Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 243/12
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14723 eingetragenen Photon Europe GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen
Geschäftszweig: Herstellung, Publizierung und Vertrieb von Druckerzeugnissen
ist am 12.12.2012, um 14:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Seckler, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Aachen, 12.12.2012
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=768d0600315fd7dc6e7de7ad9b29f211&datei=gerichte%2Fnw%2Fagaachen%2F12%2F0092_IN00243_12%2F2012_12_12__14_27_17_Anordnung_Sicherungsmassnahmen.htm
++++ Aktueller Kommentar von Photonwatch ++++
Juristisch interessant an diesem Gerichtsbeschluss ist, dass dieses ein vorläufiges Insolvenzverfahren ist.
Das Gericht hat den vorläufigen Insolvenzverwalter jedoch in dieser frühen Phase, noch vor Eröffnung der richtigen Insolvenzverfahrens, bereits ermächtigt, alle Bankguthaben, Gelder und sonstigen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und alle Gelder entgegenzunehmen.
Dies bedeutet de Facto, dass die Geschäftsführung vollumfänglich entmachtet wurde und seitens des Gerichtes wenig Vertrauen zu dieser besteht, mit den eingehenden Geldern sachgerecht umzugehen.
Auch deutet ein derartiger Sachverhalt im vorläufigen Insolvenzverfahren darauf hin, dass dieser Insolvenzbeschluss nicht von der Geschäftsleitung selber, sondern von einem Drittschuldner wie den Sozialkassen oder der Staatsanwaltschaft beantragt wurde.
Photovoltaikgudie berichtet:
AntwortenLöschenhttp://www.photovoltaik-guide.de/photon-europe-meldet-insolvenz-an-staatsanwaltschaft-ermittelt-26048
Photovoltaik berichtet:
AntwortenLöschenhttp://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/photon-europe-muss-insolvenz-beantragen_100009808/
Finanznachrichten.de berichten:
AntwortenLöschenhttp://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-12/25453693-photon-europe-files-for-insolvency-451.htm
Photovoltaik.eu berichtet:
AntwortenLöschenhttp://www.pv-magazine.com/news/details/beitrag/photon-europe-files-for-insolvency_100009575/#axzz2EsW7oavv
Interessant wird dieser Punkt sein, der in der letzten Jahresbilanz der Photon Europe auftaucht:
AntwortenLöschenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
sonstige Vermögensgegenstände 1.792.724,08 Euro
Die Restlaufzeit der Forderungen beträgt weniger als 1 Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Name der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Frau Annegret Kreutzmann
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / 264c Abs. 1 HGB
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen
1.792.724,08 Euro
Verbindlichkeiten
0,00 Euro
Aachen, den 21.02.2012
Ach Herr Dobelmann, denken Sie eigentlich auch manchmal daran, dass hinter all dem eine ganze Menge mehr Menschen stehen nur als das von Ihnen offensichtlich so verhasste Management, für das Sie sich sogar mit Kriminellen gemein machen? Soviel kleingeistige Hähme muss man erstmal finden in einem einzigen Menschen finden.
AntwortenLöschenLieber Leser,
AntwortenLöschenwir machen uns nicht mit Kriminellen gemein.
Wenn Sie PV.TV meinen, dann habe ich bereits an anderer Stelle dargelegt, dass wir keine Qualitätsbekundungen für das Mutterunternehmen oder andere Aktivitäten von denen abgeben.
Klar ist, das die Mitarbeiter der Photon teils unschuldig vom Management in diese Sache hineingezogen werden. Es ist aber nicht so, das die Mitarbeiter von all diesen Problemen der Photon nichts gewusst hatten. Viele wussten etwas und haben es vorgezogen zu schweigen.
Interessant finde ich deshalb schon, dass sich einige in der Branche scheinbar immer alles leisten können (Mitarbeiter über Monate nicht bezahlen, Freiberufler ausnehmen, Betriebsräte unterdrücken, gegen den Pressekodes verstoßen, zu versuchen Qualitätssicherungsvereine zu vernichten, Anlegergelder zweifelhaft verwenden, ...) und immer noch treue Fans haben.
Alles für die gute Sache der Sonne ...
Es sind genau diese unseriösen Vorgänge, die unser aller Anliegen (100% erneuerbare Energien und Energieeffizienz) schweren Schaden zufügen.
Die Sonne Wind und Wärme berichtet:
AntwortenLöschenhttp://www.sonnewindwaerme.de/photovoltaik/photon-verlag-im-insolvenzverfahren