kassel, Deutschland: Kasino im Berufsbildungzentrum
offene Rechnung 251,30 €



offene Gesamtrechung für gastronomische Betriebe: 370.202,48 €


Bei den vorhandenen Summen für offene Restaurantrechnungen und den vorliegenen Zeiträumen fällt es schwer, nicht zu glauben, dass dieser Coup nicht von langer Hand vorbereitet wurde.  




Miete, für uns doch nicht! Die Photon Methode?


Der Insolvenzverwalter Seckler verwies noch in seiner letzten Stellungnahme auf die großartige Struktur der Photon Gruppe. 


Über Photon
Entstanden aus einem Verlag im Bereich der erneuerbaren Energien ist die Photon-Gruppe mit Hauptsitz in Aachen heute umfassend im Bereich der Informationsvermittlung zum Thema solare Stromerzeugung tätig. Die Photovoltaik-Zeitschriften erscheinen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Chinesisch. Darüber hinaus werden internationale Konferenzen organisiert sowie Seminarreihen und Workshops zu photovoltaikspezifischen Themen ausgerichtet. Ein eigenes unabhängiges Testlabor der Schwestergesellschaft Photon Laboratory GmbH prüft die Qualität von Solarkomponenten und eine Consulting-Gesellschaft berät Industrie und Politik. Die Photon Europe GmbH beschäftigt rund 140 Mitarbeiter, davon 100 in Aachen und 30 am Standort in Berlin. Büros unterhält das Unternehmen zudem in Athen, Hongkong, Madrid, Paris und Rom. Weitere Informationen: www.photon.de


Noch heute wird auf Photon.info mit lange nicht mehr vorhandenen Standorten geprahlt:

http://www.photon.info/photon_standorte_de.photon?ActiveID=1376



Leider wurden viele dieser Standorte einfach genutzt ohne je an die Bezahlung der Vermieter zu denken. 



Mietschulden der Photon-Standorte laut Gläubigerliste:



Aachen (Deutschland) 
Mietschulden: 1.045.275,38 €


 
Berlin (Deutschland)

Mietschulden: 122.288,14 €





Paris (Frankreich)
Mietschulden: 23.116,36 €



Rom (Italien)

Mietschulden: 16.630,02 €




Madrid (Spanien)

Mietschulden: 10.952,63 €




Athen (Griechenland)

Mietschulden: 734,03 €




Gesamtsumme der Mietschulden laut Gläubigerliste:

1.218.995,56 €




Bei den vorhandenen Summen und den vorliegenen Zeiträumen fällt es schwer, nicht zu glauben, dass dieser Coup nicht von langer Hand vorbereitet wurde.  




Mittwoch, 17. April 2013

Nobel geht die Welt zugrunde! Die Photon Methode?


Heute schrieb ein Photonwatch Leser:


"Der Chef soll Steak essen - kein Problem, wenn auf meinem Teller ein Schnitzel liegt. Das ich aber von Konserven leben muss, weil schon wieder das Geld ausbleibt, ist eine Sauerei! 
Berliner Kind"


Dieser Satz beschreibt die Situation vieler Photon Angestellter genau, denen durch die Insolvenz der Photon Europe persönlich tausende von Euros an Lohn- und Gehalt entgehen werden. Die Gesamtsumme der geprellten Mitarbeitergehälter lag ja bei 1.126.000 €.  



Richtig sauer werden viele sicher aber erst recht, wenn sie in die Gläubigerliste schauen und dort die Einträge von Herrn Philippe Weiters letzten nun unbezahlten Dienstreisen studieren.



Exemplarisch kann aus der Gläubigerliste (Liste offener unbezahlter Forderungen) eine solche Dienstreise aus dem Oktober 2012 rekonstruiert werden. Einem Monat in dem viele Photon Mitarbeiter bereits Ihre Löhne offen hatten und diese Gelder nun verlieren werden. 




Los ging es anscheinend zum Reifenhändler, um sich auf Kredit neue Winterreifen montieren zu lassen. 

A.) 


Gläubiger: Kohl Automobile GmbH

Titel der Forderung: Winterreifenmontage und Einlagerung

Höhe der offenen Forderung:  174,85 €





Danach vermutlich auf frischen Reifen sanft nach Berlin rollen, ins noble 5 Sterne Luxushotel - Grand Hotel Esplanade, Berlin am mondänen Lützowufer. Dort kann der Gast in luxuriösen Suiten weilen und seinen Blick unverbaut über den Tiergarten schweifen lassen...  

B.) 

Gläubiger: Grand Hotel Esplanade, Berlin 

Titel der Forderung: Übernachtung Philippe Welter vom 14.-15.10.2012 

Höhe der offenen Forderung:  1.283,00 €




Dann vermutlich auf der Rückfahrt an der Bundesautobahn-Tankstelle Vierwinden Nord auf der A46 bei Grevenbroich noch schnell auf Kredit den Dienstwagen vollgetankt. 



C.) 

Gläubiger: Tankstelle BAB 46 Vierwinden Nord 

Titel der Forderung: Tanken Firmenwagen Welter  

Höhe der offenen Forderung:  79,42 €




All das und mehr findet sich auf der Gläubigerliste der Photon Europe GmbH.   


