Nun waren wir von Photonwatch einen Moment unaufmerksam und dann ist es hinterrücks schon am 04.06.2014 um 14:45 Uhr passiert:
Die einst mächtige Photon Holding GmbH ist pleite!
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 52/14
Amtsgericht Aachen, 04.06.2014
Was bleibt von Photon?!?
So langsam wird es einsam im Firmenwald der Photon und man kann nur mutmaßen was noch zuckt oder bald qualvoll verendet.
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 6505 eingetragenen Photon Holding GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Kreutzmann Annegret, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen
Geschäftszweig: Herausgabe von Publikationen
ist am 04.06.2014, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 52/14Amtsgericht Aachen, 04.06.2014
Was bleibt von Photon?!?
So langsam wird es einsam im Firmenwald der Photon und man kann nur mutmaßen was noch zuckt oder bald qualvoll verendet.
- Photon Europe GmbH (Insolvent)
- Solare Beteiligungen GmbH (Insolvent und dann Maßnahmen wieder aufgehoben)
- Photon Holding GmbH (Insolvent)
- Photon Power AG (Status unknown)
- Philippe Welter Consulting (Status unknown)
- Grand Systems GmbH (Status unknown)
- Photon Laboratory GmbH (Status unknown)
- sonstige???
Zugegeben es wird langsam schwer...
Na endlich ... Da gratuliere ich allen Beteiligten, da nun endlich der augenscheinlich wichtigste Stein gefallen ist.
AntwortenLöschenBin gespannt wann die photon publishing den gleichen Schritt geht bzw. das von außen erfolgt. Gilt auch für die anderen o.g. Firmen. Stimmt es eigentlich, dass P. Welter nicht mehr nach Deutschland kommt?
AntwortenLöschenAlso A. Kreutzmann traut sich noch - kam mir Freitag lachend auf der Wilhelmsstr. entgegen...in ihrer "hübschen" Art sich zu kleiden. Mein Begleiter meinte, wer das denn sei : das ist meine Ex-Chefin, die gerade den nächsten Zweig ihres Firmenbaums absägt...wie man sieht, hat sie noch Spaß dabei...
LöschenAuch auf der Intersolar in München gab die photon ein erbärmliches Bild ab. Wer ist eigentlich noch so blöd mit denen zu arbeiten oder sich als Angestellter ohne Bezahlung zu engagieren?
AntwortenLöschenDie Insolvenz der Photon Holding GmbH ist manifest. Der Niedergang einer weiteren Unternehmung aus dem Dunstkreis der bekannten Akteure.
AntwortenLöschenDa dürfte so einige Arbeit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zukommen. Überraschungen und Ungereimtheiten, die sich bei akribischer Aufarbeitung ergeben, halte ich für sehr wahrscheinlich. Sehr spannend und aufschlussreich waren ja auch die Erkenntnisse im Insolvenzverfahren der Photon Europe GmbH. Das Geschehen um Photon, seiner Geschäftsführung und deren Hinterleute bietet doch immer wieder ein unterhaltsames Programm. Chipstüte raus, entspannt zurücklehnen und staunend den kleinen Krimi verfolgen! Danke Photon!
Der Photon-newsletter heute früh meldet dies, wobei deren angegebene Link zum Abschluß nicht zu der Information führt:
AntwortenLöschenIn eigener Sache
Vorläufiges Insolvenzverfahren über PHOTON Holding eröffnet, Tochtergesellschaften nicht betroffen
10.06.2014: Das Amtsgericht Aachen hat am 4. Juni das vorläufige Insolvenzverfahren über die PHOTON Holding GmbH eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Schmitz aus Aachen ernannt. Die PHOTON Holding GmbH ist die Muttergesellschaft der PHOTON Power AG (Bau von Solarparks), der PHOTON Publishing GmbH (Herausgabe von Magazinen), der PHOTON Laboratory GmbH (Produkttests) und hält einen Anteil von 60 Prozent an der PHOTON Consulting LLC (Consulting). Das Vermögen und der operative Betrieb der Tochtergesellschaften sind durch das Verfahren nicht betroffen. Die Geschäftsführung der PHOTON Holding GmbH hat selbst kein Verfahren beantragt, da sie hierfür keinen Grund sieht. Hintergrund für die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Amtsgericht ist eine Steuerschuld der PHOTON Holding beim Finanzamt Aachen. Diese Steuerschuld ist unstrittig, ihr stehen aber Rückerstattungsansprüche der PHOTON Holding GmbH in ähnlicher Größenordnung gegenüber, die seitens des Finanzamtes jedoch bislang nicht anerkannt sind. © PHOTON
http://www.photon.info
Schutzbehauptungen nach erneutem Badeunfall :-))) Gute Nacht Photon. Deine Zeiten sind längst vorbei.
LöschenDer Link in dem Photon-Newsletter zeigt nur an, wo die im Newsletter abgedruckte Meldung herstammt. Und da die Meldung auch im Laufband auf photon.info veröffentlicht ist, ist das so wie bei jeder anderen Newsletter-Meldung.und entspricht korrekterweise dem Üblichen.
AntwortenLöschenHier der komplette Link auf photon.info:
AntwortenLöschenhttp://www.photon.info/photon_news_detail_de.photon?id=86489
Wenn man das liest weiß man wie es um den Geisteszustand von PW und AK bestellt ist. Totaler Realitätsverlust oder einfach nur dummdreist wie schon so lange? Ich hoffe, die Behörden stecken diese Leute bald endlich in den Knast.
AntwortenLöschenWelter'sche Kontinuität in Sachen Nicht-Wahrhaben-Wollen? Ausdruck einer ausgemachten Überbewertung eigener Wichtigkeit und Bedeutung der Person? Ist eine erneute Verletzung der Geschäftsführerpflichten in Hinblick auf die Anzeige der Zahlungsunfähigkeit berechtigt? Deuten Frau Kreutzmann und Herr Welter das Recht wider besseren Wissens zu ihren Gunsten? Alles schon mal da gewesen, so scheint es. Welter'sche Kontinuität. Ein geniales Schlitzohr von Format oder ein abgebrühter Straftäter im Anzug? Oder nichts davon? Ein aufrichtiger, grundehrlicher Unternehmer vielleicht?
AntwortenLöschenein grundanständiger unternehmer, eine ehrliche haut.... natürlich.
