Photon-Insolvenzverfahren ist keine eigenbeantragte Insolvenz !
Der Insolvenzverwalter Seckler trug zunächst die Rahmendaten der Insolvenz vor.
Hierbei war besonders bemerkenswert, dass das Insolvenzverfahren anders als bisher in der Öffentlichkeit kommuniziert nicht durch einen Eigenantrag der Geschäftsleitung eröffnet wurde.
Das Insolvenzverfahren wurde auf Antrag der AOK Rheinland/Hamburg vom 09.10.2012, der beim Insolvenzgericht am 11.10.2012 einging eröffnet.
Es war insgesamt der 23. Insolvenzantrag am Amtsgericht Aachen gegen das Unternehmen Photon Europe GmbH, der schließlich zur Verfahrenseröffnung führte.
Die ersten Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO wurden vom Gericht am 12.12.2012 angeordnet.
Die offizielle Insolvenzeröffnung fand am 01.02.2013 um 08.00 Uhr statt.
Die offizielle Frist der Forderungsanmeldung war der 15.03.2013. (Nachmeldungen können aber weiterhin durchgeführt werden)
Der Termin der Gläubigerversammlung wurde auf den 19.04.2013, 10:00 Uhr terminiert.
Die Unternehmensdaten der Gesellschaft lauten:
Photon Europe GmbH
allein vertretungsberechtigte Geschäftsführerin
Frau Annegret Kreutzmann, Hergenrath/Belgien
Unternehmensgründung am 20.12.2007 durch die Gesellschafterin
Photon Holding GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen
Einzahlung des Stammkapitals von 25.000 €
erfolgte am 14.01.2008 auf das Konto der Schuldnerin bei der Commerzbank
Die Eintragung des Handelsregisters des Amtsgerichtes Aachen
unter der Nummer HRB 14723 datierte vom 10.04.2008
Laut Insolvenzverwalter Seckler war der Gegenstand des Unternehmens die Herstellung, Publizierung und der Vertrieb von Druckerzeugnisse, insbesondere von Fachmagazinen für die Solarbranche sowie die Ausrichtung von Messen und Kongressen.
Alle Standorte weltweit mit Mietrückständen
Danach zählte der Insolvenzverwalter die Standorte des Unternehmens auf, wobei er beim Standort Berlin bei dem 30 Mitarbeiter auf 1.000 m2 residierten, hinzufügte, dass hier von der Geschäftsleitung wirtschaftlich nicht sinnvolle Ausgaben getätigt worden sind.
Für alle Standorte (Aachen, Berlin, Hong-Kong, Athen, Rom, Paris und Madrid) attestierte der Insolvenzverwalter Mietschulden.
Kapitalerhöhung der Photon Europe GmbH vermutlich nicht wirksam!
Der Insolvenzverwalter trug detailliert die Vorgänge rund um eine Kapitalerhöhung des 25.000 € Stammkapitals der GmbH auf 500.000 € vor, da dies eine entscheidende Bedeutung für die rechtliche Bewertung der Insolvenz haben wird.
Am 06.01.2012 beurkundete Notar Johannes Schneider mit der Urkundenummer (UR-Nr. 17/2012) den Beschluss einer Gesellschafterversammlung das Gesellschaftskapital um 475.000 € zu erhöhen. Die neue Einlage war sofort in vollem Umfange einzuzahlen.
Am 10.01.2012 wurden hierauf von der Gesellschaftering Photon Holding 200.000,- € und 300.000,- € auf das Konto des Unternehmens eingezahlt. Am selben Tage wurden bereits 25.000,- € Überzahlung an die Gesellschafterin zurückgezahlt.
Die von Annegret Kreutzmann und Philippe Welter kontrollierte Solar Beteiligungen GmbH erhielt ebenfalls am selben Tage einen Betrag von 20.000,- € mit dem Verwendungszweck "01.01.2012, E-Rg 72684-75, RG 2012-0001". Die Solar Beteiligungen GmbH erhielt am 11. Januar 2012 weitere 40.000,- € mit dem gleichen Verwendungszweck "01.01.2012, E-Rg 72684-75, RG 2012-0001"
Die Photon Power AG (Der Photon Solarfonds) erhielt ebenfalls am 10.01.2012 einen Betrag von 250.000,- € mit dem Verwendungszweck "Rückzahlung Darlehn". Einen Tag später wurden an die Photon Power AG 150.000,- € sowie zwei Beträge zu je 200.000,- € ebenfalls mit dem Verwendungszweck "Rückzahlung Darlehn" ausbezahlt.
Die Photon Power AG erhielt am 10. und 11. Januar 2012 also insgesamt eine Darlehnsrückzahlung von 800.000,- €.
Auf Grund dieser Tatsachen, bestehen beim Insolvenzverwalter erhebliche Bedenken, ob die Kapitalerhöhung wirksam erbracht wurde, da diese Kapitalerhöhung laut Insolvenzverwalter offensichtlich nur dazu dienen sollte Darlehn an die Photon Power AG zurückzuzahlen bzw. Rechnungen an die Solar Beteiligungen GmbH auszugleichen.
++++ Weiter mit Teil 3
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