Dann wundert man sich nicht mehr, dass in der Gläubigerliste ebenfalls Reisekostenabrechnungen von Herrn Philippe Welter über die stattliche Summe von 147.246,56 € zu finden sind. 



Bevor sich einer um Herrn Welter aber ernsthaft Sorgen ob der nun entgangenen Reisekostenerstattung macht, sollte man sich aber einmal in Erinnerung rufen, auf welche Weise in der Zeit vor der Insolvenz derartige Reisekostensummen so zusammen gekommen sind ...






Gläubigerliste zeigt: Photon Power AG Vorstand Ralf Heuser hat die Öffentlichkeit über seine Kreditvergabe wohl belogen


Die Photon Europe GmbH Gläubigerliste liegt dem Photon Watchblog vor. 

Hieraus ergibt sich die Summe von 


454.000,00 €

an angemeldeter Forderung der Photon Power AG gegen die Insolvente Photon Europe GmbH. 

Hierdurch ist bewiesen, dass Photon Power Vorstand Ralf Heuser öffentlich gelogen hatte, als er gegenüber dem Fachmagazin Photovoltaik davon gesprochen hatte lediglich 340.000 € seiner Anlegergelder in der Insolvenzmasse zu haben. 



Weitere Informationen zum Vorgang: 

http://photonwatch.blogspot.de/2013/02/auch-dass-noch-photon-power-verlieh.html

und unter 

http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-anleihen--340000-euro-bei-insolventer-photon-europe_100010282/#ixzz2Kp7nbgUl


Wir können im Sinne der gutgläubigen Anleger bei Photon Power Herrn Heuser nur wiederholt auf seine Verantwortung auch im Sinne des Strafrechtes aufmerksam machen, endlich die volle Wahrheit über den munteren Geldverleih an Firmen und Mitarbeiter zu offenbaren.

Die Gerüchte um die Portotransaktionen für den Heftversand, die Privatkredite und den Geldverleih in die Insolvenzmasse wiegen schwer auf der Glaubwürdigkeit der Photon Power Akteure.  





Kranksein nicht bei uns! - Die Photon Methode?


Die Gläubigerliste der Photon Europe GmbH liegt dem Photon Watchblog vor. 



Hieraus ergibt sich, dass die Photon Geschäftsführung um 


Annegret Kreutzmann 
und 
Phillippe Welter 


den Sozialkassen die gigantische Summe von 



3.170.814,24 € 

vorenthalten haben. 



Spitzenreiter ist die Techniker Krankenkasse, der anscheinend seit 2010 bis heute 818.000 € an Beiträgen vorenthalten wurden. 

Bei den vorhandenen Summen und den vorliegenen Zeiträumen fällt es schwer, nicht zu glauben, dass dieser Coup nicht von langer Hand vorbereitet wurde.  



Interessant hierbei ist was WIKIPEDIA zu einer derartigen Veruntreuung von Arbeitsentgelten der Sozialkassen schreibt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorenthalten_und_Veruntreuen_von_Arbeitsentgelt



Täter

§ 266a StGB ist ein so genanntes Sonderdelikt, das (abgesehen von dem Fall des Abs. 3; s. u.) nur von einem Arbeitgeber begangen werden kann. Bei der GmbH haftet der vertretungsberechtigte Geschäftsführer (Annegret Kreutzmann). Dessen Verantwortlichkeit beginnt mit der Bestellung. 

Aber auch der faktische Geschäftsführer (Philippe Welter) ist tauglicher Täter, nicht allerdings der Scheingeschäftsführer, dem jegliche Kompetenzen zur Einwirkung auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der GmbH fehlen. 




Rechtsfolge

Das Gesetz sieht als Rechtsfolge für den Arbeitgeber in den Fällen des § 266a Abs. 1 und 2 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, im Falle des § 266a Abs. 3 StGB ordnet das Gesetz für den Arbeitnehmer, der die ihm überlassenen Beiträge nicht weiterleitet Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an.

In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

§ 266a StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch, sodass derjenige, der den Tatbestand dieses Strafgesetzes verwirklicht für den dadurch verursachten Schaden auch zivilrechtlich in Anspruch genommen werden kann.




Dienstag, 16. April 2013

Anlegerberater Welter: Kann positive Kursreaktionen nicht nachvollziehen...



Photon Herausgeber Phillippe Welter ist am 15.04.2013 im Deutschen Anlegerfernsehen aufgetreten www.daf.fm und gibt trotz Insolvenz seines eigenen Konzerns und massiver Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch gegen Ihn als faktischen Geschäftsführer der Photon Gruppe unverfroren weiter Anlagetips im Börsenfernsehen:






Philippe Welter, Herausgeber des Solarstrom-Magazins PHOTON, kann die positive Kursreaktion so nicht nachvollziehen: "Da haben wahrscheinlich einige Leute nicht verstanden, dass es hier bei First Solar um eine originäre Entwicklung in dieser speziellen Firma geht", so Welter. 

"Die Entwicklung, dass andere Aktien quasi im Sog von First Solar mit hochgegangen sind, ist möglicherweise ein technischer Effekt, der aber nicht fundamental begründet ist", so Welter.


Hörenswert ist ebenfalls der Part in dem Welter frei über die Überlebenschancen von Solarworld philosophiert.