Löschen:-))))))))))
Die Wortmarken und Wort-Bildmarkenrechte (unter anderem"Photon", "Photon Power", "Photon Bank", "Photon Power Plant") liegen scheinbar noch bei der insolventen Photon Holding GmbH.
AntwortenLöschenhttp://www.dpma.de/marke/recherche/
Die Freude der Geschäftsführerin dürfte sich in Grenzen halten. Anders als bei der Insolvenz der Photon Europe GmbH (Dezember 2012). Damals konnte die gute Dame noch frohlocken... zu holen gab es damals ja so gut wie nichts. Man entledigte sich elegant der Schulden, ließ die Gläubiger im Regen stehen. Nun wird es nicht so geschmeidig. Wahrlich bekommt jeder zur rechten Zeit was ihm zusteht.
welchen wert die namen bzw. die rechte daran aktuell haben, darüber kann man derzeit nur spekulieren. der ruf von "photon" ist meines erachtens denkbar beschädigt. da hat der verlag ganze arbeit geleistet, sich selbst demontiert. eine frage an dieser stelle:
Löschenwurden im dezember 2012 während der beweissicherung ("razzia") im verlagshaus auch unterlagen der photon holding gmbh zur auswertung gesichert oder handelte es sich ausschließlich um dokumente der photon europe gmbh?
Dem Vernehmen nach wurden im Dezember 2012 sowohl Dokumente der sich zum damaligen Zeitpunkt in Insolvenz befindlichen Photon Europe GmbH als auch Unterlagen der Photon Holding GmbH behördlicherseits beschlagnahmt.
LöschenDas Insolvenzverfahren gg. die Photon Holding wurde mutmaßlich von Dritten eingeleitet, nicht von der Geschäftsführerin selbst. Eine (meiner Ansicht nach fadenscheinige) Rechtfertigung des Unternehmens ist veröffentlicht. Steht eine Insolvenzverschleppung im Raum? Folgt die Geschäftsführung (namentlich Frau Kreutzmann) ihrem Bauchgefühl und kommt wieder und wieder zum Schluss "Da geht noch mehr!"? Oder ist die Geschäftsführung faktisch durch andere (P.Welter?) zu verantworten? Roch man einen fetten Braten, den es noch vom Tisch zu ziehen galt? Wirklich befremdent das ganze.
AntwortenLöschenWie sieht es eigentlich bei den aktuellen Photon-Mitarbeitern aus? Bekommen diese pünktlich ihr Gehalt? Wer weiß hier Näheres?
AntwortenLöschenIch weiß etwas näheres.. Die Antwort lautet: Nein! Nein! Und nochmal Nein!
LöschenBezüglich der Gehaltszahlungen Photon Publishing:
LöschenIst Treue und Glauben die Maxime der Mitarbeiter? Selten dämlich... oder bemitleidenswert schutzlos?
Nichts hindert Angestellte der Photon-Gruppe den Kontakt mit dem zuständigen Fachbereich der Gewerkschaft Ver.di jederzeit aufzunehmen. Angst ist stets der schlechteste Berater & Bangemachen gilt nicht!
AntwortenLöschenacdnerft.verdi.de/
Nicht weiter warten - handeln!
Aachener Photon-Gruppe: Staatsanwaltschaft ermittelt
AntwortenLöschenVon: Stephan Mohne
Letzte Aktualisierung: 18. Juni 2014, 16:07 Uhr
Aachen. Sie kennen sich mit der Sonne aus. Und damit, wie man aus ihr Strom gewinnt. Denn Photon ist ein international erscheinendes Fachmagazin (das auch einige Ableger hat) zum Thema erneuerbare Energien – speziell Solarenergie.
Aachener Photon-Gruppe: Staatsanwaltschaft ermittelt - Lesen Sie mehr auf:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/aachener-photon-gruppe-staatsanwaltschaft-ermittelt-1.852017#plx2036823821
Diesen Artikel kann man nur als Abonnent lesen. Was steht da drin?
AntwortenLöschenEine Neuigkeit ist das nicht gerade. Sie ermitteln schon seit eineinhalb Jahren, da waren die Aachener Nachrichten aber etwas langsam ;-)
AntwortenLöschenGibt es eigentlich noch eine Faxnummer, unter der man diesen Verlag erreichen kann?
AntwortenLöschenWollen Sie ein Abo-Formular hinfaxen? Viel Spaß beim Lesen!
Löschen;-)))
Wesentliche Aussagen des Artikels in der Aachener Zeitung:
AntwortenLöschen- Es werde gegen "mehrere Verantwortliche“ bei Photon ermittelt.
- Die Staatsanwaltschaft Aachen ermittle auch wegen des Verdachts der Veruntreuung von Mitarbeitergehältern.
- Insidern zufolge werden die Löhne bei der Photon Publishing mit monatelanger Verzögerung bezahlt. Anne Kreutzmann sagt dazu, dass hierzu "mit allen noch im Unternehmen arbeitenden Kollegen einvernehmliche Lösungen gefunden" worden seien.
Na, das ist ja schön für die Leute bei Photon, wenn diese mit der verspäteten Zahlung von Gehältern zugestimmt haben. Da wundert es mich nur, warum beim Arbeitsgericht Aachen zahlreiche Prozesse gegen Photon wegen nicht gezahlter Gehälter geführt worden sind. Alles ganz einvernehmlich - und trotzdem gehen die Leute vor Gericht. Komisch.
"Ja! Natürlich!", sagte er zustimmend nickend, die Hände hoch erhoben, in den imaginären Pistolenlauf blickend, den Schweiß auf der Stirn und die Angst im Nacken. "Danke der Zustimmung!" wurde ihm erwidert. Haifischlächeln. Einvernehmlich, ausgehandelt unter Gleichberechtigten und fairen Bedingungen. Überlebt das Ganze, zumindest das und bisweilen.
Löschen2014-06-18
AntwortenLöschenPHOTON Publishing GmbH, Aachen, 91 IN 157/14, Registergericht Aachen, HRB 18023
>>>> na also... also doch! <<<<
AntwortenLöschenAmtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 157/14
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18023 eingetragenen PHOTON Publishing GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen
Geschäftszweig: Herstellung,Publizierung u. d.Vertrieb von Druck- und Onlineerzeunissen
ist am 18.06.2014, um 15:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Kreuzstraße 45 b, 52351 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 157/14
Amtsgericht Aachen, 18.06.2014
Den Verantwortlichen wird überhaupt nix passieren. Die sind gut geschützt. Welter und Co. haben so viel Wissen und Beweise im Schreibtisch liegen, damit könnten die jederzeit die Bundesregierung zum Abdanken zwingen...
AntwortenLöschenAlso wird gar nix bezahlt, keine Rechnungen, keine Gehälter, nur die nächste PHOTON Heiße Luft GmbH ist natürlich schon in Planung und wird nach demselben Muster durchgezogen.
So ein Quatsch! Welter-Allmächtig ist eine Mähr, gerne von ihm gepflegt und zur Einschüchterung genutzt. Der Kerl schwitzt beim Kacken und hütet Schreibtischinhalte alle.falls, um sich und seine filigrane Perle nicht in den Bau zu weltern ^^
LöschenDie nächste GmbH ist bestimmt längst geplant.... neue Räumlichkeiten schon gesichtet. Wie bei der Insolvenz der Photon Europe: Insolvenzverwalter grade ein paar Tage im Haus, da stand das Konzept schon. Ein Schelm, wer da nichts böses denkt ;-)
Schmutzige Zeiten sind das. Der Erdferkel Ernte- und Saatzeit!
Am 19. und 20. Juni kam deren e-Mail-Newsletter.
AntwortenLöschenIs ja doll!
LöschenAchener Zeitung 19. Juni: "Einige der noch rund 30 Mitarbeiter hätten seit Dezember 2013 Lohnforderungen an die Gesellschaft, hieß es aus Kreisen der Arbeitnehmerseite."
AntwortenLöschenDas dürfte die ermittelnde Staatsanwältin freuen zu lesen. Mündliche Infos konnte sie nicht verwenden. Ich hatte mit ihr gesprochen. Zeitungsartikel könnten reichen, wenn sie konkret genug wären. Daraus könnten Ermittlungen gegen die Photon Publishing wegen Insolvenzverschleppung folgen. Ebenso der Vorwurf der Veruntreuung von Mitarbeitergehältern könnte erhärtet werden: Photon gibt offensichtlich Geld für den Druck von Heften aus, zahlt aber seine Mitarbeiter nicht. Vielleicht ist auch dies strafbar. Warten wir ab, ob der Laden bald durchsucht wird.
Wird jetzt langsam Zeit. Wenn seit Dezember kein Lohn kein Argument dafür ist, dass der Laden pleite ist, weiß ich nicht, was man noch an Belegen liefern muss.
Ich hatte kürzlich mit ihr gesprochen. Jetzt hat sie Belege
Können Sie bitte die Kontaktdaten der ermittelnden Staatsanwältin preisgeben? Dann könnten sich weitere Geschädigte dort melden. Danke!
LöschenEinfach bei Staatsanwaltschaft Aachen anrufen und sich mit für Photon zuständige Person verbinden lassen.
LöschenGut Ding will Weile haben ...
AntwortenLöschenWas für ein Mix aus Versagen, fehlenden kaufm. Sachverstand, unmenschlichen Verhalten, Lügen, Betrug, krimineller Energie, usw.
Gott sei Dank habe ich damals die richtige Entscheidung getroffen und kann heute wieder frohen Mutes in die Zukunft blicken. Ich kann die ganze Geschichte sogar niemanden wirklich erzählen ... sie mir nicht geglaubt!!! (Ja - drei Ausrufezeichen)
Ich handhabe das anders: Ich berichte im Freundeskreis und unter meinen Kollegen von meinen Erfahrungen bei Photon. Erstaunen löst das aus bei jenen, die mit dem Namen Photon nichts anfangen können. Zu meiner Überraschung wurde ich seinerzeit während meines Vorstellungsgesprächs (mein neuer -guter!- Arbeitgeber nach Pleite-Photon) von der Geschäftsführerin angesprochen. Sie kannte Photon, AK und insbesondere PW und deren Zahlungsunmoral....
LöschenZum Thema "Insolvenzverschleppung" denke ich, dass da sehr wohl noch ein Nachweis erbracht wird. Abwarten. Indizien für mangelnde Zahlungsfähigkeit gab es doch lange (!) vor der Insolvenz der Photon Europe. Abwarten. Die Justiz wird das klären und hoffentlich zukünftigen Schaden von Dritten abwenden. Die besten Zeugen sind Mitarbeiter die es verstanden haben Notizen anzufertigen und sich mit anderen Geschädigten vernetzt haben. Dem Spuk muss doch echt ein Ende gesetzt werden!
Photon Europe GmbH: Insolvenz 2012
Photon Holding GmbH: Insolvenz 2014
Photon Publishing GmbH: Insolvenz 2014
Gesamtschaden für Dritte in Euro?
Volle Zustimmung! Bin auch heilfroh nach Photon eine Anstellung in einem ordentlichen Unternehmen gefunden zu haben. Die zahlen sogar pünktlich (!!!) die Gehälter.
LöschenIch wurde von einem potentillen Arbeitgeber NICHT eingestellt, weil ich zuvor bei Photon gearbeitet habe. Aufgrund der Zahlungsmoral, da es ein ehemaliger Lieferant war!!! O-Ton "Ich habe erst heute morgen gesehen, dass Sie mal bei Photon gearbeitet haben. Tut uns leid, da ist keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich. Auf Wiedersehen"!
LöschenDANKE AK, PW & Co.!!!
Grüße aus Aachen
Der Sonnenkönige Dämmerung. Der üblen Gesellschaft Schatten.
LöschenAnnegrets und Phillipes Nachlass: Schulden, Zweifel und das Gefühl betrogen worden zu sein.
.......................
AntwortenLöschen"(...) The forebear to Photon Publishing, Photon Europe, was restructured to form the current publishing company last year after facing financial difficulties and also going into insolvency.(...)"
http://www.pv-tech.org/news/photon_publishing_enters_insolvency
.....................
pv magazine.Deutschland:
"Nur zwei Wochen nach der Photon Holding meldet auch die Photon Publishing Konkurs an. Sie hatte erst im vergangenen Jahr als neue Gesellschaft mit alter Geschäftsführung die Geschäfte der insolventen Photon Europe fortgeführt."
www.pv-magazine.de
www.ecoreporter.de berichtet:
Löschen"Photon Publishing folgt Photon Holding in die Insolvenz
(...) Damit ist nun das zweite Unternehmen der Photon-Gruppe von Philippe Welter in einem solchen verfahren. Die Muttergesellschaft Photon Holding, die nach eigenen Angaben auch die Rechte an der Marke „Photon“ besitzt, hatte erst vor knapp zwei Wochen Insolvenz angemeldet. Hintergrund dieses Schrittes waren offene Steuerforderungen (ECOreporter.de berichtete). Die Photon Publishing ist das Nachfolgeunternehmen der Photon Europe GmbH. Letztere war im Dezember 2012 in die Pleite gegangen"
(...)
Über Anleihen der Photon Power AG haben die Verantwortlichen der Photon-Gruppe 7,2 Millionen Euro für den Bau und Betrieb von Solaranlagen bei Abonnenten der Fachzeitschrift Photon eingeworben. ECOreporeter.de hatte vor dem Investment in die Anleihe der Photon Power AG gewarnt (...)"
die AACHENER ZEITUNG schreibt:
AntwortenLöschen"Aachener Photon-Gruppe: Staatsanwaltschaft ermittelt
Von: Stephan Mohne
Letzte Aktualisierung: 18. Juni 2014, 16:07 Uhr
Aachen. Sie kennen sich mit der Sonne aus. Und damit, wie man aus ihr Strom gewinnt. Denn Photon ist ein international erscheinendes Fachmagazin (das auch einige Ableger hat) zum Thema erneuerbare Energien – speziell Solarenergie.
1996 erschien die erste Ausgabe, zwischenzeitlich lag die Auflage bei knapp unter 50.000 Exemplaren. Photon ist zudem zu einer Firmengruppe geworden, die verschiedene Standbeine hat, wenngleich auf dem Zeitschriftengeschäft weiterhin das Hauptaugenmerk liegt. Doch über den Firmensitz an der Ecke Berliner Ring/Jülicher Straße ziehen seit geraumer Zeit dunkle Wolken. Ganz aktuell ist zum zweiten Mal ein – noch vorläufiges – Insolvenzverfahren eröffnet worden. Mitarbeiter berichten, dass Löhne viele Monate verspätet gezahlt werden. Überdies ermittelt die Aachener Staatsanwaltschaft.
Der Reihe nach: Ende 2012 wurde wegen Zahlungsunfähigkeit das vorläufige Insolvenzverfahren über die „Photon Europe GmbH“ eröffnet. Damals arbeiteten bei dem Unternehmen noch rund 140 Mitarbeiter. Die Rede war von mehreren Millionen Euro Außenständen. Unter dem seinerzeitigen vorläufige Insolvenzverwalter gab es schließlich eine „Investorenlösung“. Die Firma wurde unter dem Titel „Photon Publishing GmbH“ weitergeführt. Die seinerzeitige Lösung hatte nach Informationen unserer Zeitung durchaus kuriosen Charakter. Bei den „Investoren“ soll es sich um Photon-Leute gehandelt haben, die also quasi ihren eigenen Pleite-Laden kauften. Dass es keine andere Lösung gab, mag daran liegen, dass unter anderem die Namensrechte bei der damals nicht insolventen Muttergesellschaft – der „Photon Holding“ – liegen.
--- weiter siehe TEIL 2 ---
AACHENER ZEITUNG --- Teil 2 ---
Löschen"Mit reduzierter Belegschaft – zunächst sollten etwa 90 Mitarbeiter ihren Job behalten können – ging es weiter. Heute sind allerdings nur noch rund 30 feste Mitarbeiter übrig. Insider berichten allerdings, dass sich im Unternehmen auch nach dem Neustart einiges nicht änderte. Dazu gehört Mitarbeitern zufolge die Zahlung der Löhne. Mit teils monatelanger Verzögerung würden diese gezahlt.
Verwalter prüft noch
Und nun das: Vor rund zwei Wochen ist das vorläufige Insolvenzverfahren über besagte Muttergesellschaft eröffnet worden. Nach Informationen unserer Zeitung geht es um Außenstände beim Finanzamt in einem sechsstelligen Bereich. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Aachener Rechtsanwalt Andreas Schmitz eingesetzt. Er kann auf Nachfrage noch nicht sagen, wie es weitergeht: „Zurzeit verschaffe ich mir ein umfassendes Bild über die Gegebenheiten und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Ich werde alle Möglichkeiten einer Fortführung der Holding prüfen und erforderliche Maßnahmen ergreifen“, erklärt er.
In der Photon-Chefetage sieht man die Vorgänge offenbar gar nicht so dramatisch. Auf Anfrage unserer Zeitung teilt Anne Kreutzmann, Geschäftsführerin der Holding und Chefredakteurin von Photon Publishing, mit: „Es gab Anlaufschwierigkeiten nach der Insolvenz der Photon Europe, inzwischen haben wir aber zwei erfolgreiche Messen hinter uns (SNEC im Mai in China; Intersolar im Juni in München), alle Publikationen sind pünktlich und wir starten wieder mit dem Kioskvertrieb. Sogar ein Sonderheft geben wir in diesem Sommer heraus (Photon Special).“ Dass sei „vor dem Hintergrund, dass sich die Arbeitsplätze in der Solarbranche in Deutschland halbiert haben, ein gutes Ergebnis“. Dass den Mitarbeitern – wie zu hören ist – sechs Monate lang keine Löhne gezahlt wurden, bestreitet Geschäftsführerin Kreutzmann: „Soweit Verspätungen bei Gehaltszahlungen bestehen, werden diese selbstverständlich mit den betroffenen Mitarbeitern besprochen, und wir haben hier mit allen noch im Unternehmen arbeitenden Kollegen einvernehmliche Lösungen gefunden.“ Die Insolvenz der Holding habe im Übrigen keine Auswirkungen auf die anderen Gesellschaften.
Während im Internet zahlreiche schwere, aber nicht überprüfbare Anschuldigungen gegen Photon und die Verantwortlichen erhoben werden, ist die Aachener Staatsanwaltschaft intensiv mit Photon beschäftigt, wie deren Sprecher Jost Schützeberg auf Anfrage sagt. Es werde gegen „mehrere Verantwortliche“ ermittelt. Ein Verdacht ist jener der Insolvenzverschleppung im Fall der Photon Europe. Zudem werde wegen des Verdachts der Veruntreuung von Mitarbeitergehältern ermittelt. Das Verfahren sei sehr komplex, sagt Schützeberg. Deswegen wurde laut Staatsanwaltschaft jetzt eigens ein Gutachter beauftragt, den Fall Photon unter die Lupe zu nehmen."
/www.aachener-zeitung.de
nur ein bißchen Schwanger ...
AntwortenLöschen~~~~~~~~~~~~~~~
Keine Insolvenzanmeldung der PHOTON Publishing GmbH
24.06.2014: Entgegen am Montag von Medien verbreiteten Meldungen hat die PHOTON Publishing GmbH nicht vorläufige Insolvenz und insbesondere nicht Konkurs angemeldet. Richtig ist vielmehr, dass in der vergangenen Woche durch eine dritte Partei ein mit ausstehenden Zahlungen begründeter Antrag beim Amtsgericht Aachen einging und das Gericht daraufhin am vergangenen Mittwoch ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet hat, für das Rechtsanwalt Andreas Ringstmeier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Da jedoch zeitgleich mit diesen Schritten die fraglichen Forderungen beglichen wurden, *rechnet PHOTON mit einer baldigen Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen*.
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Ganz schön peinliche Vorstellung. Wo kommen denn nur diese fraglichen Forderungen her. Ich schätze, sie glauben das selber was sie sagen, anders ist der Geisteszustand nicht zu erklären.
LöschenDie Wachteln sind ein Phänomen in Sachen Selbstüberschätzung und verdrehten Wirklichkeiten. Jemand sollte dieses wissenschaftlich untersuchen, damit man in Zukunft eine Pille gegen derlei Krankheiten verschreiben kann!!
LöschenUnterschied zwischen Photon und einer Katze?
AntwortenLöschen"Eine Katze hat nur sieben Leben" ...
Das ist eine Beleidigung für die Katze!!!!
LöschenHeuschrecken, das sind Heuschrecken!
LöschenKatze tod oder nicht tod? Ah..dann kann man der Katze(oder aich Wachteln) mit Insolvenz drohen, damit Sie endlich zahlen? Möchte mich an der Sammelklage beteiligen, bitte Email Adresse mitteilen...
AntwortenLöschenEinen Insolvenzantrag kann man meines Wissens jetzt nicht mehr stellen, weil schon ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet ist.
LöschenDoch, jetzt können wieder Insolvenzanträge gestellt werden 8-) :
Löschen**********************************
Vorläufiges Insolvenzverfahren über die PHOTON Publishing GmbH aufgehoben
25.06.2014: Das am vergangenen Mittwoch eröffnete vorläufige Insolvenzverfahren über die PHOTON Publishing GmbH, über das wir in der gestrigen Newsletter-Ausgabe berichteten, wurde am Dienstag erwartungsgemäß wieder aufgehoben.
**********************************
Nix Katze - das sind alte Insolvenzhasen ! *gnihihi*
LöschenWie immer wird Inserenten gegenüber "gelogen, wie gedruckt":
AntwortenLöschen- Auflage photon deutsch "Mindestens 50.000"
- 21 % gehen über Buch/Zeitschriftenläden (wo in Wirklichkeit seit 1 Jahr NICHTS mehr vertrieben wird)
- photon wird verteilt auch auf "über 3000 Events"
- photon Profi: Auflage 20.000
Quelle (auf englisch):
photon.info/upload/Media_kit_PHOTON_2014_3824.pdf
Wie kann das sein?
AntwortenLöschenAmtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 157/14
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18023 eingetragenen PHOTON Publishing GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Kreutzmann, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen
Geschäftszweig: Herstellung,Publizierung u. d.Vertrieb von Druck- und Onlineerzeunissen
sind die am 18.06.2014 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 24.06.2014 aufgehoben worden.
91 IN 157/14
Amtsgericht Aachen, 24.06.2014
Laut wissenschaftlicher Studien sind im Management Persönlichkeiten mit psychophatischen Merkmalen nicht selten.
AntwortenLöschenPhoton schreibt im heutigen Newsletter:
AntwortenLöschen"Vorläufiges Insolvenzverfahren über die PHOTON Publishing GmbH aufgehoben"
Das Amtsgericht schreibt:
"In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18023 eingetragenen PHOTON Publishing GmbH...sind die am 18.06.2014 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 24.06.2014 aufgehoben worden."
Das Gericht schreibt nur, dass die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben sind. Von einer Aufhebung des Insolvenzeröffnungsverfahrens schreibt das Gericht nichts. Das ist ein meilenweiter Unterschied.
Denn es bedeutet: das Insolvenzeröffnungsverfahrens läuft weiter, nun wird ein Gutacher beauftragt zu prüfen, das Unternehmen zu durchleuchten.
Sogar pv-magazine.de hat die Aussage von Photon, das Amtsgericht hätte das Insolvenzeröffnungsverfahren aufgehoben, einfach so bei Photon abgeschrieben. Jedem Journalisten, der etwas schreibt, sei empfohlen bei der Originalquelle selbst nachzufragen statt einfach nur abzuschreiben.
Was gibt es da noch zu prüfen??
LöschenMüssen jetzt MitarbeiterInnen auf ihr Gehalt noch länger als üblich warten, weil die Posten 5 nach 12 beglichen wurden? Oje...
LöschenBei pv magazine wird aber auch ein Insolvenzrechtler interviewed:
Löschen- Damit ein Insolvenzgericht ein vorläufiges Verfahren einleitet, muss der Gläubiger bereits einen Vollstreckungstitel haben.
- Der Gläubiger ist anfangs noch Herr des Verfahrens, er kann es stoppen, indem er den Antrag zurückzieht. zum Beispiel wenn er bezahlt wird.
http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/beitrag/amtsgericht-hebt-insolvenzverfahren-gegen-photon-publishing-auf_100015804/
Das heisst, wenn man von der Photon sein Geld haben will muss man anscheinend einen Vollstreckungstitel erwirken.
Die Finanzströme innerhalb der ganzen Gruppe sollen geprüft werden. Das Datum der Zahlungsunfähigkeit einer Unternehmung aus dem Photon-Gefecht lässt sich dann erst bestimmen.
AntwortenLöschenRettet die Photon Power mit Anlegergeldern die Publishing?
+++++++++++++++++++
AntwortenLöschenPHOTON LABORATORY
+++++++++++++++++++
Amtsgericht Aachen Aktenzeichen: HRB 15508 Bekannt gemacht am: 27.06.2014 20:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
27.06.2014
HRB 15508:Photon Laboratory GmbH, Aachen, Jülicher Straße 376, 52070 Aachen.Nicht mehr Geschäftsführer: Welter, Philippe, Hergenrath/Belgien /Belgien, *12.04.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Kreutzmann, Annegret, Hergenrath / Belgien, *06.07.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Photon Laboratory GmbH: Nicht mehr Geschäftsführer: Welter, Philippe
LöschenBestellt als Geschäftsführer: Kreutzmann, Annegret
Es raschelt hinter den grauen Tonnen!
Solange die Publishing nicht Insolvenz ist, besteht die Möglichkeit Kontopfändungen und Zahlungsverbote bei Anzeigenkunden zu erwirken.
LöschenAuf der intersolar wurde einem interessierten "Abonnenten" mitgeteilt den Betrag bitte auf das "Berliner Alternativkonto" zu überweisen.
LöschenAllen Ex-Mitarbeiter empfehle ich eine Kontopfändung auf das Aachener und Berliner Konto zu beantragen.
Sehr wichtig ist auch ein Zahlungsverbot bei Anzeigenkunden (sofern es noch welche gibt) zu erwirken.
NUR SO KOMMT MAN AN SEIN GELD!!!!!
... Also "PDF können die pünktlich" ;-)
AntwortenLöschen04.07.2014: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schuf das Fundament für die Energiewende in Deutschland – Jahre bevor Bundeskanzlerin Merkel sich den Begriff zu Eigen machte. Was Merkels Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel nun jedoch aus dem Gesetz gemacht hat, ist keine Reform, sondern nicht ohne Grund inzwischen unter dem Begriff »EEG-Deform« geläufig. Die Juli-Ausgabe von PHOTON analysiert die Auswirkungen. Außerdem im Heft: Warum Elektroantrieb selbst für Schwerlast-Lkw die bessere Wahl ist, wie der Ökostromanbieter Lichtblick bei seinem »Schwarmstrom«-Konzept nicht nur vom Industriepartner Volkswagen, sondern auch von billigem Solarstrom überrollt wurde und außerdem – es ist schließlich Ferienzeit – das große PHOTON-Sommerrätsel: Gewinnen Sie eine 5-Kilowatt-Solastromanlage! Das Heft steht ab heute für Abonnenten zum Download bereit. © PHOTON
Das ist der Gipfel: Löhne werden unpünktlich gezahlt, aber eine 5kw-PV-Anlage wird verlost. Gehts noch?
AntwortenLöschenWas heißt hier unpünktlich. Sobald man aus dem Unternehmen ausscheidet wird nix mehr gezahlt!
LöschenWer weiss, wem die Anlage gehört..
Muss man doch erst mal nicht bezahlen.
LöschenPhoton bildet in der Juli-PDF-Ausgabe im Impressum das IVW-Zeichen ab.
AntwortenLöschenAuf ivw.de -> Quartalsauflagen -> Alphabetischer Index steht unter
"Photon - Das Solarstrom-Magazin":
PHOTON Publishing GmbH (Aachen)
Titel-Nr.: 6668, IVW-Nr.: 3011201062
Fachzeitschriften - NATUR UND UMWELT
"Hinweis: 2014 vom IVW-Verwaltungsrat ausgeschlossen"
Das Magazin Photon ist vom IVW-Verwaltungsrat ausgeschlossen worden. Trotzdem wirbt Photon mit dem IVW-Logo.
Ist das legal? Weiß das der IVW? Wissen das die Anzeigenkunden?
IVW KENNZEICHNUNG
LöschenFragen Sie unter Hinweis auf die entsprechende Veröffentlichung unmittelbar bei der IVW an. Es lohnt sich! ;-)
Das ist halt deren "übliche Dreistigkeit".
AntwortenLöschenPhoton meldete schon seit 2013 keine Auflagenzahlen mehr an den IVW (und zuvor drastisch aufgeblasene Zahlen).
Wird auch noch mit dem "Presse"-Logo der Zeitschriften-Handlungen geworben? In den Zeitschriftenhandel kommt einem Jahr nichts mehr.
Wogegen deren Media-Daten, wie weiter oben bereits gepostet wurde, folgendes verkünden:
"- Auflage photon deutsch "Mindestens 50.000"
- 21 % gehen über Buch/Zeitschriftenläden"
:-))))))) Zehntausende (!) Hefte sind monatlich beim Altstoffverwerter gelandet! So war es und so wird es vermutlich noch immer sein!
Löschen:-))))) Verarschung hoch 10:
Photon!
07.07.2014: Die Leser der Juli-Ausgabe von PHOTON können ihre solare Allgemeinbildung am PHOTON-Sommerrätsels erproben.
AntwortenLöschenFür alle Newsletter-Abonnenten, die am Rätselspaß teilhaben möchten, bringen wir hier eine Auswahl unserer Fragen – bis zum 15. August jeweils eine pro Tag. Heute: In welchem US-Bundesstaat wurde die erste Solarzelle hergestellt? - New York - New Jersey - Kalifornien - Alaska
Wenn Sie die richtige Antwort kennen, sollten Sie mitmachen – und dabei mit etwas Glück Solarmodule mit 5 Kilowatt Leistung vom Sieger des PHOTON-Modulertragstests 2013, Sopray Energy und einen Powador 5300-Wechselrichter von Kaco gewinnen: Alle 45 Rätselfragen und eine kleine Hilfestellung zum Ausknobeln der Gesamtlösung finden Sie in PHOTON 7-2014.
"Wie heißt der Fachverlag, deren Geschäftsführung gesetzliche Arbeitnehmerrechte mit Füßen tritt? Kleiner Tip: Dezember 2012 fand in den Räumlichkeiten eine Beschlagnahme von Dokumenten statt. Ein Ermittlungsvetahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ist anhängig."
LöschenAntwort von insolvenzantragphoton@web.de an die Person welche mir heute um 14.11 Uhr geschrieben hat (leider kann ich nicht von der Email-Adresse direkt antworten):
AntwortenLöschenDerzeit ist vom Insolvenzgericht Aachen ein Gutachter bestellt worden, welcher das Unternehmen Photon Publishing beurteilen soll, inwieweit es überlebensfähig ist und wohl eine Art Sanierungsplan erstellen. Hier gilt es zumindest für mich jetzt erstmal abzuwarten. Sie können allerdings jederzeit beim Insolvenzgericht Aachen anrufen und fragen, ob Sie trotzdem noch einen Insolvenzantrag stellen können. Ich selbst werde dies evtl. auch tun, aber jetzt erstmal noch abwarten, ob es nicht noch andere Lösungen gibt, z.B. im Rahmen einer evtl. Sanierung eine einvernehmliche Lösung - auch weil ich immer wieder höre, dass es noch nicht unbedingt viel bringt einen unvollstreckbaren Titel zu haben. Evtl. komme ich in Kürze auf Sie zu, damit wir gemeinsam was machen können. Lassen Sie sich aber nicht davon abhalten, evtl. selbst vorher auf das Insolvenzgericht zuzugehen.
Man sollte einen vollstreckbaren Titel erwirken und dann eine Kontopfändung auf das Aachener und Berliner Konto beantragen.
LöschenGanz wichtig: Mit dem Titel den Anzeigenkunden ein Zahlungsverbot zu erteilen.
Nur so kommt man an sein Geld.
Schön finde ich die Messeauftritte.Wie nett dass man dort noch Photon-Mitarbeiter beim gegenseitigem Zuprosten beobachten kann.
AntwortenLöschenOb sie diese Reisen immer noch auf eigene (Vor-)Kasse bestreiten? Hauptsache die Welt sehen, wa?
Man wünscht sich ein gerechtes Ende dieses schlimmen Kapitels Arbeitnehmergeschichte.
Photonies auf Reisen
LöschenDie Sorgen im Gepäck: Hotel bezahlt? Existiert Photon bei Rückkehr noch? Bekomme ich meine aus eigener Tasche vorgestreckten Auslagen erstattet? Habe ich die vorgegebenen Antworten bei Beschwerden und Nachfragen von Kunden auch ausreichend auswendig gelernt?
In eigener Sache - Server-Wartung vom 10. bis 14. Juli
AntwortenLöschen09.07.2014: Von Donnerstag (10. Juli), ca. 17 Uhr bis einschließlich Montag (14. Juli) werden umfangreiche Wartungsarbeiten an den PHOTON-Computerservern durchgeführt. Die Redaktion wird in dieser Zeit per E-Mail nicht erreichbar sein, auch sämtliche PHOTON-Internetseiten sind abgeschaltet. Die telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls eingeschränkt. Außerdem kann am Freitag (11. Juli) und Montag (14. Juli) leider kein PHOTON-Newsletter erscheinen. Wir bitten alle Leserinnen und Leser um Verständnis. © PHOTON
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Auch die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt? Das könnte Umzug bedeuten ...
Vielleicht nach Belgien in den Wald? Da soll es ganz nett sein!
LöschenUmzug in die Wilhelmstraße (Aachen)? Zurück zum Schoß, aus dem die Kracke kroch?
LöschenWas denn nu: Krake oder Kacke ? >lol<
LöschenSicherlich ins Gebäude aufs Avantis-Gelände, wohin sonst?
AntwortenLöschenOb dann die Server wohl auch alle wieder einwandfrei laufen? :-))
Angeblich geht es nach Avantis und ein Aachener Systemhaus hilft beim Umzug...warum die das noch machen, werden sicherlich auch kein Geld bekommen.
AntwortenLöschenEntzieht man sich so eigentlich den laufenden Ermittlungen?
Avantis hat Flächen, die auf deutschem Gebiet und auf holländischem Gebiet liegen. Wo liegt denn deren Gebäude ?
AntwortenLöschenUnd ob die - bekanntlich nicht bezahlte - prächtige Photon-Leuchtreklame "mitgeht" ?
Laut Bing Maps liegt das komplette Gelände in Deutschland.
AntwortenLöschenhttp://www.bing.com/maps/?mkt=de-de#Y3A9NTAuODAzMzk4fjYuMDYyNzAwJmx2bD01JnN0eT1yJndoZXJlMT1hdmFudGlzJTIwYWFjaGVu
Das die Räumlichkeiten der PHOTON POWER AG am Solarkraftfeld Avantis zum letzten Resort einer zum Sterben verdammten Unart namens "Photon" wird, dass ist denkbar.
AntwortenLöschenDANKE liebe Anleger. Ihr Geld hat schon so manchmal gutes geleistet! Viel mehr, als sie zu glauben wagen!
Immerhin haben Abonnenten am 25. Juni die April-Photon erhalten - mit einer doppelseitigen Terminvorschau für den April !
AntwortenLöschenIst Herr Michael Schmela noch im Vorstand der Photon Power AG?
AntwortenLöschenWer kann dazu verifizierbare Angaben machen?
Als ich diese Woche mir das Impressum der photon.info - Seite angeschaut habe, stand er noch als Vorstandsmitglied drin.
Löschengenau, so steht es dort weiterhin:
LöschenPHOTON Power AG
HRB 16441 - Vorstand Michael Schmela - Ralf Heuser
Hoffentlich nimmt das Umzugsunternehmen Vorkasse.
AntwortenLöschenphoton.de und .info jetzt wieder wie gewohnt online
AntwortenLöschenAnders als angekündigt kein newsletter heute.
AntwortenLöschenAuch heute nicht.
AntwortenLöschenUnd auf der Website ist bei der PD und der PI die Juniausgabe abgebildet. Vor kurzem war im Newsletter noch zu lesen, dass bei der PD bereits die Juli erschienen ist...
AntwortenLöschenAuch heute leider kein Newsletter.
AntwortenLöschenUnd bei photon.de ist das Heft 4 als Neuestes abgebildet.
Abends kam der newsletter, man bedauert die Verzögerung, für alle, die sich ärgern sollen mit diesem Foto: http://media.photon.info/picture/00093733B.jpg und schließt
AntwortenLöschen"Die Leser der Juli-Ausgabe von PHOTON können ihre solare Allgemeinbildung am PHOTON-Sommerrätsel erproben. Für alle Newsletter-Abonnenten, die am Rätselspaß teilhaben möchten, bringen wir hier eine Auswahl unserer Fragen – bis zum 15. August jeweils eine pro Tag. Heute: Mit welchem Getränk lässt sich ein Siliziumwafer zur Solarzelle veredeln? • Mit Kaffee. Das Koffein baut ein Spannungsgefälle auf. • Mit Tee. Derselbe Effekt wie beim Kaffee, nur dass er dort durch die enthaltenen Säuren gar nicht zum Tragen kommen kann. • Mit Cola. Die enthaltene Phosphorsäure sorgt für die n-Dotierung des pn-Übergangs. • Mit Rotwein. Die Farbpigmente bauen bei konstant und langsam erfolgender Erwärmung eine Antireflexionsschicht auf. Wenn Sie die richtige Antwort kennen, sollten Sie mitmachen – und dabei mit etwas Glück Solarmodule mit 5 Kilowatt Leistung vom Sieger des PHOTON-Modulertragstests 2013, ..."
Heute nachmittag kann wieder ein newsletter - identisch mit dem Gestrigen von 21 Uhr!
AntwortenLöschenAuch desen Montag leider kein newsletter.
AntwortenLöschenDas Cover der 7er Ausgabe passt doch optimal zur desolaten Situation der photonies:
AntwortenLöschen"GAME OVER".
4 Seiten Anzeigen reichen noch nicht einmal aus um die Aboausgaben zu versenden.
Die International-Ausgabe ist bei der Juniausgabe stehengeblieben.
Der Manpower besteht aus studentischen Aushilfskräften die jetzt in den Vertrieb und zur rechten Hand von AK "befördert" worden sind.
Den ehemaligen Mitarbeitern kann man nur wünschen, daß Sie noch rechtzeitig Ihre ausstehenden Gehältern bekommen.
Wie gesagt: "GAME OVER".
Versteh' ich nicht. Ich habe die Druckausgabe der photon Juni, und da ist massig Werbung drin.
LöschenDas nur 4 Seiten Werbung in der Juli-Ausgabe sein sollen, kann ich nicht glauben - oder meinten Sie die PDF-Ausgabe?
Ich meine die pdf-Ausgabe.
LöschenAllerdings zähle ich die Werbung von Messen und Veranstaltungen nicht mit, da diese Tauschgeschäfte sind.
Sei´s drum: Die wenigen Anzeigenkunden werden demnächst sowieso Zahlungsverbote erhalten.
Wieso "Rechte-Hand", ist Henri Felten nicht mehr dabei? Der müsste doch so tief mit im Dreck stecken, in seiner Haut will ich nicht sein.
AntwortenLöschenMittlerweile ist der Dreck so tief, dass AK zwei rechte Hände benötigt.
LöschenHeute wieder kein Newsletter.
AntwortenLöschenDiejenigen bei Photon welche Einblick in die Buchführung haben (dazu dürften u.a. die Kandidaten gehören, welche immer die Überweisungen veranlasst haben, schönen Gruß!), könnten bei der gar nicht mehr so unwahrscheinlichen Insolvenz ziemlich dumm dastehen:
AntwortenLöschenWer als Arbeitnehmer Einblick in die Finanzbuchhaltung des Arbeitgebers hatte und somit eine evtl. Zahlungsunfähigkeit hätte erkennen können, dem kann eine Rückzahlung seiner erhaltenen Gehälter drohen. Dafür dürfte nicht nur ak betroffen sein, sondern auch manch andere Person, welche momentan noch denkt, schön drei Monate Insolvenzgeld zu erhalten.
Weitere Infos: http://bit.ly/UqZwnt
Demnach müssten HF und GE das Insolvenzgeld zurückbezahlen.
LöschenHeute kam der newsletter. Mit PHOTON-Sommerrätsel:
AntwortenLöschenBesondere Anforderungen
Die amerikanische Armee nutzt spezielle, kleinformatige Solarmodule für mobile Einsatzteams. Welche besondere Eigenschaft haben diese Module? • extrem hoher Wirkungsgrad (zur Platz- und Gewichtsersparnis) • extrem reflexionsarm • magnetische Rahmen (zur Befestigung beispielsweise am Helm) • Funktionsfähigkeit auch mit Einschusslöchern gewährleistet
So dann ist die Holding wohl weg vom Fenster :)
AntwortenLöschenHoffentlich der Anfang vom Ende! Ein schöner Tag!!!
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 317/13
AntwortenLöschenÜber das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 6505 eingetragenen Photon Holding GmbH, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Kreutzmann Annegret, Jülicher Str. 376, 52070 Aachen
Geschäftszweig: Herausgabe von Publikationen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2014, um 12:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.12.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 92 IN 317/13 und 92 IN 52/14 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen, Telefon: 024118296826, Fax: 024151564331.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 15.10.2014, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
· die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),
· Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
· Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
· und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aachen, Raum D 1.401 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
92 IN 317/13
Amtsgericht Aachen, 23.07.2014
Ah-ja, der - spätere zurückgenomme - Konkurs 52/14 des Eingangs-Treads "lebt" also wieder auf ;-)
AntwortenLöschen"Zugleich werden die Verfahren 92 IN 317/13 und 92 IN 52/14 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden"
Nee, im Eingangstread ist es das "Insolvenzeröffnungsverfahren" gegen die Holding, das am 23. 7. zum "Insolvenzverfahren" eskalierte.
AntwortenLöschenZurückgenommen wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren gehen die Publishing.
Stuff to read:
"Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind (§ 5 InsO). Das Insolvenzverfahren kann nur eröffnet werden, wenn ein Eröffnungsgrund (Insolvenzgrund) gegeben ist (§ 16 InsO). Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist Eröffnungsgrund, wenn der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt (§ 18 InsO). Ist der (künftige) Insolvenzschuldner eine juristische Person, ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund (§ 19 InsO).
Schon im Insolvenzeröffnungsverfahren hat das Gericht alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern (§ 21 Abs. 1 InsO)."
AK HF PW.... oh jemine!
AntwortenLöschenHat jemand, der im letzten Jahr bei PHOTON ausgestiegen ist Anspruch auf Insolvenzgeld?
AntwortenLöschenWer ist bei der IT eigentlich noch dabei? Oder macht das der Herr PW alles schön alleine, da er ja eh immer alles besser wusste?
AntwortenLöschenDie Photon Publishing gehört doch der Photon Holding, richtig?
AntwortenLöschenDann muss der Insolvenzverwalter jetzt doch das Vermögen sichern. Die Publishing kann doch nur weiter machen, wenn er die Erwartung hat, dass sie irgendwann einmal mehr Geld verdient als sie jetzt verliert. Und das bei den paar Anzeigen, die da drin sind.
Wie lange wird er noch zuschauen, bevor er den Laden dicht macht?
Das Lager wird Zwangsversteigert!
AntwortenLöschenhttp://www.zwangsversteigerung.eu/Deutschland/Nordrhein-Westfalen/AG-Aachen/0018-K-0083-2013
Schicht im Schacht Welter-Kreutzmann!